Das gibt es zu beachten
Wohngebäudeversicherung bei Eigentümerwechsel
Das Wichtigste in Kürze:
Inhalt dieses Ratgebers
Was passiert mit der Wohngebäudeversicherung bei einem Eigentümerwechsel?
Das bedeutet: Der bestehende Vertrag läuft zunächst unverändert weiter – mit allen Leistungen, Bedingungen und Beiträgen.
Der Versicherungsschutz geht nicht bereits mit der Schlüsselübergabe oder der notariellen Beurkundung über, sondern erst mit der Eintragung im Grundbuch. Zwischen Kaufvertrag und Grundbucheintrag bleibt die bisherige Eigentümerin oder der bisherige Eigentümer versicherungspflichtig.
Müssen die neuen Eigentümer oder die alten Besitzer die Versicherung kündigen?
Sonderkündigungsrecht bei Eigentümerwechsel
Sonderkündigung
Muss innerhalb von 1 Monat nach dem Grundbucheintrag erfolgen.
Mit sofortiger Wirkung oder zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode.
Erfordert eine schriftliche Kündigung beim Versicherer.
Ordentliche Kündigung
Muss 3 Monate zum Vertragsende eingereicht werden.
Tritt zum nächsten Ablauf der Vertragslaufzeit in Kraft.
Die reguläre Vertragslaufzeit beachten.
Was gilt bei Erbe, Schenkung oder Zwangsversteigerung?
an dem Sie von der Versicherung und dem Eigentumsübergang Kenntnis erlangen.
Wie meldet man einen Eigentümerwechsel bei der Wohngebäudeversicherung?
Wird der Eigentümerwechsel nicht rechtzeitig gemeldet, kann die Versicherung unter Umständen Leistungen im Schadenfall einschränken. Melden Sie den Wechsel daher so schnell wie möglich.
Schritt für Schritt: So melden Sie den Eigentümerwechsel bei der Versicherungskammer Bayern
Halten Sie folgende Dokumente bereit
Wenden Sie sich bitte an die Versicherungskammer Bayern –
Die Versicherungskammer Bayern aktualisiert die Vertragsdaten auf Ihren Namen. Dabei werden auch Bankverbindung und Korrespondenzadresse angepasst.
Nach der Umschreibung erhalten Sie die aktualisierten Vertragsunterlagen. Prüfen Sie in Ruhe, ob der bestehende Schutz Ihren Bedürfnissen entspricht – oder ob Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen möchten.
Wer zahlt die Wohngebäudeversicherung nach einem Eigentümerwechsel?
Unterscheidung:
Beitrag bereits gezahlt oder noch offen?
Der Jahresbeitrag wurde bereits von der Verkäuferseite bezahlt:
Der Jahresbeitrag ist noch nicht gezahlt:
Klären Sie die Beitragsverrechnung am besten bereits im Kaufvertrag mit der Notarin oder dem Notar. So vermeiden Sie spätere Unstimmigkeiten zwischen Käufer- und Verkäuferseite.
Wohngebäudeversicherung übernehmen oder kündigen: Was lohnt sich mehr?
Wann sich eine Übernahme lohnt
Wann eine Kündigung sinnvoll ist
Schließen Sie zuerst einen neuen Vertrag ab, bevor Sie den alten kündigen. Nur so stellen Sie sicher, dass Ihr Wohneigentum zu keinem Zeitpunkt ohne Schutz ist. Eine Gebäudeversicherung ist zwar keine gesetzliche Pflicht – aber ein unversichertes Gebäude stellt ein erhebliches finanzielles Risiko dar.
Häufig gestellte Fragen zur Wohngebäudeversicherung bei Eigentümerwechsel
Als neue Eigentümerin oder neuer Eigentümer sind Sie ebenfalls zur Meldung verpflichtet. Halten Sie den Grundbuchauszug und den Kaufvertrag bereit. In der Regel lässt sich die Vertragsumschreibung auch nachträglich problemlos vornehmen. Ihr Sonderkündigungsrecht bleibt bestehen – die Monatsfrist beginnt erst ab dem Zeitpunkt, an dem Sie vom Versicherungsvertrag Kenntnis erlangt haben.
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