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Hilfe! Bei mir wurde eingebrochen!

Wir sind für Sie da!

Zuallererst heißt es:

Gefahren minimieren! Schützen Sie sich selbst.

Befolgen Sie folgende Schritte:

Bitte bewahren Sie Ruhe.

Rufen Sie die Polizei 110.

Gehen Sie kein Risiko ein.

Lassen Sie alles unverändert.

Machen Sie Fotos, bevor Sie etwas verändern

Senden Sie uns bitte Fotos des gesam­ten Schaden­aus­maßes sowie Über­sichts­auf­nahmen aller betroff­en­en Räume. Senden Sie uns bitte eben­falls Auf­nahmen aller Ein­bruchs­spuren in der Über­sicht sowie im Detail.

Leiten Sie die wichtigsten Sofortmaßnahmen ein:

Sichern Sie das Ge­bäude, um einen wei­ter­en Ein­bruch zu ver­hindern. Führen Sie Not­repa­ra­turen durch, um die Gebäude­öff­nung­en ordent­lich zu ver­schließen. Setzen Sie sich gege­ben­en­falls mit dem Haus­meister oder der Haus­ver­wal­tung in Ver­bind­ung.

Schaden telefonisch melden

Rufen Sie bitte an und schildern Sie uns den Schaden so genau wie mög­lich: Schaden­tag, Uhr­zeit, Ort, Unfall­situation, Verursacher, Vorschäden. Gerne können Sie sich auch an Ihren Vertriebs­partner wenden.
Melden Sie den Schaden sofort – auch bei einer Panne im Rahmen Ihres Schutzbriefes

National

Montag - Sonntag, 24 Stunden erreichbar
+49 800 6236-6236

International

Montag - Sonntag, 24 Stunden erreichbar
+49 89 6236-6236

Schaden online melden

Unsere Tipps helfen Ihnen dabei, in der jeweiligen Schadensituation richtig zu handeln.
Melden Sie den Schaden sofort – auch bei einer Panne im Rahmen Ihres Schutzbriefes

Kraftfahrzeug

Wenn Sie z.B. in einen Verkehrsunfall verwickelt waren oder Ihr Kraftfahrzeug beschädigt wurde. Schaden online melden

Gebäude & Hausrat

Wenn Sie z.B. im Wohnbereich Ihres Hauses einen Leitungs­wasser­schaden haben.
 
Schaden online melden

Unfall

Wenn Sie z.B. bei Glätte mit dem Fahrrad gestürzt sind und Ihr Arm gebrochen ist.
 
Schaden online melden

Haftpflicht

Wenn Sie z.B. die Stereoanlage oder den Fernseher Ihres Freundes beschädigt haben. Schaden online melden

Der Schaden ist gemeldet!

Wie geht es weiter und was benötigen wir noch von Ihnen?

Schicken Sie uns die Fotos, An­gaben und Unter­lagen am besten online an schaden@vkb.de mit An­gabe der Schaden- oder Versicher­ungs­nummer.
Für den Gebäude­schaden: einen Kosten­vor­anschlag zur Behe­bung des Schadens sowie aus­sage­kräftige Schaden­fotos. Für den Dieb­stahl­­schaden: eine Auf­stell­­ung aller gestohl­­enen Sachen, Anschaff­ungs­­rechnungen in Kopie sowie Fotos, auf denen die Sachen zu sehen sind (z. B. Familien­­fotos). Teilen Sie uns das poli­zei­­liche Akten­­zeichen zur Anfor­der­ung der Ermitt­lungs­akte mit. Leider kann es einige Zeit dauern, bis uns diese vor­­liegt. Ist der Täter be­kannt oder haben Sie eine Ver­­mu­­tung, dann teilen Sie dies bitte der Poli­zei und uns mit.

Download aller Tipps im PDF-Format

Praktischer Überblick mit allen Tipps, Hinweisen und Telefonnummern
Tipps als PDF
PDF, ca. 131 KB

Tipps bei verschiedenen Schadenfällen

Leitungs­wasser­schaden Sturm- und Hagelschaden Überschwemmungsschaden Feuerschaden

Wir wünschen Ihnen alles Gute! Sollte dennoch einmal etwas passieren, sind wir für Sie da.

Aufgrund der mit Ihnen getroffenen vertrag­lichen Verein­barungen sind Sie im Schaden­fall ver­pflichtet, uns wahrheitsgemäß und frist­gerecht jede Aus­kunft zu erteilen, die zur Fest­stellung des Versicherungs­falls oder des Umfangs unserer Leistungs­pflicht erfor­derlich ist, und uns die sach­gerechte Prüf­ung unserer Leistungs­pflicht inso­weit zu ermög­lichen, als Sie alles Ihnen zur Sach­verhalts­auf­klärung Zumut­bare unter­nehmen. Soweit zumut­bar, haben Sie uns auch frist­gerecht Belege vorzu­legen.   Wird gegen diese Obliegen­heiten vor­sätzlich ver­stoßen, ver­lieren Sie Ihren Anspruch auf die Versicher­ungs­leistung. Bei einer grob fahr­lässigen Pflicht­verletzung kann der Versicher­ungsschutz ent­sprechend dem Verschul­dens­grad ganz oder teil­weise ent­fallen. Eine Kürzung erfolgt nicht, wenn Sie nach­weisen, dass Sie die Obliegen­heit nicht grob fahr­lässig ver­letzt haben. Unsere Leistungs­pflicht bleibt auch inso­weit bestehen, als Sie nach­weisen, dass die vor­sätz­liche oder grob fahr­lässige Obliegen­heits­verletzung weder für die Fest­stellung des Versicherungs­falls noch für die Fest­stellung oder den Um­fang unserer Leistungs­pflicht ur­sächlich war. Bei arg­listiger Verletz­ung sind wir in jedem Fall leistungs­frei.

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