Ist die Elementarversicherung notwendig oder nicht?
Ob eine Elementarversicherung „notwendig“ ist, hängt von Ihrer individuellen Risikobereitschaft und der konkreten Gefährdung Ihres Standorts ab. Da Naturkatastrophen wie Starkregen, Überschwemmungen und längere Trockenperioden mit der Gefahr von Erdfällen immer häufiger und intensiver werden, ist sie dringend empfehlenswert. Für viele Haushalte ist sie mittlerweile sogar unverzichtbar geworden.
Warum sie für viele notwendig ist:
Schutz vor hohen Kosten: Schäden durch Elementarereignisse können immense finanzielle Belastungen verursachen, die schnell in die Zehntausende oder Hunderttausende Euro gehen können. Ohne Elementarschutz müssen Sie diese Kosten komplett selbst tragen.
Steigende Risiken: Expert*innen warnen vor einer Zunahme extremer Wetterereignisse. Auch Gebiete, die bisher als „sicher“ galten, können von Starkregen und seinen Folgen betroffen sein.
Keine Standarddeckung: Ihre normale Wohngebäude- oder Hausratversicherung deckt diese Naturgefahren in der Regel nicht ab. Der Elementarschutz ist eine wichtige Erweiterung.
Existenzielle Absicherung: Im schlimmsten Fall kann ein Elementarschaden Ihre Existenz bedrohen. Die Versicherung bietet hier eine essenzielle Absicherung.
Auch wenn Ihr Standort nicht in einem ausgewiesenen Hochrisikogebiet liegt, können lokale Starkregenereignisse zu Überschwemmungen führen. Eine professionelle Risikobewertung kann Ihnen Aufschluss über Ihr persönliches Risiko geben.
Ist die Elementarversicherung eine Pflichtversicherung?
Nein, die Elementarversicherung ist in Deutschland keine Pflichtversicherung. Der Abschluss ist freiwillig. Allerdings gibt es aufgrund der zunehmenden Naturgefahren immer wieder politische Diskussionen über die Einführung einer solchen Pflichtversicherung.
Wann sollte man eine Elementarversicherung abschließen?
Eine Elementarversicherung sollten Sie möglichst frühzeitig abschließen. Das ist idealerweise direkt beim Erwerb einer Immobilie oder beim Einzug in eine neue Wohnung. Der Grund ist einfach: Sie können sich nicht mehr versichern, wenn ein Schaden bereits absehbar ist oder eingetreten ist. Wenn etwa eine Hochwasserwelle im Anmarsch ist, ist es zu spät, einen Schutz abzuschließen.
Was sind Elementargefahren?
Elementargefahren sind Naturereignisse, die erhebliche Schäden an Gebäuden und Hausrat verursachen können. Dazu gehören insbesondere:
Überschwemmung (durch Starkregen, Hochwasser, Rückstau)
Erdrutsch und Erdfall
Lawinen und Schneedruck
Erdbeben
Vulkanausbruch
Eigentümer*in oder Mieter*in – wer benötigt eine Elementarversicherung?
Eigentümer*innen benötigen die Elementarversicherung als Ergänzung zu ihrer Wohngebäudeversicherung. Sie schützt das Gebäude selbst (Mauern, Dach, Fundament) vor den finanziellen Folgen der genannten Naturgefahren.
Mieter*innen benötigen die Elementarversicherung als Ergänzung zu ihrer Hausratversicherung. Sie schützt ihren persönlichen Hausrat (Möbel, Kleidung, Elektronik etc.) vor Schäden durch Elementargefahren.
Sind Schäden durch Sturm in der Elementarversicherung enthalten?
Nein, Schäden durch Sturm sind nicht Bestandteil der Elementarversicherung selbst. Sturm- und Hagelschäden sind üblicherweise bereits in der Grunddeckung Ihrer Wohngebäude- und Hausratversicherung enthalten. Die Elementarversicherung ergänzt diesen Schutz um die weiteren Naturgefahren wie Überschwemmung, Erdbeben etc.
Sind Schäden durch Grundwasser, das von unten ins Haus drückt, immer versichert?
Nein, Schäden durch Grundwasser, das von unten durch das Mauerwerk oder die Bodenplatte in das Gebäude drückt, sind nicht durch die Elementarversicherung abgedeckt. Der Schutz bezieht sich auf Oberflächenwasser (Überschwemmung durch Starkregen, Hochwasser) oder auf Schäden, die von außen durch Erdbewegungen (Erdrutsch, Erdfall) entstehen.
Welche Naturgefahren sind nicht versichert?
Obwohl die Elementarversicherung einen breiten Schutz bietet, sind bestimmte Naturgefahren oder Schadenursachen in der Regel nicht versichert:
Grundwasser, das von unten durch das Mauerwerk oder die Bodenplatte ins Haus drückt: Die Versicherung deckt primär Schäden durch Oberflächenwasser (Starkregen, Hochwasser, Rückstau).
Sturmfluten: In vielen Tarifen ist der Schutz vor Sturmfluten explizit ausgeschlossen oder nur unter bestimmten, engen Voraussetzungen versichert.
Lawinen, die durch künstliche Sprengungen ausgelöst werden: Obwohl Lawinen generell versichert sind, können durch menschliches Zutun ausgelöste Lawinenereignisse ausgeschlossen sein.
Krieg, innere Unruhen oder Kernenergie: Schäden, die in direktem Zusammenhang mit Kriegsereignissen, Aufständen oder nuklearen Katastrophen stehen, sind allgemein ausgeschlossen.
Schäden, die durch mangelhafte Bauweise oder fehlende Wartung entstehen: Die Versicherung greift nicht, wenn ein Schaden durch einen Baumangel oder unterlassene Instandhaltung entsteht (etwa fehlende Rückstauklappen, undichte Dächer).
Worauf sollte ich beim Vertragsabschluss einer Elementarversicherung achten?
Beim Vertragsabschluss sollten Sie auf folgende Punkte achten:
Umfang der abgedeckten Gefahren: Sind alle für Sie relevanten Elementargefahren eingeschlossen?
Deckungssumme: Ist die Versicherungssumme ausreichend, um einen möglichen Totalschaden abzudecken?
Selbstbeteiligung: Wie hoch ist der Anteil, den Sie im Schadenfall selbst tragen müssen? Eine höhere Selbstbeteiligung kann die Prämie senken.
Risikozone: Überprüfen Sie, in welcher Gefahrenzone Ihr Gebäude liegt, da dies die Verfügbarkeit und Kosten beeinflusst.
Besondere Ausschlüsse: Prüfen Sie, ob es spezifische Ausschlüsse gibt (z. B. bei fehlenden Rückstauklappen).
Gibt es eine Wartezeit, bevor der Elementarschutz greift?
In der Regel gibt es für die Elementarversicherung als Ergänzung zur Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung keine spezielle Wartezeit. Der Schutz greift meist unmittelbar mit dem Versicherungsbeginn, sofern keine besonderen individuellen Vereinbarungen getroffen wurden. Es ist jedoch wichtig, dass der Schaden erst nach Versicherungsbeginn eintritt.
Gibt es eine maximale Deckungssumme oder Einschränkungen?
Ja, es kann eine maximale Deckungssumme geben, bis zu der die Versicherung im Schadenfall leistet. Dies hängt vom gewählten Tarif ab. Bei der Wohngebäudeversicherung wird oft der Neuwert des Gebäudes als Basis für die Versicherungssumme angesetzt. Bei der Hausratversicherung ist es der Neuwert des Hausrats. Es ist wichtig, die Deckungssumme in ausreichender Höhe zu wählen, um eine Unterversicherung zu vermeiden.
Sind die Kosten für die Elementarversicherung umlagefähig?
Ja, die Kosten für die Elementarversicherung sind im Rahmen der Nebenkostenabrechnung auf die Mieter*innen umlagefähig. Das gilt, wenn sie als Teil der Wohngebäudeversicherung im Mietvertrag entsprechend vereinbart wurden.