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Drohnen richtig absichern

Drohnenversicherung: Schutz für Sie und Ihr Fluggerät

Drohnen liegen im Trend – sei es zur Freizeitgestaltung oder zu gewerblichen Zwecken. Doch nicht nur der günstige Preis macht sie so beliebt. Die Quadrokopter, Hexakopter oder Multikopter – abhängig von der Anzahl der Propeller – sind einfach zu steuern. Dafür muss man kein Profi mehr sein. Auch die Möglichkeit, Fotos und Videos aus der Luft aufzunehmen, macht die Drohne attraktiv für Privatpersonen und Gewerbetreibende. In den vergangenen Jahren hat sich die Technik so weit entwickelt, dass eine Flughöhe von mehr als 100 m und eine Reichweite von 2 bis 3 km möglich sind. Doch was ist, wenn es zu einer Bruchlandung kommt und die Drohne einen Schaden verursacht? Wir zeigen Ihnen, welche Vorschriften für Drohnen aktuell gelten, wer im Schadensfall haftet und welche Versicherung Sie benötigen. Denn wer eine Drohne steigen lässt, trägt Verantwortung. Eine Haftpflichtversicherung ist daher gesetzlich vorgeschrieben. 
Zur Privathaftpflichtversicherung

Deckungsumfang einer Drohnenhaftpflichtversicherung

Die Drohnenversicherung deckt Schäden ab, die Dritten durch den Einsatz der Drohne entstehen. Dazu zählen: Personenschäden: z. B. Verletzungen durch Absturz Sachschäden: z. B. zerstörte Gegenstände oder Gebäude Vermögensschäden: z. B. Verdienstausfall nach einem Schaden Die empfohlene Deckungssumme liegt bei mindestens 1 Mio. €. Für umfassenderen Schutz sind höhere Deckungssummen sinnvoll, etwa wenn eine Person schwer verletzt wird und umfangreiche Rehabilitationsmaßnahmen benötigt.

Gesetzliche Versicherungspflicht für Drohnen

In Deutschland gilt gemäß § 43 Luftverkehrsgesetz (LuftVG): Für alle Drohnen, unabhängig vom Gewicht, besteht Versicherungspflicht. Das betrifft auch Exemplare unter 250 g. Ohne diesen Schutz darf keins der Fluggeräte in Betrieb genommen werden – auch nicht zu privaten Zwecken. Es spielt dabei keine Rolle, ob Sie Ihre Drohne privat oder gewerblich verwenden. Schon vor dem ersten Testflug muss Ihr unbemanntes Flugobjekt haftpflichtversichert sein. Dadurch sichern Sie sich als Halter ab, wenn es zum Schadenfall kommt.
Wichtig: Eine Nutzung der Drohne ohne Versicherung ist nicht erlaubt – selbst für Modelle unter der 250 g-Grenze.

Gefährdungshaftung für Drohnen

Alle, die ihre Drohne im öffentlichen Luftraum nutzen, haften für Schäden, die durch die Drohne verursacht wurden – und zwar unabhängig von der Schuldfrage. Das heißt, auch wenn Sie als Drohnenhalter unschuldig sind, können Sie für verursachte Schäden haftbar gemacht werden – sogar, wenn andere Ihre Drohne fliegen. Ihre Drohne könnte etwa von einer Windböe erfasst werden und auf ein Auto stürzen. Ein Unfall, für den Sie streng genommen nicht verantwortlich sind. Trotzdem fällt der Schaden auf Sie zurück – und so auch die Schadenersatzforderung.

Unterschiede zwischen privater und gewerblicher Nutzung

Je nach Einsatzzweck unterscheidet sich auch der Versicherungsschutz:

Private Nutzung

Beschreibung: Hobby, Freizeit, Sport Empfehlung: Häufig über Privathaftpflicht erweiterbar

Gewerbliche Nutzung

Beschreibung: Fotoaufnahmen, Inspektionen, Lieferungen Empfehlung: Separate gewerbliche Drohnenversicherung notwendig
Ein privater Tarif deckt gewerbliche Tätigkeiten nicht automatisch mit ab.

Anforderungen an den Versicherungsschutz

Beim Abschluss der Versicherung sollten Sie auf folgende Aspekte achten: Deckungssumme: Mindestanforderung: von1 Mio. € pauschal für Personen- und Sachschäden Geltungsbereich: Ist der Versicherungsschutz auch im Ausland gültig? Zusatzleistungen: Optional Kaskoschutz bei Schäden an der eigenen Drohne Mitversicherte Personen: Dürfen andere die Drohne ebenfalls nutzen?

Drohnenversicherung: Wie versichere ich mich richtig?

Indoor-Flugmodelle sind über unsere Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Outdoor-Flugmodelle müssen separat versichert werden. Entweder als Ergänzung zur Privathaftpflichtversicherung – sofern die Drohne ausschließlich privat genutzt wird – oder über den gesonderten Abschluss einer Drohnenversicherung für die gewerbliche Nutzung.
Ohne Versicherung zu fliegen, ist keine gute Idee. So werden Sie im Schadensfall nicht nur mit hohen Kosten für entstandene Schäden konfrontiert, sondern auch mit einem Bußgeld.
Wichtig: Egal, ob privat oder gewerblich genutzt – die Haftpflichtversicherung greift nur bei Schäden, die durch Ihre Drohne entstanden sind, aber nicht bei Schäden an der Drohne selbst. Dafür springt eine Kaskoversicherung ein.
3 Tipps zur Auswahl des richtigen Tarifs: Eigene Haftpflicht prüfen: Ist Ihre Drohne in der bestehenden Privathaftpflicht bereits mitversichert oder brauchen Sie eine Zusatzpolice? Gewerbliche Nutzung absichern: Für berufliche oder gewerbliche Flüge ist fast immer eine separate Drohnenversicherung erforderlich. Gewichtsklasse beachten: Unter 250 g gelten oft Sondertarife. Prüfen Sie, welche Regelungen für Ihre Drohne zutreffen.

EU-Drohnenverordnung – was sagt das Drohnen-Gesetz?

Die EU-Drohnenverordnung listet eindeutige Vorschriften für die Nutzung unbemannter Flugobjekte auf. Das Drohnen-Gesetz soll den Luftverkehr mit diesen Geräten regeln. Das ist in etwa vergleichbar mit der Straßenverkehrsordnung (StVO), die den Verkehr mit Autos regelt. Eine Drohne kann nämlich, ähnlich wie ein Fahrzeug, im Falle eines Unfalls immense Schäden anrichten. Seit 2024 werden alle neuen Drohnen auf dem Markt in Risikoklassen eingeteilt. In welcher Klasse eine Drohne landet, hängt von Faktoren wie ihrem Gewicht, ihrer Bauform oder ihrer Bewegungsenergie ab. Die Hersteller müssen ihre Objekte den Risikoklassen C0 bis C4 zuordnen. Käufer sehen auf diese Weise sofort, zu welcher Drohnenklasse ihre Drohne gehört. Für Bestandsdrohnen, die vor 2024 hergestellt wurden und demnach nicht vom Hersteller eingestuft werden, gelten Übergangsregelungen. So dürfen Drohnen mit einem Gewicht von unter 250 g in der Klasse Open A1 geflogen werden. Schwerere Objekte gehören zur Klasse Open A3. Aber warum ist die Klassifizierung so wichtig? Die Drohnenklasse zeigt an, in welcher Betriebskategorie eine Drohne geflogen werden darf. Es gibt die Kategorien Open (Offen), Specific (Spezifisch) und Certified (zertifiziert):

Kategorie: Zulässiges Gewicht

Open (Offen): Unter 25 kg Specific (Spezifisch): Über 25 kg oder besondere Betriebsbedingungen Certified (Zertifiziert): Große, schwere Drohnen für Personen- oder Gefahrguttransport

Kategorie: Sichtverbindung

Open (Offen): Immer direkte Sichtverbindung zur Drohne (max. 120 m Entfernung) Specific (Spezifisch): Einsätze außerhalb der Sichtweite möglich (z. B. BVLOS – Beyond Visual Line of Sight) Certified (Zertifiziert): Einsätze mit komplexen Flugprofilen, oft außerhalb der Sichtweite

Kategorie: Transport von Gütern

Open (Offen): Kein Transport von Gefahrengütern erlaubt Specific (Spezifisch): Sondergenehmigungen möglich Certified (Zertifiziert): Erlaubt, inkl. Gefahrgüter

Kategorie: Abwurf von Objekten

Open (Offen): Nicht erlaubt Specific (Spezifisch): Nur mit Sondergenehmigung Certified (Zertifiziert): Erlaubt, z. B. für spezialisierte industrielle Zwecke

Kategorie: Mindestalter Pilot

Open (Offen): 16 Jahre (Ausnahme: Klasse C0 als Spielzeug) Specific (Spezifisch): Je nach Einsatzszenario, häufig ebenfalls mindestens 16 Jahre Certified (Zertifiziert): Qualifizierte Ausbildung erforderlich, Mindestalter oft höher

Kategorie: Verhaltensregeln

Open (Offen): Strikte Einhaltung vorgeschriebener Flugregeln Specific (Spezifisch): Flug muss durch Risikoanalyse genehmigt werden Certified (Zertifiziert): Strenge Sicherheitsauflagen analog zur bemannten Luftfahrt

Kategorie: Registrierungspflicht

Open (Offen): Ja Specific (Spezifisch): Ja Certified (Zertifiziert): Ja

Kategorie: Beispielhafte Anwendungen

Open (Offen): Freizeitflüge, Luftbilder, Hobbybetrieb Specific (Spezifisch): Flüge über Menschenansammlungen, Industrieanlagen, erweiterte Reichweite Certified (Zertifiziert): Personentransport, medizinische Drohnenflüge, industrielle Transporte mit großen Nutzlasten

Drohne registrieren – Pflicht oder nicht?

Als Drohnenbesitzer ist es seit 2021 Pflicht, sich online beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) zu registrieren. Bei der Registrierung erhalten Sie eine Registrierungsnummer, die Sie sichtbar an Ihrer Drohne anbringen müssen. Sollte es zu einem Absturz kommen, kann darüber der oder die Halter ausfindig gemacht werden. Die Registrierungspflicht gilt auch in der Kategorie „Offen“, wenn Sie eine Drohne betreiben, die 250 g oder mehr wiegt bzw. wenn sie auch Sensoren zur Erfassung personenbezogener Daten hat, z. B. eine Kamera. Alle Haltenden, die eine Drohne in der Klasse „Spezifisch“ betreiben, müssen sich ebenfalls online registrieren. Wer eine Drohne in der Kategorie „Zertifiziert“ fliegt, muss nicht nur sich selbst als Halter, sondern auch das Gerät registrieren.

Drohnenführerschein: Wer braucht ihn?

Es wird zwischen zwei Drohnenführerscheinen unterschieden: EU-Kompetenznachweis (kleiner EU-Drohnenführerschein) EU-Fernpiloten-Zeugnis (großer EU-Drohnenführerschein) Wer eine Drohne mit einem Gewicht von unter 250 g fliegen möchte, benötigt dafür keinen Führerschein. Die Verhaltensregeln gelten natürlich trotzdem. Drohnenhalter mit einem Objekt über 500 g brauchen einen EU-Kompetenznachweis. Dafür müssen sie einen theoretischen Onlinetest absolvieren, den Sie auf der Website des LBA finden. Seit 2024 ist dieser Nachweis für Drohnen nötig, die mehr als 250 g wiegen und demnach der Unterkategorie A1 und A3 zugeteilt sind. Bei Objekten in dieser Kategorie geht man von einer geringen Gefährdung aus. Den kleinen Drohnenführerschein erhalten Sie also mit wenig Aufwand – dennoch ist er Pflicht. Drohnen, die der Unterklasse A2 in der Kategorie „Offen“ zugeordnet sind, erfordern ein zusätzliches EU-Fernpiloten-Zeugnis. Um das zu erhalten, muss ein praktisches Training sowie ein zusätzlicher Theorietest bei der LBA absolviert werden. Beide Drohnenführerscheine sind jeweils fünf Jahre lang gültig.

Ist für Drohnen eine Erlaubnis nötig?

Wer eine Drohne der Risikoklassen A1, A2 oder A3 in der Betriebskategorie „Offen“ fliegt, benötigt keine Betriebserlaubnis. Drohnenhalter der Betriebskategorie „Spezifisch“ müssen über eine Betriebserlaubnis oder eine Erlaubnis der Luftfahrtbehörden verfügen. Jeder Drohnenhalter muss allerdings die gesetzlichen Einschränkungen des Fluggebietes beachten. Untersagt ist z. B. das Fliegen über diesen sensiblen Orten: Einsatzorte von Feuerwehr oder Polizei Naturschutzgebiete Flughöhe von über 120 m (Ausnahme: Modellflugplätze, die für diesen Zweck genutzt werden) Flughafennähe Über Wohngrundstücken, wenn die Drohne schwerer als 250 g ist oder Sensoren für Fotos bzw. Videos hat. Sie können allerdings eine Ausnahmegenehmigung bei der Landesluftfahrtbehörde beantragen. Auch das Verbot, Drohnen außerhalb der Sichtweite zu betreiben, kann aufgehoben werden, wenn die Drohne weniger als 250 g wiegt und/oder eine Videobrille eingesetzt wird.

Fazit: Gut versichert durch die Luft

Drohnen machen zwar viel Spaß, sind aber kein Spielzeug. Je nach Größe und Gewicht benötigen Sie für Ihr unbemanntes Flugobjekt sogar einen Drohnenführerschein bzw. eine Betriebserlaubnis. Im Falle eines Schadens können Sie als Drohnenbesitzer haftbar gemacht werden, auch, ohne dass Sie direkt schuld sind. Eine Haftpflichtversicherung für Ihre Drohne ist Pflicht. Die Versicherungskammer Bayern bietet Lösungen für privat und gewerblich genutzte Drohnen.

Häufig gestellte Fragen zur Drohnenversicherung

Was kostet eine Drohnenversicherung?
Die Kosten richten sich je nach Modell, Einsatzzweck und Deckungssumme: Eine Drohnenversicherung für die private Nutzung beginnt bei etwa 50 € jährlich. Für gewerbliche Einsätze können die Kosten je nach Einsatzart und Deckungssumme deutlich höher ausfallen.
Ab wann ist eine Drohnenversicherung nötig?
Eine Versicherung ist bereits vor dem ersten Start erforderlich. Wer ohne gültige Drohnenhaftpflicht fliegt, handelt gesetzeswidrig.
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