Wer ist bei der Familienhaftpflichtversicherung mitversichert?
Im Familientarif der Haftpflichtversicherung der Versicherungskammer Bayern sind der Ehegatte bzw. die Ehegattin oder eingetragene Lebenspartner*in, der bzw. die Partner*in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft und Ihre Kinder automatisch mitversichert. Übrigens auch noch nach dem 21. Geburtstag, wenn die Kinder weiterhin in der Schul- oder Berufsausbildung sind, studieren oder mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben. Für ältere Kinder, die nach Abschluss ihrer Ausbildung einen eigenen Haushalt gründen, empfiehlt sich der Abschluss einer eigenen Haftpflichtversicherung. So bleibt der Versicherungsschutz auch nach dem Auszug gewährleistet.
Zudem sind z. B. sonstige Angehörige (wie etwa Geschwister oder Eltern) in häuslicher Gemeinschaft, pflegebedürftige Angehörige in Pflegeheimen oder ähnlichen betreuenden Einrichtungen mitversichert.
Auch mitversichert sind Personen, die vorübergehend (max. ein Jahr) in den Familienbund eingegliedert sind (wie z. b. Austauschschüler*innen oder Au-Pairs).