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Unser Schutz­schirm für Ihr Eigenheim

Wohngebäude­versicherung

Individuell & bedarfsgerecht Elementarschäden eingeschlossen Bis 20 % Schadenfreiheitsbonus Risiko-Check machen Beraten lassen

Für wen eignet sich eine Wohn­gebäude­versicherung?

Für Eigentümer von freistehenden Einfamilienhäusern Für Eigentümer von Reihenhäusern oder Doppelhaushälften
 Für Eigentümer von Zwei- oder Mehrfamilienhäusern
Alle Hausbesitzer sollten eine Wohngebäudeversicherung abschließen. Sie gehört zu den wichtigsten Versicherungen für Hausbesitzende. Denn extreme Wetterereignisse wie Hochwasser und Stürme treten immer öfter auf – mit Folgen für Wohngebäude und die Natur.

Unsere Wohn­gebäude­versicherung: Ihre Vorteile im Überblick

Umfassender Schutz

Individuelle, bedarfsgerechte Absicherung für jedes Haus

Flexible Bausteine

Fünf individuell anpassbare Bausteine – ganz nach den jeweiligen Bedürfnissen.

GebäudeSchadenService

Handwerkervermittlung, Übernahme der Kosten für Rauch- und Rußschäden sowie fachkundige Gutachten im Schadensfall.

Ausgezeichneter Schutz

Die Fachzeitschrift „Finanztest“ hat unsere Wohngebäude-Versicherung Vario erneut mit „sehr gut“ ausgezeichnet. Unser Produktupgrade im Februar 2024 hat die Bewertung von 1,2 (sehr gut) auf 0,7 (sehr gut) verbessert. Unser Produkt wird damit unter den „Top-Tarifen“ geführt.

Ist Ihr Zuhause in Gefahr?

Extreme Wetterereignisse treten immer häufiger auf und in den letzten drei Jahren haben Unwetter so hohe Schäden verursacht wie noch nie. Sturm, Hagel und vor allem Starkregenereignisse nehmen zu und selbst vermeintlich sichere Gegenden sind inzwischen gefährdet. Möchten Sie wissen, ob Ihr Gebäude in einem gefährdeten Gebiet liegt? Mit unserem hausnummer-genauen Risiko-Check wissen Sie sofort wie hoch die Gefährdung durch Unwetter & Starkregen in Ihrer Region ist.

Welcher Tarif passt zu mir?

Zusatzbaustein – für den größtmöglichen Versicherungsschutz

Schnell erklärt:

Zusatzbausteine im Ergänzungsschutz

Eine optimale Wohngebäudeversicherung kombiniert den Kernschutz mit den wichtigsten Leistungen und einen Ergänzungsschutz, der individuell an Ihre Bedürfnisse angepasst werden kann. So sind Sie rundum abgesichert.

Ergänzungsschutz Grundstück

Damit sind Garten- und Geräteschuppen, Carports, Gewächshäuser und Schwimmbecken bestens abgesichert. Zudem übernehmen wir Kosten für Aufräumarbeiten, Wiederaufforstung und die Wiederherstellung Ihrer Gartenbepflanzung.
Alle Bausteine im Überblick

So einfach kommen Sie zur Wohn­gebäude­versicherung

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Meist gestellte Fragen zur Wohn­gebäude­versicherung

Was ist wichtig bei einer Wohngebäudeversicherung?

Bei der Wohngebäudeversicherung ist vor allem wichtig, dass die Risiken abgesichert sind, die Sie finanziell selbst nicht tragen können. Gerade Schäden am Haus können schnell extrem teuer werden.
Die Wohngebäudeversicherung deckt deswegen standardmäßig Gefahren wie Sturm, Hagel, Feuer oder Leitungswasser (z. B. Schäden bei einem Rohrbruch). Damit sind Sie bereits sehr gut abgesichert. Wichtig ist außerdem der Schutz vor Elementarschäden. Sie entscheiden zudem, ob Sie eine Versicherung mit oder ohne Selbstbeteiligung wählen.

Welche Leistungsbausteine für Ihre Wohngebäudeversicherung?

Eine optimale Wohngebäudeversicherung kombiniert den Kernschutz mit den wichtigsten Leistungen und einen Ergänzungsschutz, der individuell an Ihre Bedürfnisse angepasst werden kann. So sind Sie rundum abgesichert.

Was ist im Kernschutz versichert?

Der Versicherungsschutz der Wohngebäudeversicherung erstreckt sich im Kernschutz nicht nur auf den reinen Baukörper Ihres Gebäudes. Auch verschiedene Einbauten, wie z. B. fest verlegte Fußbodenbeläge oder eine Zentralheizung, zählen zu den versicherten Sachen.
Ebenso ist Zubehör versichert, welches zur Instandhaltung des Gebäudes notwendig ist oder das dessen Nutzung erst möglich macht, wie z. B. außen am Gebäude angebrachte Antennen- und Beleuchtungsanlagen.
Zu weiteren Kundenfragen

Warum ist die Wohn­gebäude­versicherung für mich relevant?

Zahlen und Fakten

Schäden an Wohngebäuden werden jährlich gemeldet. Die häufigsten Ursachen sind Leitungswasser-schäden, gefolgt von Sturm- und Hagelschäden.
belaufen sich die durchschnittlichen Kosten pro Schadensfall. Ohne eine Wohngebäudeversicherung müssten Sie diese Kosten aus eigener Tasche zahlen.
an versicherten Schäden wurden im letzten Jahr durch extreme Wetterereignisse wie Starkregen und Überschwemmungen verursacht.

Sie wollen mehr zur Wohn­gebäude­versicherung erfahren?

Welche Gefahren sind abgedeckt? Leistungsbeispiele: Was soll schon groß passieren? Was deckt die Versicherung ab? Zusatzbausteine im Ergänzungsschutz Versicherungsfall melden – so geht’s Erklärvideos Häufig gestellte Fragen

Welche Gefahren sind mit der Wohngebäudeversicherung abgedeckt?

Feuer

Die enthaltene Brandschutzversicherung ersetzt Schäden durch Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Verpuffung, Implosion und auch durch sogenannte „Blindgängerschäden“.

Leitungswasser

In der Leitungswasserversicherung sind Nässeschäden durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser versichert. Außerdem beispielsweise Bruchschäden an Zu- und Ableitungsrohren der Wasserversorgung innerhalb des Gebäudes.

Naturgefahren

Die Versicherung gegen Naturgefahren leistet bei Schäden durch Sturm und Hagel sowie weiteren Elementargefahren. Das sind u.a. Schäden durch Überschwemmung des Versicherungsgrundstücks infolge Ausuferung oberirdischer Gewässer oder Witterungsniederschlägen, Rückstau in wasserführenden Systemen, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch und Lawinen.

Sondergefahren

Manche Gefahren sind einem gar nicht so bewusst. Die Versicherung gegen Sondergefahren leistet unter anderem bei:
Anprall oder Absturz von Luft-, Raum-, Kraft-, Schienen- oder Wasserfahrzeugen und unbemannten Flugkörpern Diebstahl von fest mit dem Gebäude verbundenen Sachen böswillige Beschädigungen durch unbefugte Dritte Graffitischäden Schäden durch wildlebende Tiere

Zusatzbausteine im Ergänzungsschutz

Darüber hinaus können Sie den Versicherungsumfang durch unsere Ergänzungsschutz-Bausteine erweitern.
Alle Bausteine im Überblick

Was soll schon groß passieren?

Leistungsbeispiele

Mit unserer flexiblen Wohngebäudeversicherung sichern Sie Ihr Haus und Grundstück individuell nach Ihren Bedürfnissen ab. Wählen Sie aus verschiedenen Leistungsbausteinen. Sie bestimmen selbst, welche Risiken Sie versichern.

Absicherung im Kernschutz

Feuer

Eine Pfanne fängt Feuer. Das Feuer breitet sich schnell aus und das Dachgeschoss brennt. Durch Löschwasser entstehen zusätzlich erhebliche Nässeschäden im Haus.

Leitungswasser

Ein korrosionsbedingter Rohrbruchschaden im Bad bleibt über das Wochenende unbemerkt. Wasseraustritt in den sanitären Anlagen (Bad) führt zu Schäden am Parkett und langwieriger Trocknung im Haus.

Sturm

Ein orkanartiger Wintersturm deckt Teile des Dachs ab. Der Starkregen mit Hagel führt zusätzlich zu Nässeschäden im freigelegten Dachgeschoss.

Weitere Elementar- und Naturgefahren

Ein Starkregenereignis überfordert die Kanalisation und überflutet Straßen- Die Rückstausicherung versagt. Das Abwasser wird durch die Rohre zurück in den Keller gedrückt.

Sondergefahren

Unbekannte sprühen über Nacht Graffiti auf die Hauswand und zerstören ein Fenster am Geräteschuppen.

Zusätzliche Absicherung im Ergänzungsschutz (+ Kernschutz):

Grundstück

Umgestürzte Bäume verwüsten bei einem Sturm den Garten. Bäume stürzen auf Gewächshaus, Schuppen und Gartenzaun. Neben dem sachschaden entstehen auch Aufräumungs-, Entsorgung- und Wiederaufforstungskosten.

Photovoltaikanlage

Bei einem Gewitter schlägt ein Blitz in die auf dem Dach montierte Photovoltaikanlage ein. Zusätzlich zu dem kostspieligen Austausch der Module entgehen auch die Einnahmen der Einspeisvergütung.

Weitere alternative Energieanlagen

Ein Sturm fegt Teile der Solaranlage vom Dach. Auch die Kleinwindkraftanlage im Garten wird stark in Mitleidenschaft gezogen.

Ableitungsrohre

An dem durch den Vorgarten verlegten Abwasserrohr werden mehrere Bruchschäden festgestellt. Für die reparatur der Rohre muss der Vorgarten aufgegraben werden. Dies bewirkt zusätzliche Kosten für den Aushub des Erdreichs.

Gewerblicher Mietausfall

Durch einen Leitungswasserschaden stellt der gewerbliche Mieter zu Recht die Mietzahlung ein, weil die Verkaufsflächen über Monate nicht nutzbar sind. Kosten für Mietausfall einschließlich der fortlaufenden Betriebskosten fallen an.
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Wann zahlt die Wohn­gebäude­versicherung – und wann nicht?

Welche Gefahren sind abgesichert?

Feuerschäden durch Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Ex- oder Implosion, Seng- und Schmorschäden sowie durch sogenannte Blindgänger Nässeschäden durch Leitungswasser, Bruchschäden an Rohren der Wasserversorgung innerhalb von Gebäuden Schäden durch Naturgefahren wie Sturm und Hagel, Überschwemmung, Erdrutsch oder Erdbeben Schäden durch Sondergefahren, bspw. böswillige Beschädigungen durch unbefugte Dritte, Anprall/Absturz von Fahrzeugen (Luft-, Raum-, Kraft-, Schienen- oder Wasserfahrzeuge), unbemannte Flugkörper, Diebstahl von fest mit dem Haus verbundenen Sachen und Graffitischäden

Was ist nicht abgesichert?

Schäden durch Krieg, Innere Unruhen oder Kernenergie Schäden die vorsätzlich herbeigeführt wurden Schäden an Gebäuden oder Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind Schäden an beweglichem Hab und Gut, wie z. B. Möbel, Kleidung (hier hilft die Hausratversicherung)

Zusatzbausteine im Ergänzungsschutz

Wählen Sie Ihren indiviuellen Zusatzschutz

Ergänzungsschutz
Grundstück

Damit sind Garten- und Geräteschuppen, Carports, Gewächshäuser und Schwimmbecken bestens abgesichert. Zudem übernehmen wir Kosten für Aufräumarbeiten, Wiederaufforstung und die Wiederherstellung Ihrer Gartenbepflanzung.

Ergänzungsschutz
Photovoltaikanlage

Wer sein Haus mit Photovoltaik ausgerüstet hat, kann zudem die PV-Anlage inklusive Ertragsausfall mitversichern.

Ergänzungsschutz
Weitere alterna­tive Energieanlagen

Für Anlagen der Solarthermie, der oberflächennahen Geothermie und sonstige Wärmepumpenanlagen bis hin zu Kleinwindkraftanlagen steht dieser Baustein zur Verfügung.

Ergänzungsschutz
Ableitungs­rohre

Damit leisten wir für Bruchschäden an Ableitungsrohren der Wasserversorgung außerhalb des Gebäudes auf und außerhalb des Versicherungsgrundstücks.

Ergänzungsschutz
Gewerb­licher Miet­ausfall

Mit diesem Baustein sind die Kosten zur Deckung eines Mietausfalls aus einem versicherten Grund abgedeckt.
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So einfach melden Sie einen Schaden

Wichtige Infos zur Hand haben

Was ist wann und wo passiert? Machen Sie am besten auch gleich ein paar Fotos vom Schaden – das beschleunigt alles.

Schaden telefonisch oder online melden

Am schnellsten geht es telefonisch. Alternativ können Sie den Schaden ganz bequem über unser Online-Formular melden.

Danach übernehmen wir für Sie

Ihre Meldung wird geprüft und wir setzen uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung, um die nächsten Schritte zu besprechen.
Schaden online melden Schaden telefonisch melden

Warum zur Versicherungskammer Bayern?

Nutzen Sie unsere kostenlosen Services

Wir bieten Ihnen eine leistungsstarke Wohngebäudeversicherung, die genau zu Ihren Bedürfnissen passt. Als regionaler Marktführer mit 4.000 Beratungsstellen sind wir überall dort, wo Sie uns brauchen. Im Schadensfall stehen unsere Mitarbeitenden Ihnen vor Ort unterstützend zur Seite und übernehmen auf Wunsch die gesamte Abwicklung von der Beauftragung der Handwerker bis zur Rechnung.
Qualitative Wertermittlung vor Ort (mit Unterversicherungsverzicht) Beratung zum Einsatz von Rauchmeldern (Pflicht seit 2018) GebäudeSchadenService Professionelle Brandschutzberatung Überprüfung der Hochwassergefährdung Beratung zu Einbruchdiebstahlschutz Kostenlose Service-Apps Finanzierung und Investmentschutz

So helfen wir unseren Kunden bei einem Hochwasserschaden

Glück im Unglück – Schnelle Hilfe nach der Sturmflut

Andrea und Domenic traf es unerwartet, als ein Sturm im Juli 2021 den Keller ihres Einfamilienhauses überflutete. Trotz dieser unglücklichen Lage erhielt die Familie schnelle Unterstützung von ihrem persönlichen Versicherungsvertreter, der sofort die ersten Schritte zur Schadenregulierung einleitete. Dank ihrer Wohngebäudeversicherung der Versicherungskammer Bayern wurden notwendige Reparaturen umgehend eingeleitet und Schäden behoben.

So helfen wir unseren Kunden bei einem Hagelschaden

Wenn der Hagel das Zuhause trifft – Retter in der Not

Das junge Ehepaar Katharina und Sebastian erfüllte sich mit ihrem ersten eigenen Zuhause ihren lang ersehnten Traum. Doch als sie eines Tages von einem abrupten Hagelsturm überrascht wurden, lagen ihr Hausdach sowie einige Teile ihrer Fassade und Fenster in Trümmern. Dank der umfassenden Hilfe ihres persönlichen Ansprechpartners und der Wohngebäudeversicherung der Versicherungskammer Bayern erhielten sie in dieser Situation sofort die erhoffte Unterstützung. 

So helfen wir unserer Kundin bei einem Wasserschaden

Wenn das Wasser durch die Decke tropft – Hilfe bei Rohrbruch

Mitten in der Nacht entdeckte Frau Insam, dass Wasser aus dem böhmischen Gewölbe im Badezimmer tropft. Der Schock war groß, aber die Erleichterung noch größer: Ihr persönlicher Ansprechpartner hat sich schnell und unkompliziert um die Schadenbehebung gekümmert. Dank ihrer Wohngebäudeversicherung der Versicherungskammer Bayern wurden die Kosten hierfür komplett übernommen.

Häufig gestellte Fragen zur Wohn­gebäude­versicherung

Was ist der Unterschied zwischen einer Wohngebäude- und einer Hausratversicherung?
Die Wohngebäudeversicherung schützt Ihr Haus und die fest verbauten Teile sowie die in der Police vereinbarte Ausstattung wie Carports, Pools oder Photovoltaikanlagen. Eine Hausratversicherung schützt die beweglichen Güter in Ihrem Haus. Werden Möbel, elektronische Geräte wie TV oder PC, Kleidungsstücke, Geschirr oder Teppiche beschädigt, dann ist das ein Fall für die Hausratversicherung.
Wie hoch sind die Kosten der Wohngebäudeversicherung?
Eine Wohngebäudeversicherung schützt Sie nicht vor einem Schaden, aber sie kann die damit verbundenen finanziellen Folgen auffangen. Die Beiträge sind im Vergleich mit anderen Versicherungen günstig: So kostet der Versicherungsschutz für ein Einfamilienhaus im Wert von ca. 500.000 € in einer wenig von Hochwasser bedrohten Region etwa 500 € im Jahr – nicht mehr als eine Kfz-Versicherung eines Wagens mit einem Neuwert von 30.000 €.  
Wohngebäudeversicherung: Was ist versichert?
Der Versicherungsschutz der Wohngebäudeversicherung erstreckt sich im Kernschutz nicht nur auf den reinen Baukörper Ihres Gebäudes. Auch verschiedene Einbauten, wie z.B. fest verlegte Fußbodenbeläge oder eine Zentralheizung, zählen zu den versicherten Sachen. Ebenso ist Zubehör versichert, welches zur Instandhaltung des Gebäudes notwendig ist oder das dessen Nutzung erst möglich macht; so z.B. außen am Gebäude angebrachte Antennen- und Beleuchtungsanlagen. Darüber hinaus können Sie den Versicherungsumfang durch unsere Ergänzungsschutz-Bausteine erweitern, so sind m Ergänzungsschutz Grundstück Garten-/Geräteschuppen, Carports, Gewächshäuser, Schwimmbecken und vieles mehr versichert. Außerdem kommen wir für Aufräumungs- und Wiederaufforstungskosten von Bäumen sowie für die Wiederherstellung von Gartenbepflanzungen auf. Wer sein Haus mit Photovoltaik ausgerüstet hat, kann zudem die PV-Anlage inklusive Ertragsausfall mitversichern. Für Anlagen der Solarthermie, der oberflächennahen Geothermie und sonstige Wärmepumpenanlagen bis hin zu Kleinwindkraftanlagen steht unser Ergänzungsschutz „Weitere alternative Energieanlagen“ zur Verfügung. Im Ergänzungsschutz Ableitungsrohre leisten wir für Bruchschäden an Ableitungsrohren der Wasserversorgung außerhalb des Gebäudes auf und außerhalb des Versicherungsgrundstücks.
Sind Photovoltaikanlagen mitversichert?
Eine PV-Anlage kann im Ergänzungsschutz mitversichert werden, wenn ihre Gesamt-Nennleistung maximal 25 kW beträgt. Darin sind auch Ertragsausfälle, also entgangene Einspeisevergütungen, versichert.
Welche Gefahren sind in der Wohngebäudeversicherung versichert?
Folgende Gefahren sind von der Wohngebäudeversicherung abgedeckt: Feuer – die enthaltene Brandschutzversicherung ersetzt Schäden durch Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Verpuffung, Implosion und auch durch sogenannte „Blindgängerschäden“ Leitungswasser – in der Leitungswasserversicherung sind Nässeschäden durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser versichert. Außerdem beispielsweise Bruchschäden an Zu- und Ableitungsrohren der Wasserversorgung innerhalb des Gebäudes. Naturgefahren – Die Versicherung gegen Naturgefahren leistet bei Schäden durch Sturm und Hagel sowie weiteren Elementargefahren. Das sind u.a. Schäden durch Überschwemmung des Versicherungsgrundstücks infolge Ausuferung oberirdischer Gewässer oder Witterungsniederschlägen, Rückstau in wasserführenden Systemen, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch und Lawinen. Sondergefahren – Manche Gefahren sind einem gar nicht so bewusst. Die Versicherung gegen Sondergefahren leistet unter anderem bei: Anprall oder Absturz von Luft-, Raum-, Kraft-, Schienen- oder Wasserfahrzeugen und unbemannten Flugkörpern Diebstahl von fest mit dem Gebäude verbundenen Sachen Böswillige Beschädigungen durch unbefugte Dritte Graffitischäden
Was zahlt die Gebäudeversicherung?
Egal ob leicht beschädigt oder komplett zerstört – unsere Gebäudeversicherung federt alle Kosten ab, die in der Folge eines Schadenereignisses entstanden sind. Wir ersetzen bei beschädigten Gebäuden die erforderlichen Reparaturkosten bei zerstörten Gebäuden die ortsüblichen Wiederherstellungskosten Wir übernehmen zudem eine Vielzahl von Folgekosten, die ein versichertes Schadenereignis auslöst. Dazu zählen beispielsweise Aufräumungs- und Abbruchkosten, Kosten für Verkehrssicherungs- und provisorische Maßnahmen (z.B. Notverschalungen), Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen oder der Ersatz des Mietausfalls oder ortsüblichen Mietwerts von Wohnräumen, wenn diese wegen eines versicherten Schadens nicht mehr genutzt werden können.
Was ist nicht versichert?
Nicht alle Risiken können über die Wohngebäudeversicherung abgedeckt werden, so beispielsweise Schäden durch Krieg oder auch Schäden, die Sie vorsätzlich verursacht haben. Diese Ausschlüsse beschreiben eine Gefahr, eine Schadenart oder eine Sache, für die kein Versicherungsschutz besteht. Sie dienen der Abgrenzung des Leistungsversprechens und gewährleisten, dass der Versicherungsschutz kalkulierbar bleibt. Sie finden sie in den Versicherungsbedingungen entweder als generelle Ausschlüsse (z.B. Krieg) oder in den Bestimmungen zu den einzelnen Gefahren und Schäden sowie bei der Beschreibung der versicherten Sachen.
Bin ich versichert, wenn in meiner Immobilie oder auf meinem Grundstück Personen zu Schaden kommen?
Nein, die Wohngebäudeversicherung sichert keine Personenschäden ab, die auf Ihrem Grundstück entstanden sind. Da Sie als Besitzer eines Grundstückes aber für Unfälle auf eben diesem haften, benötigen Sie unbedingt eine Haftpflichtversicherung. Welche Haftpflichtversicherung Sie für ihr Eigentum benötigen, hängt wesentlich von der Nutzung ab: Eigennutzung – Sie nutzen Ihre Immobilie selbst? Dann überprüfen Sie Ihre bestehende private Haftpflichtversicherung – im Idealfall sind Sie bereits ausreichend geschützt. Eigentümergemeinschaft/Vermietung – wenn Sie eine Wohnung als Teil einer Eigentümergemeinschaft bewohnen oder Immobilien vermieten, benötigen Sie eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung – das gilt auch für Grundstücke, die noch unbebaut sind. Bauvorhaben: Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt Sie als Bauherr während der Bauzeit vor finanziellen Schäden.
Kann ich mein Haus gegen Schäden durch Hochwasser versichern?
Das hängt von der Lage des Versicherungsgrundstücks ab. Die gute Nachricht: Mit der Versicherungskammer Bayern lassen sich über 99 Prozent aller Gebäude in Bayern und der Pfalz auch gegen die finanziellen Folgen von Elementarschäden versichern. Unser Leistungsbaustein „weitere Elementar- und Naturgefahren“ enthält nicht nur unbegrenzten Versicherungsschutz bei Überschwemmungsschäden durch Ausuferung von Gewässern oder wegen Starkregens. Ebenso versichert sind daraus resultierende Rückstauschäden sowie die Gefahren Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch.
Hilft der Staat bei Naturkatastrophen?
Ein Elementarschaden kann existenzgefährdend sein. Trotzdem haben 76 Prozent der Wohngebäude keinen Schutz gegen extreme Wetterkonstellationen. Im Schadensfall ist die staatliche Hilfe wichtig und richtig. Die staatliche Soforthilfe deckt jedoch nur einen Bruchteil der entstandenen Schäden ab, sie wird nur unter bestimmten Bedingungen gezahlt und ist damit kein Ersatz für eine Versicherung. Wichtig: Seit Juli 2019 gibt es für Hochwasseropfer in Bayern keine staatlichen Soforthilfen mehr, wenn die Schäden versicherbar gewesen wären.
Wann ist eine Elementarschadenversicherung sinnvoll?
Schäden bei Überschwemmungen durch Hochwasser oder Starkregen zahlt eine Elementarschadenversicherung, die in der Regel ergänzend zu einer Wohngebäude- oder Hausratversicherung abgeschlossen wird. Vielen Hausbesitzern ist es nicht bewusst, dass ihr Gebäude gegen viele Naturgewalten nicht versichert ist. Die meisten haben zwar für Feuer, Hagel, Sturm und Leitungswasser eine Police abgeschlossen, aber nicht z.B. für Überschwemmungen, Rückstau und Schneedruck. Beim Abschluss einer aktuellen Wohngebäudeversicherung der Versicherungskammer Bayern sind Elementar- und Naturgefahren im Kernschutz mitversichert. Wählen Sie die für Sie optimale Absicherung, am besten nach einer professionellen Analyse durch Ihren Berater in der Nähe.
Ist die Feuer-Rohbauversicherung inklusive?
Die Feuer-Rohbauversicherung bieten wir beitragsfrei bis zur Bezugsfertigkeit an (maximal 24 Monate). Nicht nur der Rohbau an sich, sondern auch die zur Errichtung des Gebäudes notwendigen Baustoffe und Bauteile auf dem versicherten Grundstück sind gegen Schäden versichert.
Wann sollte ich den Versicherungsschutz für mein Haus überprüfen?
Wenn Sie etwa einen Wintergarten oder eine Garage anbauen, im Keller eine Sauna installieren oder das Dachgeschoss ausbauen, erhöht sich der Wert Ihrer Immobilie. Bei wertsteigernden baulichen Maßnahmen ist es zur Vermeidung einer etwaigen Unterversicherung notwendig, die Versicherungssumme an den neuen Wert anzupassen. Auch bei Veränderungen wie der Installation einer Photovoltaik-Anlage, sollten Sie überprüfen, wie Sie Ihr bestehendes Versicherungspaket erweitern müssen, um im Schadensfall sicher zu sein.
Wer zahlt die Wohngebäudeversicherung, wenn der Besitzer wechselt?
Bei einem Eigentümerwechsel geht auch die Gebäudeversicherung zunächst automatisch mit Datum der Eintragung der Auflassung im Grundbuch auf den neuen Eigentümer über – inklusive der im Versicherungsvertrag festgelegten Rechte und Pflichten. Sonderkündigungsrecht bei Hauskauf
Käufer haben ein Sonderkündigungsrecht für die übernommene Gebäudeversicherung. Spätestens wenn Sie als Eigentümer in das Grundbuch eingetragen sind, sollten Sie die Konditionen überprüfen, um die Wohngebäudeversicherung ggf. zu kündigen und eine neue Police abzuschließen. Innerhalb eines Monats ist eine außerordentliche Kündigung möglich.
Kein Recht auf Sonderkündigung für Erben
Erben, die ihre Wohngebäudeversicherung kündigen möchten, können Ihren Vertrag nur zum vereinbarten Ablauf beenden. Eine ordentliche Kündigung der Gebäudeversicherung ist bis zu drei Monate vor Vertragsende möglich.
Wichtig: Damit alles reibungslos abläuft, sollte die Versicherung so schnell wie möglich über den Eigentümerwechsel informiert werden.
Wann sollte man die Wohngebäudeversicherung bei einem Neubau abschließen?
om Grundstückskauf bis zum Einzug kann viel Unvorhergesehenes passieren. Als Häuslebauer sollten Sie sich deshalb frühzeitig um den Versicherungsschutz Ihrer Immobilie kümmern. In der Bauphase benötigen Sie verschiedene Versicherungen, um gut vor finanziellen Schäden geschützt zu sein. Bei uns können Sie die Versicherungen so abschließen, dass sie sich lückenlos ergänzen. Dabei löst die Gebäudeversicherung in der Regel erst bei Einzug die Versicherungen der Bauphase ab. Wohngebäudeversicherung sichert Immobilienfinanzierung ab
Eine Wohngebäudeversicherung ist zwar keine Pflicht für Hauseigentümer, aber dennoch äußerst sinnvoll. Denn im schlimmsten Fall droht Ihnen der Totalverlust der Immobilie.
Deshalb ist auch eine Baufinanzierung in vielen Fällen nicht ohne den Abschluss einer Wohngebäudeversicherung möglich. Schließlich dient das Gebäude als Sicherheit für den Kredit. Nahezu alle Banken fordern zumindest eine Feuer-Rohbauversicherung, die ein Bestandteil der Gebäudeversicherung ist.
Was ist der Schadenfreiheits-Bonus?
Ist das zu versichernde Anwesen zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens fünf Jahre schadenfrei, erhalten Kunden einen Schadenfreiheitsbonus von 20 Prozent. Der Bonus entfällt erst nach einem zweiten Schaden innerhalb von fünf Jahren. Ihr zusätzlicher Vorteil: Treten während der Laufzeit Schäden bis zu 100 Euro auf, rechnen wir diese nicht mit.
Kann ich einen Selbstbehalt vereinbaren – und dadurch meine Beiträge reduzieren?
Durch unseren flexiblen Selbstbehalt können Sie Ihre Beiträge reduzieren. Über die Höhe der Selbstbeteiligung entscheiden Sie selbst – sie ist wählbar in 50 Euro-Schritten von 150 Euro bis 10.000 Euro.
Warum zur Versicherungskammer Bayern?
Als regionaler Marktführer und moderner Versicherungskonzern mit über 200 Jahren Tradition in der Gebäude-Brandversicherung, bieten wir Ihnen eine leistungsstarke Wohngebäudeversicherung, die exakt auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten wird. Dafür halten wir selbst in unserem digitalen Zeitalter den persönlichen Kontakt für sehr wichtig. Mit über 4.000 Beratungsstellen sind wir auch überall dort, wo Sie sind. Und im Schadensfall haben Sie einen Ansprechpartner, der sich um alles kümmert. Sie melden uns den Schaden – wir übernehmen bei Bedarf die gesamte Abwicklung von der Beauftragung der Handwerker bis zur Rechnung. Sie profitieren von unserem besonderen Gebäudeschaden-Service.
Wir begleiten Sie ein Hausleben lang: Nutzen Sie unsere kostenlosen Services
Qualitative Wertermittlung vor Ort (mit Unterversicherungsverzicht) Beratung zum Einsatz von Rauchmeldern, die seit 2018 in allen Häusern Pflicht sind GebäudeSchadenService Professionelle Brandschutzberatung Beratung zum Einsatz von Rauchwarnmeldern Überprüfung der Hochwassergefährdung Beratung zu Einbruchdiebstahlschutz Kostenlose Service-Apps Alles rund um Finanzierung und Investmentschutz

Unser Tipp

Zusätzlichen Schutz für Möbel und Elektrogeräte bei Brand, Diebstahl und vieles mehr bietet Ihnen die Hausratversicherung. Wir schützen Ihren Hausrat und erstatten Entschädigung in Höhe des Neuwerts.

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