Ich muss einen Schaden melden – worauf muss ich achten?
Kontaktieren Sie uns bitte so rasch wie möglich. Und nennen Sie uns die Versicherungs- und Telefonnummer sowie Ihre E-Mail-Adresse. Wenn Sie unsere Online-Formulare für die Schadenmeldung nutzen, füllen Sie einfach die vorbereiteten Felder aus.
Wie ist das Wasser in das Gebäude eingedrungen? Wie hoch steht das Wasser? Wie viele Räume sind betroffen?
Am besten Sie fotografieren die Problemstellen (bitte keine Videos) und erstellen eine ausführliche Schaden-Liste. Dazu legen Sie die Einkaufsbelege der beschädigten Gebrauchsgegenstände. Haben Sie die Rechnungen nicht mehr, dann ergänzen Sie die Liste bitte aus Ihrem Gedächtnis. Wichtig sind dabei der ungefähre Anschaffungszeitpunkt und Neupreis.
Kommt ein Sachverständiger vorbei?
Wir möchten Ihnen schnell finanziell helfen. Bei Hochwasser-Schäden ist es allerdings häufig notwendig, dass ein Gutachter zu Ihnen kommt. Er bzw. sie wird sich direkt bei Ihnen melden, um einen Termin auszumachen, der für Sie gut passt.
Wo bekomme ich Pumpen, wenn die Feuerwehr keine mehr zur Verfügung hat?
Wir haben zahlreiche Dienstleister, auch aus anderen Bundesländern, welche uns Kapazitäten für Trockengeräte zur Verfügung stellen.
Pumpen und Nass-Trockensauger erhalten Sie auch in Baumärkten oder können bei speziellen Firmen ausgeliehen werden. Die Leihgebühr übernehmen wir im Rahmen Ihrer Elementarschadenversicherung.
Wer bezahlt die Feuerwehr, wenn abgepumpt werden muss?
Feuerwehren können solche Aufwendungen in Rechnung stellen, das besagt das bayerische Feuerwehrgesetz. Manche Gemeinden haben dies jedoch in ihren Satzungen ausgeschlossen.
Kann ich beschädigte Gegenstände entsorgen?
Wir wissen, dass man die Spuren einer solchen Katastrophe schnell beseitigen will. Trotzdem bitten wir Sie um Geduld und empfehlen, beschädigte Gegenstände nicht gleich zu entsorgen. Sie sollten sie bis zu unserer „Entsorgungsfreigabe“ aufbewahren. Nur so können wir uns ein Bild von der Lage machen und Ihnen rasch helfen.
Welche Schäden sind nicht versichert?
Für Wasserschäden durch Grundwasser besteht grundsätzlich kein Versicherungsschutz. Auch sogenannte „Mischwasserschäden“ (durch Hochwasser und Grundwasser) sind in der Regel nicht versichert. Wir setzen einen Sachverständigen ein, der die genaue Ursache für Sie klärt. Der Berater in Ihrer Nähe hilft Ihnen jederzeit weiter, wenn Sie Fragen zum richtigen Versicherungsschutz haben.