Viel hilft viel, heißt bei manchen immer noch die Devise. Fürs Streusalz darf das aber nicht gelten. Um Eis- und Schneeglätte zu vermeiden, müssen Sie auf umweltverträgliches Streugut zurückgreifen. Geeignet ist beispielsweise Sand oder Splitt. Streusalz ist meist nur an besonders gefährlichen Stellen wie Treppen oder starken Steigungen erlaubt. Auch bei Blitzeis erlauben manche Kommunen, dass Streusalz beigemischt wird. Ansonsten gilt: Wer mit Streusalz erwischt wird, muss je nach Gemeinde mit einem Bußgeld zwischen 500 und 10.000 Euro rechnen.Unser Tipp: Es ist empfehlenswert, sich über seine Räum- und Streupflicht zu informieren. Die meisten Städte und Kommunen stellen entsprechendes Infomaterial zur Verfügung. Aus diesen Broschüren und Flyern geht hervor, wann und wie der Winterdienst zu verrichten ist und auch, welche Streumittel Sie einsetzen dürfen.