Ablauf: So funktionieren vermögenswirksame Leistungen
Betrachten wir VL-Verträge, die über einen Zeitraum von sieben Jahren laufen, so dienen die ersten sechs Jahre der Ansparphase: Während dieser Zeit zahlt Ihr Arbeitgeber – und auf Wunsch auch Sie selbst – monatlich Beiträge in Ihre gewählte Anlageform ein. Bausparverträge bilden hier eine Ausnahme, da ein Jahr länger, nämlich sieben Jahre, eingezahlt wird. Danach erfolgen keine weiteren Einzahlungen, das Kapital bleibt jedoch unangetastet erhalten.
Nach Ablauf der Laufzeit können Sie über das angesparte Vermögen frei verfügen. Das Geld ist nicht an einen bestimmten Zweck gebunden. Alternativ besteht die Möglichkeit, bereits nach dem sechsten Jahr einen neuen VL-Vertrag abzuschließen und so den Vermögensaufbau kontinuierlich fortzuführen.
Sollen die VL-Beträge dagegen in eine betriebliche Altersversorgung fließen, ist das eine sogenannte Entgeltumwandlung. D. h. Ihr Arbeitgeber führt direkt aus dem Bruttolohn, also ohne Abzug von Steuer oder Sozialversicherung, den betreffenden Beitrag an die Versicherung ab und gewährt darauf regelmäßig noch einen zusätzlichen Beitrag in Höhe von 15 % oder mehr. Die Leistung kann als Kapital oder Rente in Anspruch genommen werden, allerdings erst bei Eintritt des versicherten Leistungsfalls, also in der Regel frühestens zum 62. Lebensjahr.
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