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Unsere staatlich geförderte Rürup-Rente

BasisRente

Staatlich gefördert Hohe Steuerersparnisse beim Ansparen & nachgelagerte Besteuerung Garantierte Rente bis ans Lebensende Steuervorteil berechnen Beraten lassen

Für wen ist eine Rürup-Rente sinnvoll?

Selbstständige Steuerpflichtige mit einer hohen Einkommenssteuerbelastung Personen kurz vor dem Ruhestand
Die Rürup-Rente ist eine staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge, welche der nachgelagerten Besteuerung unterliegt. Sie eignet sich besonders für Menschen, die selbst vorsorgen und dabei Steuervorteile nutzen möchten – vor allem, wenn die Riester-Rente nicht infrage kommt.

Unsere BasisRente: Ihre Vorteile im Überblick

Steuervorteil in der Ansparphase schon ab dem ersten Euro

Beiträge zur Rürup-Rente können Sie steuerlich absetzen – das lohnt sich auch schon bei kleineren monatlichen Beiträgen. Die BasisRente muss nachgelagert in der Rentenphase besteuert werden.

Lebenslange Rente mit hoher Sicherheit

Die Rürup-Rente bietet eine garantierte, lebenslange Auszahlung – zuverlässig und unabhängig von der Kapitalmarktentwicklung.

Individuelle Beratung und digitale Services

Ob vor Ort oder online: Unsere Expert*innen begleiten Sie persönlich – von der Auswahl des passenden Tarifs bis zur laufenden Betreuung.

Die passende Anlage für Ihre Rürup-Rentenversicherung

BasisRente NachhaltigkeitInvest

Renditestark mit nachhaltigem Fokus

Mit der BasisRente NachhaltigkeitInvest kombinieren Sie attraktive Kapitalmarktchancen mit einem nachhaltigen Anlagekonzept. Ihr Geld fließt in Investmentfonds, die ökologische und soziale Kriterien erfüllen. So investieren Sie nicht nur renditeorientiert, sondern auch im Einklang mit Ihren Werten. Dank flexibler Fondsauswahl und steuerlicher Förderung gestalten Sie Ihre Vorsorge ganz individuell – und das mit gutem Gewissen.
Anlegen mit Verantwortung
Investition ausschließlich in Fonds, die ökologische und soziale Ziele fördern oder verfolgen.
Chancenreich vorsorgen
Langfristig Vermögen aufbauen – mit aktiv gemanagten Fonds und Kapitalmarktnähe.
Flexibel bleiben
Ihre Fondsanlage kann jederzeit kostenfrei angepasst werden – ganz nach Lebenssituation und Marktlage.
Beraten lassen Jetzt kontaktieren

BasisRente FlexInvest

Volle Freiheit, volle Renditechancen

Mit der BasisRente FlexInvest entscheiden Sie sich für eine Altersvorsorge, die zu Ihrem Anlagestil passt: Investmentorientiert, flexibel und renditestark. Sie investieren langfristig in Fonds und profitieren dabei vom vollen Potenzial der Kapitalmärkte – bereits ab kleinen monatlichen Beiträgen. Ob Sie lieber gezielt Einzelfonds wählen oder sich für eine intelligent gemanagte Anlagestrategie (ROK oder VK MSCI World) entscheiden: Sie behalten die Kontrolle und bleiben in jeder Lebensphase anpassungsfähig.
Investment pur – auf Ihre Art
Breite Fondsauswahl oder gemanagte Strategien (ROK): Sie gestalten Ihre Anlage ganz individuell.
Hohe Renditechancen ab dem ersten Euro
Schon mit kleinen Beiträgen können Sie langfristig ein ansehnliches Vermögen aufbauen.
Flexibel in jeder Lebensphase
Ihre Anlagestrategie lässt sich jederzeit anpassen – für mehr Freiheit und Planungssicherheit.
Beraten lassen Jetzt kontaktieren

BasisRente FlexVario

Individuelle Vorsorge mit dem richtigen Maß an Sicherheit

Die BasisRente FlexVario bietet Ihnen maximale Gestaltungsfreiheit bei Ihrer Altersvorsorge. Sie bestimmen selbst, wie viel Sicherheit oder Renditechance in Ihrer Anlage steckt – passend zu Ihrem persönlichen Lebensstil und Risikoprofil. Ob konservativ, ausgewogen oder chancenorientiert: Sie wählen aus hochwertigen Fonds, dem VK MSCI World oder den ROK-Anlagestrategien. Dank intelligenter Mechanismen wie der Teilertragssicherung sind Ihre Erträge am Ende der Laufzeit zusätzlich geschützt.
Vorsorge nach Ihrem Profil
Wählen Sie zwischen verschiedenen Chance-Profilen – ganz nach Ihrem Sicherheitsbedürfnis.
Fondsvielfalt mit System
Investieren Sie flexibel in Einzelfonds oder nutzen Sie die renditeoptimierte Kapitalanlage (ROK).
Sicherheit zum Laufzeitende
Mit der Teilertragssicherung schützen Sie sich gezielt vor Börsenrückgängen am Ende der Vertragslaufzeit.
Beraten lassen Jetzt kontaktieren

BasisRente WachstumGarant (Basic)

Sicher vorsorgen mit globalen Dividendechancen

Die BasisRente WachstumGarant kombiniert attraktive Renditechancen mit hoher Planungssicherheit. Ihre Beiträge werden in eine indexorientierte Kapitalanlage (IOK2) investiert, die sich an den dividendenstärksten Unternehmen weltweit orientiert. Das Besondere: Automatische Wertzuwachssicherungen (Lock-ins) und eine wählbare Beitragsgarantie von 90 % oder 100 % sorgen dafür, dass Ihr Kapital zuverlässig geschützt ist. Das gilt auch in Zeiten mit schwankenden Märkten. So investieren Sie chancenreich und gleichzeitig mit ruhigem Gewissen.
Beteiligung an Top-Dividenden
Ihr Kapital partizipiert an der Wertentwicklung starker, globaler Dividendentitel – breit gestreut und aussichtsreich.
Automatischer Lock-in
Monatliche Wertzuwächse werden zu 10 % gesichert und festgeschrieben – garantiert bis zum Rentenbeginn.
Hohe Beitragsgarantie
Zum Rentenstart sind Ihnen wahlweise 90 % oder 100 % Ihrer Einzahlungen garantiert – plus mögliche Überschüsse.
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Starke Leistungen. Echtes Vertrauen.

Weil Sicherheit Vertrauen braucht. Bewertungen auf Trustpilot zeigen: Unsere Kund*innen schätzen unsere Leistungen. Dieses Vertrauen bestätigt unseren Anspruch, als Versicherungskammer Bayern starke Leistungen für Gesundheit, Vorsorge und Sicherheit zu bieten – menschlich, zuverlässig und nah am Leben unserer Versicherten.

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Meist gestellte Fragen zur Rürup-Rente

Was ist die Rürup-Rente und wie funktioniert sie?

Die BasisRente – auch Rürup-Rente genannt – ist eine private Altersvorsorge mit staatlicher Förderung und eine attraktive Alternative zur Riester-Rente. Sie basiert auf dem Prinzip der Kapitaldeckung und richtet sich an Menschen, die unabhängig vorsorgen möchten.
Sie können die BasisRente in unterschiedlichen Varianten abschließen – entweder mit monatlichen, jährlichen oder einmaligen Beiträgen. Auch eine sofort beginnende Rente ist möglich. Alle Varianten bieten eine lebenslange Rentenzahlung. Bei den nicht sofort beginnenden Tarifen entscheiden Sie flexibel, in welchem Alter Ihre Rente starten soll – zwischen 62 und 85 Jahren. Unsere Tarife passen sich Ihrem Sicherheitsbedürfnis und Ihrer Anlagestrategie an – auf Wunsch sogar als Kombination aus mehreren Varianten: WachstumGarant (Basic) – die indexorientierte BasisRente mit eingebauter Sicherheit NachhaltigkeitInvest, FlexInvest, FlexVario – fondsgebundene Varianten mit nachhaltigen oder chancenreichen Anlagemöglichkeiten Sofort BasisRente – einmal einzahlen, sofort Rente erhalten

Für wen ist die BasisRente (Rürup-Rente) sinnvoll?

Die BasisRente ist eine private Altersvorsorge für alle, die eigenständig vorsorgen wollen. Sie bietet attraktive Steuervorteile und ist besonders für Selbstständige und Gutverdienende interessant. Grundsätzlich steht sie allen Steuerpflichtigen mit regelmäßigem Einkommen offen – ganz gleich, ob Sie selbstständig, angestellt oder verbeamtet sind.
Kurz gesagt: Die BasisRente ist ideal für alle, die eigenständig, sicher und steuerlich gefördert fürs Alter vorsorgen möchten. Besonders interessant ist die BasisRente für Selbstständige und Freiberufler*innen, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung oder ein Versorgungswerk einzahlen können. Für sie ist die BasisRente oft die einzige staatlich geförderte Möglichkeit, langfristig fürs Alter vorzusorgen. Auch Angestellte mit höherem Einkommen und entsprechend hoher Steuerlast profitieren: Durch die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge können sie heute Steuern sparen und gleichzeitig für morgen vorsorgen – mit einer lebenslangen, sicheren Rente.

Wie wird die Rürup-Rente besteuert?

Die Rürup-Rente bietet steuerliche Vorteile in zwei Phasen – mit einem attraktiven Steuervorteil beim Einstieg und einer nachgelagerten Besteuerung im Alter.
In der Ansparphase können Sie Ihre Beiträge vollständig bis zu den gesetzlichen Höchstbeträgen als Sonderausgaben in Ihrer Steuererklärung geltend machen. 2025 liegt der Förderhöchstbetrag bei 29.344 € für Alleinstehende und 58.688 € für Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner*innen. Damit reduzieren Sie effektiv Ihre aktuelle Steuerlast. In der Auszahlungsphase, also im Ruhestand, ist Ihre Rente nur anteilig steuerpflichtig und richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns. Im Jahr 2025 liegt dieser bei 83,5 %. Dieser Anteil steigt jährlich um 0,5 Prozentpunkte - erst ab dem Jahr 2058 wird die Rente zu 100 % besteuert. Das bedeutet für Neurentner*innen im Jahr 2025: Von einer monatlichen Rente in Höhe von 1.000 € müssen 835 € versteuert werden, abhängig vom persönlichen Steuersatz. Der verbleibende Betrag – in diesem Fall 165 € – wird als persönlicher Rentenfreibetrag festgeschrieben und bleibt dauerhaft steuerfrei. Wichtig: Dieser Freibetrag bleibt konstant, selbst wenn sich Ihre Rente später erhöht.
Zu weiteren Kundenfragen

Warum ist die Rürup-Rente für mich relevant?

Zahlen und Fakten

richtet sich die Rürup-Rente vor allem an Selbstständige, Freiberufler*innen und Gutverdienende, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.
sind bis zu 30.826 € für Alleinstehende und 61.652 € für gemeinsam veranlagte Paare absetzbar: Beiträge können als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden und die Rente wird nachgelagert besteuert.
zählt die Rürup-Rente einen Zuwachs von 100.000 Verträgen jährlich. Die Altersvorsorge wird seit Jahren immer beliebter.

Sie wollen mehr zur Rürup-Rente erfahren?

Was ist mit der Rürup-Rente abgesichert? BasisRente: Tarifvergleich Häufig gestellte Fragen

Was ist mit der Rürup-Rente abgesichert?

Individuelle Vorsorge

– die zu Ihnen passt. Gestalten Sie Ihre Altersvorsorge flexibel – von chancen- bis sicherheitsorientiert. Mit unseren gemanagten Kapitalanlagen wählen Sie aus einer Vielzahl an ETFs und gemanagten Fonds – steuerlich gefördert und passgenau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten.

Steuervorteile

– clever nutzen.  Beiträge zur Rürup-Rente sind in der Ansparphase steuerlich absetzbar. Im Jahr 2026 können Alleinstehende bis zu 30.826 € und gemeinsam veranlagte Paare bis zu 61.652 € als Sonderausgaben geltend machen. Wie viel Sie konkret sparen können, zeigt Ihnen unser BasisRente-Rechner. Bitte beachten: Die BasisRente unterliegt der nachgelagerten Besteuerung.

Früher Einstieg

– volle Absicherung. Berufseinsteiger*innen profitieren bei der BasisRente von reduzierten Anfangsbeiträgen – inklusive steuerlich gefördertem Berufsunfähigkeitsschutz von Anfang an.

Lebenslange Rente ab 62

– auf Wunsch sofort. Mit unserer Sofort Basis Rente beginnt Ihre Rente direkt nach Einzahlung eines Einmalbetrags – ideal für alle, die jetzt in den Ruhestand starten möchten.

Sicherheit

– für Ihre Familie. Mit dem Hinterbliebenenschutz sorgen Sie dafür, dass Ihre versorgungsberechtigten Angehörigen im Todesfall eine Rente erhalten. Alternativ sichern Sie über die Beitragsrückgewähr sogar eine frei wählbare Person mit einer einmaligen Kapitalzahlung ab.

Pfändungs- und Bürgergeld

– sicher. Ihr Rürup-Vermögen ist vor Pfändung, Insolvenz und beim Bezug von Bürgergeld rechtlich geschützt. Das bedeutet, dass Ihre Altersvorsorge auf jeden Fall sicher ist.

Erste Wahl

– für Selbstständige.  Die Beiträge zur BasisRente sind steuerlich absetzbar. Sie können also mit hohen Steuerrückzahlungen rechnen.

BasisRente: Tarifvergleich

BasisRente NachhaltigkeitInvest

Für umweltbewusste Anleger*innen, die nachhaltig und renditestark vorsorgen wollen Ihr Geld wird in Fonds investiert, die ökologische und soziale Ziele verfolgen.

BasisRente FlexInvest

Für investmentorientierte Vorsorger*innen, die gern flexibel anlegen  Wählen Sie aus einer breiten Fondsauswahl oder intelligenten Strategien – schon mit kleinen Beiträgen profitieren Sie vom Kapitalmarktpotenzial.

BasisRente FlexVario

Für alle, die ihr persönliches Risikoprofil flexibel steuern möchten Passen Sie Ihre Anlage an – von konservativ bis chancenorientiert – und profitieren Sie von Teilertragssicherungen.

BasisRente WachstumGarant (Basic)

Für Vorsorger*innen, die auf internationale Dividendenrenditen setzen Automatische Lock-ins und wahlweise 90 % oder 100 % Beitragsgarantie schützen Ihr Kapital, auch bei Marktschwankungen.

Häufig gestellte Fragen zur Rürup-Rente – unsere staatlich geförderte BasisRente

Ist die Rürup-Rente staatlich gefördert?
Ja, der Staat fördert die Rürup-Rente (unsere BasisRente) über die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge. Die Rürup-Rente kann somit zu hohen Steuerrückzahlungen führen. Ein klarer Vorteil.
Was ist der Höchstbeitrag für unsere BasisRenten?
Der Höchstbeitrag ist der maximal förderfähige Betrag, der steuermindernd geltend gemacht werden kann. Der förderfähige Höchstbeitrag liegt 2026 für Alleinstehende bei 30.826 € und für Ehepaare / eingetragene Lebenspartnerschaften bei 61.652 €.
Wie berechnet sich der maximal steuerlich geförderte Beitrag?
Der steuerlich absetzbare Höchstbetrag umfasst nicht nur Ihre Beiträge zur Rürup-Rente selbst. Auch Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu berufsständischen Versorgungswerken oder zur landwirtschaftlichen Alterskasse werden angerechnet. Das heißt: Um zu ermitteln, wie viel Sie steuerlich begünstigt in Ihre Rürup-Rente einzahlen können, ziehen Sie zuvor geleistete Vorsorgebeiträge – etwa zur gesetzlichen Rentenversicherung – vom Förderhöchstbetrag ab. Nur der verbleibende Betrag kann noch voll für die Rürup-Rente genutzt werden.
Was passiert mit der Rürup-Rente im Todesfall?
Die Rürup-Rente ist in erster Linie auf die eigene Altersvorsorge ausgerichtet. Ohne zusätzliche Vereinbarung verfällt das angesparte Kapital im Todesfall. Mit einem Hinterbliebenenschutz können Sie jedoch vorsorgen: Wenn Sie es wünschen, wird das vorhandene Guthaben im Todesfall in eine lebenslange Rente für Ihre Hinterbliebenen umgewandelt – etwa für Ehe- oder eingetragene Lebenspartner*innen oder kindergeldberechtigte Kinder. So bleibt Ihre Vorsorge auch im Ernstfall für Menschen, die Ihnen wichtig sind, erhalten.
Ist die Rürup-Rente vererbbar?
Grundsätzlich nein – die Rürup-Rente ist nicht frei vererbbar.
Sie dient ausschließlich der eigenen Altersvorsorge und darf daher nicht an Dritte ausgezahlt werden, etwa in Form eines einmaligen Erbes.
Aber es gibt Ausnahmen:
Sie können im Vertrag eine Hinterbliebenenabsicherung vereinbaren. Dann erhalten Ehe- oder eingetragene Lebenspartner*innen sowie kindergeldberechtigte Kinder im Todesfall eine monatliche Rente aus dem vorhandenen Guthaben.
Wichtig: Ohne eine solche Vereinbarung verfällt das angesparte Kapital bei Tod der versicherten Person.
Was passiert mit der BasisRente bei Berufsunfähigkeit?
Wenn Sie Ihre BasisRente mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung kombinieren, sind Sie auch im Ernstfall abgesichert: Im Falle einer Berufsunfähigkeit übernehmen wir die Beiträge für Ihre Altersvorsorge, sodass der Aufbau Ihrer Rente lückenlos weiterläuft. Zusätzlich erhalten Sie eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente, die Ihr wegfallendes Einkommen auffängt. Gut zu wissen: Die Beiträge für den Berufsunfähigkeitsschutz sind ebenfalls steuerlich absetzbar – und damit doppelt sinnvoll.
Was ist, wenn Sie nicht der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht unterliegen?
Für Beamte und Beamtinnen sowie für Personen mit einem vergleichbaren Versorgungsanspruch gelten bei der Rürup-Rente  besondere Regelungen. Dazu zählen unter anderem beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer*innen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit bereits eine betrieblich organisierte Altersversorgung erhalten oder erwerben. Da in diesen Fällen die steuerliche Behandlung und die förderfähigen Beiträge abweichen können, ist eine individuelle Prüfung Ihrer persönlichen Situation notwendig. Wenn Sie zu einer dieser Personengruppen gehören, empfehlen wir Ihnen, sich von uns persönlich beraten zu lassen. So stellen Sie sicher, dass Ihre BasisRente optimal auf Ihre Voraussetzungen abgestimmt ist.
Was ist der Unterschied zwischen Rürup-Rente und Riester-Rente?
Beide Rentenmodelle verfolgen das Ziel, die private Altersvorsorge zu stärken, doch sie unterscheiden sich deutlich in ihrer Ausgestaltung und Zielgruppe: Die Rürup-Rente bietet eine steuerliche Entlastung für Vorsorgesparer*innen in der Ansparphase. Im Jahr 2026 können Alleinstehende bis zu 30.826 € und gemeinsam veranlagte Ehepaare oder Lebenspartner*innen bis zu 61.652 € als Sonderausgaben absetzen. Dabei werden auch gesetzliche Rentenversicherungsbeiträge sowie Beiträge an Versorgungswerke oder die landwirtschaftliche Alterskasse berücksichtigt. Die Rürup-Rente eignet sich grundsätzlich für alle, die steuerlich gefördert für ihr Alter vorsorgen möchten. Besonders interessant ist sie für nicht gesetzlich rentenversicherte Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende, die sich eine staatlich geförderte private Altersversorgung aufbauen möchten. Aber auch für gut verdienende Arbeitnehmer, Beamte, rentennahe Jahrgänge sowie Rentner ist die Rürup-Rente als steuerlich vorteilhafter Zukunftsvorsorgebaustein höchst attraktiv. Die Riester-Rente hingegen arbeitet mit einem Zulagensystem: Sie erhalten jährliche staatliche Zulagen – beispielsweise für sich selbst und Ihre Kinder – und können darüber hinaus Beiträge bis zu 2.100 € jährlich steuerlich geltend machen. Die Riester-Rente eignet sich unter anderem für Arbeitnehmer, Selbstständige und Auszubildende – wenn Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind.  Eltern und Kindererziehende, Beamte, Wehrdienstleistende und Freiwilligendienstleistende, Arbeitslose und Arbeitssuchende. Besonders interessant ist sie für Familien mit Kindern und für alle, die noch finanziell Puffer für Altersvorsorge-Aufwendungen haben. Beide Modelle unterliegen der nachgelagerten Besteuerung, sind jedoch auf unterschiedliche Lebenssituationen zugeschnitten. Welche Lösung besser zu Ihnen passt, klären Sie am besten im persönlichen Gespräch mit Ihrer Ansprechpartnerin oder Ihrem Ansprechpartner vor Ort.
Kann man sich die Rürup-Rente auszahlen lassen?
Nein, eine Kapitalauszahlung ist bei der Rürup-Rente grundsätzlich nicht möglich. Die Rürup-Rente ist gesetzlich so geregelt, dass das angesparte Kapital ausschließlich in Form einer lebenslangen monatlichen Rente ausgezahlt wird. Eine einmalige Auszahlung – etwa bei Rentenbeginn – wie bei anderen privaten Vorsorgeprodukten, ist nicht vorgesehen. Der Vorteil: Sie erhalten ein dauerhaftes Einkommen im Ruhestand, das nicht aufgebraucht werden kann – unabhängig davon, wie alt Sie werden. Eine Ausnahme bildet die Hinterbliebenenabsicherung: Stirbt die versicherte Person, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Rentenzahlung an Ehepartner*in oder kindergeldberechtigte Kinder erfolgen – aber auch hier nicht als Einmalbetrag, sondern nur als Rente.
Wie wird die Rürup-Rente im Alter versteuert?
Die Rürup-Rente unterliegt der sogenannten nachgelagerten Besteuerung – das bedeutet: Die Beiträge sind während der Ansparphase steuerlich begünstigt, die spätere Rente wird im Alter dann versteuert. Allerdings greift eine Übergangsregelung, die eine schrittweise Erhöhung des steuerpflichtigen Anteils vorsiehtund sich nach dem Jahr des Rentenbeginns richtet. Für Neurentner*innen im Jahr 2026 liegt dieser bei 84 %. Das bedeutet: Von einer monatlichen Rente in Höhe von 1.000 € müssen 840 € versteuert werden, abhängig vom persönlichen Steuersatz. Der verbleibende Betrag – in diesem Fall  160 € – wird als persönlicher Rentenfreibetrag festgeschrieben und bleibt dauerhaft steuerfrei. Wichtig: Dieser Freibetrag bleibt konstant, selbst wenn sich Ihre Rente später erhöht.
Werden auf die Rürup-Rente Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fällig?
Ob auf Ihre Rürup-Rente Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung entfallen, hängt davon ab, wie Sie krankenversichert sind: Pflichtversicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zahlen keine Beiträge auf ihre Rürup-Rente. Freiwillig gesetzlich Versicherte müssen dagegen Beiträge auf die ausgezahlte Rente leisten, da sie grundsätzlich auf alle Einkünfte erhoben werden. Dabei gilt eine Beitragsbemessungsgrenze, die im Jahr 2026 bei 5.812,50 € monatlich bzw. 69.750 €im Jahr liegt. Nur bis zu dieser Grenze werden Beiträge fällig. Wenn Sie privat kranken- und pflegeversichert sind, bleibt Ihre Rürup-Rente bei der Beitragsberechnung außen vor. In diesem Fall richtet sich die Höhe Ihrer Beiträge ausschließlich nach dem Tarif Ihres privaten Versicherungsvertrags.

Nachhaltigkeit im Blick

Der Versicherungs­kammer Bayern ist es ein An­liegen, eine ver­trauens­würdige Berat­ung in Versicher­ungs­fragen zu gewähr­leisten. Insbe­sondere die Berück­sichti­gung des Faktors Nach­haltig­keit gemäß der ESG-Kriterien (Environ­mental Social Gover­nance) soll zu einer trans­pa­renten Kommuni­kation bei­tragen.

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