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Hochwasserschaden melden

Schnelle Schadens­meldung

Damit wir Ihnen rasch helfen und Ihren Schaden zügig bearbeiten können, bitten wir Sie, Ihren Schaden idealerweise innerhalb von 24 Stunden zu melden.

Schaden telefonisch melden

Rufen Sie bitte an und schildern Sie uns den Schaden so genau wie mög­lich: Schaden­tag, Uhr­zeit, Ort, Unfall­situation, Verursacher, Vorschäden. Gerne können Sie sich auch an Ihren Vertriebs­partner wenden.

National

Montag - Sonntag, 24 Stunden erreichbar
+49 800 6236-6236

International

Montag - Sonntag, 24 Stunden erreichbar
+49 89 6236-6236

Schaden online melden

Gerne können Sie uns Ihren Schaden auch über unsere Online-Schaden­meldung melden. Schildern Sie uns den Schaden so genau wie möglich. Vor­lie­gende Angaben und Unter­lagen können Sie der Schaden­meldung an­hängen oder an schaden@vkb.de mit Angabe der Schaden- oder Versicher­­ungs­nummer senden.

Kraftfahrzeug

Wenn Sie z.B. in einen Verkehrsunfall verwickelt waren oder Ihr Kraftfahrzeug beschädigt wurde. Schaden online melden

Gebäude & Hausrat

Wenn Sie z.B. im Wohnbereich Ihres Hauses einen Leitungs­wasser­schaden haben.
 
Schaden online melden

Unfall

Wenn Sie z.B. bei Glätte mit dem Fahrrad gestürzt sind und Ihr Arm gebrochen ist.
 
Schaden online melden

Haftpflicht

Wenn Sie z.B. die Stereoanlage oder den Fernseher Ihres Freundes beschädigt haben. Schaden online melden

Kundenerfahrungen mit unserer Schadens­abwicklung

Heike Mallad

Kundenstimme im O-Ton "Herr Stöcklein von der Versicherungskammer Bayern hat mir in einer einfühlsamen Art und Weise die Sorge genommen, dass große Kosten auf mich zukommen könnten."
Zum Erfahrungsbericht

Rudolf Faber

Kundenstimme im O-Ton "Ich hatte erst vor zwei Jahren meine Versicherung aufgestckt, um gegen Hagel, Sturm und andere Wetterschäden abgesichert zu sein, aber beispielsweise auch gegen Wasserschäden."
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Hartmut Boehm

Kundenstimme im O-Ton "Ich komme aus dem Bereich, mir war es wichtig, eine Fünf-Sterne-Versicherung zu haben. Auch, wenn das natürlich nicht ganz billig ist."
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Daniel Wagner

Kundenstimme im O-Ton "Erst kam ein Rettungswagen, dann noch die Polizei. Wir waren im ersten Moment ziemlich überfordert."
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Anne Scherer

Kundeninterview "Der Installateur hat mir empfohlen, direkt die Versicherung zu kontaktieren (...)"
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Kundin Mallad und Christian Stöcklein

Erfahrungsbericht "(...) für den Fall der Fälle weiß ich jetzt: Es kann mir nichts passieren."
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Markus Gritzner

Kundeninterview "Es ist Sonntag und sie rufen den Notdienst, der zur Sicherheit das gesamte Wasser im Haus abstellt (...)"
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Johannes Herold

Kundeninterview "An einem Sonntagabend bekommt Johannes Herold von seiner Tochter Bescheid, dass der Strom ausgefallen ist (...)"
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So einfach melden Sie einen Schaden

Wichtige Infos zur Hand haben

Was ist wann und wo passiert? Machen Sie am besten auch gleich ein paar Fotos vom Schaden – das beschleunigt alles.

Schaden telefonisch oder online melden

Am schnellsten geht es telefonisch. Alternativ können Sie den Schaden ganz bequem über unser Online-Formular melden.

Danach übernehmen wir für Sie

Ihre Meldung wird geprüft und wir setzen uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung, um die nächsten Schritte zu besprechen.
Schaden telefonisch melden Schaden online melden

Infos zu unseren Versicherungen

Elementarversicherung

Richten Starkregen und Hochwasser Schäden am Gebäude oder an Ihrem Hausrat an, dann übernimmt Ihre Elementarschadenversicherung die Kosten für die Reparaturen und Sanierungsmaßnahmen.
Zur Elementarversicherung

Hausratversicherung

Dass Gegenstände des Hausrats in Folge eines Wasserschadens zerstört werden, ist für die Eigentümer ein Horrorszenario. Mit uns können Sie sich für solch einen Fall effektiv absichern.
Zur Hausratversicherung

Kfz-Versicherung

Wer sein Fahrzeug nicht vor den Wassermassen retten konnte, ist durch die Kfz-Versicherung bzw. Autoversicherung gegen Hochwasser-Schäden versichert.
Zur Kfz-Versicherung

Hilfreiche Apps & Services

Alle Wetter

Die praktische MehrWetter-App

Nur unsere MehrWetter-App zeigt Ihnen haus­nummern­genau und bis zu zehn Tage im Voraus die Wetter­lage an. Planen Sie Ihre Touren und Aktivi­täten und lassen Sie sich bei Unwetter warnen.
Zur MehrWetter-App

KATWARN-App

Kosten­lose Katastrophen-Warnung!

KATWARN ist ein ergänzen­des Katastrophen­warn- und Informations­system, das in Zusammen­arbeit von Fraunhofer FOKUS und der Versicherungs­kammer Bayern für Sie entwickelt wurde.
Zur KATWARN App

Häufig gestellte Fragen rund um den Schadensfall

Ich muss einen Schaden melden – worauf muss ich achten?
Kontaktieren Sie uns bitte so rasch wie möglich. Und nennen Sie uns die Versicherungs- und Telefonnummer sowie Ihre E-Mail-Adresse. Wenn Sie unsere Online-Formulare für die Schadenmeldung nutzen, füllen Sie einfach die vorbereiteten Felder aus.  Wie ist das Wasser in das Gebäude eingedrungen? Wie hoch steht das Wasser? Wie viele Räume sind betroffen? Am besten Sie fotografieren die Problemstellen (bitte keine Videos) und erstellen eine ausführliche Schaden-Liste. Dazu legen Sie die Einkaufsbelege der beschädigten Gebrauchsgegenstände. Haben Sie die Rechnungen nicht mehr, dann ergänzen Sie die Liste bitte aus Ihrem Gedächtnis. Wichtig sind dabei der ungefähre Anschaffungszeitpunkt und Neupreis.
Kommt ein Sachverständiger vorbei?
Wir möchten Ihnen schnell finanziell helfen. Bei Hochwasser-Schäden ist es allerdings häufig notwendig, dass ein Gutachter zu Ihnen kommt. Er bzw. sie wird sich direkt bei Ihnen melden, um einen Termin auszumachen, der für Sie gut passt.
Wo bekomme ich Pumpen, wenn die Feuerwehr keine mehr zur Verfügung hat?
Wir haben zahlreiche Dienstleister, auch aus anderen Bundesländern, welche uns Kapazitäten für Trockengeräte zur Verfügung stellen. Pumpen und Nass-Trockensauger erhalten Sie auch in Baumärkten oder können bei speziellen Firmen ausgeliehen werden. Die Leihgebühr übernehmen wir im Rahmen Ihrer Elementarschadenversicherung.
Wer bezahlt die Feuerwehr, wenn abgepumpt werden muss?
Feuerwehren können solche Aufwendungen in Rechnung stellen, das besagt das bayerische Feuerwehrgesetz. Manche Gemeinden haben dies jedoch in ihren Satzungen ausgeschlossen.
Kann ich beschädigte Gegenstände entsorgen?
Wir wissen, dass man die Spuren einer solchen Katastrophe schnell beseitigen will. Trotzdem bitten wir Sie um Geduld und empfehlen, beschädigte Gegenstände nicht gleich zu entsorgen. Sie sollten sie bis zu unserer „Entsorgungsfreigabe“ aufbewahren. Nur so können wir uns ein Bild von der Lage machen und Ihnen rasch helfen.
Welche Schäden sind nicht versichert?
Für Wasserschäden durch Grundwasser besteht grundsätzlich kein Versicherungsschutz. Auch sogenannte „Mischwasserschäden“ (durch Hochwasser und Grundwasser) sind in der Regel nicht versichert. Wir setzen einen Sachverständigen ein, der die genaue Ursache für Sie klärt. Der Berater in Ihrer Nähe hilft Ihnen jederzeit weiter, wenn Sie Fragen zum richtigen Versicherungsschutz haben.

Die Ratgeber der Versicherungskammer Bayern

Ratgeber: Mobilität

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Ratgeber: Reise

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Ratgeber: Haus & Recht

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Ratgeber: Altersvorsorge & Lebensversicherung

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Ratgeber: Geld & Beruf

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Ratgeber: Gesundheit & Pflege

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Produkte

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