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Unser Schutzschirm für Ihr Einkommen

Berufs­unfähig­keits­versicherung

Flexibel mit Erweiterungsmöglichkeiten 100 % Rente bereits ab 50 % Berufsunfähigkeit Kein Zwang, einen anderen Beruf auszuüben Preis berechnen Beraten lassen

Für wen eignet sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Berufseinsteigende und junge Erwachsene Menschen in körperlich anstrengenden oder risikoreichen Berufen Selbstständige und freiberuflich Tätige
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist sinnvoll für alle, die ihre finanzielle Sicherheit langfristig schützen möchten. Sie hilft dabei, Einkommenslücken zu schließen, wenn eine gesundheitliche Beeinträchtigung die weitere Ausübung des Berufs verhindert – im Bürojob ebenso wie im Handwerk.

Unsere Berufsunfähigkeitsversicherung: Ihre Vorteile im Überblick

Flexibel

Passen Sie Ihre Absicherung je nach Lebenssituation mit unseren Bausteinen an

Garantiert

100 % der vereinbarten leistung bereits ab 50 % Berufsunfähigkeit

Dynamisch

Möglichkeit zur Erhöhung der Rente in den ersten fünf Versicherungsjahren

Welcher Tarif passt zu mir?

Mit nur 3 Angaben zu Ihrem Tarif

Hinweis: Zusätzlich zu den getätigten Angaben werden folgende Annahmen getroffen: Nichtraucher, BMI 25, Berufsstand: Angestellter, max. mögliches Endalter in Abhängigkeit des ausgewählten Berufs. Zudem gelten die aktuellen Annahmerichtlinien.

Starke Leistungen. Echtes Vertrauen.

Weil Sicherheit Vertrauen braucht. Bewertungen auf Trustpilot zeigen: Unsere Kund*innen schätzen unsere Leistungen. Dieses Vertrauen bestätigt unseren Anspruch, als Versicherungskammer Bayern starke Leistungen für Gesundheit, Vorsorge und Sicherheit zu bieten – menschlich, zuverlässig und nah am Leben unserer Versicherten.

Bausteine unserer Berufsunfähigkeitsversicherung

Absicherung je nach Lebens­situation anpassen

Grundbaustein

Egal, was Sie im Leben vorhaben – mit dem Grundbaustein sind Sie und Ihre Familie vollwertig geschützt. Denn sobald bei Ihnen eine Berufsunfähigkeit festgestellt wurde, erhalten Sie von uns die vereinbarte monatliche BU-Rente. Starten Sie frühzeitig in die Berufsunfähigkeitsversicherung und sichern Sie sich finanzielle Vorteile. Wenn Sie bei Versicherungsabschluss zwischen 15 und 30 Jahren alt sind, profitieren Sie von unserem StartSchutz: In den ersten 10 Versicherungsjahren zahlen Sie einen reduzierten Beitrag.
Und auch als Beamter sind Sie auch im Falle einer Dienstunfähigkeit abgesichert. Dank des Umgruppierungsrechts können Sie Ihre Berufsgruppe in den ersten fünf Versicherungsjahren ohne Probleme wechseln und dabei sogar Beiträge sparen. Bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres können Sie von diesem Recht Gebrauch machen. Zusätzliche Flexibilität bieten unsere Ausbauoptionen. Damit lässt sich Ihr Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen.
  • In den ersten fünf Versicherungsjahren genießen Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine ereignisunabhängige Ausbauoption. Dank ihr können Sie Ihre monatliche Rente bis zu 500 € erhöhen – ohne erneute Gesundheitsprüfung.
  • Mit der Ausbau­option bei be­stimmten An­lässen ist eine Erhöh­ung der BU-Rente auch noch zu einem später­en Zeit­punkt (maxi­mal bis zur Voll­en­dung des 50. Lebens­jahres) mög­lich, zum Bei­spiel bei Hei­rat, Ge­burt oder Ab­schluss einer staat­lich an­er­kannten aka­dem­ischen Weiter­bild­ung. Diese Aus­bau­option können Sie ab Ver­sicher­ungs­beginn wahr­nehmen.
Alle Bausteine im Überblick

Gut zu wissen

Sollte die Regel­alters­grenze in der gesetz­lichen Renten­ver­sicher­ung oder im berufs­ständ­ischen Ver­sorg­ungs­werk an­ge­hoben werden, können Sie sel­bst­ver­ständ­lich die Ver­sicher­ungs- und Leis­tungs­dauer an­passen. Ohne er­neu­te Gesund­heits­prüf­ung. Ein weiterer Tipp: Ob Eltern­zeitKurz­arbeit, Pflege­zeit, Pflege­be­dürftig­keit oder beruf­liche Weiter­bild­ung – Sie haben die Mög­lich­keit, Ihre Bei­träge bis zu 24 Mo­nate zins­los zu stunden. Bestimmen Sie selbst, welchen zusätz­lichen Schutz Sie brauchen und fügen Sie Ihrer Berufs­un­fähig­keits­ver­sicher­ung wei­tere Bau­steine hinzu.

So einfach kommen Sie zur Berufs­unfähig­keits­versicherung

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Meist gestellte Fragen zur Berufs­unfähig­keits­versicherung

Warum ist eine Berufs­unfähig­keits­versicherung sinnvoll?

Die private Berufsunfähigkeitsversicherung schützt Sie finanziell, wenn Sie Ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können – sei es durch Unfall, Krankheit oder psychische Belastung.
Zwar gibt es die gesetzliche Erwerbsminderungsrente, aber diese reicht in den meisten Fällen nicht aus, um den Lebensstandard aufrechtzuerhalten: In der Regel fallen die Zahlungen deutlich geringer aus als Ihr letztes Einkommen. So rutschen Sie schnell in finanzielle Engpässe. Das lässt sich vermeiden. Mit einer BU sichern Sie sich eine monatliche Rente und damit Ihre finanzielle Unabhängigkeit. So können Sie sich in schwierigen Zeiten auf das Wesentliche konzentrieren – Ihre Gesundheit.

Was kostet die Berufs­unfähig­keits­versicherung?

Die Kosten einer BU sind individuell. Sie richten sich nach verschiedenen Faktoren, unter anderem:
Eintrittsalter: Je jünger Sie bei Vertragsabschluss sind, desto günstiger ist meist der Beitrag. Das Risiko einer Berufsunfähigkeit steigt mit zunehmendem Alter, und das spiegelt sich in den Beiträgen wider. Eine frühzeitige Absicherung kann also langfristig die Kosten senken. Ausgeübter Beruf: Das Berufsrisiko hat großen Einfluss auf die Prämie. Personen in Berufen mit körperlicher Belastung zahlen häufig höhere Beiträge als solche in Büroberufen, da das Risiko einer Berufsunfähigkeit unterschiedlich bewertet wird. Vereinbarte Auszahlungssumme: Die Höhe der monatlichen Rente, die im Fall der Berufsunfähigkeit gezahlt wird, bestimmt ebenfalls die Kosten. Je höher die Absicherungssumme, desto höher fallen die monatlichen Beiträge aus. Hier sollten Sie überlegen, wie viel Sie zur Absicherung Ihres Lebensstandards benötigen.

Was ist der Unterschied zwischen einer Berufsunfähigkeits- und einer Unfallversicherung?

Der Hauptunterschied zwischen einer Berufsunfähigkeits- und einer Unfallversicherung liegt darin, dass die BU umfassend schützt, wenn Sie Ihren Beruf aufgrund von Krankheit, Unfall oder psychischen Beeinträchtigungen dauerhaft nicht mehr ausüben können: Sie zahlt eine monatliche Rente, unabhängig davon, ob die Berufsunfähigkeit durch einen Unfall oder eine Krankheit entstanden ist
Die Unfallversicherung hingegen leistet nur, wenn eine dauerhafte Beeinträchtigung aufgrund eines Unfalls eintritt. Erkrankungen oder psychische Ursachen sind hier nicht abgedeckt. Die bietet also einen eingeschränkten Schutz und ist weniger umfangreich als die Berufsunfähigkeitsversicherung.
Zu weiteren Kundenfragen

Warum ist die Versicherung für mich relevant?

Zahlen und Fakten

in Deutschland erleidet im Laufe seines Arbeitslebens eine Berufsunfähigkeit.
entspricht dem Anteil der Berufsunfähigkeiten aufgrund psychischer Erkrankungen. Psychische Erkrankungen sind die häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit.

Sie wollen mehr zur Berufs­unfähig­keits­versicherung erfahren?

Was deckt die Berufsunfähigkeitsversicherung ab? Leistungsbeispiele Serviceempfehlung und Erklärvideo Häufig gestellte Fragen

Wann zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung – und wann nicht?

Was ist abgesichert?

Bei Berufsunfähigkeit aufgrund von Krankheit oder Unfall, wenn die Arbeitsfähigkeit mindestens sechs Monate lang um 50 % oder mehr eingeschränkt ist. Psychische Erkrankungen wie Depressionen oder Burnout, die zur Berufsunfähigkeit führen. Chronische Erkrankungen oder Verschlechterungen bestehender Krankheiten, wenn sie eine dauerhafte Berufsunfähigkeit nach sich ziehen. Verlust der Arbeitskraft aufgrund eines Unfalls oder körperlicher Einschränkungen, wie z. B. Verlust von Gliedmaßen. Berufsunfähigkeit durch altersbedingte oder gesundheitliche Verschlechterungen, wenn die versicherten Voraussetzungen erfüllt sind. Andere schwere Krankheiten, die zu einer dauerhaften Berufsunfähigkeit führen. Sofortleistung bei Krebserkrankungen, ggf. auch wenn sie zu einer nicht dauerhaften Berufsunfähigkeit führen

Was ist nicht abgesichert?

Nicht erwerbsbezogene Erkrankungen, bei denen der Beruf weiterhin ohne Einschränkung ausgeübt werden kann. Vorübergehende Erkrankungen oder Unfälle, die nur zu einer kurzfristigen Arbeitsunfähigkeit führen. Vorerkrankungen, die bei Abschluss der Versicherung nicht angegeben wurden (je nach Vertragsbedingungen). Selbstverschuldete Berufsunfähigkeit durch grob fahrlässiges Verhalten oder strafbare Handlungen. Unzureichender Nachweis der Berufsunfähigkeit wenn die benötigten ärztlichen oder behördlichen Bescheinigungen fehlen. Krankheiten oder Einschränkungen, die durch riskante Freizeitaktivitäten ohne entsprechenden Versicherungsschutz verursacht wurden.

Absicherung je nach Lebens­situation anpassen

– mit unseren Bausteinen

Familien­absicherung

Dieser Baustein greift bei schwerer Erkrankung eines Kindes und bei der Pflegebedürftigkeit der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners, sodass Sie sich hundertprozentig auf die Genesung Ihrer Liebsten konzentrieren können.
Ihre BU unter­stützt Sie mit einer Ein­mal­zahl­ung in Höhe von zwölf Monats­renten. Folgen­de Krank­heiten deckt die Familien­absicherung bei Krankheit eines Kindes ab: Krebs, Lähm­ung, Taub­heit, gut­artige Tu­more und Ent­zünd­ungen im Ge­hirn.

Kapitalleistung

Viele berufsunfähige Menschen möchten möglichst schnell wieder am Arbeitsleben teilhaben. Der Baustein Kapitalleistung unterstützt bei der individuellen Gestaltung Ihrer beruflichen Zukunft:
Mit der Anfangshilfe erhalten Sie zu Beginn Ihrer Berufsunfähigkeit eine einmalige Auszahlung von drei Monatsrenten. Bei der Wiedereingliederungshilfe zahlen wir Ihnen beim Start in den Beruf einmalig weitere sechs Monatsrenten, etwa für Weiterbildungsmaßnahmen oder eine Haushaltshilfe. Wer selbstständig ist und für den Wiedereinstieg sein Unternehmen neu organisieren muss, erhält eine Umorganisationshilfe von ebenfalls sechs Monatsrenten. In diesem Fall wird die Wiedereingliederungshilfe auch nochmals gezahlt.

Leistungen bei Krankschreibung

Eine längere Erkrankung muss nicht direkt die Berufsunfähigkeit bedeuten. Es kann sich auch um eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit handeln.
Berufsunfähig sind Sie, wenn Sie dauerhaft nicht in Ihrem zuletzt ausgeübten Beruf arbeiten können (= mindestens sechs Monate ununterbrochen zu mindestens 50 %). Erst dann springt Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung ein. Mit der Option Arbeits­un­fähig­keit zahlen wir Ihnen Ihre BU-Rente schon früher. Und zwar dann, wenn Sie mindes­tens drei Mo­nate un­unter­brochen arbeits­un­fähig sind und Ihre ärztliche Fachkraft eine Krank­schrei­bung von ins­ge­samt sechs Mo­naten prog­nos­ti­ziert. Die Leist­ung können Sie rück­wirk­end ab dem ersten Tag der Krank­schrei­bung be­kommen (Melde­frist 12 Mo­nate).

Spezielle Dienstunfähigkeit

Anders als Ange­stell­te und Selbst­stän­dige brau­chen Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie Berufssoldatinnen und -­sol­daten einen Ver­trag, der sie ge­gen Dienst­un­fähig­keit ab­sich­ert.
Die ist bereits im Grund­bau­stein enthalten, sodass Sie im Fall der Dienstunfähigkeit Leist­ungen aus Ihrer Berufs­un­fähig­keits­ver­sicher­ung erhalten und sich so gegen finan­zielle Fol­gen schützen. Sie sind dienstunfähig, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt oder aus dem Beamtenverhältnis entlassen werden. Besonders wichtig ist das während des Berufseinstiegs, etwa für etwa Beamtinnen und Beamte auf Probe. Recht auf ein staatliches Ruhegehalt haben diese nämlich erst nach ihrer Verbeamtung auf Lebenszeit und fünf Jahren Dienstzeit. Gut zu wissen: Sie werden nach Abschluss der BU in den Vollzugsdienst versetzt? In diesem Fall können Sie innerhalb der ersten sechs Monate nach Erhalt der Ernennungsurkunde eine Vollzugsdienstunfähigkeits-Klausel ohne erneute Gesundheitsprüfung einschließen. Sind Sie bei Abschluss der BU bereits im Vollzugsdienst tätig, können Sie dies selbstverständlich von Anfang an tun.

Leistung bei einer schweren Erkrankung

Im Falle einer schweren Erkrankung (beispielsweise Herzinfarkt) müssen Sie unter Umständen beruflich kürzertreten oder benötigen vorübergehend Unterstützung zu Hause.
Hierbei schafft unsere Dread-Disease-Leistung eine finanzielle Entlastung in Höhe von zwölf Monatsrenten. Folgende Krankheiten deckt die Dread-Disease-Leistung ab: Krebs, Herzinfarkt, Multiple Sklerose, Schlaganfall, Nierenversagen, Blindheit, Gehörverlust, Querschnittslähmung

Leistungsbeispiele

So hilft unsere Einkommens­Sicherung im Fall einer Berufs­unfähigkeit

Knochenbrüche durch Fahrradunfall

Lena (18), Bürokauffrau in Ausbildung* Lena zieht sich bei einem Fahrrad­unfall mehr­ere kompli­zierte Brüche zu. Es folgen Opera­tionen und ein Reha-Auf­ent­halt. Die Genes­ung dauert fast ein Jahr. Lena ist froh, dass ihre Eltern zu Aus­bildungs­beginn eine BU für sie ab­ge­schlossen haben: Sie er­hält eine monat­liche BU-Rente und muss sich um ihre Finanzen keine Sorgen machen.
*beispielhafter Leistungsfall

Diagnose: Asthma

Frau Böhm (42), Schreinerin* Frau Böhm arbeitet seit eini­gen Jahren als Schrein­erin in einer Werk­statt, die Fenster und Türen her­stellt. Sie er­hält die Diag­nose Asth­ma und kann in ihrem Be­ruf nicht mehr ar­beiten. Sie be­kommt eine BU-Rente. Bei ihrer Rück­kehr ins Arbeits­leben er­hält sie eine Wieder­ein­glieder­ungs­hilfe als Ein­mal­zahl­ung in Höhe von sechs Mon­ats­renten. Sie er­hält durch den Kapi­tal­bau­stein be­reits bei ein­tret­en­der BU eine An­fangs­hilfe in Höhe von 3 Monats­renten.
*beispielhafter Leistungsfall

Diagnose: Depression

Herr Sander (35), Lehrer* Herr Sander ist 35 Jahre alt und ar­beitet als Lehr­er. Seit Kurz­­em ist er Be­amter auf Lebens­­zeit. Wegen einer De­­press­ion be­­schein­­igt ihm der Amts­­arzt Dienst­­un­­fähig­­keit (DU) und sein Dienst­­herr schickt ihn in den Ruhe­­stand. Nun er­­hält er durch seine Berufs­­un­fähig­keits­ver­­sicher­ung mit DU-Bau­­stein eine Monats­­rente für die ge­­samte Dau­er seiner Dienst­­un­­fähig­keit.
*beispielhafter Leistungsfall

Serviceempfehlung und Erklärvideo

Tipp

Früh einsteigen lohnt sich!

Unsere Berufs­unfähig­keits­versicherung für junge Leute unter 30

Gerade in jungen Jahren ändert sich vieles im Leben. Pass­genau für junge Leute zwischen dem 15. und 30. Lebens­jahr haben wir deswegen die Einkommens­Sicherung Start­Schutz entwickelt. Mit unserem Tarif können Sie unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Gesund­heits­prüfung noch später den Versicher­ungs­­schutz flexibel an Ihre Bedürf­nisse an­passen.
Zudem: Die EinkommensSicherung StartSchutz ist zu Beginn rund ein Drittel günstiger als eine normale Berufs­unfähig­keits­­versicherung – und das bei vollem Versicher­ungs­schutz. Erst ab dem fünften Versicher­ungs­jahr und noch­mals nach dem zehnten bzw. ab dem elften Ver­sicher­ungs­jahr steigt der Beitrag. Beraten lassen Jetzt kontaktieren

Mit der Grund­fähig­keits­versicherung einzelne körper­liche und geistige Fähig­keiten absichern

Mit unserer Grund­fähig­keits­versicherung EinkommensSicherung Aktiv können Sie jetzt auch einzelne Fähig­keiten, wie Sehen, Gehen und Sprechen, ab­sichern. Fällt eine der Grund­fähig­keiten weg oder ist stark einge­schränkt, erhalten Sie eine monat­liche Rente. Das gilt auch bei psy­chischen Krank­heiten. Sie wählen dabei selbst, welche Grund­fähig­keiten Sie ver­sichern wollen. Übrigens: Die EinkommensSicherung Aktiv kann auch schon für Kinder ab 5 Jahren abge­schlossen werden.
Mehr zur Grundfähig­keits­versicherung

Fragen und Antworten

– zur Berufsunfähigkeitsversicherung

"Sag mal, Versicherungskammer Bayern, was ist, wenn ich jetzt als Azubi eine Berufsunfähigkeitsrente abschließe und später dann was anderes mache?" In diesem Video beantworten wir euch die 5 wichtigsten Fragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung.

Häufig gestellte Fragen zur Berufs­unfähig­keits­versicherung

Was führt zur Berufsunfähigkeit?
Berufsunfähigkeit trifft jede vierte Person in Deutschland – unabhängig davon, welche offensichtlichen Risiken der Arbeitsalltag birgt. Denn: In nur 7 % aller Fälle ist der Auslöser ein Unfall. Rund ein Drittel der Betroffenen können ihrem Beruf hingegen infolge einer psychischen Erkrankung nicht mehr nachgehen.
Wie beantrage ich Leistungen wegen Berufsunfähigkeit?
Sie können uns den Leistungsfall telefonisch +49 89 6236 5310, schriftlich oder per E-Mail an bu-leistung@vkb.de melden. Telefonisch sind wir von Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr für Sie da. Selbstverständlich können Sie sich auch an unsere Außendienstmitarbeitenden vor Ort wenden. Sie erhalten dann von uns einen Fragebogen, der alle notwendigen Informationen sowie den Namen und die Telefondurchwahl einer festen Ansprechperson enthält. Diese steht Ihnen während der gesamten Prüfung zur Verfügung.
Wie läuft die Leistungsfallprüfung ab?
Nach Erhalt der Leistungsfallmeldung senden wir Ihnen binnen 48 Stunden den Fragebogen zur Beantragung der Leistungen zu. Darauf finden Sie Name und Telefondurchwahl Ihrer Sachbearbeiterin bzw. Ihres Sachbearbeiters. In dem Fragebogen werden alle Informationen und Unterlagen abgefragt, welche wir für die weitere Bearbeitung benötigen. Sobald wir diese Unterlagen von Ihnen vorliegen haben, ist es unser Anspruch, diese innerhalb von fünf Arbeitstagen auszuwerten. Wir teilen Ihnen daraufhin mit, ob und welche Unterlagen wir noch benötigen. Liegen uns alle notwendigen Dokumente vor, bearbeiten wir Ihren Antrag binnen acht Arbeitstagen abschließend. Die Entscheidung erhalten Sie schriftlich.
Bekomme ich auch eine Berufsunfähigkeitsrente, wenn ich theoretisch einen anderen Beruf ausüben möchte?
Wenn Sie nicht mehr arbeiten können, dann sollen Sie auch nicht mehr arbeiten müssen. Wir verweisen Sie nicht auf einen anderen Beruf, den Sie mit Ihrer Erkrankung/Beeinträchtigung noch ausüben könnten. Entsprechend werden Sie in Ihrem BU-Vertrag keine Klausel zur "abstrakten Verweisung" finden. In den BU-Tarifen der Versicherungskammer Bayern besteht kein Zwang einen anderen Beruf auszuüben – selbst, wenn Sie es theoretisch könnten.
Wie lange wird die Berufsunfähigkeitsrente gezahlt?
Wenn Sie berufsunfähig werden, bekommen Sie Ihre Leistung unbefristet. Ihr Rentenanspruch besteht während der vereinbarten Leistungsdauer so lange, wie die Voraussetzungen dafür erfüllt sind: Sie erhalten Ihre vereinbarte Rente für die Dauer der Berufsunfähigkeit. Es wird bis zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit gezahlt, d. h. maximal bis zur Erreichung des gesetzlichen Renteneintrittsalters.
Bekomme ich neben der Berufsunfähigkeitsrente weitere Unterstützung?
Bei uns bekommen Sie die notwendige finanzielle Hilfe und mehr: Wir helfen Ihnen zum Beispiel bei der Wahl der richtigen Reha-Maßnahmen oder bei einer Umorganisation Ihres Betriebes.
Muss ich die Versicherung informieren, wenn sich mein Gesundheitszustand verbessert?
Sie sind nicht verpflichtet, von sich aus im Leistungsfall eine gesundheitliche Verbesserung zu melden.
Was passiert mit meinen Beiträgen, wenn die Versicherung ausläuft?
Schließen Sie Ihre BU mit fondsgebundener Überschussbeteiligung ab, legen wir die Überschüsse kapitalmarktorientiert an. Läuft Ihre Versicherung aus, erhalten Sie das Fondsvermögen einkommensteuerfrei. Trotzdem bleiben Sie flexibel, da Auszahlungen auch schon während der Laufzeit möglich sind.

Nachhaltigkeit im Blick

Der Versicherungs­kammer Bayern ist es ein An­liegen, eine ver­trauens­würdige Berat­ung in Versicher­ungs­fragen zu gewähr­leisten. Insbe­sondere die Berück­sichti­gung des Faktors Nach­haltig­keit gemäß der ESG-Kriterien (Environ­mental Social Gover­nance) soll zu einer trans­pa­renten Kommuni­kation bei­tragen.

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