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Altersvorsorgedepot und Altersvorsorgevertrag (AVV)

Die Altersvorsorge­reform ab 2027 einfach erklärt

Das Wichtigste in Kürze:

Das Altersvorsorgereformgesetz (AVRG) gilt überwiegend ab 1. Januar 2027 und löst die Riester-Rente durch neue, flexiblere und kostengünstigere Produkte ab. Der neue Altersvorsorgevertrag (AVV) ist staatlich gefördert, kapitalmarktorientiert und erstmals auch für Selbstständige zugänglich. Die staatliche Grundzulage beträgt bis zu 540 Euro jährlich – dazu kommen bis zu 300 Euro pro Kind und ein einmaliger Berufseinsteiger-Bonus von 200 Euro. Ab 2027 sind über die Bayern-Versicherung passende Produkte abschließbar. Bestehende Riester-Verträge laufen mit der bisherigen Förderung weiter – ein Wechsel in die neue Förderung ist möglich und freiwillig.
Zur Riester-Rente

Inhalt dieses Ratgebers

Was ist das Altersvorsorgereformgesetz (AVRG) und was ändert sich dadurch? Was ist ein Altersvorsorgevertrag (AVV) und was ist das Altersvorsorgedepot? Wie funktioniert die staatliche Förderung? Wie funktioniert die Auszahlungsphase? Was bedeutet die Reform für bestehende Riester-Verträge? Fazit: Vorteile der Altersvorsorge-Reform und für wen lohnt sie sich besonders? Häufige Fragen

Was ist das Altersvorsorgereformgesetz (AVRG) und was ändert sich dadurch?

Die gesetzliche Rente allein reicht für viele Menschen nicht mehr aus, private Altersvorsorge wird wichtiger.                                                                                          Das Altersvorsorgereformgesetz (AVRG) setzt hier an. Die offizielle Verkündung erfolgte am 29.05.2026 im Bundesgesetzblatt. Ab dem 1. Januar 2027 gelten die neuen Regeln. Ziel ist eine moderne, kostengünstige und kapitalmarktorientierte private Altersvorsorge – transparenter, flexibler und mit besseren Renditechancen als bisher. Unsere Einschätzung: Die Reform bringt echten Fortschritt. Unterschiedliche Garantieniveaus eröffnen mehr Spielraum in der Geldanlage und erhöhen die Attraktivität. Die Öffnung für Selbstständige sowie gesetzlichen Kostengrenzen machen die geförderten neuen Produkte für mehr Menschen interessant als die Riester-Rente. Trotzdem gilt: Ein Wechsel in die neue Förderung passt nicht für jede Situation. Eine individuelle Beratung ist nötig und hilft bei der Entscheidung.

Was ändert sich konkret?

Neue Produkte mit und ohne Garantien ersetzen die bisherigen Riester-Verträge Die neue Förderung richtet sich beitragsproportional nach den eingezahlten Beiträgen – nicht mehr nach dem Einkommen Selbstständige erhalten erstmals unmittelbar Zugang zur staatlichen Förderung Mehr Flexibilität bei Anlage und Auszahlung Gesetzliche Kostengrenzen schützen vor zu hohen Gebühren

Welche neuen Altersvorsorgeverträge (AVVs) gibt es?

Altersvorsorgedepot

Kapitalmarktorientierte, depotbasierte Lösung mit breit gestreuten Investments, ohne Garantievorgaben.

Standarddepot

Vereinfachte, kostengünstige Variante nach gesetzlichen Vorgaben:
Effektivkosten (alle laufenden Kosten des Produkts) mit Kostendeckel von 1,0 Prozent pro Jahr. Zwei Fonds stehen vor Vertragsabschluss fest: ein risikoärmerer und ein chancenorientierter Fonds.

Garantieprodukt

Klassisch mit fester 80-Prozent- oder 100-Prozent-Beitragsgarantie.

Was ist ein Altersvorsorgevertrag (AVV) und was ist das Altersvorsorgedepot?

Die neuen Kernprodukte der staatlich geförderten Altersvorsorge sind das Altersvorsorgedepot und das Standarddepot. Sie ermöglichen Investitionen in Fonds und ETFs (börsengehandelte Indexfonds). Der wichtigste Unterschied zur Riester-Rente: Es gibt keine Pflicht zur 100-Prozent-Beitragsgarantie. Außerdem wird die neue Förderung auf Basis Ihrer eingezahlten Beiträge berechnet, nicht wie bisher nach Ihrem Einkommen. Dadurch kann mehr Kapital in renditestärkere Anlagen fließen, mit langfristig besseren Ertragschancen, aber auch mit Wertschwankungen. Gut zu wissen: Das Altersvorsorgereformgesetz (AVRG) sieht drei geförderte Varianten vor – je nach persönlichem Sicherheitsbedürfnis und Anlageerfahrung.

Die drei Varianten des Altersvorsorgevertrags (AVV)?

Altersvorsorgedepot ohne Garantie:
Investition in Fonds oder ETFs ohne Mindestgarantie, dafür mit den höchsten Renditechancen. Geeignet für Alle mit langem Anlagehorizont und wenn Sie Wertschwankungen akzeptieren.
Standarddepot:
Einfacher Einstieg mit zwei Fonds, einem chancenorientierten und einem sicherheitsorientierten. Je näher der Ruhestand rückt, desto mehr schichtet das Depot automatisch in den sicherheitsorientierten Fonds um, sofern nichts anderes festgelegt wird. Die Effektivkosten sind gesetzlich auf maximal 1,0 Prozent pro Jahr begrenzt.
Garantieprodukte mit 80 oder 100 Prozent Garantieniveau:
Je nach Vereinbarung sind 80 Prozent oder 100 Prozent der eingezahlten Beiträge zu Rentenbeginn garantiert.

Wie unterscheidet sich ein Altersvorsorgevertrag (AVV) von der Riester-Rente?

Im Vergleich zur bisherigen Riester-Rente ist der Altersvorsorgevertrag (AVV) flexibler. Während bei Riester eine 100-Prozent-Beitragsgarantie Pflicht ist, können Sie beim Altersvorsorgevertrag zwischen 0 Prozent, 80 Prozent oder 100 Prozent Garantie wählen. Auch die Förderung ist einfacher: Bei Riester ist sie einkommensabhängig, beim Altersvorsorgevertrag ist sie direkt an Ihre Beiträge gekoppelt (beitragsproportional). Neu ist außerdem, dass Selbstständige erstmals unmittelbar förderberechtigt sind. Bei den Renditechancen setzt Riester auf sicherheitsorientierte Anlagen mit eher geringen Ertragschancen, um die volle Beitragserhaltungsgarantie zu gewährleisten. Der Altersvorsorgevertrag investiert hingegen vor allem in Fonds und ETFs und bietet damit höhere Renditechancen, bei entsprechend höherem Anlagerisiko. Die Kosten sind im Standarddepot gesetzlich gedeckelt und dürfen maximal 1,0 Prozent pro Jahr betragen, während Riester-Verträge oft höhere laufende Kosten haben. Auch in der Auszahlung gibt es mehr Flexibilität: Zusätzlich zur lebenslangen Rente und einer Teilkapitalauszahlung von bis zu 30 Prozent zu Beginn der Rentenphase können künftig auch Auszahlpläne genutzt werden. Riester-Verträge können ab 2027 nicht mehr abgeschlossen werden; Das Altersvorsorgedepot und weitere Altersvorsorgeverträge sind erst ab 1. Januar 2027 verfügbar und abschließbar.

Wie funktioniert die staatliche Förderung?

Die Förderung ist einfacher und transparenter als bisher. Sie richtet sich nach dem eingezahlten Beitrag, für Sie einfacher nachvollziehbar.

Staatliche Förderung: Die Förderarten im Überblick

Grund- und Kinderzulage

Bis zu 540 Euro Grundzulage pro Jahr, bereits ab 120 Euro jährlich. Für Eltern zusätzlich bis zu 300 Euro pro Kindund Jahr.

Berufseinsteiger-Bonus

Wer vor dem 25. Geburtstag startet, erhält einmalig 200 Euro extra. Je früher der Start, desto länger wirkt der Zinseszinseffekt.

Mögliche Steuervorteile

Kapitalerträge wachsen in der Ansparphase steuerfrei. Bis zu 1.800 Euro jährlich plus Zulagen sind als Sonderausgaben absetzbar. Im Rentenalter gilt oft ein niedrigerer Steuersatz (nachgelagerte Besteuerung, das heißt, Steuern fallen erst bei Auszahlung an).

Beispielrechnung*

Berufseinsteiger, unter 25

Eigenbeitrag/Jahr
1.200 €
Förderung/Jahr **
390 € + 200 € Bonus = 590 €
Gesamtsparbeitrag/Jahr
1.790 €

Angestellte, keine Kinder

Eigenbeitrag/Jahr
1.800 €
Förderung/Jahr **
540 €
Gesamtsparbeitrag/Jahr
2.340 €

Familie mit 2 Kindern

Eigenbeitrag/Jahr
1.200 €
Förderung/Jahr **
390 € + 600 € = 990 €
Gesamtsparbeitrag/Jahr
2.190 €

Selbstständig, keine Kinder

Eigenbeitrag/Jahr
600 €
Förderung/Jahr **
240 €
Gesamtsparbeitrag/Jahr
840 €
*Ohne Berücksichtigung von Steuerersparnissen und Vertragskosten. Individuelle Abweichungen möglich. ** Der Mindestbeitrag beträgt 120 Euro jährlich. Grundzulage: 50 Cent pro eingezahltem Euro bis 360 Euro, danach 25 Cent bis 1.800 Euro. Die maximale Grundzulage beträgt auch für Selbstständige 540 Euro pro Jahr. Kinderzulage: 1 € pro eingezahltem Euro bis zu 300 € pro Kind.

Wie funktioniert die Auszahlungsphase beim Altersvorsorgevertrag (AVV)?

Die Ansparphase ist die eine Seite. Entscheidend ist auch, wie das angesparte Kapital im Ruhestand zu Ihnen fließt.

Ab wann beginnt die Auszahlungsphase?

Die Auszahlungsphase startet frühestens mit Vollendung des 65. Lebensjahres oder aber mit dem Eintritt in die gesetzliche Altersrente, spätestens mit dem 70. Lebensjahr.

Welche Auszahlungsoptionen gibt es?

Lebenslange gleichbleibende oder variable Rente: Monatliche Rentenzahlungen bis zu Ihrem Lebensende, planbar und sicher. Ergänzend Rentengarantie für 10 oder 20 Jahre einschließbar. Diese Optionen sind nur bei Versicherungsprodukten möglich. Befristeter Auszahlplan: Regelmäßige Entnahmen aus dem Kapital, mindestens bis zur Vollendung Ihres 85. Lebensjahres. Das nicht ausgezahlte Kapital bleibt investiert und ist vererbbar. Das Langlebigkeitsrisiko, also das Risiko, dass das Geld vor Ihrem Lebensende aufgebraucht ist, tragen Sie dabei selbst. Teilkapitalauszahlung: Zu Beginn der Auszahlungsphase können Sie sich bis zu 30 Prozent des angesparten Kapitals auf einmal auszahlen lassen, ohne Förderungen zurückzahlen zu müssen. Gut zu wissen: Sie können zu Beginn der Auszahlungsphase den Anbieter wechseln, zum Beispiel zu einem Versicherungsunternehmen, das eine lebenslange Rente anbietet, wenn Ihr bisheriger Anbieter diese Option nicht hat.

Wie wird der Altersvorsorgevertrag (AVV) in der Auszahlungsphase besteuert?

Alle Auszahlungen aus Altersvorsorgeverträgen (AVVen) werden nachgelagert mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert, der im Ruhestand regelmäßig niedriger ist als im Berufsleben. Alle Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen sind bei Pflichtversicherten in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung beitragsfrei.

Was bedeutet die Reform für bestehende Riester-Verträge?

Was ändert sich bei der bestehenden Riester-Rente ab 2027?

Ab dem 1. Januar 2027 können keine neuen Riester-Verträge mehr abgeschlossen werden. Bestehende Verträge laufen im Bestandsschutz mit der bisherigen Förderung automatisch weiter, Sie müssen nichts tun. Ein Wechsel in die neue Förderung ist auf Antrag einmalig und unwiderruflich möglich.

Wann lohnt sich ein Wechsel, wann nicht?

Ob ein Wechsel in die neue Förderung für Sie sinnvoll ist, hängt von individuellen Faktoren wie Ihrem geplantem Rentenbeginn, Ihrer Risikoneigung, Ihrer aktuellen Altersvorsorge, Einkommen oder der Anzahl Ihrer Kinder ab. Gerne beraten wir Sie persönlich und berücksichtigen dabei Ihre individuelle Situation. Bitte lassen Sie sich individuell beraten, damit die Lösung zu Ihrer Situation passt. Gut zu wissen: Ein Wechsel ist nicht an eine Frist gebunden und kann auch später erfolgen.

Ihr bestehender Riester-Vertrag bei der Bayern-Versicherung

Wenn Sie bereits einen Riester-Vertrag bei uns haben, informieren wir Sie direkt, sobald alle Details des AVRG feststehen. Über die Bayern-Versicherung werden zum 1. Januar 2027 neue Produkte als Altersvorsorgeverträge (AVVs) abschließbar sein.

Fazit: Vorteile der Altersvorsorge Reform und für wen lohnt sie sich besonders?

Das Altersvorsorgereformgesetz (AVRG) bringt für viele Menschen spürbare Verbesserungen. Die wichtigsten Vorteile im Überblick: Höhere Renditechancen durch Investitionen in Fonds und ETFs Mehr Flexibilität bei Anlage, Produktwahl und Auszahlung Einfachere Förderung, direkt proportional zum Beitrag und unabhängig vom Einkommen Niedrigere Kosten durch gesetzliche Kostengrenzen beim Standarddepot (max. 1,0 Prozent pro Jahr) Gut zu wissen: Wenn Sie keine reine Kapitalmarktanlage möchten, kann ein Garantieprodukt mit 80-Prozent oder 100 Prozent-Garantie passen, mit kalkulierbarem Risiko und mehr Renditechancen als bisher.

Für wen lohnt sich die Reform besonders?

Berufseinsteiger und junge Sparer:
Früh starten lohnt sich, der Zinseszinseffekt wirkt lange. Dazu kommt einmalig 200-Euro Berufseinsteiger-Bonus für alle unter 25 Jahren
Familien mit Kindern:
Die Kinderzulage von bis zu 300 Euro pro Kind und Jahr macht die neue Förderung besonders attraktiv. Bei zwei Kindern kann die staatliche Förderung die eigenen Einzahlungen deutlich übersteigen.
Arbeitnehmer mit mittlerem und höherem Einkommen:
Wer 1.800 Euro jährlich einzahlt, erhält die maximale Grundzulage von 540 Euro. Eine mögliche Steuerersparnis kann den Vorteil zusätzlich erhöhen.
Selbstständige und Freiberufler:
Künftig zugänglich für alle mit Einkünften aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit. Das hilft, die eigene Rentenlücke zu schließen.

Welche Auszahlungsoptionen gibt es?

Lebenslange gleichbleibende oder variable Rente: Monatliche Rentenzahlungen bis zu Ihrem Lebensende, planbar und sicher. Ergänzend Rentengarantie für 10 oder 20 Jahre einschließbar. Diese Optionen sind nur bei Versicherungsprodukten möglich. Befristeter Auszahlplan: Regelmäßige Entnahmen aus dem Kapital, mindestens bis zur Vollendung Ihres 85. Lebensjahres. Das nicht ausgezahlte Kapital bleibt investiert und ist vererbbar. Das Langlebigkeitsrisiko, also das Risiko, dass das Geld vor Ihrem Lebensende aufgebraucht ist, tragen Sie dabei selbst. Teilkapitalauszahlung: Zu Beginn der Auszahlungsphase können Sie sich bis zu 30 Prozent des angesparten Kapitals auf einmal auszahlen lassen, ohne Förderungen zurückzahlen zu müssen. Gut zu wissen: Sie können zu Beginn der Auszahlungsphase den Anbieter wechseln, zum Beispiel zu einem Versicherungsunternehmen, das eine lebenslange Rente anbietet, wenn Ihr bisheriger Anbieter diese Option nicht hat.

Wie wird der Altersvorsorgevertrag (AVV) in der Auszahlungsphase besteuert?

Alle Auszahlungen aus Altersvorsorgeverträgen (AVVen) werden nachgelagert mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert, der im Ruhestand regelmäßig niedriger ist als im Berufsleben. Alle Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen sind bei Pflichtversicherten in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung beitragsfrei.

Häufig gestellte Fragen zum Altersvorsorgereformgesetz

Was ist der Unterschied zwischen bisheriger Riester-Rente und neuem Altersvorsorgevertrag (AVV)?
Den direkten Vergleich finden Sie in der Übersicht weiter oben. Kurz: Ein Altersvorsorgevertrag (AVV) ermöglicht Fonds- und ETF-Investments ohne Garantie; die steuerliche Förderung richtet sich nach dem eingezahlten Beitrag, nicht mehr nach dem Einkommen.
Wie unterscheiden sich Standarddepot und Altersvorsorgedepot?
Das Altersvorsorgedepot bietet mehr Freiheit bei der Fondsauswahl. Die Kosten sind nicht gesetzlich gedeckelt. Das Standarddepot ist eine vereinfachte Form des Altersvorsorge-Depots mit strengeren Vorgaben, automatischer Umschichtung der Anlage vor Rentenbeginn, Effektivkostendeckel von 1,0 Prozent pro Jahr und ideal, wenn Sie sich nicht aktiv kümmern möchten.
Wer ist nicht unmittelbar förderberechtigt?
Nicht unmittelbar förderberechtigt sind freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung, Minijobber mit Befreiung von der Rentenversicherungspflicht sowie Personen, die bereits eine Vollrente wegen Alters beziehen. Verheiratete können die Förderung mittelbar über den unmittelbar förderberechtigten Ehegatten erhalten.
Wie wirkt sich die Reform auf Selbstständige aus?
Selbstständige mit Einkünften aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit sind ab 2027 erstmals unmittelbar förderberechtigt. Auch Pflichtmitglieder in berufsständischen Versorgungswerken, zum Beispiel Ärzte, Anwälte oder Architekten, können das Altersvorsorgedepot künftig nutzen. Voraussetzung ist, dass sie eine Steuererklärung zur Einkommensteuer abgegeben haben.
Hinweis: Die steuerlichen Angaben basieren auf der aktuell geltenden Gesetzeslage (Stand: Mai 2026) und dienen der allgemeinen Information. Individuelle steuerliche Fragen klären Sie bitte mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater. Zur Riester-Rente

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