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Verhinderungspflege beantragen

Wenn die reguläre Pflegeperson wegen Urlaub, Krankheit oder einem anderen Grund die Pflege vorübergehend nicht sicherstellen kann, beteiligen wir uns an den Kosten der Ersatzpflege. Dazu muss mindestens Pflegegrad 2 bestehen.  Höhe der Kosten Die Kosten können bis zu 3.539 Euro für maximal 56 Tage je Kalenderjahr übernommen werden. Diese Tage müssen nicht in einem zusammenhängenden Zeitraum erfolgen. Hierbei handelt es sich um ein gemeinsames Budget für die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Sie können frei entscheiden, wie Sie diesen Betrag zwischen den beiden Leistungsarten aufteilen, je nach Ihren individuellen Bedürfnissen und Ihrer persönlichen Lebenssituation.

Tageweise Verhinderungs­pflege

Das Pflegegeld wird anteilig gekürzt, sofern die reguläre Pflegeperson täglich mindestens 8 Stunden an mehreren zusammenhängenden Tagen an der Pflege gehindert ist.  

Stundeweise Verhinder­ungs­pflege

Ist die reguläre Pflegeperson weniger als 8 Stunden an der Pflege gehindert, dann wird das Pflegegeld nicht gekürzt. In diesen Fällen wird nur der Höchstsatz belastet und nicht die 56 Tage der Höchstanspruchsdauer.

Ersatzpflege durch Verwandte/Verschwägerte

bis zum 2. Grad oder in häuslicher Gemeinschaft lebend
Wird die Ersatzpflege von bis zum 2. Grad Verwandten oder Verschwägerten oder in häuslicher Gemeinschaft lebender übernommen, geschieht dies meist nicht erwerbsmäßig. In diesen Fällen zahlen wir den 2-fachen Betrag des Pflegegeldes des entsprechenden Pflegegrades. Zusätzliche Aufwendungen, wie Fahrtkosten oder Verdienstausfall, können wir ebenfalls im Rahmen des Höchstsatzes erstatten. Dazu benötigen wir einen entsprechenden Nachweis.

Beantragen Sie Verhinderungspflege bei uns: So einfach geht's!

Wenn Sie Leistungen für die Verhinderungspflege beantragen möchten, helfen wir Ihnen gerne weiter. Alles was Sie tun müssen, ist den Antrag für Verhinderungspflege auszufüllen und ihn zusammen mit der Rechnung oder einer Kostenaufstellung an uns zu schicken. Gerne können Sie dafür auch unsere Musterrechnung verwenden. Bitte beachten Sie, dass wir für jede eingereichte Rechnung entweder unser vollständig ausgefülltes Antragsformular oder die erforderlichen Angaben zur Verhinderungspflege in schriftlicher Form benötigen. Ihr Antrag bezieht sich immer auf die durch die beigefügte Rechnung nachgewiesenen, bereits entstandenen Kosten. Die gemachten Angaben gelten nicht für künftige, noch nicht angefallene Kosten. Den Antrag können Sie ganz bequem von unserer Webseite herunterladen. Sobald Sie alles vorbereitet haben, senden Sie die Unterlagen einfach per E-Mail an pflege-leistung@vkb.de – das geht schnell und unkompliziert. Falls Sie mehr Informationen brauchen, werfen Sie einen Blick in unser Merkblatt, das Ihnen alle wichtigen Details liefert.
Antrag für Verhinderungspflege
PDF, ca. 91 KB
Antrag für Verhinderungspflege - Musterrechnung
PDF, ca. 80 KB
Merkblatt: Verhinderungspflege
PDF, ca. 83 KB
Merkblatt: Kurzzeitpflege
PDF, ca. 61 KB

Sie haben Fragen? Wir sind für Sie da!

Tipp

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Sie erreichen uns Montag bis Freitag von 8:00 – 18:00 Uhr.
+49 89 2160-9010

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pflege-leistung@vkb.de

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