Was ist der Unterschied zwischen einer Wohngebäude- und einer Hausratversicherung?
Die Wohngebäudeversicherung schützt Ihr Haus und die fest verbauten Teile sowie die in der Police vereinbarte Ausstattung wie Carports, Pools oder Photovoltaikanlagen. Eine Hausratversicherung schützt die beweglichen Güter in Ihrem Haus. Werden Möbel, elektronische Geräte wie TV oder PC, Kleidungsstücke, Geschirr oder Teppiche beschädigt, dann ist das ein Fall für die Hausratversicherung.
Wie hoch sind die Kosten der Wohngebäudeversicherung?
Eine Wohngebäudeversicherung schützt Sie nicht vor einem Schaden, aber sie kann die damit verbundenen finanziellen Folgen auffangen. Die Beiträge sind im Vergleich mit anderen Versicherungen günstig: So kostet der Versicherungsschutz für ein Einfamilienhaus im Wert von ca. 500.000 € in einer wenig von Hochwasser bedrohten Region etwa 500 € im Jahr – nicht mehr als eine Kfz-Versicherung eines Wagens mit einem Neuwert von 30.000 €.
Wohngebäudeversicherung: Was ist versichert?
Der Versicherungsschutz der Wohngebäudeversicherung erstreckt sich im Kernschutz nicht nur auf den reinen Baukörper Ihres Gebäudes. Auch verschiedene Einbauten, wie z.B. fest verlegte Fußbodenbeläge oder eine Zentralheizung, zählen zu den versicherten Sachen. Ebenso ist Zubehör versichert, welches zur Instandhaltung des Gebäudes notwendig ist oder das dessen Nutzung erst möglich macht; so z.B. außen am Gebäude angebrachte Antennen- und Beleuchtungsanlagen. Darüber hinaus können Sie den Versicherungsumfang durch unsere Ergänzungsschutz-Bausteine erweitern, so sind m Ergänzungsschutz Grundstück Garten-/Geräteschuppen, Carports, Gewächshäuser, Schwimmbecken und vieles mehr versichert. Außerdem kommen wir für Aufräumungs- und Wiederaufforstungskosten von Bäumen sowie für die Wiederherstellung von Gartenbepflanzungen auf.
Wer sein Haus mit Photovoltaik ausgerüstet hat, kann zudem die PV-Anlage inklusive Ertragsausfall mitversichern.
Für Anlagen der Solarthermie, der oberflächennahen Geothermie und sonstige Wärmepumpenanlagen bis hin zu Kleinwindkraftanlagen steht unser Ergänzungsschutz „Weitere alternative Energieanlagen“ zur Verfügung.
Im Ergänzungsschutz Ableitungsrohre leisten wir für Bruchschäden an Ableitungsrohren der Wasserversorgung außerhalb des Gebäudes auf und außerhalb des Versicherungsgrundstücks.
Sind Photovoltaikanlagen mitversichert?
Eine PV-Anlage kann im Ergänzungsschutz mitversichert werden, wenn ihre Gesamt-Nennleistung maximal 25 kW beträgt. Darin sind auch Ertragsausfälle, also entgangene Einspeisevergütungen, versichert.
Welche Gefahren sind in der Wohngebäudeversicherung versichert?
Folgende Gefahren sind von der Wohngebäudeversicherung abgedeckt:
Feuer – die enthaltene Brandschutzversicherung ersetzt Schäden durch Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Verpuffung, Implosion und auch durch sogenannte „Blindgängerschäden“
Leitungswasser – in der Leitungswasserversicherung sind Nässeschäden durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser versichert. Außerdem beispielsweise Bruchschäden an Zu- und Ableitungsrohren der Wasserversorgung innerhalb des Gebäudes.
Naturgefahren – Die Versicherung gegen Naturgefahren leistet bei Schäden durch Sturm und Hagel sowie weiteren Elementargefahren. Das sind u.a. Schäden durch Überschwemmung des Versicherungsgrundstücks infolge Ausuferung oberirdischer Gewässer oder Witterungsniederschlägen, Rückstau in wasserführenden Systemen, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch und Lawinen.
Sondergefahren – Manche Gefahren sind einem gar nicht so bewusst. Die Versicherung gegen Sondergefahren leistet unter anderem bei:
Anprall oder Absturz von Luft-, Raum-, Kraft-, Schienen- oder Wasserfahrzeugen und unbemannten Flugkörpern
Diebstahl von fest mit dem Gebäude verbundenen Sachen
Böswillige Beschädigungen durch unbefugte Dritte
Graffitischäden
Was zahlt die Gebäudeversicherung?
Egal ob leicht beschädigt oder komplett zerstört – unsere Gebäudeversicherung federt alle Kosten ab, die in der Folge eines Schadenereignisses entstanden sind.
Wir ersetzen
bei beschädigten Gebäuden die erforderlichen Reparaturkosten
bei zerstörten Gebäuden die ortsüblichen Wiederherstellungskosten
Wir übernehmen zudem eine Vielzahl von Folgekosten, die ein versichertes Schadenereignis auslöst. Dazu zählen beispielsweise Aufräumungs- und Abbruchkosten, Kosten für Verkehrssicherungs- und provisorische Maßnahmen (z.B. Notverschalungen), Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen oder der Ersatz des Mietausfalls oder ortsüblichen Mietwerts von Wohnräumen, wenn diese wegen eines versicherten Schadens nicht mehr genutzt werden können.
Was ist nicht versichert?
Nicht alle Risiken können über die Wohngebäudeversicherung abgedeckt werden, so beispielsweise Schäden durch Krieg oder auch Schäden, die Sie vorsätzlich verursacht haben. Diese Ausschlüsse beschreiben eine Gefahr, eine Schadenart oder eine Sache, für die kein Versicherungsschutz besteht. Sie dienen der Abgrenzung des Leistungsversprechens und gewährleisten, dass der Versicherungsschutz kalkulierbar bleibt. Sie finden sie in den Versicherungsbedingungen entweder als generelle Ausschlüsse (z.B. Krieg) oder in den Bestimmungen zu den einzelnen Gefahren und Schäden sowie bei der Beschreibung der versicherten Sachen.
Bin ich versichert, wenn in meiner Immobilie oder auf meinem Grundstück Personen zu Schaden kommen?
Nein, die Wohngebäudeversicherung sichert keine Personenschäden ab, die auf Ihrem Grundstück entstanden sind.
Da Sie als Besitzer eines Grundstückes aber für Unfälle auf eben diesem haften, benötigen Sie unbedingt eine Haftpflichtversicherung. Welche Haftpflichtversicherung Sie für ihr Eigentum benötigen, hängt wesentlich von der Nutzung ab:
Eigennutzung – Sie nutzen Ihre Immobilie selbst? Dann überprüfen Sie Ihre bestehende private Haftpflichtversicherung – im Idealfall sind Sie bereits ausreichend geschützt.
Eigentümergemeinschaft/Vermietung – wenn Sie eine Wohnung als Teil einer Eigentümergemeinschaft bewohnen oder Immobilien vermieten, benötigen Sie eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung – das gilt auch für Grundstücke, die noch unbebaut sind.
Bauvorhaben: Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt Sie als Bauherr während der Bauzeit vor finanziellen Schäden.
Kann ich mein Haus gegen Schäden durch Hochwasser versichern?
Das hängt von der Lage des Versicherungsgrundstücks ab. Die gute Nachricht: Mit der Versicherungskammer Bayern lassen sich über 99 Prozent aller Gebäude in Bayern und der Pfalz auch gegen die finanziellen Folgen von Elementarschäden versichern. Unser Leistungsbaustein „weitere Elementar- und Naturgefahren“ enthält nicht nur unbegrenzten Versicherungsschutz bei Überschwemmungsschäden durch Ausuferung von Gewässern oder wegen Starkregens. Ebenso versichert sind daraus resultierende Rückstauschäden sowie die Gefahren Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch.
Hilft der Staat bei Naturkatastrophen?
Ein Elementarschaden kann existenzgefährdend sein. Trotzdem haben 76 Prozent der Wohngebäude keinen Schutz gegen extreme Wetterkonstellationen. Im Schadensfall ist die staatliche Hilfe wichtig und richtig. Die staatliche Soforthilfe deckt jedoch nur einen Bruchteil der entstandenen Schäden ab, sie wird nur unter bestimmten Bedingungen gezahlt und ist damit kein Ersatz für eine Versicherung.
Wichtig: Seit Juli 2019 gibt es für Hochwasseropfer in Bayern keine staatlichen Soforthilfen mehr, wenn die Schäden versicherbar gewesen wären.
Wann ist eine Elementarschadenversicherung sinnvoll?
Schäden bei Überschwemmungen durch Hochwasser oder Starkregen zahlt eine Elementarschadenversicherung, die in der Regel ergänzend zu einer Wohngebäude- oder Hausratversicherung abgeschlossen wird. Vielen Hausbesitzern ist es nicht bewusst, dass ihr Gebäude gegen viele Naturgewalten nicht versichert ist. Die meisten haben zwar für Feuer, Hagel, Sturm und Leitungswasser eine Police abgeschlossen, aber nicht z.B. für Überschwemmungen, Rückstau und Schneedruck.
Beim Abschluss einer aktuellen Wohngebäudeversicherung der Versicherungskammer Bayern sind Elementar- und Naturgefahren im Kernschutz mitversichert.
Wählen Sie die für Sie optimale Absicherung, am besten nach einer professionellen Analyse durch Ihren Berater in der Nähe.
Ist die Feuer-Rohbauversicherung inklusive?
Die Feuer-Rohbauversicherung bieten wir beitragsfrei bis zur Bezugsfertigkeit an (maximal 24 Monate). Nicht nur der Rohbau an sich, sondern auch die zur Errichtung des Gebäudes notwendigen Baustoffe und Bauteile auf dem versicherten Grundstück sind gegen Schäden versichert.
Wann sollte ich den Versicherungsschutz für mein Haus überprüfen?
Wenn Sie etwa einen Wintergarten oder eine Garage anbauen, im Keller eine Sauna installieren oder das Dachgeschoss ausbauen, erhöht sich der Wert Ihrer Immobilie. Bei wertsteigernden baulichen Maßnahmen ist es zur Vermeidung einer etwaigen Unterversicherung notwendig, die Versicherungssumme an den neuen Wert anzupassen.
Auch bei Veränderungen wie der Installation einer Photovoltaik-Anlage, sollten Sie überprüfen, wie Sie Ihr bestehendes Versicherungspaket erweitern müssen, um im Schadensfall sicher zu sein.
Wer zahlt die Wohngebäudeversicherung, wenn der Besitzer wechselt?
Bei einem Eigentümerwechsel geht auch die Gebäudeversicherung zunächst automatisch mit Datum der Eintragung der Auflassung im Grundbuch auf den neuen Eigentümer über – inklusive der im Versicherungsvertrag festgelegten Rechte und Pflichten.
Sonderkündigungsrecht bei Hauskauf
Käufer haben ein Sonderkündigungsrecht für die übernommene Gebäudeversicherung. Spätestens wenn Sie als Eigentümer in das Grundbuch eingetragen sind, sollten Sie die Konditionen überprüfen, um die Wohngebäudeversicherung ggf. zu kündigen und eine neue Police abzuschließen. Innerhalb eines Monats ist eine außerordentliche Kündigung möglich.
Kein Recht auf Sonderkündigung für Erben
Erben, die ihre Wohngebäudeversicherung kündigen möchten, können Ihren Vertrag nur zum vereinbarten Ablauf beenden. Eine ordentliche Kündigung der Gebäudeversicherung ist bis zu drei Monate vor Vertragsende möglich.
Wichtig: Damit alles reibungslos abläuft, sollte die Versicherung so schnell wie möglich über den Eigentümerwechsel informiert werden.
Wann sollte man die Wohngebäudeversicherung bei einem Neubau abschließen?
om Grundstückskauf bis zum Einzug kann viel Unvorhergesehenes passieren. Als Häuslebauer sollten Sie sich deshalb frühzeitig um den Versicherungsschutz Ihrer Immobilie kümmern. In der Bauphase benötigen Sie verschiedene Versicherungen, um gut vor finanziellen Schäden geschützt zu sein. Bei uns können Sie die Versicherungen so abschließen, dass sie sich lückenlos ergänzen. Dabei löst die Gebäudeversicherung in der Regel erst bei Einzug die Versicherungen der Bauphase ab.
Wohngebäudeversicherung sichert Immobilienfinanzierung ab
Eine Wohngebäudeversicherung ist zwar keine Pflicht für Hauseigentümer, aber dennoch äußerst sinnvoll. Denn im schlimmsten Fall droht Ihnen der Totalverlust der Immobilie.
Deshalb ist auch eine Baufinanzierung in vielen Fällen nicht ohne den Abschluss einer Wohngebäudeversicherung möglich. Schließlich dient das Gebäude als Sicherheit für den Kredit. Nahezu alle Banken fordern zumindest eine Feuer-Rohbauversicherung, die ein Bestandteil der Gebäudeversicherung ist.
Was ist der Schadenfreiheits-Bonus?
Ist das zu versichernde Anwesen zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens fünf Jahre schadenfrei, erhalten Kunden einen Schadenfreiheitsbonus von 20 Prozent. Der Bonus entfällt erst nach einem zweiten Schaden innerhalb von fünf Jahren.
Ihr zusätzlicher Vorteil: Treten während der Laufzeit Schäden bis zu 100 Euro auf, rechnen wir diese nicht mit.
Kann ich einen Selbstbehalt vereinbaren – und dadurch meine Beiträge reduzieren?
Durch unseren flexiblen Selbstbehalt können Sie Ihre Beiträge reduzieren. Über die Höhe der Selbstbeteiligung entscheiden Sie selbst – sie ist wählbar in 50 Euro-Schritten von 150 Euro bis 10.000 Euro.
Warum zur Versicherungskammer Bayern?
Als regionaler Marktführer und moderner Versicherungskonzern mit über 200 Jahren Tradition in der Gebäude-Brandversicherung, bieten wir Ihnen eine leistungsstarke Wohngebäudeversicherung, die exakt auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten wird.
Dafür halten wir selbst in unserem digitalen Zeitalter den persönlichen Kontakt für sehr wichtig. Mit über 4.000 Beratungsstellen sind wir auch überall dort, wo Sie sind. Und im Schadensfall haben Sie einen Ansprechpartner, der sich um alles kümmert. Sie melden uns den Schaden – wir übernehmen bei Bedarf die gesamte Abwicklung von der Beauftragung der Handwerker bis zur Rechnung. Sie profitieren von unserem besonderen Gebäudeschaden-Service.
Wir begleiten Sie ein Hausleben lang: Nutzen Sie unsere kostenlosen Services
Qualitative Wertermittlung vor Ort (mit Unterversicherungsverzicht)
Beratung zum Einsatz von Rauchmeldern, die seit 2018 in allen Häusern Pflicht sind
GebäudeSchadenService
Professionelle Brandschutzberatung
Beratung zum Einsatz von Rauchwarnmeldern
Überprüfung der Hochwassergefährdung
Beratung zu Einbruchdiebstahlschutz
Kostenlose Service-Apps
Alles rund um Finanzierung und Investmentschutz