Die fünf häufigsten Fragen
zum Thema „Putzhilfe anmelden & versichern“
1. Bin ich dazu verpflichtet, meine Putzhilfe anzumelden?
Ja, eine Putzhilfe „schwarz“ zu beschäftigen, ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit Geldbußen bestraft. Verdient die Reinigungskraft maximal 450 Euro im Monat, müssen Sie die Putzhilfe bei der Minijob-Zentrale anmelden. Lassen Sie sich versichern, dass sie keinen weiteren 450-Euro-Job hat. Ist ihr Lohn höher, können Sie die günstigen Bedingungen eines Minijobs nicht nutzen, sondern müssen als Arbeitgeber eine Lohnabrechnung machen und normale Sozialversicherungsbeiträge für Ihre Putzhilfe abführen.
2. Was passiert, wenn ich meine Putzhilfe nicht anmelde und sie während der Arbeitszeit einen Unfall hat?
Die gesetzliche Unfallversicherung kommt im Falle eines Unfalls nur dann zum Tragen, wenn die Putzfrau angemeldet und somit versichert ist. Neben dem Bußgeld der Behörde drohen Ihnen die Übernahme der Behandlungskosten und die Zahlung von Krankengeld sowie Schadensersatz.
3. Welche Versicherung kommt für Schäden auf, die meine Putzhilfe verursacht?
Eine Hausratversicherung ersetzt u. a. Schäden, die durch Feuer, Einbruchdiebstahl oder Leitungswasser entstanden sind. Verursacht die Putzkraft also zum Beispiel Schäden folgender Art, leistet grundsätzlich die Hausratversicherung:
Brand, weil sie eine Kerze brennen ließ.
Leitungswasserschaden, der während ihrer Arbeitszeit durch die Waschmaschine entstand.
Einbruch, weil sie ein Fenster offen ließ.
Wird ein Dritter (also nicht die Versicherungsnehmerin oder der Versicherungsnehmer selbst) geschädigt, besteht im Rahmen der Privat-Haftpflichtversicherung Versicherungsschutz.
4. Kommt eine Versicherung dafür auf, wenn meine Putzhilfe etwas klaut?
Nein, weder Hausratversicherung noch Haftpflichtversicherung leisten bei dieser Art Diebstahl Ersatz.
5. Zahlt meine Versicherung den Ersatz, wenn meine Putzhilfe den Hausschlüssel verloren hat?
Nein, für einen solchen Schlüsselverlust kommen weder Haftpflicht noch Hausratversicherung auf.