Wer ist in der Hausratversicherung für Familien mitversichert?
In der Hausratversicherung ist der gesamte Hausrat eines Haushalts versichert – unabhängig davon, welchem Familienmitglied die jeweiligen Gegenstände gehören. Das bedeutet: Alle beweglichen Sachen, die sich im gemeinsamen Haushalt befinden, sind geschützt – zum Beispiel Möbel, Kleidung oder Elektronikgeräte, egal ob sie dem Ehepartner, den Kindern oder anderen im Haushalt lebenden Personen gehören. Auch der Hausrat volljähriger Kinder, die noch zuhause wohnen oder sich in der Ausbildung befinden, ist weiterhin mitversichert. Bei der Versicherungskammer Bayern gilt der Versicherungsschutz vorübergehend auch dann, wenn Ihre Kinder einen eigenen Hausstand gründen und in ihre erste eigene Wohnung innerhalb Deutschlands ziehen. In diesem Fall ist der Hausrat der Kinder weiterhin versichert – bis zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, mindestens jedoch für sechs Monate.