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Kleiner Junge auf Bobbycar fährt vor seinem Vater auf der Garageneinfahrt.

Garage versichern:

Welche Versicherung brauche ich?

Das Wichtigste in Kürze:

Die Garage ist entweder als eigenes Gebäude versichert oder über die Wohngebäudeversicherung abgesichert – automatisch oder als Zusatzbaustein. Der Inhalt der Garage (Werkzeug, Fahrräder, Gartengeräte) gehört in die Hausratversicherung. Eine separate Garage, die nicht auf dem versicherten Grundstück steht, muss geBei der Versicherungskammer Bayern ist eine Garage in der Nähe des Versicherungsortes automatisch mitversichert. Einbruchschäden in der Garage sind über die Hausratversicherung abgedeckt, sofern Aufbruchspuren vorhanden sind.
Zur Wohngebäudeversicherung

Inhalt dieses Ratgebers

Welche Versicherungen schützen Garage und Inhalt? Ist meine Garage automatisch mitversichert? Was gilt für Garagen außerhalb des Versicherungsgrundstücks? Versicherungsschutz bei Einbruch und Diebstahl

Welche Versicherungen schützen Garage und Inhalt?

Die Garage ist für viele Hausbesitzende ein wichtiger Raum – als Stellplatz für das Auto, als Lagerraum für Werkzeug und Fahrräder oder als Hobby-Werkstatt. Doch wenn Sturm, Feuer oder ein Einbruch die Garage beschädigen, stellt sich schnell die Frage: Welche Versicherung ist zuständig? Bei der Absicherung einer Garage müssen zwei Dinge klar voneinander getrennt werden: das Gebäude selbst und das, was sich darin befindet. Für beides gibt es jeweils eine passende Versicherung – sie ergänzen sich und sollten aufeinander abgestimmt sein.

Wohngebäudeversicherung: Schutz für das Garagen-Gebäude

Die Wohngebäudeversicherung ist zuständig für alle Schäden am Bauwerk selbst – also an Wänden, Dach, Boden, Türen und fest verbauten Bestandteilen der Garage. Die Versicherungskammer Bayern bietet hierfür im Rahmen der Wohngebäudeversicherung einen umfassenden Schutz, der standardmäßig folgende Gefahren abdeckt: Feuer: Schäden durch Brand, Blitzschlag, Überspannung, Explosion und Implosion Leitungswasser: Nässeschäden durch bestimmungswidrig ausgetretenes Wasser und Rohrbruchschäden Naturgefahren: Sturm, Hagel, Überschwemmung, Erdrutsch, Erdbeben und Schneedruck Sondergefahren: Böswillige Beschädigungen durch unbefugte Dritte, Graffiti sowie Schäden durch Fahrzeuge
Wichtig: Die Wohngebäudeversicherung ersetzt bei einem Totalschaden der Garage die ortsüblichen Wiederherstellungskosten und bei Teilschäden die anfallenden Reparaturkosten. Auch Folgekosten wie Aufräumungs- und Abbrucharbeiten sind eingeschlossen.

Hausratversicherung: Schutz für den Garagen-Inhalt

Alles, was sich in der Garage befindet und nicht fest mit dem Gebäude verbunden ist, zählt zum Hausrat. Werkzeuge, Fahrräder, Gartengeräte, Sportausrüstung oder Autoreifen – für all das ist die Hausratversicherung zuständig, nicht die Gebäudeversicherung. Die Hausratversicherung der Versicherungskammer Bayern schützt den Inhalt Ihrer Garage gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie gegen Einbruchdiebstahl und Vandalismus nach einem Einbruch. Beachten Sie dabei, dass es bei einigen Versicherern eine Entschädigungsgrenze für in Nebenräumen wie in Garagen aufbewahrte Gegenstände gibt. Prüfen Sie Ihren Vertrag oder lassen Sie sich von einem Vertriebspartner der Versicherungskammer Bayern beraten, ob Ihre wertvollen Gegenstände ausreichend abgedeckt sind.  

Welche Police versichert was?

Wohngebäude- versicherung

versichert sind z. B. Sturmschaden am Garagendach Brandschaden an der Garagenwand Graffiti an der Garagenwand Hagelschaden am Garagentor

Hausratversicherung

versichert ist z. B. Gestohlenes Fahrrad aus der Garage Vandalismusschaden nach Einbruch Beschädigte Gartenmöbel in der Garage nach Wasserschaden  

Ist meine Garage automatisch mitversichert?

Ob und wie Ihre Garage über die Wohngebäudeversicherung abgesichert ist, hängt vor allem davon ab, ob sie sich auf dem Versicherungsgrundstück befindet und ob sie im Versicherungsvertrag explizit erwähnt ist. Eine Garage, die baulich mit dem Wohngebäude verbunden ist – etwa als Anbaugarage oder als integriertes Garagengeschoss – ist in der Regel automatisch Bestandteil des versicherten Gebäudes. Gleiches gilt häufig für freistehende Garagen auf demselben Grundstück, wenn dies im Vertrag entsprechend vereinbart ist. Carports und Garten- oder Geräteschuppen auf dem versicherten Grundstück können über den Ergänzungsschutz Grundstück der Versicherungskammer Bayern mitversichert werden. Dieser Baustein deckt auch Gewächshäuser, Schwimmbecken und weitere Objekte, wie z.B. Mülltonnenhäuschen und Hundehütten auf dem Grundstück ab. Prüfen Sie in jedem Fall Ihren bestehenden Versicherungsvertrag oder fragen Sie direkt bei einem Vertriebspartner der Versicherungskammer Bayern nach, ob Ihre Garage korrekt erfasst ist. Veränderungen wie z.B. ein Garagenneubau müssen immer gemeldet werden, um Lücken im Versicherungsschutz zu vermeiden.

Was gilt für Garagen außerhalb des versicherten Grundstücks?

Viele Hausbesitzer mieten oder besitzen eine separate Garage, die sich nicht auf dem versicherten Grundstück befindet – etwa in einer Tiefgarage, auf einem Sammelgaragen-Grundstück oder in einer anderen Straße als das Wohngebäude. In diesen Fällen greift die Wohngebäudeversicherung des Hauptgebäudes nicht automatisch. Sprechen Sie in diesem Fall bitte uns oder Ihren Vertriebspartner an: Gemeinsam finden wir die beste Lösung für Ihre individuelle Situation.

Den Inhalt einer separat gelegenen Garage können Sie in vielen Fällen über die Hausratversicherung mitversichern. Auch hier gilt: Die genauen Bedingungen und etwaige Entschädigungsgrenzen sollten Sie im Vorfeld klären.
Gut zu wissen, bei der Versicherungskammer Bayern zählt eine Garage in der Nähe auch zum Versicherungsort!

Versicherungsschutz bei Einbruch und Diebstahl in der Garage

Garagen sind leider ein häufiges Ziel von Einbrechern. Werkzeuge, Fahrräder, Autoreifen oder Sportgeräte – all diese Gegenstände lassen sich leicht verkaufen und sind deshalb begehrt. Damit Sie im Schadensfall nicht auf den Kosten sitzen bleiben, ist die richtige Absicherung wichtig. Schäden durch Einbruchdiebstahl in der Garage – also gestohlene Gegenstände sowie Beschädigungen, die beim Einbruch entstehen – deckt die Hausratversicherung ab. Voraussetzung ist in der Regel, dass der Einbruch Spuren hinterlässt, also zum Beispiel ein aufgebrochenes Tor oder ein zerstörtes Schloss. Stiehlt jemand unbemerkt Gegenstände aus einer unversperrten Garage, spricht man von einfachem Diebstahl, der üblicherweise nicht versichert ist. Beschädigungen am Gebäude selbst, etwa ein aufgebrochenes Garagentor oder eine zerstörte Schlossanlage, werden über die Wohngebäudeversicherung reguliert. Dies ist der Fall, wenn diese Sondergefahren wie böswillige Beschädigungen durch unbefugte Dritte mitversichert sind – was bei der Versicherungskammer Bayern der Fall ist.

Fazit: Garage richtig versichern – Gebäude und Inhalt im Blick behalten

Ob angebaute Garage, freistehender Carport oder separate Mietgarage: Die richtige Absicherung setzt sich immer aus zwei Bausteinen zusammen – der Wohngebäudeversicherung für das Gebäude und der Hausratversicherung für den Inhalt. Beide zusammen geben Ihnen die Sicherheit, dass Sie im Schadensfall nicht auf möglichen Kosten sitzen bleiben. Die Versicherungskammer Bayern steht Ihnen als zuverlässiger Partner bei allen Fragen rund um eine Garagen-Versicherung zur Verfügung. Mit über 200 Jahren Erfahrung in der Gebäudeversicherung und mehr als 4.000 Beratungsstellen in Bayern und der Pfalz finden wir gemeinsam mit Ihnen die Lösung, die zu Ihrem Zuhause passt.
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