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Ihr einfacher Weg zum Vermögensaufbau

Vermögenswirksame Leistungen im Überblick

Stellen Sie sich vor, Ihre Firma schenkt Ihnen jeden Monat Geld – zu Ihrem Gehalt obendrauf und zweckgebunden zum Vermögensaufbau. Genau das ermöglichen vermögenswirksame Leistungen (VL). Dahinter stecken extra Geldleistungen vom Arbeitgeber, die dieser zusätzlich zum Gehalt bezahlt und zugleich für Arbeitnehmende in bestimmte Sparformen anlegt. Das Besondere: Sie als Angestellte*r bestimmen, wie dieses Geld angelegt wird – etwa in einen Sparplan oder als Beitrag zur Altersvorsorge.  Besonders lohnend ist es, wenn Sie die staatliche Arbeitnehmersparzulage zusätzlich nutzen können. Dann profitieren Sie doppelt: Sie erhalten Geldbeträge vom Arbeitgeber und eine zusätzliche staatliche Förderung. Wichtig zu wissen: Vermögenswirksame Leistungen stellen ein steuerpflichtiges Bruttogehalt dar. Es fallen darauf also auch Einkommensteuer und Sozialabgaben an.
Zur betrieblichen Altersvorsorge

Wer hat Anspruch auf VL?

Alle, die sich in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis befinden, können vermögenswirksame Leistungen beim Arbeitgeber beziehen. Dazu zählen unter anderem Auszubildende, Angestellte, Beamt*innen, Soldat*innen und Arbeitende. In der Regel beginnt die Zahlung der VL nach dem erfolgreichen Abschluss der Probezeit. Im öffentlichen Dienst ist die Zahlung vermögenswirksamer Leistungen sogar im Tarifvertrag festgehalten. Kein Anspruch besteht hingegen für Selbstständige, freie Mitarbeitende oder Rentner*innen, da sie nicht unter die förderfähigen Beschäftigungsgruppen fallen.  Vermögenswirksame Leistungen helfen Ihnen dabei, langfristig Kapital zu bilden, sei es für … … den Erwerb einer Immobilie (z. B. Bausparen) … die Tilgung eines bestehenden Kredits … die Altersvorsorge … eine andere finanzielle Sicherheit.

Ablauf: So funktionieren vermögenswirksame Leistungen

Betrachten wir VL-Verträge, die über einen Zeitraum von sieben Jahren laufen, so dienen die ersten sechs Jahre der Ansparphase: Während dieser Zeit zahlt Ihr Arbeitgeber – und auf Wunsch auch Sie selbst – monatlich Beiträge in Ihre gewählte Anlageform ein. Bausparverträge bilden hier eine Ausnahme, da ein Jahr länger, nämlich sieben Jahre, eingezahlt wird. Danach erfolgen keine weiteren Einzahlungen, das Kapital bleibt jedoch unangetastet erhalten. Nach Ablauf der Laufzeit können Sie über das angesparte Vermögen frei verfügen. Das Geld ist nicht an einen bestimmten Zweck gebunden. Alternativ besteht die Möglichkeit, bereits nach dem sechsten Jahr einen neuen VL-Vertrag abzuschließen und so den Vermögensaufbau kontinuierlich fortzuführen.  Sollen die VL-Beträge dagegen in eine betriebliche Altersversorgung fließen, ist das eine sogenannte Entgeltumwandlung. D. h. Ihr Arbeitgeber führt direkt aus dem Bruttolohn, also ohne Abzug von Steuer oder Sozialversicherung, den betreffenden Beitrag an die Versicherung ab und gewährt darauf regelmäßig noch einen zusätzlichen Beitrag in Höhe von 15 % oder mehr. Die Leistung kann als Kapital oder Rente in Anspruch genommen werden, allerdings erst bei Eintritt des versicherten Leistungsfalls, also in der Regel frühestens zum 62. Lebensjahr. Melden Sie sich gerne bei uns – die Expert*innen der Versicherungskammer Bayern beraten Sie engagiert und kompetent.

Wer zahlt vermögenswirksame Leistungen – und in welcher Höhe?

Grundsätzlich zahlt der Arbeitgeber für vermögenswirksame Leistungen. Die Höhe des Sparbetrags ist nicht festgelegt. Es gibt keine Obergrenze. Etabliert hat sich allerdings eine Summe von bis zu 40 € pro Monat. Arbeiten Sie in Teilzeit, erhalten Sie den entsprechend angerechneten Anteil der VL. Wichtig: Es besteht keine Pflicht des Arbeitgebers, vermögenswirksame Leistungen anzubieten. Das heißt, Sie haben keinen gesetzlichen Anspruch darauf. 

Anlageformen und Fördermöglichkeiten

Ihr Arbeitgeber bietet vermögenswirksame Leistungen an? Perfekt! Sie können zwischen mehreren Anlageformen wählen.  Bausparvertrag: Besonders sinnvoll, wenn Sie in Zukunft eine Immobilie kaufen oder bauen möchten. Hier kann auch die Wohnungsbauprämie greifen. Fondssparplan: Ermöglicht hohe Renditen, aber auch mit gewissem Risiko. Staatlich gefördert durch die Arbeitnehmersparzulage bei niedrigem Einkommen. Banksparplan: Sehr sichere Anlage mit meist niedriger Verzinsung. Eher konservative Option. Beteiligung am Unternehmen: Aktien oder Mitarbeiterbeteiligungsprogramme, falls vom Arbeitgeber angeboten. Betriebliche Altersvorsorge: Besonders sinnvoll, wenn Sie Ihre Altersvorsorge stärken möchten. Hier können zusätzliche Zuschüsse des Arbeitgebers die Ablaufleistung weiter steigern.

Die passende Anlage finden

Die Wahl der passenden Anlage hängt von Ihren  … persönlichen Zielen … Ihrer Risikobereitschaft und  ... Ihrer aktuellen finanziellen Situation ab. Ein Beispiel: Andrea schließt einen Banksparplan ab und erhält als Angestellte pro Monat 40 € von Ihrer Firma. Nach sechs Jahren Einzahlung und einem Jahr Ruhezeit löst sie den Vertrag auf. Das Ergebnis: Sie erhält bei einer Verzinsung von 2 % im Jahr rund 3.085 € ausgezahlt, über die sie frei verfügen kann. Vermögenswirksame Leistungen sind ein sinnvoller und oft unterschätzter Weg, Vermögen aufzubauen. Besonders attraktiv wird dieses Instrument durch die bereits erwähnte Kombination aus Arbeitgeberleistungen und staatlicher Förderung

Welche Fördermöglichkeiten gibt es?

Zwei zentrale staatliche Förderungen unterstützen vermögenswirksame Leistungen:

Arbeitnehmersparzulage

Diese Förderung erhalten Sie, wenn Sie bestimmte Einkommensgrenzen einhalten und in förderfähige Anlageformen wie Aktienfonds oder Bausparverträge investieren. Sie beträgt bis zu 80 € jährlich bei Fonds und bis zu 43 € bei einem Bausparvertrag.

Wohnungsbauprämie

Wenn Sie einen Bausparvertrag nutzen, können Sie zusätzlich die Wohnungsbauprämie beantragen. Diese Förderung richtet sich an Sparer mit mittlerem Einkommen und beträgt aktuell 10 % auf Einzahlungen bis maximal 700 € (Alleinstehende) und. 1.400 € (Verheiratete) pro Jahr.
Anspruch auf die Förderung haben Sie, wenn Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet (Stand 2024: 40.000 € bei Ledigen, 80.000 € bei Verheirateten für die Arbeitnehmersparzulage; leicht abweichende Grenzen für die Wohnungsbauprämie). Die Anträge für Prämien stellen Sie in der Regel über Ihre Bank oder Bausparkasse. 

Vor- und Nachteile der verschiedenen Anlageoptionen

Jede Anlageform hat ihre spezifischen Eigenschaften. Hier ein kurzer Überblick:

Bausparvertrag

Vorteile: Staatliche Prämien, solide Planung Nachteile: Niedrige Verzinsung, lange Laufzeit

Fondssparplan

Vorteile: Hohe Renditechancen, gute Diversifikation Nachteile: Kursschwankungen, Risiko von Verlusten

Banksparplan

Vorteile: Sicher, einfach, konservativ Nachteile: Geringe Rendite, kaum Inflationsausgleich

Unternehmensbeteiligung

Vorteile: Mögliche Sonderkonditionen, Bindung ans Unternehmen Nachteile: Risiko bei wirtschaftlichen Problemen des Arbeitgebers

Betriebliche Altersvorsorge

Vorteile: Keine Steuer- oder Sozialabgaben für Arbeitnehmende, zusätzlicher Arbeitgeberzuschuss, unbürokratisch, risikolos Nachteile: Lange Laufzeit (bis mindestens zum 62. Lebensjahr)
Ob Sie eher sicherheitsorientiert sparen oder renditestark investieren möchten: Die VL bieten flexible Lösungen für verschiedene Lebenslagen. Besonders vorteilhaft erweisen sich vermögenswirksame Leistungen, wenn Sie diese per Entgeltumwandlung in die betriebliche Altersvorsorge einbringen. Der Vorteil: Sie zahlen dann keine Steuer- oder Sozialabgaben für die VL und erhalten meist sogar noch einen Arbeitgeberzuschuss obendrauf. Apropos Steuern und vermögenswirksame Leistungen: Beziehen Sie VL, werden die monatlichen Extrazahlungen Ihres Arbeitgebers wie normales Einkommen versteuert.  Lediglich die Auszahlung der staatlichen Förderung erfolgt steuerfrei. Den Bezug von vermögenswirksamen Leistungen müssen Sie deshalb in Ihrer Steuererklärung angeben. Stecken Sie das Geld in eine Kapitalanlage, die Zinsen hervorbringt, etwa in einen Fondssparplan, so wird auf diese Zinsen eine Abgeltungsteuer fällig.

5 Tipps: So nutzen Sie vermögenswirksame Leistungen optimal

Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag: Nicht jeder Arbeitgeber zahlt automatisch VL. Fragen Sie aktiv nach. Vergleichen Sie Anlageformen: Nutzen Sie Vergleichsrechner oder sprechen Sie mit der Finanzberatung der Versicherungskammer Bayern, um das passende Produkt zu finden. Achten Sie auf Förderfähigkeit: Nur bestimmte Anlageformen sind förderfähig im Sinne der Arbeitnehmersparzulage. Nutzen Sie die maximale Förderung: Auch wenn Ihr Arbeitgeber nur einen Teilbetrag zahlt, können Sie die Differenz privat ausgleichen, um von der vollen staatlichen Förderung zu profitieren. Langfristig denken: VL lohnen sich vor allem über einen längeren Zeitraum. Planen Sie also frühzeitig und beständig.

FAQ – Vermögenswirksame Leistungen

Kann ich mehrere VL-Verträge gleichzeitig abschließen?
Nein, Sie können nur einen VL-Vertrag zur gleichen Zeit mit Förderung abschließen. Ein weiterer Vertrag ist zwar möglich, wird jedoch nicht staatlich gefördert.
Was passiert mit meinen VL, wenn ich den Arbeitgeber wechsle?
Sie können den bestehenden Vertrag weiterführen, wenn Ihr neuer Arbeitgeber ebenfalls VL zahlt. Andernfalls können Sie privat weiter einzahlen oder den Vertrag ruhen lassen.
Muss ich VL selbst bei der Steuererklärung angeben?
Ja, insbesondere wenn Sie eine staatliche Förderung wie die Arbeitnehmersparzulage oder Wohnungsbauprämie nutzen möchten, sollten Sie die VL im Rahmen der Steuererklärung oder über Ihre Bank beantragen lassen.
Was passiert, wenn ich während der Laufzeit kündige?
Bei vorzeitiger Kündigung verlieren Sie in der Regel den Anspruch auf staatliche Förderungen. Zudem kann es zu Nachteilen bei der Verzinsung kommen.
Kann ich VL auch rückwirkend beantragen?
Ja, Sie können die staatliche Förderung für VL bis zu vier Jahre rückwirkend beantragen, sofern Sie in diesem Zeitraum förderfähige Beiträge geleistet haben.
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