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Unser Schutzschirm für Ihr Bauvorhaben

Bauherren­haftpflicht

Umfassender Schutz für Bauherrenrisiken Für private Bauvorhaben geeignet Schnelle und unkomplizierte Schadenregulierung Preis berechnen Beraten lassen

Für wen eignet sich eine Bauherren­haft­pflicht­versicherung?

Bauherr*innen von privaten Neu-/Umbauten oder Sanierungen Bauherr*innen die Eigenleistung erbringen Bauherr*innen, die die Planung und/oder Bauleitung des Bauvorhabens übernehmen
Ob Neubau, Umbau oder Sanierung – als Bauherr*in werden Sie oft zur Verantwortung gezogen, wenn Dritte zu Schaden kommen. Unsere Bauherren-Haftpflichtversicherung schützt sie zuverlässig vor den finanziellen Folgen.

Unsere Bauherren­haftpflicht­versicherung: Ihre Vorteile im Überblick

Schutz bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden

Wir übernehmen berechtigte Schadensersatzforderungen, wenn auf Dritte durch Bauarbeiten geschädigt werden.

Abwehr unberechtigter Ansprüche

Wir prüfen, ob eine Schadenersatzforderung gerechtfertigt ist, und wehren unberechtigte Ansprüche notfalls auch vor Gericht ab.

Sicherheit bei Eigenleistungen und Helfer*innen

Wenn Sie selbst mit anpacken oder Freund*innen und Familie helfen, besteht Versicherungsschutz – wichtig für private Bauvorhaben mit Eigenleistung.

Starke Leistungen. Echtes Vertrauen

Weil Sicherheit Vertrauen braucht. Bewertungen auf Trustpilot zeigen: Unsere Kund*innen schätzen unsere Leistungen. Dieses Vertrauen bestätigt unseren Anspruch, als Versicherungskammer Bayern starke Leistungen für Gesundheit, Vorsorge und Sicherheit zu bieten – menschlich, zuverlässig und nah am Leben unserer Versicherten.

Bauherren-Haftpflicht im Schnell-Check

Mit nur drei Angaben zum persönlichen Beitrag

Ein Bauvorhaben ist teuer genug – da sollte ein Schaden nicht alles durcheinanderbringen. Unsere Bauherrenhaftpflicht schützt Sie zuverlässig vor teuren Schadenersatzansprüchen und bewahrt Ihre finanzielle Unabhängigkeit.
* Dieser Preis gilt für: 10 Mio. pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden für ein Ein-/Zweifamilienhaus. Als Bausumme sind online maximal 1.000.000 Euro möglich. Mehr auf Anfrage bei Ihrem Versicherungsberater.

Top Preis-Leistungs-Verhältnis

Sicher ab dem ersten Spatenstich.

So einfach kommen Sie zu Ihrer Bauherren­haftpflicht

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Meist gestellte Fragen zur Bauherrenhaftpflicht

Was ist eine Bauherrenhaftpflicht und warum ist sie sinnvoll?

Ein Bauvorhaben birgt viele Risiken – nicht nur für Sie, sondern auch für unbeteiligte Dritte. Als Bauherr*in wird man oft zur Verantwortung gezogen, wenn andere im Rahmen des Bauvorhabens zu Schaden kommen.
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt Sie:
Sie übernimmt berechtigte Ansprüche, wehrt unberechtigte Forderungen ab und sichert damit Ihre finanzielle Existenz – zuverlässig und unkompliziert.
Diese Pflichten müssen Sie als Bauherr*in einhalten:
  • Verkehrssicherungspflicht
  • Als Bauherr*in müssen Sie dafür sorgen, dass auf dem Grundstück keine Gefahr für andere entsteht. Das gilt zum Beispiel für offene Gruben, herumliegendes Material oder Stolperfallen.
  • Überwachungspflicht
  • Auch wenn Fachfirmen oder Handwerker*innen auf der Baustelle tätig sind, liegt die Verantwortung bei Ihnen: Sie müssen sicherstellen, dass niemand durch deren Arbeit zu Schaden kommt.
  • Auswahlpflicht
  • Sie haften auch dann, wenn von Ihnen beauftragte Firmen oder Helfer*innen Fehler machen. Das gilt selbst dann, wenn Sie nicht wussten, dass sie ungeeignet sind.
Mit der Bauherrenhaftpflicht haben Sie einen Schutzschirm – vom ersten Spatenstich bis zur Bauabnahme.
Tipp: „Eltern haften für ihre Kinder“ schützt Sie nicht
Ein Hinweisschild am Bauzaun reicht nicht aus, um Sie aus der Verantwortung zu entlassen. Kinder finden trotzdem Wege auf die Baustelle – und wenn etwas passiert, haften Sie als Bauherr*in. Sie müssen nachweisen, dass Sie alle notwendigen Sicherungsmaßnahmen getroffen haben. Fehlt etwa ein Bauzaun, kann das teuer werden. Deshalb gilt: Sicherungspflicht ernst nehmen – das Schild allein genügt nicht!

Welche Arbeiten zählen zur Bausumme bei der Bauherrenhaftpflicht?

Die Bausumme ist eine zentrale Größe bei der Beantragung der Bauherrenhaftpflichtversicherung. Denn sie dient als Grundlage für die Beitragsberechnung und die Risikoeinschätzung. Alle baulichen Maßnahmen mit Kostenaufwand, die dem konkreten Bauvorhaben zuzuordnen sind, zählen zur Bausumme.
Werden einzelne Posten nicht berücksichtigt – etwa Abrisskosten oder Eigenleistungen – sind diese im Schadensfall ggf. nicht abgedeckt. Daher ist es wichtig, dass Sie die Bausumme vollständig und realistisch erfassen, um optimal abgesichert zu sein.  Zur Gesamtbausumme zählen die:
  • tatsächlichen Aufwendungen für die Bauausführung (unter anderem Architektenkosten)
  • Kosten für das Ausheben von Grund und Boden (Grabungsarbeiten)
  • Aufwendungen für das Einbauen von Maschinen (nicht aber die Kosten der Maschinen selbst)
  • Abbruchkosten

Wann sollten Sie die Bauherrenhaftpflichtversicherung abschließen?

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung sollte vor Beginn des Bauvorhabens abgeschlossen werden. Idealerweise bereits vor dem ersten Spatenstich oder Abrissarbeiten.
Die Haftung als Bauherr*in beginnt, sobald auf dem Grundstück eine Gefahr für andere entstehen kann. Dazu zählen bereits:
  • Vorbereitende Arbeiten (z. B. Vermessung, Bodenuntersuchung)
  • Zufahrtswege und Materiallagerung
  • Abriss eines alten Gebäudes
  • Erdarbeiten oder das Setzen von Baugrenzen
Ein späterer Abschluss kann riskant sein: Passiert ein Schaden, bevor Ihre Versicherung beginnt, müssen Sie die Kosten möglicherweise selbst tragen. Das gilt auch dann, wenn der Bau noch gar nicht begonnen wurde. Tipp:
Sobald Ihr Bauvorhaben konkret wird und ein Starttermin feststeht, sollten Sie die Versicherung abschließen. Am besten machen Sie das direkt mit dem Bauantrag oder der Baugenehmigung.
Zu weiteren Kundenfragen

Warum ist die Bauherren­haft­pflicht­versicherung für mich relevant?

Zahlen und Fakten

Einfamilienhäuser wurden 2022 in Deutschland gebaut.
Deckungssumme empfiehlt die Stiftung Warentest für Bauherrenhaftpflichtversicherungen.

Sie wollen mehr zur Bauherrenhaftpflichtversicherung erfahren?

Was deckt die Bauherrenhaftpflicht ab? Schadenbeispiele Versicherungsfall melden – so geht’s Häufig gestellte Fragen

Was deckt die Bauherrenhaftpflicht ab – und was nicht?

Beim Bauen kann viel passieren – und wenn Dritte zu Schaden kommen, haften Sie als Bauherr*in. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung ist notwendig, um Sie vor großen finanziellen Belastungen in der Bauphase zu schützen.

Was ist versichert?

Personenschäden
Wenn sich jemand verletzt – etwa durch einen Sturz oder ein herabfallendes Teil – kommen schnell hohe Kosten zusammen: Krankenhaus, Reha, Verdienstausfall oder sogar Rentenzahlungen. Wir übernehmen diese Belastung für Sie.
Sachschäden
Geht fremdes Eigentum zu Bruch, ersetzt die Bauherrenhaftpflicht in der Regel den Zeitwert. Zum Beispiel, wenn ein parkendes Auto durch Ziegel beschädigt wird.
Vermögensschäden
Auch Folgeschäden wie Verdienstausfall oder Nutzungsausfall sind abgedeckt. Muss ein beschädigtes Fahrzeug ersetzt oder gemietet werden, ist das mitversichert.

Was ist nicht versichert?

Die Bauherrenhaftpflicht springt immer dann ein, wenn Dritte Schadenersatzansprüche gegen Sie als Bauherr*in geltend machen. Doch es gibt Grenzen. Die Bauherrenhaftpflicht schützt Sie außerdem nicht vor Schäden an Ihrem eigenen Bauprojekt – dafür benötigen Sie ergänzende Versicherungen.
Eigene Familienmitglieder sind ausgeschlossen: Wenn etwa Ihre Kinder in die Baugrube fallen und sich verletzen, zahlt die Versicherung nicht. Denn sie leben mit Ihnen im selben Haushalt und zählen nicht zu den versicherten Dritten. Kein Schutz bei Vorsatz: Entstehen Schäden, weil Sie absichtlich Sicherungspflichten missachtet oder grob fahrlässig gehandelt haben, übernimmt die Bauherrenhaftpflicht keine Kosten. Bauleistungsversicherung: Sie deckt unvorhergesehene Schäden am entstehenden Bau ab – etwa durch Sturm, Vandalismus oder den Diebstahl von Materialien. Auch Wasserschäden durch Starkregen oder unsachgemäße Lagerung sind hier abgesichert. Feuerrohbauversicherung: Schäden durch Brand, Blitzschlag oder Explosion sind nicht in der Bauleistungsversicherung enthalten. Dafür benötigen Sie eine Feuerrohbauversicherung. Oft ist sie bereits in der Wohngebäudeversicherung integriert. Deshalb lohnt es sich, auch diese frühzeitig abzuschließen – idealerweise noch vor dem ersten Spatenstich.

Schadenbeispiele für die Bauherren-Haftpflicht

Die Bauherrenhaftpflicht schützt Sie nicht nur, wenn berechtigte Schadenersatzforderungen gegen Sie geltend gemacht werden. Sie profitieren zusätzlich von einem sogenannten passiven Rechtsschutz: Das bedeutet, dass unberechtigte Ansprüche auf Ihre Kosten abgewehrt werden. Da sich die Schuldfrage bei einem Schadenfall oft nicht eindeutig klären lässt, landen viele Fälle vor Gericht. In solchen Fällen übernimmt die Versicherung die Kosten für Sie. Dazu zählen etwa Ausgaben für Anwält*innen, Gutachter*innen, Zeug*innen sowie Gerichts- und Reisekosten. So bleiben Sie auch rechtlich auf der sicheren Seite.

Personenschäden

Ein Kind fällt durch eine Lücke im Bauzaun in die Baugrube und bricht sich ein Bein. Ein helfender Nachbar verletzt sich beim Mauern und muss notärztlich versorgt werden.

Sachschäden

Das Baugerüst ist nicht richtig montiert und fällt auf ein parkendes Auto. Beim Mauern stürzt ein Stein auf das Handy einer Helferin und zerstört es.

Vermögensschäden

Der verletzte Nachbar kann mehrere Wochen nicht arbeiten. Die Besitzerin des beschädigten Autos muss einen Mietwagen nutzen – auch das ist abgesichert.

So einfach melden Sie einen Schaden

Wichtige Infos zur Hand haben

Was ist wann und wo passiert? Machen Sie am besten auch gleich ein paar Fotos vom Schaden – das beschleunigt alles.

Schaden telefonisch oder online melden

Am schnellsten geht es telefonisch. Alternativ können Sie den Schaden ganz bequem über unser Online-Formular melden.

Danach übernehmen wir für Sie

Ihre Meldung wird geprüft und wir setzen uns schnellstmöglich mit Ihnen und den weiteren Beteiligten in Verbindung, um die nächsten Schritte zu besprechen.
Schaden online melden Schaden telefonisch melden

Häufig gestellte Fragen zur Bauherrenhaftpflichtversicherung

Wer haftet für Schäden auf der Baustelle, wenn keine Bauherrenhaftpflicht besteht?
Ohne Bauherrenhaftpflicht tragen Sie das volle Risiko selbst. Sie haften persönlich und mit Ihrem gesamten Vermögen, wenn durch Ihr Bauvorhaben jemand zu Schaden kommt. Das kann existenzbedrohende finanzielle Folgen haben.
Bis zu welcher Höhe übernimmt die Versicherung Schäden (Deckungssumme)?
Die Deckungssumme ist der maximale Betrag, den die Versicherung im Schadensfall übernimmt. Expert*innen empfehlen in der Regel eine Deckungssumme von mindestens 5 Mio. € für Personen- und Sachschäden, um ausreichend geschützt zu sein. Höhere Deckungssummen sind oft gegen einen geringen Aufpreis möglich.
Sind Freund*innen und Helfer*innen bei der Bauherrenhaftpflicht mitversichert?
Ja, es sind alle mit den Bauarbeiten beauftragten Personen im Rahmen der Bauherrenhaftpflichtversicherung mitversichert. Drittschäden, die sie bei Ausführung der Tätigkeit verursachen sind versichert.
Und wenn sich Helfer*innen selbst verletzen?
Dann greift die gesetzliche Unfallversicherung – aber nur, wenn Sie sie anmelden! Melden Sie alle Helfenden spätestens eine Woche nach Baubeginn bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) an. Versäumen Sie das, droht ein Bußgeld von bis zu 2.500 €. Privat vorsorgen lohnt sich: Die gesetzliche Unfallversicherung bietet nur Basisleistungen. Für Freund*innen, Nachbar*innen oder Familienmitglieder, die freiwillig mithelfen, ist eine Bauhelfer-Unfallversicherung sinnvoll. Sie bietet zusätzlichen Schutz, etwa bei Invalidität oder Verdienstausfall. Wir beraten Sie gerne dazu.  Diese Beispiele zeigen, wann die gesetzliche Unfallversicherung und wann die private Unfallversicherung greift:  Sie sind Bauherr*in. Eine Freundin Ihres Vaters, zu der Sie eher wenig Kontakt haben, hilft mit vielen Stunden beim Umbau. Wenn sie verunglückt, zahlt die gesetzliche Unfallversicherung, da hier keine freundschaftliche Beziehung besteht. Darüber hinaus können Leistungen aus der privaten Unfallversicherung bezahlt werden. Sie sind Bauherr*in. Ihr Vater wohnt nebenan und hilft mal kurz beim Bau mit. Dabei verletzt er sich bei Aufräumarbeiten. Wegen der familiären Beziehung und der Gefälligkeitsleistung greift hier nur die private Unfallversicherung. Sie sind Bauherr*in. Ihr Freund, von Beruf Zimmerer, bereitet den Dachstuhl für die neue Garage vor. Ihr Freund arbeitet eigenständig, bestellt das Material und kann selbst bestimmen, wann er kommt und geht. Das gilt als unternehmerähnliche Tätigkeit. Er ist nicht über die gesetzliche Unfallversicherung des Bauherrn versicherbar, sondern muss sich selbst versichern.
Wie viel kostet eine Bauherrenhaftpflichtversicherung? Welche Faktoren beeinflussen die Höhe der Versicherungsprämie?
Die Kosten für eine Bauherrenhaftpflicht varrieren je nach Bauvorhaben. Die Absicherung für den Bau eines Ein-/Zweifamilienhaus ist in der Regel schon für ca. 200 € möglich. Folgende Faktoren können die Prämie beeinflussen: Bausumme: Je höher die Bausumme, desto höher ist die Prämie. Laufzeit des Bauvorhabens: Eine längere Bauzeit kann zu einer höheren Prämie führen. Gewählte Deckungssumme: Eine höhere Deckungssumme bedeutet meist eine etwas höhere Prämie.
Benötigt man eine Bauherrenhaftpflicht auch bei kleineren Bauvorhaben oder Umbaumaßnahmen?
Ja, auch bei kleineren Bauvorhaben oder Umbaumaßnahmen kann eine Bauherrenhaftpflicht sinnvoll sein. Meist sind kleinere Bauvorhaben bereits über die Privat-Haftpflichtversicherung abgedeckt. Bei uns z.B. bis 500.000€ Bausumme
Worin unterscheidet sich die Bauherrenhaftpflicht von der Bauleistungsversicherung oder der Wohngebäudeversicherung?
Die Bauherrenhaftpflicht schützt Sie vor Schadenersatzansprüchen Dritter, die durch Ihr Bauvorhaben entstehen. Die Bauleistungsversicherung schützt Ihr Bauvorhaben selbst vor Schäden durch Diebstahl, Vandalismus oder Wettereinflüsse. Die Wohngebäudeversicherung schützt das fertige Gebäude vor Schäden wie Feuer, Sturm und Leitungswasser. Sie greift in der Regel erst nach Fertigstellung des Baus.
Was unterscheidet die Bauherrenhaftpflicht von der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht?
Die Bauherrenhaftpflicht deckt Risiken während der Bauphase ab. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht sichert Sie als Eigentümer*in ab, wenn andere durch Ihr Grundstück oder Gebäude zu Schaden kommen.
Ist die Bauherrenhaftpflicht steuerlich absetzbar?
Ja, wie viele andere Haftpflichtversicherungen ist auch die Bauherrenhaftpflicht von der Steuer absetzbar.

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