Beratung finden Anmelden Autoversicherung Campingversicherung Verkehrs-Rechtsschutz E-Auto-Versicherung Mopedversicherung E-Scooter-Versicherung Motorradversicherung E-Bike-Versicherung Auslandskrankenversicherung (Urlaub) Auslandskrankenversicherung (Langzeit) Reiseversicherungspaket für mehrere Reisen Reiseversicherungspaket für eine Reise Reiserücktrittsversicherung für mehrere Reisen Reiserücktrittsversicherung für eine Reise Ratgeber Mobilität Ratgeber Reise Übersicht Mobilität & Reise Hausratversicherung Wohngebäudeversicherung Haus- & Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung Haus- & Wohnrechtsschutzversicherung Elementarversicherung Bauherren-Haftpflichtversicherung Bauherren-Rechtsschutz Privathaftpflichtversicherung Tierhalterhaftpflichtversicherung Haus- & Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung Bauherren-Haftpflichtversicherung Praktikantenversicherung Privat-Rechtsschutz Verkehrs-Rechtsschutz Bauherren-Rechtsschutz Haus- & Wohnrechtsschutz Berufs-Rechtsschutz Ratgeber Haus & Recht Übersicht Haus & Recht Private Krankenversicherung für Angestellte Private Krankenversicherung für Selbstständige Private Krankenversicherung für Beamte Private Krankenversicherung für Beamtenanwärter Private Krankenversicherung für Lehrer Beihilfeoptionen Zahnzusatzversicherung Zusatzversicherung Heilpraktiker Gesundheitsvorsorge-Versicherung Krankenhauszusatzversicherung Krankenhaustagegeld Verdienstausfall-Versicherung Krankenzusatzversicherung für Kinder Versicherung für Hören & Sehen Unfallversicherung Unfallversicherung mit Beitragsrückzahlung Kinder-Invaliditäts-Zusatzversorgung Pflegezusatzversicherung Staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung Ratgeber Gesundheit & Pflege Übersicht Gesundheit & Pflege Berufsunfähigkeitsversicherung Grundfähigkeitsversicherung Verdienstausfall-Versicherung Private Altersvorsorge Betriebliche Altersvorsorge Riester-Rente Rürup-Rente SofortRente JuniorRente Geldanlage Risiko-Lebensversicherung Sterbegeldversicherung Ratgeber Leben & Altersvorsorge Ratgeber Geld & Beruf Übersicht Beruf, Alter & Finanzen Online-Kontaktformular Kfz-Schaden melden Gebäude- & Hausratschaden melden Haftpflicht-Schaden melden Unfallschaden melden Reiserücktritts- & Reiseabbruchversicherung Informationen zu Schadensmeldungen Krankentagegeld-Leistungen beantragen Pflege-Leistungen beantragen Anträge für Beihilfeberechtigte Riester-Zulagen-Portal Betriebliche & kirchliche Ergänzungsversicherung Übersicht Leistungen beantragen Privatkunden-Portal Riester-Zulagenportal Mein Gesundheitsmanager MindCareDirekt Digitale Sprechstunde Digitaler Hautarzt Kleine Löschmeister-App MehrWetter-App KATWARN-App Gesundheitsservices Mein Gesundheitsmanager Reiseservices KVNR anfragen Elektronische Versicherungsbestätigung Interaktive Beratungstools Adresse ändern Persönliche Daten ändern Bankverbindung ändern Arbeitgeberbescheinigung Steuerbescheinigung Elektronische Versicherungsbestätigung Grüne Karte Beitragsfreistellung Online-Kontaktformular Berater finden Telefonnummern Adressen Lob & Kritik Sichere Kommunikation Services im Überblick Privatkunden Firmenkunden
Kontakt

Geförderte Vorsorge für Ihre Zukunft

Betriebliche Altersvorsorge

Mit Zuschuss Ihres Arbeitgebers Lebenslang mehr Rente für Sie Flexible Auszahlungsmöglichkeiten Beraten lassen Jetzt kontaktieren

Für wen ist die betriebliche Altersvorsorge sinnvoll?

Unbefristet und befristet Beschäftigte Teilzeitkräfte Minijobber*innen Auszubildende Führungskräfte
Alle sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmenden haben einen gesetzlichen Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge per Entgeltumwandlung. Sie bietet eine attraktive Möglichkeit, zusätzlich fürs Alter vorzusorgen – besonders, wenn der Arbeitgeber einen Zuschuss leistet und die Beiträge steuer- und sozialabgabenfrei eingezahlt werden. 

Unsere Betriebliche Altersvorsorge: Ihre Vorteile im Überblick

Steuer- und Sozial­abgaben­ersparnis

Beiträge zur bAV können bis zu bestimmten Grenzen steuer- und sozialabgabenfrei eingezahlt werden. Dadurch spürt man netto meist nur etwa die Hälfte des Beitrags.

Arbeitgeber­zuschuss – zusätz­liche Unter­stützung von der Firma

Der Arbeitgeber beteiligt sich grundsätzlich mit 15 % oder mehr an der betrieblichen Altersvorsorge. Ein wertvoller Bonus, der die Altersvorsorge spürbar stärkt.

Flexible Ablauf­leistungen

Die bAV kann als lebenslange Altersrente oder als einmalige Kapitalauszahlung in Anspruch genommen werden.

Starke Leistungen. Echtes Vertrauen.

Weil Sicherheit Vertrauen braucht. Bewertungen auf Trustpilot zeigen: Unsere Kund*innen schätzen unsere Leistungen. Dieses Vertrauen bestätigt unseren Anspruch, als Versicherungskammer Bayern starke Leistungen für Gesundheit, Vorsorge und Sicherheit zu bieten – menschlich, zuverlässig und nah am Leben unserer Versicherten.

Welcher Betriebsrente passt zu mir?

So einfach kommen Sie zu Ihrer betrieblichen Altersvorsorge

Gemeinsam die passende Versicherung aus dem Arbeitgeberangebot heraussuchen

Kontaktieren & von unseren Experten beraten lassen

Beratung erhalten & entspannt entscheiden

Sie haben Fragen oder wünschen eine individuelle Beratung?

Persönliche Beratung

Lassen Sie sich von unseren Experten beraten.
Jetzt kontaktieren

Frage zu bestehendem Vertrag

Sie erreichen uns Montag bis Freitag von 8:00 - 18:00 Uhr.
+49 89 6236-5320

Frage zum Produkt

Sie erreichen uns Montag bis Freitag von 8:00 - 18:00 Uhr.
+49 89 2160-6320

Meist gestellte Fragen zur betrieblichen Altersvorsorge

Wann lohnt sich eine betriebliche Altersvorsorge?

Die betriebliche Altersvorsorge ist für alle sinnvoll, die kontinuierlich und steuerbegünstigt fürs Alter sparen möchten, und dabei von Arbeitgeberunterstützung und gesetzlicher Förderung profitieren wollen. Je früher Sie einsteigen, desto größer ist der Vorteil. Wenn Sie diese Ziele haben, lohnt sich die betriebliche Altersvorsorge für Sie:
Steuern und Sozialabgaben sparen:
Beiträge zur bAV sind bis zu bestimmten Grenzen steuer- und sozialabgabenfrei – das erhöht den Sparbetrag ohne Mehrbelastung im Netto.
Von Arbeitgeberzuschüssen profitieren:
Ihr Arbeitgeber beteiligt sich an Ihrer Entgeltumwandlung regelmäßig mit einem Zuschuss von mindestens 15%.
Langfristig vorsorgen:
Die bAV eignet sich ideal für den langfristigen Vermögensaufbau – mit dem Ziel, die eigene Rentenlücke zu schließen.
Sicherheit und Verlässlichkeit:
Mit lebenslangen Rentenzahlungen und gesetzlich geschützter Unverfallbarkeit bietet die bAV planbare und sichere Altersvorsorge – auch bei Arbeitgeberwechsel.

Wie viel Geld muss man in die betriebliche Altersvorsorge einzahlen?

Wie viel Sie einzahlen, bestimmen Sie gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber – orientiert an Ihren finanziellen Möglichkeiten und Ihrem Vorsorgeziel. Schon kleine Beiträge können sich durch Förderung und Zeit zu einer wertvollen Zusatzrente entwickeln. Gesetzlich geförderte Höchstbeträge (2025):
  • Sozialabgabenfrei: bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung (bis zu 3.864 € jährlich)
  • Steuerfrei: bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der deutschen Rentenversicherung (bis zu 7.728€ jährlich)
Beispiel:
Wenn Sie monatlich 200€ aus Ihrem Bruttogehalt in die bAV umwandeln, zahlen Sie netto meist deutlich weniger, da Steuern und Sozialabgaben entfallen. Der tatsächliche Aufwand kann z.B. bei nur 110€ netto liegen. Zusammen mit einem Arbeitgeberzuschuss von 15% werden aus diesen 110€ mehr als das Doppelte, nämlich 230€, die für Ihre Altersvorsorge arbeiten.

Welche Nachteile hat eine betriebliche Altersvorsorge?

Die bAV ist ein sinnvolles Vorsorgeinstrument, aber kein Allheilmittel. Sie lohnt sich besonders durch durch staatliche Fördervorteile, Arbeitgeberzuschüsse und eine langfristige Planung. Dennoch sollten Arbeitnehmende die Nachteile kennen:
1. Weniger Netto durch Entgeltumwandlung: Wenn Sie Teile Ihres Bruttogehalts in die bAV umwandeln, sinkt Ihr Nettoeinkommen, auch wenn Steuern und Sozialabgaben eingespart werden. 2. Rente ist steuer- und beitragspflichtig: Die spätere Betriebsrente muss grundsätzlich versteuert werden und es fallen in der Regel Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an. Dies mindert die Nettoauszahlung für den Teil der Rente, der über den Freibeträgen liegt. 3. Geringerer gesetzlicher Rentenanspruch: Durch die Gehaltsumwandlung sinkt das sozialversicherungspflichtige Einkommen. Das kann langfristig zu etwas weniger gesetzlicher Rente oder weniger Krankengeld führen. 4. Eingeschränkte Flexibilität: Einmal eingezahlte Beiträge sind oft nicht vor Rentenbeginn verfügbar. Vorzeitige Kündigungen oder Kapitalentnahmen sind nur selten oder mit Verlust möglich. 5. Bindung an den Arbeitgeber. Obwohl Ansprüche oft mitgenommen werden können, ist ein Wechsel des bAV-Anbieters beim Arbeitgeberwechsel nicht immer reibungslos. Es kann zu Einschränkungen oder Neuabschlüssen kommen. Am besten lassen Sie sich individuell beraten, ob eine bAV zu Ihrer Lebens- und Einkommenssituation passt.
Zu weiteren Kundenfragen

Warum ist die betriebliche Altersvorsorge für mich relevant?

Zahlen und Fakten

Angestellte hatten 2024 eine aktive Anwartschaft auf eine bAV. Mehr als 40% Steuereinsparung auf den Entgeltumwandlungsbetrag sind mit einem bAV-Vertrag möglich.
Sozialversicherungsersparnis sind mit einer Umwandlung von Bruttolohn in eine betriebliche Altersvorsorge möglich.
Pflichtanteil muss der Arbeitgeber eine Entgeltumwandlung bezuschussen, falls er sich in dieser Höhe Sozialversicherungsbeiträge einspart. Für Tarifverträge können abweichende Regelungen gelten.

Sie wollen mehr zur betrieblichen Altersvorsorge erfahren?

Welche Vorteile habe ich mit der bAV? Wie funktioniert die betriebliche Altersvorsorge? Wie funktioniert die Auszahlung bei der bAV? Häufig gestellte Fragen

Erhalten Sie einen Überblick über Ihre Vorteile mit der bAV

Hier ein unverbindliches Rechenbeispiel für eine 30-jährige Person mit einem monatlichen Gehalt von 3.000 €, die in Berlin wohnt, der Lohnsteuerklasse 1 angehört und keine Kinder hat. Die Person ist gesetzlich krankenversichert, wobei ein allgemeiner Zusatzbeitrag von 2,5 % angenommen wird. Zudem wird ein Arbeitgeber-Zuschuss von 15 % berücksichtigt. Arbeitnehmende können über ihren Arbeitgeber sozialabgaben- und steuerfrei in eine betriebliche Altersvorsorge investieren – im Jahr 2025 bis zu 3.864 €. Zusätzlich sind weitere 3.864 € jährlich steuerfrei möglich. Der Arbeitgeber zahlt in der Regel einen Zuschuss von 15 % auf die umgewandelten Entgeltanteile, manchmal sogar mehr. So erhöht sich der Vorsorgebeitrag spürbar. Der große Vorteil: Regelmäßig mehr als 50% des Beitrags werden durch Zuschüsse und Ersparnisse finanziert. Damit hat die betriebliche Altersvorsorge den größten Förderhebel für Arbeitnehmende - sofort und unkompliziert.
Hinweis: Dieses Beispiel dient lediglich zur Orientierung und muss individuell angepasst werden, da insbesondere persönliche Lebensverhältnisse oder regionale Besonderheiten zu Abweichungen führen können.

Wie funktioniert die betriebliche Altersvorsorge?

Die bAV ist ein einfacher und effizienter Weg, Ihre Altersvorsorge auszubauen. Direkt über den Arbeitgeber, mit finanzieller Unterstützung und attraktiven steuerlichen Vorteilen. So funktioniert die bAV Schritt für Schritt:

Sie wandeln Gehalt um

Ein Teil Ihres Bruttogehalts wird direkt in Beiträge zur Altersvorsorge umgewandelt – das nennt man Entgeltumwandlung. Dadurch sparen Sie Steuern und Sozialabgaben.

Ihr Arbeitgeber schließt den
Vertrag ab

Der Vertrag wird über einen der fünf Durchführungswege (z. B. Direktversicherung oder Pensionskasse) abgeschlossen.

Der Arbeitgeber zahlt einen Zuschuss

Gesetzlich vorgesehen ist ein grundsätzlicher Arbeitgeberzuschuss von mindestens 15 % auf den umgewandelten Beitrag. Zahlt Ihr Unternehmen freiwillig vielleicht sogar mehr?

Ihr Kapital wird angelegt

Die Beiträge werden langfristig investiert in konservative oder kapitalmarktorientierte Anlageformen, je nach Tarif. Das Ziel: eine zusätzliche Rente oder Kapitalauszahlung im Alter.

Auszahlung bei Renten­beginn

Zum Ruhestand erhalten Sie eine lebenslange monatliche Betriebsrente, eine Teilkapitalleistung oder eine Einmalzahlung. Sie haben – in Abstimmung mit ihrem Arbeitgeber – die Wahl.

Welche Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge gibt es?

Die betriebliche Altersvorsorge wird vom Arbeitgeber angeboten. Er wählt regelmäßig den für Sie richtigen Durchführungsweg und Anbieter.
Ihr Vorteil: Sie müssen sich nicht um die Durchführung und die damit verbundenen Formalitäten kümmern.

Direktversicherung

Lebens- oder Rentenversicherung, die der Arbeitgeber auf das Leben der Arbeitnehmenden abschließt.
Einfach und bewährt Ideal für kleine und mittlere Unternehmen Beiträge sind steuer- und sozialabgabenfrei Leistungen werden direkt an die Arbeitnehmenden ausgezahlt Am häufigsten genutzter Weg in Deutschland

Pensionskasse

Ein externes Versorgungsunternehmen übernimmt die Altersvorsorge, die von Ihrem Arbeitgeber angeboten wird.
Ähnlich wie Direktversicherung Kapitaldeckung durch versicherungsförmige Anlage Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge möglich Eingeschränkte Kapitalwahlmöglichkeiten

Pensionsfonds

Ein rechtlich selbstständiger Versorgungsträger, der die Beiträge stärker kapitalmarktorientiert anlegt.
Höheres Renditepotenzial Eher für größere Unternehmen geeignet Mehr Investmentfreiheit Höheres Risiko, keine Beitragsgarantie

Unterstütz­ungs­kasse

Eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, die von einem oder mehreren Unternehmen getragen wird.
Keine Beitragsbemessungsgrenzen Sehr hohe Einzahlungen möglich (z. B. für Führungskräfte) Rückdeckungsversicherung möglich Keine gesetzliche Insolvenzsicherung über den Pensionssicherungsverein

Direktzusage (Pensionszusage)

Der Arbeitgeber verpflichtet sich, die Versorgung später direkt aus dem Unternehmensvermögen zu leisten.
Maximale Flexibilität Für leitende Angestellte und Geschäftsführer*innen Rückstellungen in der Bilanz möglich Arbeitgeber trägt das volle Leistungsversprechen

Wie funktioniert die Auszahlung bei der bAV?

Die Auszahlung Ihrer betrieblichen Altersvorsorge beginnt in der Regel mit dem Eintritt in den Ruhestand. Je nach Vertrag kann das auf unterschiedliche Weise erfolgen. Dabei gelten klare steuer- und sozialversicherungsrechtliche Regeln.

Lebenslange Renten­zahlung (Standardfall)

Sie erhalten monatlich eine zusätzliche Betriebsrente – ein Leben lang. Vorteil: Sie sind gegen das Risiko abgesichert, länger zu leben als erwartet („Langlebigkeitsrisiko“).

Kapitalauszahlung (einmalig oder in Raten)

Bei uns ist alternativ eine Einmalzahlung des angesparten Kapitals möglich. Oder: Teilkapitalisierung mit Restverrentung (z. B. 30 % Kapital, 70 % Rente).

Kranken- und Pflege­versicherung:

Für gesetzlich Versicherte gilt: Die Leistungen aus der bAV sind voll beitragspflichtig zur Kranken- und Pflegeversicherung. Allerdings gibt es einen Freibetrag bzw. eine Freigrenze für eine Monatsrente in Höhe von (im Jahr 2025) 187,25 Euro.

Besteuerung:

Die bAV-Rente zählt als nachgelagert zu versteuerndes Einkommen. Sie wird im Alter regulär versteuert (meist günstiger als im Erwerbsleben).

Wichtig:

Die Auszahlung beginnt meist frühestens mit 62 Jahren, bei Altverträgen ggf. ab dem 60. Lebensjahr. Verträge mit mehr als zwölf Jahren Laufzeit bieten in manchen Fällen günstigere steuerliche Bedingungen, insbesondere bei Einmalauszahlung.

Häufig gestellte Fragen zur betrieblichen Altersvorsorge

Was ist die betriebliche Altersvorsorge (Definition)?
Betriebliche Altersvorsorge einfach erklärt: Die bAV ist eine Form der Altersvorsorge, die Ihr Arbeitgeber Ihnen anbietet. Sie zahlen einen Teil Ihres Gehalts (oder der Arbeitgeber zahlt zusätzlich) in eine Altersvorsorge ein, um im Alter eine zusätzliche Rente oder eine Kapitalauszahlung zu erhalten.
Wer kann die bAV nutzen?
Grundsätzlich haben alle Arbeitnehmenden in Deutschland einen Rechtsanspruch auf betriebliche Altersvorsorge. Auch Auszubildende können die bAV nutzen. Arbeitgeber haben die Pflicht, eine entsprechende Absicherung anzubieten.
Warum ist die bAV sinnvoll?
Die bAV bietet mehrere Vorteile: Steuer- und Sozialversicherungsersparnisse: Beiträge zur bAV sind bis zu bestimmten Höchstgrenzen steuer- und sozialversicherungsfrei. Arbeitgeberzuschuss: Viele Arbeitgeber zahlen einen Zuschuss zu Ihren Beiträgen. Zusätzliche Rente: Sie bauen eine zusätzliche Altersvorsorge auf, die Ihre gesetzliche Rente ergänzt.
Wer zahlt in die bAV ein (Arbeitnehmer, Arbeitgeber)?
In der Regel zahlen Arbeitnehmende einen Teil ihres Gehalts im Rahmen der Entgeltumwandlung in die bAV ein. Viele Arbeitgeber zahlen zusätzlich zu den 15 % Pflichtanteil einen Zuschuss.
Was ist die Entgeltumwandlung?
Bei der Entgeltumwandlung verzichten Sie auf einen Teil Ihres Bruttogehalts, der dann in die bAV eingezahlt wird. Dadurch sparen Sie Steuern und Sozialversicherungsbeiträge.
Wann wird die bAV ausgezahlt?
Die bAV wird in der Regel ab dem Rentenalter ausgezahlt. Es gibt aber auch die Möglichkeit, sich das Kapital früher auszahlen zu lassen (unter bestimmten Voraussetzungen).
Was passiert mit der betrieblichen Altersvorsorge bei Arbeitgeberwechsel?
Ihre bAV-Ansprüche bleiben in der Regel erhalten, wenn Sie den Job wechseln. Sie können die bAV entweder zum neuen Arbeitgeber mitnehmen oder privat weiterführen.
Was passiert mit der bAV im Todesfall?
Im Todesfall kann die bAV an Ihre Hinterbliebenen (Ehepartner*innen, Kinder) ausgezahlt werden.
Wie werden die Auszahlungen versteuert?
Die Auszahlungen aus der bAV werden als „sonstige Einkünfte“ versteuert. Es fallen also Einkommensteuer und ggf. Kirchensteuer an. Sozialversicherungsbeiträge werden in der Regel nicht fällig.
Was muss ich steuerlich bei der Auszahlung der betrieblichen Altersvorsorge beachten?
Achten Sie auf die Höhe der Auszahlungen, da diese Ihr zu versteuerndes Einkommen erhöhen. Es kann sinnvoll sein, die Auszahlung auf mehrere Jahre zu verteilen, um die Steuerprogression zu mildern.
Wie funktioniert die staatliche Förderung der bAV?
Der Staat fördert die bAV, insbesondere für Geringverdiener*innen. Wenn Ihr Arbeitgeber Beiträge zur bAV zahlt, erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss vom Staat.
Kann ich mir die betriebliche Altersvorsorge vorzeitig auszahlen lassen?
Die vorzeitige Auszahlung der betrieblichen Altersvorsorge ist grundsätzlich nicht möglich. Die bAV ist primär für die Altersvorsorge gedacht und soll erst mit dem Renteneintritt ausgezahlt werden. Es gibt jedoch seltene Ausnahmen: Geringe Anwartschaft (Kleinstanwartschaft): Wenn die voraussichtliche monatliche Rente sehr gering wäre (2025: max. 37,45 €), kann eine vorzeitige Auszahlung möglich sein. Besondere Härtefälle: In extremen finanziellen Notlagen könnte eine vorzeitige Auszahlung in Einzelfällen geprüft werden. Dies ist aber nicht die Regel und liegt im Ermessen des Versorgungsträgers oder erfordert die Zustimmung des Arbeitgebers.

Nachhaltigkeit im Blick

Der Versicherungs­kammer Bayern ist es ein An­liegen, eine ver­trauens­würdige Berat­ung in Versicher­ungs­fragen zu gewähr­leisten. Insbe­sondere die Berück­sichti­gung des Faktors Nach­haltig­keit gemäß der ESG-Kriterien (Environ­mental Social Gover­nance) soll zu einer trans­pa­renten Kommuni­kation bei­tragen.

Weitere Informationen rund um die Themen Altersvorsorge & Lebensversicherung

Zu den Ratgebern

Produkte

Zahnzusatzversicherung Krankenhauszusatzversicherung Gesundheitsvorsorge Private Krankenversicherung für Beamte Zusatzversicherung Heilpraktiker Private Krankenversicherung

Service & Kontakt

Kfz-Schaden melden Leistungsantrag per Post Leistungsantrag per Service App Elektronisches Postfach Online-Kontaktformular Telefonischer Kontakt Berater finden

Das könnte Sie interessieren

Kfz-Versicherung Reiserücktrittsversicherung Reiseversicherungspaket Wohngebäudeversicherung Unfallversicherung Beihilfeantrag und Rechnung einreichen Newsletter abonnieren

Über uns

Unternehmen Karriere Presse Lob & Kritik
Unsere Auszeichnungen Impressum Datenschutz-Hinweise Compliance-Hinweise Barrierefreiheit Cookie-Einstellungen Social Media
Beraten lassen Jetzt kontaktieren