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Ein Autounfall, was nun?

Wir sind für Sie da!

Zuallererst heißt es:

Gefahren minimieren! Schützen Sie sich selbst.

Sichern Sie die Unfallstelle ab, das heißt:

Ruhe bewahren

Warnblinklicht einschalten

Sicherheitsweste anziehen

Warndreieck aufstellen

Schaden melden

Wenn Personen verletzt wurden:

Rufen Sie sofort den Notruf 112 und die Polizei 110. Leisten Sie, wenn nötig, Erste Hilfe (Notfall­­koffer im Koffer­­raum, unter dem Sitz oder im Hand­­schuh­­fach).

Sind weitere Personen am Unfall beteiligt? Gibt es Unfall­­zeugen?

Notieren Sie folgende Daten der Unfall­­beteil­­ig­­ten und der­­jenigen Personen, die den Unfall gesehen haben:
Vor- und Nachname Telefon­­nummern und E-Mail-Adressen Kennzeichen der am Unfall beteilig­­ten Fahr­­zeuge

Machen Sie Fotos, bevor Sie etwas verändern:

Übersichts­­auf­­nahmen der gesamten Unfall­­situation Aufnahmen der Unfall­­örtlich­­keit in der Über­­sicht mit Verkehrs­­zeichen, Fahr­­bahn­­markier­­ungen und gege­­ben­­en­­falls Unfall­­spuren Fotos der Beschädi­­gungen aller Fahr­­zeuge (Über­­sicht und Details) Fahren Sie anschließ­­end an den Straßen­­rand und sorgen Sie so für freien Verkehrs­­fluss. Sie müssen nicht bis zum Ein­­treffen der Polizei in der Unfall­­situation ver­­harren.

Sie haben ein parken­­des Auto oder andere Sachen beschädigt?

Ist der Eigentümer vor Ort, tauschen Sie Perso­­nalien aus und machen Fotos. Ist er nicht vor Ort, warten Sie ca. 30 Minu­­ten. Falls er bis dahin nicht kommt, rufen Sie die Polizei 110. Liegt ein Wild­­schaden vor, rufen Sie den Jagd­­pächter oder die Poli­­zei 110, um eine Wild­­be­­scheini­­gung zu er­­halten, und senden Sie uns diese zu. Machen Sie Fotos von der Unfall­­situation.

Brauche ich die Polizei?

Bei Personen­schäden kommt die Polizei immer, bei kleineren Blech­schäden häufig nicht. Sollte es Uneinig­keiten am Unfall­ort geben, melden Sie sich bitte bei der Polizei. Wenn die Polizei am Unfall­­­ort war, teilen Sie uns bitte die Polizei­­­inspek­­tion und deren Akten­­­zeichen mit.

Schaden­service­karte

Übergeben Sie Ihre Schaden­service­karte an den Unfall­beteilig­ten. Sollten Sie diese nicht zur Hand haben, teilen Sie dem Unfall­gegner Ihre Kontakt­daten mit. Die Schaden­service­karte erhalten Sie über Ihren Vertriebs­partner oder im Kunden­portal – Mein Premiumservice.

Schaden telefonisch melden

Rufen Sie bitte an und schildern Sie uns den Schaden so genau wie mög­lich: Schaden­tag, Uhr­zeit, Ort, Unfall­situation, Verursacher, Vorschäden. Gerne können Sie sich auch an Ihren Vertriebs­partner wenden.
Melden Sie den Schaden sofort – auch bei einer Panne im Rahmen Ihres Schutzbriefes

National

Montag - Sonntag, 24 Stunden erreichbar
+49 800 6236-6236

International

Montag - Sonntag, 24 Stunden erreichbar
+49 89 6236-6236

Schaden online melden

Unsere Tipps helfen Ihnen dabei, in der jeweiligen Schadensituation richtig zu handeln.
Melden Sie den Schaden sofort – auch bei einer Panne im Rahmen Ihres Schutzbriefes

Kraftfahrzeug

Wenn Sie z.B. in einen Verkehrsunfall verwickelt waren oder Ihr Kraftfahrzeug beschädigt wurde. Schaden online melden

Gebäude & Hausrat

Wenn Sie z.B. im Wohnbereich Ihres Hauses einen Leitungs­wasser­schaden haben.
 
Schaden online melden

Unfall

Wenn Sie z.B. bei Glätte mit dem Fahrrad gestürzt sind und Ihr Arm gebrochen ist.
 
Schaden online melden

Haftpflicht

Wenn Sie z.B. die Stereoanlage oder den Fernseher Ihres Freundes beschädigt haben. Schaden online melden

Der Schaden ist gemeldet!

Wie geht es weiter und was benötigen wir noch von Ihnen?

Schicken Sie uns die Fotos, Angaben und Unter­lagen am besten online an schaden@vkb.de mit An­gabe der Schaden- oder Versicher­ungs­nummer.

Ist Ihr eigenes Fahrzeug beschädigt?

Dann benö­tigen wir folgende Angaben und Unter­lagen:
den Fahrzeug­schein (Zulassungs­bescheini­gung Teil I) in Kopie, die Kenn­zeichen der am Unfall beteiligten Fahr­zeuge, den aktuellen Kilometer­stand, die Schaden­fotos, Kontaktdaten der eventuellen Unfall­zeugen, den Namen und das Alter des Fahrers.

Haben Sie jemanden geschädigt?

Teilen Sie uns bitte folgen­de Informa­tionen mit:
die Kontaktdaten (Name, Telefon­nummer, E-Mail, An­schrift) der geschä­digten Person/en und even­tueller Unfall­zeugen, die Kennzeichen der am Unfall beteilig­ten Fahr­zeuge, gegebenen­falls das polizei­liche Akten­zeichen. Wir kontaktieren die geschädigte/n Person/en und kümmern uns um alles.

Sie möchten den Schaden reparieren lassen?

Teilen Sie uns dies bitte mit, wir beauf­tragen den Werk­statt­service und dieser kümmert sich um alles!

Wir wünschen Ihnen allzeit eine gute Fahrt! Sollte dennoch einmal etwas passieren, sind wir für Sie da.

Aufgrund der mit Ihnen getroffenen vertrag­lichen Verein­barungen sind Sie im Schaden­fall ver­pflichtet, uns wahrheitsgemäß und frist­gerecht jede Aus­kunft zu erteilen, die zur Fest­stellung des Versicherungs­falls oder des Umfangs unserer Leistungs­pflicht erfor­derlich ist, und uns die sach­gerechte Prüf­ung unserer Leistungs­pflicht inso­weit zu ermög­lichen, als Sie alles Ihnen zur Sach­verhalts­auf­klärung Zumut­bare unter­nehmen. Soweit zumut­bar, haben Sie uns auch frist­gerecht Belege vorzu­legen. Wird gegen diese Obliegen­heiten vor­sätzlich ver­stoßen, ver­lieren Sie Ihren Anspruch auf die Versicher­ungs­leistung. Bei einer grob fahr­lässigen Pflicht­verletzung kann der Versicher­ungsschutz ent­sprechend dem Verschul­dens­grad ganz oder teil­weise ent­fallen. Eine Kürzung erfolgt nicht, wenn Sie nach­weisen, dass Sie die Obliegen­heit nicht grob fahr­lässig ver­letzt haben. Unsere Leistungs­pflicht bleibt auch inso­weit bestehen, als Sie nach­weisen, dass die vor­sätz­liche oder grob fahr­lässige Obliegen­heits­verletzung weder für die Fest­stellung des Versicherungs­falls noch für die Fest­stellung oder den Um­fang unserer Leistungs­pflicht ur­sächlich war. Bei arg­listiger Verletz­ung sind wir in jedem Fall leistungs­frei.

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