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Unser Schutzschirm für Ihre Vierbeiner

Tier­halter­haftpflicht

Umfassender Schutz für Hunde- und Pferdehalter Top-Leistungen: weltweit, jederzeit und Jungtiere inklusive Flexible Tarifgestaltung für Hunde und Pferde Preis berechnen Beraten lassen

Für wen eignet sich eine Tier­halter­haft­pflicht­versicherung?

Für Halter von Hunden Für Pferdebesitzer
Als Tierhalter haften Sie laut Gesetz für alle Schäden, die Ihr Tier verursacht – unabhängig von Ihrem eigenen Verschulden. Die Tierhalterhaftpflichtversicherung für Hunde und Pferde schützt Sie dabei vor den finanziellen Folgen solcher Situationen.

Unsere Tierhalter­haftpflicht­versicherung: Ihre Vorteile im Überblick

Hohe Versicherungssummen

Unsere Tierhalterhaftpflichtversicherung bietet eine pauschale Versicherungssumme von 30 Mio. € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

Attraktive Konditionen für Ihre Tierfamilie

Sie erhalten 50 % Nachlass für das zweite Tier – egal, ob es sich um einen weiteren Hund oder ein zweites Pferd handelt. Auch Jungtiere sind beitragsfrei mitversichert - Welpen bis 12 Monate, Fohlen bis 24 Monate.

Service, auf den Sie zählen können

Unsere SchadenSoforthilfe ist jederzeit erreichbar. Zusätzlich profitieren Sie von unserem ausgezeichneten Kundenservice, bestätigt durch TÜV und zahlreiche zufriedene Kunden.

Starke Leistungen. Echtes Vertrauen

Weil Sicherheit Vertrauen braucht. Bewertungen auf Trustpilot zeigen: Unsere Kund*innen schätzen unsere Leistungen. Dieses Vertrauen bestätigt unseren Anspruch, als Versicherungskammer Bayern starke Leistungen für Gesundheit, Vorsorge und Sicherheit zu bieten – menschlich, zuverlässig und nah am Leben unserer Versicherten.

Hundehalter-Haftpflicht­versicherung im Schnell-Check

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Meist gestellte Fragen zur Tier­halter­haft­pflicht­versicherung

Warum ist eine Tierhalterhaftpflichtversicherung sinnvoll?

Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung schützt Sie vor großen finanziellen Risiken, denn Tiere handeln oft instinktiv und unberechenbar: Ein Hund läuft plötzlich auf die Straße oder ein junges Pferd scheut unerwartet. Ganz gleich, was passiert, die Folgen können schnell teuer werden.
Was viele nicht wissen: Als Tierhalter haften Sie uneingeschränkt und lebenslang für Schäden, die Ihr Tier verursacht. Tierhalter unterliegen besonders strengen Haftungsregelungen. Das bedeutet konkret:
  • Sie haften in unbegrenzter Höhe
  • mit Ihrem gegenwärtigen und zukünftigen Vermögen
  • für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden,
  • auch ohne eigenes Verschulden.
Ein einziger Vorfall kann Existenzen bedrohen: etwa, wenn Ihr Tier einen schweren Unfall verursacht und dadurch eine andere Person schwer verletzt wird. In solchen Fällen summieren sich Schadenersatzforderungen schnell auf sechsstellige Beträge. Die Haftpflicht für Hund und Pferd übernimmt nicht nur berechtigte Schadenersatzforderungen, sondern schützt sie auch vor unberechtigten Ansprüchen und wehrt diese für Sie ab - notfalls auch vor Gericht.

Wie hoch sind die Kosten für eine Tierhalterhaftpflichtversicherung?

Die Kosten für eine Tierhalterhaftpflichtversicherung richten sich nach verschiedenen Faktoren. Dazu zählen:
Tarifwahl: Ob Sie den Tarif Kompakt oder Optimal wählen, beeinflusst den Leistungsumfang und damit auch Ihren Beitrag. Selbstbeteiligung: Eine Selbstbeteiligung senkt den Versicherungsbeitrag. Anzahl der Tiere: Ab dem zweiten Hund oder dem zweiten Pferd gewähren wir 50 % Beitragsnachlass  Pferdegröße: Bei Pferden wird zwischen Großpferden und Kleinpferden (unter 148 cm Stockmaß) unterschieden. Auch das wirkt sich auf den Beitrag aus. Gut zu wissen: Die Tierhalterhaftpflicht ist steuerlich absetzbar – im Rahmen der Sonderausgaben in Ihrer Einkommensteuererklärung. Falls Sie sich fragen, wo Sie die Tierhalterhaftpflicht in der Steuererklärung eintragen müssen: in der Anlage „Vorsorgeaufwand“. So senken Sie die Kosten Ihrer Tierhalterhaftpflicht nachträglich noch einmal.

Ist eine Tierhalterhaftpflichtversicherung Pflicht?

Eine Tierhalterhaftpflicht für Hunde und Pferde ist unabhängig einer Versicherungspflicht sinnvoll, um sich vor möglichen finanziellen Folgen zu schützen. Denn Tierhalter unterliegen der Gefährdungshaftung: Das heißt, sie haften auch ohne ein Verschulden.
Infos zu Pflichtversicherung Hund:
Die Pflicht zum Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung für Listen- und Nicht-Listenhunde ist in jedem Bundesland individuell geregelt. In Bayern, der Pfalz und im Saarland gibt es beispielsweise keine generelle Versicherungspflicht. Eine Pflicht für alle Hunde besteht in Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. In diesen Bundesländern muss jeder Hund ab einem Alter von 3 bzw. 6 Monaten haftpflichtversichert sein.
Infos zu Pflichtversicherung Pferd:
Für Pferdehalter ist die Versicherung in Deutschland zwar nicht verpflichtend, aber eine Tierhalterhaftpflicht für Pferde ist in jedem Fall empfehlenswert.
Jeder Tierhalter haftet voll für alle von seinem Tier verursachten Schäden und sollte eine solche Versicherung abschließen: Diese schützt Sie vor teurem Anspruch auf Schadenersatz, Ärger und langwierigen Verhandlungen vor Gericht. Von einem Tier verursachte Schäden wie Personenschäden können schnell in die Millionenhöhe gehen.
Zu weiteren Kundenfragen

Warum ist die Versicherung für mich relevant?

Zahlen und Fakten

Haftpflichtschäden wurden im Jahr 2019 durch Hunde verursacht.
Schmerzensgeld können infolge eines Reitunfalls anfallen.
betrugen die Kosten bei Personenschäden durch Hunde im Jahr 2019. Bei Pferden waren es rund 3.600 €.

Sie wollen mehr zur Tierhalter­haftpflicht­versicherung erfahren?

Was leistet die Tierhalterhaftpflichtversicherung? Versicherungsfall melden – so geht’s Häufig gestellte Fragen

Was leistet die Tier­halter­haft­pflicht­versicherung
– und was nicht?

Die Tierhalterhaftpflicht umfasst eine Vielzahl an Leistungen, die im Alltag mit Ihrem Vierbeiner wichtig sind.
Welche konkreten Sachverhalte versichert sind, zeigt die Übersicht:

Was ist versichert?

Kautionsstellung bei Auslandsaufenthalten: Bei Auslandsaufenthalten innerhalb Europas übernehmen wir Kautionsstellungen bis zu 100.000 €. Beitragsfreie Mitversicherung von Jungtieren: Welpen sind bis 12 Monate, Fohlen bis 24 Monate automatisch und ohne Zusatzkosten im Vertrag des Muttertieres mitversichert. Neuwertentschädigung bis 3.000 €: Bei beschädigten oder zerstörten Gegenständen erhalten Sie eine Neuwertentschädigung von bis zu 3.000 €, wenn diese weniger als ein Jahr alt waren. Such-, Rettungs- und Bergungskosten: Kosten für die Suche, Rettung oder Bergung Ihres Tiers sind bis zu 3.000 € abgedeckt. Schadenersatzausfallversicherung: Sollte der bzw. die Schadensverursacher nicht zahlen können, springen wir ein und übernehmen den Schadenersatz. Beitragsbefreiung bei Erwerbslosigkeit: Wenn Sie erwerbslos werden, profitieren Sie von einer Beitragsbefreiung (für maximal ein Jahr) – damit Ihr Liebling auch dann abgesichert bleibt. Gewerblicher Einsatz bis 10.000 € Jahresumsatz: Die gewerbliche Nutzung Ihres Tiers (etwa als Therapie- oder Reitpferd) ist bis zu einem Jahresumsatz in Höhe von 10.000 € abgedeckt. Schutz bei gewolltem oder ungewolltem Deckakt: Schäden, die durch einen gewollten oder ungewollten Deckakt entstehen, sind versichert. Schutz bei Mietsachschäden: Im Tarif Optimal sind Mietsachschäden an Wohnräumen und Einrichtungsgegenständen in Reiseunterkünften mitversichert. Private Kutsch- und Schlittenfahrten: Schäden während privater Kutsch- und Schlittenfahrten sind mitversichert. Privater Einsatz als Therapie-, Assistenz- oder Besuchstier: Sollten Sie Ihr Tier privat als Therapie-, Assistenz- oder Besuchstier einsetzen, ist auch das abgedeckt. Schäden während der Ausbildung: Auch während der Ausbildung oder Prüfung Ihres Tiers, inklusive sogenannter Figurantenschäden, besteht Versicherungsschutz.

Was ist nicht versichert?

Eigene Schäden: Schäden, die Sie selbst oder Ihre mitversicherten Personen erleiden, sind nicht versichert. Kein Schutz bei Vorsatz: Werden Schäden absichtlich verursacht, greift der Versicherungsschutz nicht. Schäden durch gewerbsmäßige Tierhaltung: Die Haftpflicht gilt nur für privat gehaltene Tiere, nicht für gewerbliche Nutzung über 10.000 € Jahresumsatz, z. B. Zucht oder Tierpensionen. Nicht angegebene Tiere: Tiere, die nicht im Vertrag gemeldet sind, genießen keinen Versicherungsschutz.

So einfach melden Sie einen Schaden

Wichtige Infos zur Hand haben

Was ist wann und wo passiert? Machen Sie am besten auch gleich ein paar Fotos vom Schaden – das beschleunigt alles.

Schaden telefonisch oder online melden

Am schnellsten geht es telefonisch. Alternativ können Sie den Schaden ganz bequem über unser Online-Formular melden.

Danach übernehmen wir für Sie

Ihre Meldung wird geprüft und wir setzen uns schnellstmöglich mit Ihnen und den weiteren Beteiligten in Verbindung, um die nächsten Schritte zu besprechen.
Schaden online melden Schaden telefonisch melden

Häufig gestellte Fragen zur Tierhalter­haft­pflicht­versicherung

Wie hoch ist die Versicherungssumme in der Tierhalterhaftpflichtversicherung?
Gerade bei Personenschäden können hohe Kosten auf Sie zukommen: für Behandlung, Schmerzensgeld oder notwendige Umbaumaßnahmen in der Wohnung des Geschädigten. Unsere Tierhalterhaftpflicht bietet hierfür eine pauschale Deckungssumme von 30 Mio. € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Gibt es Unterschiede zwischen privater und gewerblicher Tierhaltung?
Ja, die gibt es – und sie sind versicherungstechnisch entscheidend. Die private Tierhalterhaftpflichtversicherung für Hunde oder die Tierhalterhaftpflichtversicherung für Pferde deckt ausschließlich den privaten Gebrauch ab. Das umfasst etwa Spaziergänge, Ausritte oder Freizeitveranstaltungen. Bei gewerblicher Nutzung wie als Therapie- oder Reitpferd, Wachhund, Zuchttier oder in der tiergestützten Pädagogik ist ein erweiterter Versicherungsschutz nötig. Wir bieten diesen Schutz bis zu einem Jahresumsatz von 10.000 € pro Tier an. 
Für welche Hunderassen gilt die Hunde-Haftpflichtversicherung?
Kampfhunde oder als gefährlich eingestufte Hunde können wir nicht versichern. Für die folgenden Rassen können Sie daher bei uns keine Tierhalterhaftpflichtversicherung für Hundebesitzer abschließen: Pitbull Bandog American Staffordshire Terrier Staffordshire Bullterrier Tosa-Inu Mischlinge aus Kreuzungen mit mindestens einer dieser Hunderassen Einige andere Listenhunderassen können wir nur unter besonderen Voraussetzungen versichern. Wenn Sie unsicher sind, helfen Ihnen unsere Beraterinnen und Berater gerne weiter. 
Gilt die Tierhalterhaftpflicht auch ohne Leine bzw. Zaumzeug?
Ja, unsere Tierhalterhaftpflichtversicherung gilt grundsätzlich auch für das Führen von Hunden ohne Leine und ohne Maulkorb. Bei Pferden ist das Führen ohne Halfter oder Sattel ebenfalls mitversichert.
Was sind „Schäden durch Deckakte“?
Als „ungewollten Deckakt“ bezeichnet man etwa den Fall, wenn ein Rüde eine Hündin oder ein Hengst eine Stute ohne Erlaubnis der Haltenden deckt. Bei solchen „Deckschäden“ kommt die Tierhaftpflichtversicherung für die Folgekosten auf, etwa für einen Schwangerschaftsabbruch, für tierärztliche Behandlungen oder ggf. für die Versorgungskosten der Welpen bzw. Fohlen.
Besteht Versicherungsschutz, wenn ein anderer das Tier für mich hütet?
Mitversichert sind außer Ihnen als Halter des Hundes oder Pferdes auch: Familie, Freunde, Bekannte oder Nachbarn, die Ihr Tier hüten. Einzige Ausnahme sind gewerbsmäßige Tierhüter, die jedoch in der Regel eine eigene Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Am besten fragen Sie jedoch danach.
Zahlt die Haftpflichtversicherung auch Schäden, die das Tier mir zufügt?
Die Tierhalterhaftpflicht leistet bei Schäden, die Dritten zugefügt werden. Deshalb sind Eigenschäden innerhalb Ihrer Familie nicht versichert. Eigenschäden sind etwa: Ihr junger Hund reißt beim Herumtollen Ihre hochwertige HiFi-Anlage zu Boden, die daraufhin defekt ist. Sie lassen den Hund allein im Auto und gehen einkaufen. Derweil zerbeißt das Tier die Polsterung.

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