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Mit Zulagen vom Staat clever vorsorgen

RiesterRente FlexVario

Staatliche Zulagen, Steuervorteile & nachgelagerte Besteuerung Lebenslange garantierte Rente Flexible Vorsorge für Ihre Zukunft Steuervorteil berechnen Beraten lassen

Für wen eignet sich die Riester-Rente?

Angestellte mit Rentenversicherungspflicht Beamt*innen Ehepaare
Die Riester-Rente ist ideal für Angestellte, Beamt*innen, Geringverdienende und Familien, die von staatlichen Zulagen und möglichen Steuervorteilen profitieren möchten. Besonders Familien mit Kindern sichern sich damit eine attraktive und planbare Altersvorsorge.

Unsere RiesterRente FlexVario: Ihre Vorteile im Überblick

Hohe Sicherheit

Sie starten Ihre garantierte, lebenslange Rentenzahlung flexibel ab Ihrem 62. Geburtstag.

Wohn-Riester nutzen

Staatliche Förderung können Sie auch für den Kauf oder Bau von selbstgenutztem Wohneigentum einsetzen.

Flexibel Kapital entnehmen

Zum Rentenbeginn können Sie sich auf Wunsch bis zu 30 % Ihres angesparten Kapitals auszahlen lassen.

Steuervorteilsrechner

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Starke Leistungen. Echtes Vertrauen.

Weil Sicherheit Vertrauen braucht. Bewertungen auf Trustpilot zeigen: Unsere Kund*innen schätzen unsere Leistungen. Dieses Vertrauen bestätigt unseren Anspruch, als Versicherungskammer Bayern starke Leistungen für Gesundheit, Vorsorge und Sicherheit zu bieten – menschlich, zuverlässig und nah am Leben unserer Versicherten.

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Meist gestellte Fragen zur Riester-Rente

Was ist die Riester-Rente?

Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte private Altersvorsorge, die Ihre gesetzliche Rente im Alter ergänzt und der nachgelagerten Besteuerung unterliegt. Sie zahlen regelmäßig in Ihren Vertrag ein und erhalten dafür staatliche Zulagen sowie mögliche Steuervorteile. Der Staat übernimmt also einen wichtigen Teil Ihrer Altersvorsorge.
Wenn Sie jährlich mindestens 4 % Ihres Vorjahreseinkommens (einschließlich Zulagen) einzahlen, sichern Sie sich die volle staatliche Förderung. Zusätzlich können Sie Ihre Beiträge und Zulagen bis zu maximal 2.100 € (bzw. 2.160 € bei bestimmten Ehekonstellationen) steuerlich geltend machen. Am Ende der Ansparphase erhalten Sie eine garantierte, lebenslange Rente. Auf Wunsch können Sie sich zu Rentenbeginn auch bis zu 30 % des angesparten Kapitals auf einmal auszahlen lassen. Profitieren Sie mit der Riester-Rente von verschiedenen Zulagen:
  • Grundzulage: 175 € pro Jahr
  • Zulage für mittelbar Förderberechtigte: 175 € für Ehe- oder Lebenspartner*innen
  • Kinderzulage: 185 € für Kinder, die vor 2008 geboren wurden, 300 € für ab 2008 geborene Kinder
  • Berufseinsteiger-Bonus: einmalig 200 € für unter 25-Jährige
Wichtig zu wissen: Die Zulagen müssen aktiv beantragt werden. Auf Wunsch übernehmen wir das für Sie – am einfachsten über einen Antrag auf Dauerzulage.

Für wen ist die Riester-Rente sinnvoll?

Nicht für alle ist die Riester-Rente die richtige Wahl. Erfahren Sie hier, für wen sie sinnvoll ist und in welchen Fällen andere Altersvorsorgemodelle besser passen könnten.
Die Riester-Rente ist besonders sinnvoll für:
  • Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung. Wer in die Deutsche Rentenversicherung einzahlt, etwa als Angestellte*r oder Beamt*in, profitiert direkt von staatlichen Zulagen und Steuervergünstigungen.
  • Familien mit Kindern. Gerade kinderreiche Familien sichern sich mit der Riester-Rente hohe Kinderzulagen von bis zu 300 € pro Kind und Jahr. Damit stocken sie ihre Altersvorsorge spürbar auf.
  • Ehe- oder Lebenspartner*innen von Förderberechtigten. Auch wenn nur ein*e Partner*in förderberechtigt ist, kann der bzw. die andere mittelbar über einen eigenen Riester-Vertrag staatliche Unterstützung erhalten.
  • Berufseinsteiger*innen. Junge Erwachsene profitieren früh von Zulagen und können sich zusätzlich den einmaligen Berufseinsteiger-Bonus sichern – ein starker Start in die private Altersvorsorge.
Weniger geeignet ist die Riester-Rente für:
  • Selbstständige ohne Rentenversicherungspflicht. Wer nicht rentenversicherungspflichtig ist und keine mittelbare Förderung erhält, geht bei der Riester-Förderung leer aus.
  • Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke. Ärzt*innen, Rechtsanwält*innen, Architekt*innen oder Apotheker*innen, die in berufsständische Versorgungswerke einzahlen, haben meist keinen Anspruch auf staatliche Riester-Zulagen.
  • Rentner*innen. Wer bereits eine Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht, kann keinen neuen Riester-Vertrag abschließen und keine neuen Zulagen mehr erhalten.

Was sind die Vor- und Nachteile der Riester-Rente?

Die Riester-Rente ist eine beliebte Form der privaten Altersvorsorge, weil sie staatlich gefördert wird und langfristige Sicherheit bietet. Doch wie bei jedem Vorsorgeprodukt gibt es auch hier Stärken und Schwächen. Die wichtigsten Punkte auf einen Blick:
Vorteile:
  • Staatliche Zulagen und Steuerersparnisse
  • Garantierte lebenslange Rentenzahlung
  • Besonders attraktiv für Familien mit Kindern
  • Möglichkeit der Verwendung als Wohn-Riester
  • Sicherheit durch Kapitalgarantie 
Nachteile:
  • Komplexe Regeln für Förderberechtigung
  • Auszahlung in der Rente ist steuerpflichtig
  • Eingeschränkte Flexibilität während der Ansparphase
  • Abschluss- und Verwaltungskosten können hoch sein
Die Riester-Rente ist eine gute Wahl für alle, die staatliche Unterstützung für ihre Altersvorsorge nutzen möchten – besonders für Familien, Angestellte und Beamt*innen. Wer Wert auf sichere Leistungen und planbare Förderung legt, profitiert deutlich. Wichtig ist jedoch, sich vor Abschluss gut beraten zu lassen, um die Fördervoraussetzungen optimal zu nutzen und versteckte Kosten zu vermeiden.
Zu weiteren Kundenfragen

Warum ist die Riester-Rente für mich relevant?

Zahlen und Fakten

Menschen in Deutschland setzen auf die Riester-Rente (Stand Ende 2023).
profitieren von der staatlichen Förderung im Rahmen der Riester-Rente
als Vorsorgeversicherung, Wohn-Riester, Investmentfondvertrag oder Banksparvertrag abschließen.

Sie wollen mehr zur Riester-Rente erfahren?

Was leistet die Riester-Rente? Häufig gestellte Fragen

Was leistet die Riester-Rente?

Unsere RiesterRente FlexVario bietet Ihnen eine staatlich geförderte Möglichkeit, Ihre Altersvorsorge gezielt zu ergänzen. Sie kombiniert als Riester-Vertrag sichere Leistungen mit attraktiven Förderungen:

Staatliche Förderung sichern

Grundzulage von 175 € pro Jahr Kinderzulage von 185 € (für vor 2008 geborene Kinder) bzw. 300 € (für ab 2008 geborene Kinder) Berufseinsteiger-Bonus von einmalig 200 € für unter 25-Jährige Mögliche steuerliche Vorteile in der Ansparphase: Beiträge bis zu 2.100 € jährlich als Sonderausgaben absetzbar

Weitere Leistungen

Kapitalgarantie: Ihre eingezahlten Beiträge inklusive staatlicher Zulagen sind bei Rentenbeginn garantiert – Sie verlieren kein angespartes Kapital. Flexible Gestaltungsmöglichkeiten Absicherung der Familie: Hinterbliebenenabsicherung durch Rentenzahlungen oder Vertragsfortführung bei Tod der versicherten Person (abhängig vom gewählten Tarif) Garantierte lebenslange Rentenzahlung
  • Auszahlung einer lebenslangen Rente ab Rentenbeginn
  • Zusätzlich möglich: Einmalige Kapitalauszahlung von bis zu 30 % zu Rentenbeginn
Flexible Gestaltungsmöglichkeiten
  • Individuelle Anpassung der Beiträge während der Ansparphase
  • Nutzung als Wohn-Riester: Eigenheimförderung möglich, z. B. für Bau oder Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum

Häufig gestellte Fragen zur Riester-Rente

Wer gehört zum förderfähigen Personenkreis?
Förderberechtigt sind: Pflichtversicherte in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung, z. B. Arbeitnehmende, Auszubildende, Wehr- und Zivildienstleistende, Empfänger*innen von Arbeitslosengeld oder Bürgergeld, Kindererziehende, pflichtversicherte Selbstständige, geringfügig Beschäftigte mit Aufstockung, Vorruhestandsgeldbeziehende sowie nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen ab 14 Stunden Pflege pro Woche Pflichtversicherte in der landwirtschaftlichen Alterskasse Aktive und beurlaubte Beamt*innen sowie Empfänger*innen von inländischen Amtsbezügen Arbeitssuchende ohne Leistungsbezug, wenn keine Bedürftigkeit vorliegt Versicherungsfrei Beschäftigte und von der Versicherungspflicht befreite Arbeitnehmende Empfänger*innen von Renten wegen voller Erwerbsminderung oder Beamtenversorgung wegen Dienstunfähigkeit Ehe- oder Lebenspartner*innen von förderberechtigten Personen, wenn sie einen eigenen Riester-Vertrag abschließen und der oder die förderfähige Partner*in ebenfalls „riestert“
Bekommt man die Zulagen der Riester-Rente immer in voller Höhe?
Nein, die vollen Zulagen gibt es nur, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Um die gesamte staatliche Förderung zu erhalten, müssen Sie jährlich mindestens 4 % Ihres Bruttoeinkommens des Vorjahres (bei Beamt*innen 4 % der Vorjahresbezüge, bei in der Landwirtschaft Beschäftigten 4 % der Einkünfte des Vorvorjahres) in Ihren Riester-Vertrag einzahlen – maximal jedoch 2.100 € (bzw. 2.160 € bei bestimmten Ehekonstellationen). Wird weniger eingezahlt, wird die Zulage anteilig gekürzt. Bei sehr geringem oder keinem Einkommen genügt ein Sockelbeitrag von 60 € jährlich, um Anspruch auf die Förderung zu behalten.
Achtung: Bei bestimmten Produkten wie der RiesterRente FlexVario beträgt der Mindestbeitrag 120 € im Jahr.
Wer bekommt die Kinderzulage und wie lange wird sie gewährt?
Grundsätzlich erhält die Mutter die Kinderzulage, wenn die Eltern nicht getrennt leben. Mit Zustimmung der Mutter kann die Zulage jedoch auch dem Vater zugeordnet werden. Ist eine Zuordnung nötig, entscheidet der oder die Kindergeldempfänger*in, wer die Zulage erhält. Die Kinderzulage wird so lange gezahlt, wie Anspruch auf Kindergeld besteht – in der Regel bis zum 18. Geburtstag des Kindes.
Bei Kindern in Ausbildung oder Studium verlängert sich der Anspruch maximal bis zum 25. Geburtstag.
Wie unterscheidet sich die Riester-Rente von der Rürup-Rente?
Die Riester-Rente richtet sich vor allem an Angestellte, Beamt*innen und Familien mit Kindern. Sie profitieren von staatlichen Zulagen, zusätzlichen möglichen Steuervorteilen und einer Kapitalgarantie: Zum Rentenbeginn stehen mindestens die eingezahlten Beiträge und Zulagen sicher zur Verfügung. Außerdem können Sie bis zu 30 % des angesparten Kapitals auf einmal entnehmen oder die Förderung für den Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum (Wohn-Riester) nutzen. Die Rürup-Rente (BasisRente) hingegen ist vor allem für Selbstständige, Freiberufler*innen und Gutverdienende interessant. Sie bietet keine Zulagen, dafür aber hohe Steuervorteile während der Ansparphase. Das Kapital ist fest gebunden: Es gibt keine Kapitalauszahlung, sondern nur eine lebenslange monatliche Rente. Beide Produkte unterliegen der nachgelagerten Besteuerung.
Fallen für die Riester-Rente im Alter ebenfalls die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an?
Nein, auf die Riester-Rente müssen in der Auszahlungsphase keine Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden. Wenn Sie pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind, bleibt Ihre Riester-Rente beitragsfrei. Anders sieht es bei freiwillig gesetzlich Versicherten aus:
In diesem Fall wird die Riester-Rente bei der Beitragsberechnung berücksichtigt, und es können Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung anfallen.
Für privat Krankenversicherte spielt die Riester-Rente keine Rolle: Ihre Beiträge richten sich weiterhin nur nach Ihrem individuellen Versicherungsvertrag.
Lässt sich die Riester-Förderung auch bei einer Betriebsrente nutzen?
Ja, die Riester-Förderung kann auch bei bestimmten Betriebsrenten genutzt werden. Das funktioniert über eine sogenannte "förderfähige betriebliche Altersvorsorge" (z. B. eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds mit Riester-Zertifizierung). In diesem Fall zahlen Sie eigene Beiträge in die betriebliche Altersvorsorge ein und erhalten dafür staatliche Zulagen und mögliche Steuervorteile – genau wie bei einem klassischen Riester-Vertrag. Wichtig: Nicht jede Betriebsrente ist automatisch riester-förderfähig. Ihr Arbeitgeber kann Ihnen genau sagen, ob Ihr Vertrag die Voraussetzungen erfüllt.

Nachhaltigkeit im Blick

Der Versicherungs­kammer Bayern ist es ein An­liegen, eine ver­trauens­würdige Berat­ung in Versicher­ungs­fragen zu gewähr­leisten. Insbe­sondere die Berück­sichti­gung des Faktors Nach­haltig­keit gemäß der ESG-Kriterien (Environ­mental Social Gover­nance) soll zu einer trans­pa­renten Kommuni­kation bei­tragen.

Weitere Informationen rund um die Themen Altersvorsorge & Lebensversicherung

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