3. Einheitliche Vorschriften für den Schutz vor Dachlawinen gibt es nicht.
Nicht jeder Hauseigentümer ist gesetzlich dazu verpflichtet, spezielle Vorsorge gegen Dachlawinen zu treffen. Schneefanggitter, Schneestopper oder Warnschilder sind beispielsweise nur in Gebieten, in denen erfahrungsgemäß viel Schnee fällt, vorgeschrieben. Einige Gemeinden fordern solche Schutzmaßnahmen auch dann, wenn das Dach einen Neigungswinkel von über 38 Grad hat oder das Gebäude an einer belebten Straße liegt.