Suche Beratung finden Anmelden Autoversicherung Campingversicherung Verkehrs-Rechtsschutz E-Auto-Versicherung Mopedversicherung E-Scooter-Versicherung Motorradversicherung E-Bike-Versicherung Auslandskrankenversicherung (Urlaub) Auslandskrankenversicherung (Langzeit) Reiseversicherungspaket für mehrere Reisen Reiseversicherungspaket für eine Reise Reiserücktrittsversicherung für mehrere Reisen Reiserücktrittsversicherung für eine Reise Ratgeber Mobilität Ratgeber Reise Übersicht Mobilität & Reise Hausratversicherung Wohngebäudeversicherung Haus- & Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung Haus- & Wohnrechtsschutzversicherung Elementarversicherung Bauherren-Haftpflichtversicherung Bauherren-Rechtsschutz Privathaftpflichtversicherung Tierhalterhaftpflichtversicherung Haus- & Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung Bauherren-Haftpflichtversicherung Praktikantenversicherung Privat-Rechtsschutz Verkehrs-Rechtsschutz Bauherren-Rechtsschutz Haus- & Wohnrechtsschutz Berufs-Rechtsschutz Ratgeber Haus & Recht Übersicht Haus & Recht Private Krankenversicherung für Angestellte Private Krankenversicherung für Selbstständige Private Krankenversicherung für Beamte Private Krankenversicherung für Beamtenanwärter Private Krankenversicherung für Lehrer Beihilfeoptionen Zahnzusatzversicherung Zusatzversicherung Heilpraktiker Gesundheitsvorsorge-Versicherung Krankenhauszusatzversicherung Krankenhaustagegeld Verdienstausfall-Versicherung Krankenzusatzversicherung für Kinder Versicherung für Hören & Sehen Unfallversicherung Unfallversicherung mit Beitragsrückzahlung Kinder-Invaliditäts-Zusatzversorgung Pflegezusatzversicherung Staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung Ratgeber Gesundheit & Pflege Übersicht Gesundheit & Pflege Berufsunfähigkeitsversicherung Grundfähigkeitsversicherung Verdienstausfall-Versicherung Private Altersvorsorge Betriebliche Altersvorsorge Riester-Rente Rürup-Rente SofortRente JuniorRente Geldanlage Risiko-Lebensversicherung Sterbegeldversicherung Ratgeber Leben & Altersvorsorge Ratgeber Geld & Beruf Übersicht Beruf, Alter & Finanzen Online-Kontaktformular Kfz-Schaden melden Gebäude- & Hausratschaden melden Haftpflicht-Schaden melden Unfallschaden melden Reiserücktritts- & Reiseabbruchversicherung Informationen zu Schadensmeldungen Krankentagegeld-Leistungen beantragen Pflege-Leistungen beantragen Anträge für Beihilfeberechtigte Riester-Zulagen-Portal Betriebliche & kirchliche Ergänzungsversicherung Übersicht Leistungen beantragen Privatkunden-Portal Riester-Zulagenportal Mein Gesundheitsmanager MindCareDirekt Digitale Sprechstunde Digitaler Hautarzt Kleine Löschmeister-App MehrWetter-App KATWARN-App Gesundheitsservices Mein Gesundheitsmanager Reiseservices Pflegeservices KVNR anfragen Elektronische Versicherungsbestätigung Interaktive Beratungstools Adresse ändern Persönliche Daten ändern Bankverbindung ändern Arbeitgeberbescheinigung Steuerbescheinigung Elektronische Versicherungsbestätigung Grüne Karte Beitragsfreistellung Online-Kontaktformular Berater finden Telefonnummern Adressen Lob & Kritik Sichere Kommunikation Services im Überblick
""

Rauchwarnmelderpflicht überall in Bayern

Wenn ein Piepton Leben rettet: Rauchmelder sorgen für Sicherheit

Die meisten Brand­unfälle ereig­nen sich nachts in den eigen­en vier Wänden. Für Neu­bauten in Bayern und vielen anderen Bundes­ländern sind Rauch­melder schon seit eini­gen Jahren vor­ge­schrieben. Seit dem 31.12.2017 sind Haus- und Wohn­ungs­eigen­tümer in Bayern nun auch ver­pflich­tet, bestehen­den Wohn­raum mit Rauch­meldern bzw. Rauch­warn­meldern auszu­statten. Wir geben Ihnen Tipps, wie Sie die Rauch­melder­pflicht er­füllen und für mehr Sicher­heit sorgen. Rund 400 Menschen sterben jedes Jahr in Deutsch­land bei Bränden. 95 Prozent werden Opfer einer Rauch­vergift­ung, die bereits nach zwei Minu­ten töd­lich sein kann. Wer auf­passt, ist sicher? Leider nein: Ent­gegen der häufi­gen An­nahme ist die Haupt­ur­sache für Wohn­ungs­brände nicht Fahr­lässig­keit, sondern meist­ens lösen tech­nische Defe­kte an elektrisch­en Haus­geräten das Feuer aus. Es kann also jeden treffen. Nachts im Schlaf schläft auch der mensch­liche Geruchs­sinn und kann die Opfer nicht warnen. Inner­halb weniger Minuten kann es zu einer töd­lichen Rauch­vergift­ung kommen. Ein Rauch­melder ist daher ein wichtiger Auf­passer. Das kleine Gerät kann Leben retten, indem es auf Brand­gefahren mit lautem Alarm rea­giert. So bleibt auch im Falle eines Feuers genüg­end Zeit, um sich selbst und seine Familie in Sicher­heit zu bringen. Hier erfahr­en Sie, wie Sie für effek­tiven Brand­schutz sorgen und wer im Rahmen der neuen Rauch­melder­pflicht für welche Auf­gaben zuständig ist.
Zur Wohngebäudeversicherung

Wie funktionieren Rauchmelder?

Rauchmelder registrieren Brand- bzw. Rauch­gas und schlagen schon bei einer geringen Rauch­­konzen­tration mit mindes­tens 85 dB(A) Alarm. Der durch­dring­ende Alarm­ton ist selbst im Schlaf unüber­hörbar. Funk­rauch­melder lösen im Alarm­fall über ein Funk­signal mehrere vernetzte Melder eben­falls aus und bewirken so einen groß­flächigen Alarm. Auf normalen Zigaretten­rauch reagieren übliche Melder übrigens nicht.

Worauf muss ich beim Kauf eines Rauchmelders achten?

Nur hochwertige Rauch­melder garantieren echte Sicher­heit und effektiven Brand­schutz. Qualität erkenn­en Sie am CE-Zeichen und der Prüf­nummer unter der An­gabe "DIN EN 14604". Achten Sie auf ein Kenn­zeichen von zerti­fizierten Prüf­instituten, zum Beispiel: "VdS". Noch besser sind Qualitäts­rauch­melder mit zusätz­licher Kenn­zeich­nung "Q". Diese zeichnen sich durch geprüfte Lang­lebig­keit, Reduk­tion von Falsch­alarmen, erhöhte Stabili­tät und fest einge­bauter 10-Jahres­batterie aus. Lassen Sie sich am besten im Elektro­fach­handel, bei einem Sicher­heits­unter­nehmen oder einer Brand­schutz­firma beraten.

Wer ist für die Installation der Rauchmelder zuständig?

Für die Installation der vorge­schrieb­enen Brand­melder ist der Eigen­tümer eines Hauses oder einer Wohn­ung zu­ständig. Er muss Rauch­melder an­bringen oder einen Fach­mann damit beauf­tragen.

Wer übernimmt die Kosten für Ein­bau und Wart­ung?

Die Kosten für den Ein­bau von Rauch­meldern über­nimmt der Ver­mieter bzw. Eigen­tümer. Die Wart­ungs­kosten können auf die Neben­kosten­abrech­nung des Mieters umge­legt werden.

Wer ist für die Wartung zuständig?

Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Rauch­melder einmal jähr­lich auf ihre Funktions­fähig­keit hin geprüft werden. In Bayern ist dies die Pflicht des Mieters. Der Ver­mieter muss dem Mieter die Wartung ermög­lichen oder eine Firma damit beauf­tragen. Aus­nahme: In der Pfalz ist es die Pflicht des Eigen­tümers, sich um Montage und Wart­ung der Rauch­melder zu kümmern.

Welche Räume müssen mit Rauchmeldern ausgestattet werden?

Für Schlaf- und Kinderzimmer sowie Flure sind Rauch­warn­melder seit 2018 gesetz­lich vorge­schrieben. Sinn­voll sind sie außer­dem in Wohn- und Ess­zimmern, Keller und Dach­boden sowie in offen­en Wohn­raum­ver­bind­ungen wie etwa Treppen­auf­gängen. Für Küche und Bad empfehlen sich wegen der starken Dampf­ent­wicklung spezielle Hitze­melder oder Rauch­melder mit Bi-Sensor-Techno­logie.

Wie müssen die Rauchmelder angebracht werden?

Rauchmelder immer nach den Anga­ben des Her­stellers montieren. In der Regel werden sie waag­recht an der Decke ange­bracht, weil Rauch nach oben steigt. Am besten ist ein Platz mittig an der Decke oder mit mindes­tens 50 cm Abstand von der Wand. Bei Dach­schrägen hilft eine Holz­konstruktion, den Rauch­melder waag­recht anzu­bringen, es sei denn, die Hersteller­angaben erlauben eine schräge Montage.

Was tun, wenn der Rauchmelder Alarm schlägt?

Bleiben Sie ruhig und vermei­den Sie Panik. Retten Sie sich und andere Menschen aus dem Haus – flüchten Sie dabei in mehr­stöck­igen Häusern immer nach unten – und alarm­ieren Sie die 112. Nur kleine Ent­steh­ungs­­brände sollten Sie mit Feuer­löscher, Lösch­spray oder Lösch­decke selbst löschen. Versuchen Sie nie­mals, Fett­brände mit Wasser zu löschen!

Und wenn doch etwas passiert?

Sollte in Ihren Wohn­räumen doch einmal ein Brand entstehen, sind wir für Sie da. Im Rahmen Ihrer Wohn­gebäude­versicher­ung kommen wir für den Schaden auf.

Von Drachen und Rauchmeldern

Zur Wohngebäudeversicherung

Weitere Informationen rund um die Themen
Haus und Recht

Zu den Ratgebern

Produkte

Zahnzusatzversicherung Krankenhauszusatzversicherung Gesundheitsvorsorge Private Krankenversicherung für Beamte Zusatzversicherung Heilpraktiker Private Krankenversicherung

Service & Kontakt

Kfz-Schaden melden Leistungsantrag per Post Leistungsantrag per Service App Elektronisches Postfach Online-Kontaktformular Telefonischer Kontakt Berater finden

Das könnte Sie interessieren

Kfz-Versicherung Reiserücktrittsversicherung Reiseversicherungspaket Wohngebäudeversicherung Unfallversicherung Beihilfeantrag und Rechnung einreichen Newsletter abonnieren

Über uns

Unternehmen Karriere Presse Lob & Kritik
Unsere Auszeichnungen Impressum Datenschutz-Hinweise Compliance-Hinweise Barrierefreiheit Cookie-Einstellungen Social Media
Risiko-Check machen Beraten lassen