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Ihr Heim steht nach starken Regenfällen unter Wasser?

Wir sind für Sie da!

Zuallererst heißt es:

Gefahren minimieren! Schützen Sie sich selbst.

Bitte bewahren Sie Ruhe und befolgen folgende Schritte:

Betroffene Geräte vom Strom trennen oder Sicherung rausnehmen.

Liegt der Sicherungskasten in dem Raum mit dem Wasser, benachrichtigen Sie den Stromversorger oder rufen Sie die Feuerwehr 112.

Prüfen Sie, welche Auswirkungen die Stromunterbrechung hat.

 (z.B. Ware im Kühlschrank etc.)

Schalten Sie die elektrischen Geräte erst wieder ein, wenn sie von einem Fachmann geprüft werden.

Sollten gefährliche Stoffe wie Chemikalien oder Heizöl auslaufen, rufen Sie bitte sofort die Feuerwehr 112!

Schützen Sie sich vor Verunreinigung und tragen die Schutzkleidung.

Sorgen Sie für eine ausreichende Belüftung der betroffenen Räume.

Machen Sie Fotos, bevor Sie etwas verändern:

Senden Sie uns bitte Fotos der gesam­ten Über­schwemm­ung auf dem ver­sich­er­ten Grund­stück sowie Über­sichts­auf­nahmen aller be­troff­enen Räume. Senden Sie uns bitte eben­falls Auf­nahmen von den Stellen, an denen das Wasser ein­ge­drung­en ist (z. B. an den Keller­fenstern).

Leiten Sie die wichtig­sten Sofort­maß­nahmen ein:

Verschlie­ßen Sie die Wasser­ein­tritts­stellen und sichern Sie das Ge­bäude. Schöpfen oder pumpen Sie das Wasser (z. B. mit Tauch­pumpen) ab. Wie in Ihrem Ver­trag ver­ein­bart, müssen Sie den Scha­den so weit wie mög­lich min­dern. Ist der Versicher­ungs­schutz ge­klärt, helfen wir Ihnen gerne mit den Sofort­maß­nahmen und ko­ordi­nier­en die Trock­nung mit unseren bundes­wei­ten Part­nern.

Schaden telefonisch melden

Rufen Sie bitte an und schildern Sie uns den Schaden so genau wie mög­lich: Schaden­tag, Uhr­zeit, Ort, Unfall­situation, Verursacher, Vorschäden. Gerne können Sie sich auch an Ihren Vertriebs­partner wenden.
Melden Sie den Schaden sofort – auch bei einer Panne im Rahmen Ihres Schutzbriefes

National

Montag - Sonntag, 24 Stunden erreichbar
+49 800 6236-6236

International

Montag - Sonntag, 24 Stunden erreichbar
+49 89 6236-6236

Schaden online melden

Unsere Tipps helfen Ihnen dabei, in der jeweiligen Schadensituation richtig zu handeln.
Melden Sie den Schaden sofort – auch bei einer Panne im Rahmen Ihres Schutzbriefes

Kraftfahrzeug

Wenn Sie z.B. in einen Verkehrsunfall verwickelt waren oder Ihr Kraftfahrzeug beschädigt wurde. Schaden online melden

Gebäude & Hausrat

Wenn Sie z.B. im Wohnbereich Ihres Hauses einen Leitungs­wasser­schaden haben.
 
Schaden online melden

Unfall

Wenn Sie z.B. bei Glätte mit dem Fahrrad gestürzt sind und Ihr Arm gebrochen ist.
 
Schaden online melden

Haftpflicht

Wenn Sie z.B. die Stereoanlage oder den Fernseher Ihres Freundes beschädigt haben. Schaden online melden

Der Schaden ist gemeldet!

Wie geht es weiter und was benötigen wir noch von Ihnen?

Schicken Sie uns die Fotos, An­­­gaben und Unter­­­lagen am besten online an schaden@vkb.de mit An­­gabe der Schaden- oder Ver­sicher­­ungs­­nummer.
Eine Auf­­­stell­ung aller beschä­dig­­­ten Gegen­­­stände. Kostenvoranschläge zur Behebung des Schadens. Eine Aufstellung der Eigenleistung, mit Angabe der getätigten Arbeiten und der benötigten Stunden pro Person, sowie Rechnungskopien für etwaige Materialien. Angaben zu Hersteller und Typ Anschaffungspreis Anschaffungsrechnungen in Kopie (falls vorhanden) Fotos aller beschädigten Sachen

Download aller Tipps im PDF-Format

Praktischer Überblick mit allen Tipps, Hinweisen und Telefonnummern
Tipps als PDF
PDF, ca. 128 KB

Tipps bei verschiedenen Schadenfällen

Leitungs­wasser­schaden Sturm- und Hagelschaden Einbruch-Diebstahlschaden Feuerschaden

Wir wünschen Ihnen alles Gute! Sollte dennoch einmal etwas passieren, sind wir für Sie da.

Aufgrund der mit Ihnen getroffenen vertrag­lichen Verein­barungen sind Sie im Schaden­fall ver­pflichtet, uns wahrheitsgemäß und frist­gerecht jede Aus­kunft zu erteilen, die zur Fest­stellung des Versicherungs­falls oder des Umfangs unserer Leistungs­pflicht erfor­derlich ist, und uns die sach­gerechte Prüf­ung unserer Leistungs­pflicht inso­weit zu ermög­lichen, als Sie alles Ihnen zur Sach­verhalts­auf­klärung Zumut­bare unter­nehmen. Soweit zumut­bar, haben Sie uns auch frist­gerecht Belege vorzu­legen.   Wird gegen diese Obliegen­heiten vor­sätzlich ver­stoßen, ver­lieren Sie Ihren Anspruch auf die Versicher­ungs­leistung. Bei einer grob fahr­lässigen Pflicht­verletzung kann der Versicher­ungsschutz ent­sprechend dem Verschul­dens­grad ganz oder teil­weise ent­fallen. Eine Kürzung erfolgt nicht, wenn Sie nach­weisen, dass Sie die Obliegen­heit nicht grob fahr­lässig ver­letzt haben. Unsere Leistungs­pflicht bleibt auch inso­weit bestehen, als Sie nach­weisen, dass die vor­sätz­liche oder grob fahr­lässige Obliegen­heits­verletzung weder für die Fest­stellung des Versicherungs­falls noch für die Fest­stellung oder den Um­fang unserer Leistungs­pflicht ur­sächlich war. Bei arg­listiger Verletz­ung sind wir in jedem Fall leistungs­frei.

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