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Stürmische Zeiten

Versicherungen gegen Unwetter­schäden

Der Wind schüttelt die Bäume, Regen­fälle über­fluten die Straßen, und Blitze zucken am Himmel: Un­wetter sind nicht nur unge­müt­lich, sie können auch große Schäden an­richten. In Zukunft soll der Klima­wandel solche Wetter­extreme sogar begüns­tigen. Doch wer sich richtig vor­be­reitet und ver­sichert, nimmt die nächste Wetter­vor­her­sage gleich ge­lassener auf. Das Wetter haben wir nicht in der Hand. Kündigt sich ein Sturm an, können wir uns je­doch darauf ein­stellen und ent­sprech­ende Maß­nahmen treffen. Etwa­ige Schäden am Haus oder in der Wohn­ung lassen sich so zu­mindest in Teilen ver­meiden.
Zur Wohngebäudeversicherung

Wann kommt das nächste Unwetter?

Wetter­vor­her­sagen gibt es viele, nur sind sie leider nicht immer prä­zise. Die MehrWetter-App der Ver­sicher­ungs­kammer Bayern ver­rät Ihnen da­gegen haus­nummern­genau, wie das Wetter wird. Und gibt die Un­wetter­zentrale UBIMET eine Warn­ung für Ihren Ort heraus, werden Sie auto­matisch und recht­zeitig infor­miert. Als Kunde der Ver­sicher­ungs­kammer Bayern können Sie die MehrWetter-App natür­lich kosten­frei nutzen.

Welche Versicherung zahlt bei Unwetterschäden?

1. Hagel- und Sturm­schäden

Für Hagel- und Sturm­schäden an Ge­bäuden und Haus­rat kommen die Wohn­gebäude- und die Haus­rat­versicherung auf. Sollte ein Dach be­schädigt oder ab­ge­deckt sein, sind Folge­schäden eben­falls ver­sichert, zum Bei­spiel wenn Regen­wasser ins Haus ein­dringt. Ge­bäude­schäden, etwa auf­grund eines um­ge­stürz­ten Baums, deckt eben­falls die Wohn­gebäude­ver­sicher­ung ab.

2. Über­schwemm­ungen

Schäden bei Über­schwemm­ungen durch Hoch­wasser oder Stark­regen zahlt eine Ele­mentar­schaden­versicherung. Diese wird in der Regel ergänz­end zu einer Wohn­gebäude- oder Haus­rat­ver­sicher­ung ab­ge­schlossen. Nach wie vor ist vielen Haus­besitzern nicht be­wusst, dass ihr Ge­bäude nicht gegen alle Natur­gewalten ver­sichert ist. Die meisten haben zwar für Feuer, Hagel, Sturm und Leitungs­wasser eine Police abge­schlossen, aber nicht für Über­schwemm­ungen, Schnee­druck und Lawinen. Diesen um­fass­enden Schutz bietet nur die Ver­sicher­ung gegen Elementar­schäden.

3. Unwetter­schäden am Auto

Bei Unwetter­schäden am Auto tritt die Kfz-Teil- oder Voll­kasko­ver­sicher­ung ein. Sie er­setzt nicht nur Schäden, die direkt durch Über­schwemm­ung ent­standen sind. Der Ver­sicher­ungs­schutz um­fasst auch Be­schädi­gungen durch umher­flieg­ende Gegen­stände wie Ziegel oder Äste.

4. Eigen­tum Dritter

Wenn das Eigen­tum Dritter be­schädigt wurde, zum Bei­spiel wenn ge­lock­erte Ziegel auf das Haus oder das Auto des Nach­barn ge­fallen sind, kommt die Haft­pflicht­ver­sicher­ung auf.

Wie beuge ich Unwetterschäden vor?

Rückstauventil im Keller über­prüfen Dächer, Fassade und Fenster kontroll­ieren: Ist etwas locker oder un­dicht? Wertvolle Gegen­stände und Doku­mente aus dem Keller oder Erd­geschoss in das Ober­geschoss bringen Auto in der Garage parken Markisen einholen Netzstecker von Elektro­geräten ziehen

Wie verhalte ich mich im Schadensfall?

Für alle Unwetter­schäden gilt: Infor­mieren Sie uns so schnell wie mög­lich. Rufen Sie dazu unseren Schaden­service an oder melden Sie den Schaden online.
"Infor­mier­en Sie uns bei Un­wetter­schä­den über unsere Schaden­Sofort­hilfe:   +49 800 6236-6236"
Außer­dem ist es sinn­voll, den Schaden zu doku­men­tieren. Machen Sie Fotos und mar­kieren Sie bei Hoch­wasser den im Haus er­reicht­en Pegel. Er­stellen Sie eine Scha­dens­liste von allem, was durch das Un­wetter be­schäd­igt wurde. Werfen Sie außer­dem kaputte Gegen­stände nicht gleich weg. Rech­nungen und Be­lege, zum Bei­spiel für eine Not­repa­ratur, heben Sie bitte sorg­fältig auf.
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