Die gesetzliche Rente gilt für alle Personen, die mindestens fünf Jahre in einer Beschäftigung waren (auch mit Unterbrechungen möglich) und somit Beiträge zur Rentenversicherung geleistet haben. In der Regel ist der Verdienst ausschlaggebend für die Berechnung der gesetzlichen Rente. Aber nicht nur. Rentenpunkte, beziehungsweise eine Erhöhung des Rentenwerts, erfolgen auch aus Schule, Studium oder Ausbildung, Zivil- oder Wehrdienst, Kindererziehung, Krankheit und Arbeitslosigkeit.Wenn diese Auszeiten das Maximum, das angerechnet wird, überschreiten, entstehen Lücken im Versicherungsverlauf. Zu Einbußen kommt es auch bei privaten Auszeiten oder wenn Sie selbstständig tätig waren und somit keine Beiträge gezahlt haben.