Ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung schon im Referendariat sinnvoll?
Als Referendarin oder Referendar sind Sie als Beamtin bzw. Beamter auf Widerruf verbeamtet. Erkranken Sie oder können aufgrund eines Freizeitunfalls nicht mehr arbeiten, erhalten Sie keine finanzielle Versorgung vom Staat. Denn das Recht auf ein staatliches Ruhegehalt haben Sie erst nach der Verbeamtung auf Lebenszeit und fünf Jahren Dienstzeit.
Sind Sie nicht mehr in der Lage zu arbeiten, werden Sie aus dem Dienst entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. In der Regel haben Sie als Referendarin oder Referendar aber keinen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente, denn dafür müssten Sie in den letzten 5 Jahren vor der Dienstunfähigkeit mindestens 3 Jahre lang Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Entsprechend haben Sie auch hier keinen Versorgungsanspruch.
Gleiches gilt für Sie, wenn Sie bereits auf Probe verbeamtet wurden und dann dienstunfähig werden, da Sie auch in diesem Fall die Mindestbeiträge in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht erreicht haben.
Ein weiterer Vorteil, wenn Sie die Dienstunfähigkeitsversicherung schon im Referendariat abschließen: Die Beiträge sind deutlich günstiger, da sie sich nach Ihrem Alter richten. Denn mit zunehmendem Alter steigt das Risiko, dienstunfähig zu werden. Dieses zusätzliche Risiko führt zu einem höheren Beitrag. Außerdem haben Sie, je jünger Sie sind, in der Regel weniger Vorerkrankungen – auch das wirkt sich positiv auf Ihren Beitrag aus.
Sie könnten bereits im Studium eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen und diese dann zur Verbeamtung in eine Dienstunfähigkeitsversicherung umwandeln bzw. diese zusätzlich vereinbaren (oder als angestellte Lehrkraft als BU weiterlaufen lassen). Noch besser: Ihre BU enthält bereits eine DU-Klausel und Sie müssen nicht einmal aktiv werden, wenn Sie mit Start des Referendariats verbeamtet werden.