Beratung finden Anmelden Autoversicherung Campingversicherung Verkehrs-Rechtsschutz E-Auto-Versicherung Mopedversicherung E-Scooter-Versicherung Motorradversicherung E-Bike-Versicherung Auslandskrankenversicherung (Urlaub) Auslandskrankenversicherung (Langzeit) Reiseversicherungspaket für mehrere Reisen Reiseversicherungspaket für eine Reise Reiserücktrittsversicherung für mehrere Reisen Reiserücktrittsversicherung für eine Reise Ratgeber Mobilität Ratgeber Reise Übersicht Mobilität & Reise Hausratversicherung Wohngebäudeversicherung Haus- & Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung Haus- & Wohnrechtsschutzversicherung Elementarversicherung Bauherren-Haftpflichtversicherung Bauherren-Rechtsschutz Privathaftpflichtversicherung Tierhalterhaftpflichtversicherung Haus- & Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung Bauherren-Haftpflichtversicherung Praktikantenversicherung Privat-Rechtsschutz Verkehrs-Rechtsschutz Bauherren-Rechtsschutz Haus- & Wohnrechtsschutz Berufs-Rechtsschutz Ratgeber Haus & Recht Übersicht Haus & Recht Private Krankenversicherung für Angestellte Private Krankenversicherung für Selbstständige Private Krankenversicherung für Beamte Private Krankenversicherung für Beamtenanwärter Private Krankenversicherung für Lehrer Beihilfeoptionen Zahnzusatzversicherung Zusatzversicherung Heilpraktiker Gesundheitsvorsorge-Versicherung Krankenhauszusatzversicherung Krankenhaustagegeld Verdienstausfall-Versicherung Krankenzusatzversicherung für Kinder Versicherung für Hören & Sehen Unfallversicherung Unfallversicherung mit Beitragsrückzahlung Kinder-Invaliditäts-Zusatzversorgung Pflegezusatzversicherung Staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung Ratgeber Gesundheit & Pflege Übersicht Gesundheit & Pflege Berufsunfähigkeitsversicherung Grundfähigkeitsversicherung Verdienstausfall-Versicherung Private Altersvorsorge Betriebliche Altersvorsorge Riester-Rente Rürup-Rente SofortRente JuniorRente Geldanlage Risiko-Lebensversicherung Sterbegeldversicherung Ratgeber Leben & Altersvorsorge Ratgeber Geld & Beruf Übersicht Beruf, Alter & Finanzen Online-Kontaktformular Kfz-Schaden melden Gebäude- & Hausratschaden melden Haftpflicht-Schaden melden Unfallschaden melden Reiserücktritts- & Reiseabbruchversicherung Informationen zu Schadensmeldungen Krankentagegeld-Leistungen beantragen Pflege-Leistungen beantragen Anträge für Beihilfeberechtigte Riester-Zulagen-Portal Betriebliche & kirchliche Ergänzungsversicherung Übersicht Leistungen beantragen Privatkunden-Portal Riester-Zulagenportal Mein Gesundheitsmanager MindCareDirekt Digitale Sprechstunde Digitaler Hautarzt Kleine Löschmeister-App MehrWetter-App KATWARN-App Gesundheitsservices Mein Gesundheitsmanager Reiseservices KVNR anfragen Elektronische Versicherungsbestätigung Interaktive Beratungstools Adresse ändern Persönliche Daten ändern Bankverbindung ändern Arbeitgeberbescheinigung Steuerbescheinigung Elektronische Versicherungsbestätigung Grüne Karte Beitragsfreistellung Online-Kontaktformular Berater finden Telefonnummern Adressen Lob & Kritik Sichere Kommunikation Services im Überblick Privatkunden Firmenkunden
Ein sich umarmendes Ehepaar steht im Garten vor seinem Haus.

Ist eine Wohngebäudeversicherung Pflicht für Hausbesitzer?

Wohngebäudeversicherung

Wer eine Immobilie erwirbt oder neu baut, steht spätestens beim Abschluss des Kaufvertrags vor der Frage, welche Versicherungen eigentlich nötig sind. Viele Hausbesitzer denken, dass eine Wohngebäudeversicherung Pflicht ist, da in der Vergangenheit eine Brandversicherung gesetzlich vorgeschrieben war. Doch wie ist die rechtliche Situation heute?
Zur Wohngebäudeversicherung

Ist eine Wohngebäudeversicherung Pflicht?

Die Antwort auf die Frage lautet nein. Der Abschluss einer Wohngebäudeversicherung ist für Hausbesitzer nicht verpflichtend. Sie haben als Hausbesitzer die freie Wahl, ob Sie eine entsprechende Police abschließen oder nicht. Selbst eine Feuerversicherung, wie sie bis ins Jahr 1994 noch vorgeschrieben war, ist nicht mehr verpflichtend. Doch es gibt eine Ausnahme, wann die Gebäudeversicherung indirekt zur Pflicht wird.

Die Gebäudeversicherung als indirekte Pflicht bei Bau- oder Immobilienfinanzierungen

Wer neu baut oder eine Immobilie kauft, benötigt für die Finanzierung über eine Bank entsprechende Sicherheiten. In der Regel wird deshalb für Bau- und Immobilienkredite eine Grundschuld auf die Bank im Grundbuch eingetragen. Sollten die Eigentümer der Immobilie nicht mehr in der Lage sein, den Kredit zu bedienen, kann das Eigentum auf die Bank übertragen werden. Wenn eine Grundschuld für eine Immobilie zugunsten einer Bank eingetragen wird, hat das Geldinstitut Interesse daran, dass der Wert des Gebäudes erhalten bleibt. Aus diesem Grund kann die Bank eine Gebäudeversicherung als Voraussetzung für den Grundbucheintrag verlangen. Sollten hohe Kosten durch einen Schaden am Gebäude entstehen, sind damit nicht nur Hausbesitzer abgesichert, sondern auch die Bank hat die Sicherheit, dass die Tilgung des Immobilienkredits nicht in Gefahr gerät.

Warum die Wohngebäudeversicherung auch ohne Pflicht sinnvoll ist

Die Gebäudeversicherung ist grundsätzlich sinnvoll, wenn Sie eine Immobilie besitzen oder erwerben, denn sie schützt Sie vor den finanziellen Folgen von Sachschäden an Ihrem Gebäude. Die Gebäudeversicherung ist grundsätzlich sinnvoll, wenn Sie eine Immobilie besitzen oder erwerben, denn sie schützt Sie vor den finanziellen Folgen von Sachschäden an Ihrem Gebäude. Versicherbar sind Schäden durch die in den Versicherungsbedingungen zusammengefassten (verbundenen) Gefahren. Welche der versicherbaren Gefahren (z.B. Feuer, Sturm/Hagel, Leitungswasser, weitere Elementar-/Naturgefahren) tatsächlich versichert sein sollen, vereinbaren Sie mit uns.Dabei ist der Versicherungsschutz nicht auf das Gebäude allein beschränkt, sondern kann optional erweitert werden (z.B. Photovoltaikanlagen, Garten-/Geräteschuppen, Einfriedungen). Wichtig ist, dass Sie zur Vermeidung einer Unterversicherung bauliche Maßnahmen an Ihre Wohngebäudeversicherung melden.Wenn Sie ein Haus erwerben, übernehmen Sie automatisch die bestehende Wohngebäudeversicherung der Vorbesitzer. Sie haben aber nach dem Kauf die Möglichkeit, diese Versicherung innerhalb eines Monats nach Eintragung der Auflassung im Grundbuch zu kündigen. Informieren Sie sich am besten über unsere Wohngebäudeversicherung und vergleichen Sie diese mit dem bestehenden Tarif. Gerne sind wir Ihnen beim Wechsel behilflich.
Zur Wohngebäudeversicherung

Weitere Informationen rund um die Themen Haus und Recht

Zu den Ratgebern

Produkte

Zahnzusatzversicherung Krankenhauszusatzversicherung Gesundheitsvorsorge Private Krankenversicherung für Beamte Zusatzversicherung Heilpraktiker Private Krankenversicherung

Service & Kontakt

Kfz-Schaden melden Leistungsantrag per Post Leistungsantrag per Service App Elektronisches Postfach Online-Kontaktformular Telefonischer Kontakt Berater finden

Das könnte Sie interessieren

Kfz-Versicherung Reiserücktrittsversicherung Reiseversicherungspaket Wohngebäudeversicherung Unfallversicherung Beihilfeantrag und Rechnung einreichen Newsletter abonnieren

Über uns

Unternehmen Karriere Presse Lob & Kritik
Unsere Auszeichnungen Impressum Datenschutz-Hinweise Compliance-Hinweise Barrierefreiheit Cookie-Einstellungen Social Media
Risiko-Check machen Beraten lassen