Was ist begleitetes Fahren und ab wann gilt es?
Begleitetes Fahren ab 17
Voraussetzungen für das begleitete Fahren
Der Begleiter muss nicht zwingend auf dem Beifahrersitz Platz nehmen, sondern kann auch hinten sitzen.
Der Begleiter darf während der Fahrt auf keinen Fall mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut haben.
Ja, solange die Grundvoraussetzung erfüllt ist, dass alle Begleitpersonen in der Prüfungsbescheinigung eingetragen sind.
Wer trotz Führerschein mit 17 alleine Auto fährt, begeht einen schweren Verstoß in der Probezeit. Folgen sind der Entzug der Fahrerlaubnis, 70 Euro Bußgeld sowie ein Punkt in Flensburg.
BF17: Antrag für begleitetes Fahren stellen
1. Bei der Fahrschule zur Fahrausbildung anmelden
2. Zur Fahrerlaubnisbehörde