Klassenzimmer mit Lehrerin und vielen Kindern die die Hand heben

Unverzichtbarer Schutz für Lehrkräfte und alle Berufsgruppen

Dienstunfähigkeitsversicherung

Eine der wichtigsten Versicherungen für alle (nicht nur Lehrkräfte) ist eine Berufs- bzw. Dienstunfähigkeitsversicherung. Sie fängt die finanziellen Folgen auf, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können. In diesem Falle erhalten Sie eine monatliche Rente, mit der Sie Ihren gewohnten Lebensstandard weitestgehend beibehalten können. Denn egal, ob Sie verbeamtete oder angestellte Lehrkraft sind: Sind Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage zu arbeiten, reicht die staatliche Absicherung meist nicht aus, um Ihre Lebenskosten zu decken.
Zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Inhalt dieses Ratgebers

Alles zu dieser Versicherung Ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung schon im Referendariat sinnvoll? Das Wichtigste noch einmal auf einen Blick

Alles zu dieser Versicherung

Die am häufigsten gestellten Fragen und unsere Antworten, haben wir Ihnen in diesem Artikel zusammengestellt

Warum brauchen Sie eine Dienstunfähigkeitsversicherung? Eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist für jede Lehrkraft sinnvoll bzw. für jede Person, die arbeitet – denn jede und jeder kann berufs- bzw. dienstunfähig werden. In der Regel gehen Sie nicht aus Spaß arbeiten, sondern leben von Ihrer Besoldung bzw. Ihrem Gehalt. Haben Sie kein großes Vermögen, von dem Sie im Falle einer Berufs- oder Dienstunfähigkeit leben können, brauchen Sie eine Versicherung. Ein Blick in die Statistik zeigt, dass Lehrkräfte überdurchschnittlich häufig berufs- bzw. dienstunfähig werden. Im Schnitt sind es 30 %, während es im Bundesdurchschnitt nur jede vierte Person ist. Zwar sind Beamtinnen und Beamte bei einer Dienstunfähigkeit besser abgesichert als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aber auch die Versorgung durch den Staat hat Lücken. Selbst wenn Sie dann von Ihrem Dienstherrn ein Ruhegehalt erhalten, liegt dieses in der Regel deutlich unter Ihrem bisherigen Einkommen – die sogenannte Versorgungslücke.

Beispiel:

Ihre Besoldung lag bisher bei 3.000 Euro netto im Monat. Ihr Ruhegehalt aufgrund einer Dienstunfähigkeit liegt bei 1.700 Euro netto. Sie haben also jeden Monat 1.300 Euro weniger zur Verfügung. Sie sehen: Das Ruhegehalt reicht meist nicht zum Leben aus. Mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung schließen Sie die Versorgungslücke. Sind Sie angestellt und berufsunfähig, ist es sogar noch gravierender: Hier zahlt die staatliche Erwerbsminderungsrente nur maximal 34 % des letzten Bruttoeinkommens – und das auch nur, wenn Sie keinen anderen Job für mehr als 3 Stunden am Tag ausüben können. Umso wichtiger ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung!

Ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung schon im Referendariat sinnvoll?

Als Referendarin oder Referendar sind Sie als Beamtin bzw. Beamter auf Widerruf verbeamtet. Erkranken Sie oder können aufgrund eines Freizeitunfalls nicht mehr arbeiten, erhalten Sie keine finanzielle Versorgung vom Staat. Denn das Recht auf ein staatliches Ruhegehalt haben Sie erst nach der Verbeamtung auf Lebenszeit und fünf Jahren Dienstzeit. Sind Sie nicht mehr in der Lage zu arbeiten, werden Sie aus dem Dienst entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. In der Regel haben Sie als Referendarin oder Referendar aber keinen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente, denn dafür müssten Sie in den letzten 5 Jahren vor der Dienstunfähigkeit mindestens 3 Jahre lang Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Entsprechend haben Sie auch hier keinen Versorgungsanspruch. Gleiches gilt für Sie, wenn Sie bereits auf Probe verbeamtet wurden und dann dienstunfähig werden, da Sie auch in diesem Fall die Mindestbeiträge in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht erreicht haben. Ein weiterer Vorteil, wenn Sie die Dienstunfähigkeitsversicherung schon im Referendariat abschließen: Die Beiträge sind deutlich günstiger, da sie sich nach Ihrem Alter richten. Denn mit zunehmendem Alter steigt das Risiko, dienstunfähig zu werden. Dieses zusätzliche Risiko führt zu einem höheren Beitrag. Außerdem haben Sie, je jünger Sie sind, in der Regel weniger Vorerkrankungen – auch das wirkt sich positiv auf Ihren Beitrag aus. Sie könnten bereits im Studium eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen und diese dann zur Verbeamtung in eine Dienstunfähigkeitsversicherung umwandeln bzw. diese zusätzlich vereinbaren (oder als angestellte Lehrkraft als BU weiterlaufen lassen). Noch besser: Ihre BU enthält bereits eine DU-Klausel und Sie müssen nicht einmal aktiv werden, wenn Sie mit Start des Referendariats verbeamtet werden.

Das Wichtigste noch einmal auf einen Blick:

Die Berufs-/Dienstunfähigkeitsversicherung schließt Ihre Versorgungslücke, falls Sie nicht mehr als Lehrkraft arbeiten können. Sie sichert Sie finanziell ab. Ihr Eintrittsalter, Ihr Gesundheitszustand sowie die gewünschte Höhe und Laufzeit der Rente wirken sich auf die Höhe Ihrer Beiträge aus. Früh dran sein lohnt sich: Je früher Sie sie abschließen, desto günstiger sind die Beiträge in der Berufs-/Dienstunfähigkeitsversicherung. Ermitteln Sie Ihre Versorgungslücke und bestimmen Sie auf dieser Basis Ihre gewünschte Rentenhöhe und die Laufzeit des Vertrages. Achten Sie im Vertrag darauf, dass es eine „echte“ Beamtenklausel bzw. Dienstunfähigkeitsklausel gibt.
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