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Es hat gebrannt, was nun?

Wir sind für Sie da!

Zuallererst heißt es:

Gefahren minimieren! Schützen Sie sich selbst.

Bitte bewahren Sie Ruhe und befolgen folgende Schritte:

Gehen Sie sicher, dass der Brand erloschen ist.

Betroffene Räume erst betreten, wenn sie erkaltet und durchlüftet sind.

Halten Sie ggfls. vorab Rücksprache mit der Feuerwehr 112 und/oder der Polizei 110.

Tragen Sie Schutzkleidung zum Schutz vor Ruß und Verunreinigung.

Machen Sie Fotos, bevor Sie etwas verändern

Senden Sie uns bitte Fotos des gesam­ten Schaden­aus­maßes sowie Über­sichts­auf­nahmen aller be­troff­en­en Räume. Bitte senden Sie uns eben­falls Fotos des Brand­ent­steh­ungs­ortes und teilen Sie uns die ver­meint­liche Brand­ur­sache mit.

Schaden telefonisch melden

Rufen Sie bitte an und schildern Sie uns den Schaden so genau wie mög­lich: Schaden­tag, Uhr­zeit, Ort, Unfall­situation, Verursacher, Vorschäden. Gerne können Sie sich auch an Ihren Vertriebs­partner wenden.
Melden Sie den Schaden schnellstmöglich – sofern noch nicht geschehen Bei größeren Brand­schäden be­auf­tragen wir sofort einen Sach­ver­stän­digen, um Sie zu unter­stützen!

National

Montag - Sonntag, 24 Stunden erreichbar
+49 800 6236-6236

International

Montag - Sonntag, 24 Stunden erreichbar
+49 89 6236-6236

Schaden online melden

Unsere Tipps helfen Ihnen dabei, in der jeweiligen Schadensituation richtig zu handeln.
Melden Sie den Schaden schnellstmöglich – sofern noch nicht geschehen Bei größeren Brand­schäden be­auf­tragen wir sofort einen Sach­ver­stän­digen, um Sie zu unter­stützen!

Kraftfahrzeug

Wenn Sie z.B. in einen Verkehrsunfall verwickelt waren oder Ihr Kraftfahrzeug beschädigt wurde. Schaden online melden

Gebäude & Hausrat

Wenn Sie z.B. im Wohnbereich Ihres Hauses einen Leitungs­wasser­schaden haben.
 
Schaden online melden

Unfall

Wenn Sie z.B. bei Glätte mit dem Fahrrad gestürzt sind und Ihr Arm gebrochen ist.
 
Schaden online melden

Haftpflicht

Wenn Sie z.B. die Stereoanlage oder den Fernseher Ihres Freundes beschädigt haben. Schaden online melden

Der Schaden ist gemeldet!

Wie geht es weiter und was benötigen wir noch von Ihnen?

Schicken Sie uns die Fotos, An­­gaben und Unter­­lagen am besten online an schaden@vkb.de mit An­­gabe der Schaden- oder Versicher­­ungs­­nummer.
Eine Auf­­­stell­ung aller beschä­dig­­­ten Gegen­­­stände. Kostenvoranschläge zur Behebung des Schadens. Eine Aufstellung der Eigenleistung, mit Angabe der getätigten Arbeiten und der benötigten Stunden pro Person, sowie Rechnungskopien für etwaige Materialien. Bei beschädig­tem Haus­­­rat benö­­­tigen wir: An­­­gaben zu Her­steller und Typ, An­schaff­­­ungs­­­preis, An­schaff­­­ungs­­­rech­nungen in Kopie (falls vor­­­handen) sowie Fotos aller be­schä­­­dig­ten Sachen. Bitte bewahren Sie die mög­licher­weise brand­ur­säch­lichen Ge­räte (z. B. Toaster, Trockner) auf und infor­mieren Sie uns. Teilen Sie uns bitte gegebenenfalls das poli­zei­liche Akten­zeichen mit. Wir helfen Ihnen gerne mit den Sofort­maß­nahmen und ko­or­di­nieren die Trock­nung mit unseren bundes­weiten Partnern.
Gibt es einen weiteren Schadenverursacher?
Teilen Sie uns bitte alle vor­lie­gen­den Kontakt­daten des Schaden­ver­ur­sach­ers mit (Namen, An­schrift, Tele­fon­nummer, E-Mail). Mit diesen An­gaben können wir gege­ben­en­falls Ihre Schaden­auf­wände min­dern.

Download aller Tipps im PDF-Format

Praktischer Überblick mit allen Tipps, Hinweisen und Telefonnummern
Tipps als PDF
PDF, ca. 119 KB

Tipps bei verschiedenen Schadenfällen

Leitungs­wasser­schaden Sturm- und Hagelschaden Einbruch-Diebstahlschaden Überschwemmungsschaden

Wir wünschen Ihnen alles Gute! Sollte dennoch einmal etwas passieren, sind wir für Sie da.

Aufgrund der mit Ihnen getroffenen vertrag­lichen Verein­barungen sind Sie im Schaden­fall ver­pflichtet, uns wahrheitsgemäß und frist­gerecht jede Aus­kunft zu erteilen, die zur Fest­stellung des Versicherungs­falls oder des Umfangs unserer Leistungs­pflicht erfor­derlich ist, und uns die sach­gerechte Prüf­ung unserer Leistungs­pflicht inso­weit zu ermög­lichen, als Sie alles Ihnen zur Sach­verhalts­auf­klärung Zumut­bare unter­nehmen. Soweit zumut­bar, haben Sie uns auch frist­gerecht Belege vorzu­legen.   Wird gegen diese Obliegen­heiten vor­sätzlich ver­stoßen, ver­lieren Sie Ihren Anspruch auf die Versicher­ungs­leistung. Bei einer grob fahr­lässigen Pflicht­verletzung kann der Versicher­ungsschutz ent­sprechend dem Verschul­dens­grad ganz oder teil­weise ent­fallen. Eine Kürzung erfolgt nicht, wenn Sie nach­weisen, dass Sie die Obliegen­heit nicht grob fahr­lässig ver­letzt haben. Unsere Leistungs­pflicht bleibt auch inso­weit bestehen, als Sie nach­weisen, dass die vor­sätz­liche oder grob fahr­lässige Obliegen­heits­verletzung weder für die Fest­stellung des Versicherungs­falls noch für die Fest­stellung oder den Um­fang unserer Leistungs­pflicht ur­sächlich war. Bei arg­listiger Verletz­ung sind wir in jedem Fall leistungs­frei.

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