Ist die Rürup-Rente staatlich gefördert?
Ja, der Staat fördert die Rürup-Rente (unsere BasisRente) über die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge. Die Rürup-Rente kann somit zu hohen Steuerrückzahlungen führen. Ein klarer Vorteil.
Was ist der Höchstbeitrag für unsere BasisRenten?
Der Höchstbeitrag ist der maximal förderfähige Betrag, der steuermindernd geltend gemacht werden kann. Der förderfähige Höchstbeitrag liegt 2026 für Alleinstehende bei 30.826 € und für Ehepaare / eingetragene Lebenspartnerschaften bei 61.652 €.
Wie berechnet sich der maximal steuerlich geförderte Beitrag?
Der steuerlich absetzbare Höchstbetrag umfasst nicht nur Ihre Beiträge zur Rürup-Rente selbst. Auch Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu berufsständischen Versorgungswerken oder zur landwirtschaftlichen Alterskasse werden angerechnet.
Das heißt: Um zu ermitteln, wie viel Sie steuerlich begünstigt in Ihre Rürup-Rente einzahlen können, ziehen Sie zuvor geleistete Vorsorgebeiträge – etwa zur gesetzlichen Rentenversicherung – vom Förderhöchstbetrag ab. Nur der verbleibende Betrag kann noch voll für die Rürup-Rente genutzt werden.
Was passiert mit der Rürup-Rente im Todesfall?
Die Rürup-Rente ist in erster Linie auf die eigene Altersvorsorge ausgerichtet. Ohne zusätzliche Vereinbarung verfällt das angesparte Kapital im Todesfall.
Mit einem Hinterbliebenenschutz können Sie jedoch vorsorgen: Wenn Sie es wünschen, wird das vorhandene Guthaben im Todesfall in eine lebenslange Rente für Ihre Hinterbliebenen umgewandelt – etwa für Ehe- oder eingetragene Lebenspartner*innen oder kindergeldberechtigte Kinder.
So bleibt Ihre Vorsorge auch im Ernstfall für Menschen, die Ihnen wichtig sind, erhalten.
Ist die Rürup-Rente vererbbar?
Grundsätzlich nein – die Rürup-Rente ist nicht frei vererbbar.
Sie dient ausschließlich der eigenen Altersvorsorge und darf daher nicht an Dritte ausgezahlt werden, etwa in Form eines einmaligen Erbes.
Aber es gibt Ausnahmen:
Sie können im Vertrag eine Hinterbliebenenabsicherung vereinbaren. Dann erhalten Ehe- oder eingetragene Lebenspartner*innen sowie kindergeldberechtigte Kinder im Todesfall eine monatliche Rente aus dem vorhandenen Guthaben.
Wichtig: Ohne eine solche Vereinbarung verfällt das angesparte Kapital bei Tod der versicherten Person.
Was passiert mit der BasisRente bei Berufsunfähigkeit?
Wenn Sie Ihre BasisRente mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung kombinieren, sind Sie auch im Ernstfall abgesichert: Im Falle einer Berufsunfähigkeit übernehmen wir die Beiträge für Ihre Altersvorsorge, sodass der Aufbau Ihrer Rente lückenlos weiterläuft. Zusätzlich erhalten Sie eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente, die Ihr wegfallendes Einkommen auffängt.
Gut zu wissen: Die Beiträge für den Berufsunfähigkeitsschutz sind ebenfalls steuerlich absetzbar – und damit doppelt sinnvoll.
Was ist, wenn Sie nicht der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht unterliegen?
Für Beamte und Beamtinnen sowie für Personen mit einem vergleichbaren Versorgungsanspruch gelten bei der Rürup-Rente besondere Regelungen. Dazu zählen unter anderem beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer*innen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit bereits eine betrieblich organisierte Altersversorgung erhalten oder erwerben.
Da in diesen Fällen die steuerliche Behandlung und die förderfähigen Beiträge abweichen können, ist eine individuelle Prüfung Ihrer persönlichen Situation notwendig.
Wenn Sie zu einer dieser Personengruppen gehören, empfehlen wir Ihnen, sich von uns persönlich beraten zu lassen. So stellen Sie sicher, dass Ihre BasisRente optimal auf Ihre Voraussetzungen abgestimmt ist.
Was ist der Unterschied zwischen Rürup-Rente und Riester-Rente?
Beide Rentenmodelle verfolgen das Ziel, die private Altersvorsorge zu stärken, doch sie unterscheiden sich deutlich in ihrer Ausgestaltung und Zielgruppe:
Die Rürup-Rente bietet eine steuerliche Entlastung für Vorsorgesparer*innen in der Ansparphase. Im Jahr 2026 können Alleinstehende bis zu 30.826 € und gemeinsam veranlagte Ehepaare oder Lebenspartner*innen bis zu 61.652 € als Sonderausgaben absetzen. Dabei werden auch gesetzliche Rentenversicherungsbeiträge sowie Beiträge an Versorgungswerke oder die landwirtschaftliche Alterskasse berücksichtigt.
Die Rürup-Rente eignet sich grundsätzlich für alle, die steuerlich gefördert für ihr Alter vorsorgen möchten. Besonders interessant ist sie für nicht gesetzlich rentenversicherte Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende, die sich eine staatlich geförderte private Altersversorgung aufbauen möchten. Aber auch für gut verdienende Arbeitnehmer, Beamte, rentennahe Jahrgänge sowie Rentner ist die Rürup-Rente als steuerlich vorteilhafter Zukunftsvorsorgebaustein höchst attraktiv.
Die Riester-Rente hingegen arbeitet mit einem Zulagensystem: Sie erhalten jährliche staatliche Zulagen – beispielsweise für sich selbst und Ihre Kinder – und können darüber hinaus Beiträge bis zu 2.100 € jährlich steuerlich geltend machen.
Die Riester-Rente eignet sich unter anderem für Arbeitnehmer, Selbstständige und Auszubildende – wenn Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Eltern und Kindererziehende, Beamte, Wehrdienstleistende und Freiwilligendienstleistende, Arbeitslose und Arbeitssuchende. Besonders interessant ist sie für Familien mit Kindern und für alle, die noch finanziell Puffer für Altersvorsorge-Aufwendungen haben.
Beide Modelle unterliegen der nachgelagerten Besteuerung, sind jedoch auf unterschiedliche Lebenssituationen zugeschnitten. Welche Lösung besser zu Ihnen passt, klären Sie am besten im persönlichen Gespräch mit Ihrer Ansprechpartnerin oder Ihrem Ansprechpartner vor Ort.
Kann man sich die Rürup-Rente auszahlen lassen?
Nein, eine Kapitalauszahlung ist bei der Rürup-Rente grundsätzlich nicht möglich.
Die Rürup-Rente ist gesetzlich so geregelt, dass das angesparte Kapital ausschließlich in Form einer lebenslangen monatlichen Rente ausgezahlt wird. Eine einmalige Auszahlung – etwa bei Rentenbeginn – wie bei anderen privaten Vorsorgeprodukten, ist nicht vorgesehen.
Der Vorteil: Sie erhalten ein dauerhaftes Einkommen im Ruhestand, das nicht aufgebraucht werden kann – unabhängig davon, wie alt Sie werden.
Eine Ausnahme bildet die Hinterbliebenenabsicherung: Stirbt die versicherte Person, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Rentenzahlung an Ehepartner*in oder kindergeldberechtigte Kinder erfolgen – aber auch hier nicht als Einmalbetrag, sondern nur als Rente.
Wie wird die Rürup-Rente im Alter versteuert?
Die Rürup-Rente unterliegt der sogenannten nachgelagerten Besteuerung – das bedeutet: Die Beiträge sind während der Ansparphase steuerlich begünstigt, die spätere Rente wird im Alter dann versteuert.
Allerdings greift eine Übergangsregelung, die eine schrittweise Erhöhung des steuerpflichtigen Anteils vorsiehtund sich nach dem Jahr des Rentenbeginns richtet. Für Neurentner*innen im Jahr 2026 liegt dieser bei 84 %. Das bedeutet: Von einer monatlichen Rente in Höhe von 1.000 € müssen 840 € versteuert werden, abhängig vom persönlichen Steuersatz.
Der verbleibende Betrag – in diesem Fall 160 € – wird als persönlicher Rentenfreibetrag festgeschrieben und bleibt dauerhaft steuerfrei. Wichtig: Dieser Freibetrag bleibt konstant, selbst wenn sich Ihre Rente später erhöht.
Werden auf die Rürup-Rente Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fällig?
Ob auf Ihre Rürup-Rente Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung entfallen, hängt davon ab, wie Sie krankenversichert sind:
Pflichtversicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zahlen keine Beiträge auf ihre Rürup-Rente.
Freiwillig gesetzlich Versicherte müssen dagegen Beiträge auf die ausgezahlte Rente leisten, da sie grundsätzlich auf alle Einkünfte erhoben werden.
Dabei gilt eine Beitragsbemessungsgrenze, die im Jahr 2026 bei 5.812,50 € monatlich bzw. 69.750 €im Jahr liegt. Nur bis zu dieser Grenze werden Beiträge fällig.
Wenn Sie privat kranken- und pflegeversichert sind, bleibt Ihre Rürup-Rente bei der Beitragsberechnung außen vor. In diesem Fall richtet sich die Höhe Ihrer Beiträge ausschließlich nach dem Tarif Ihres privaten Versicherungsvertrags.