Beratung finden Anmelden Autoversicherung Campingversicherung Verkehrs-Rechtsschutz E-Auto-Versicherung Mopedversicherung E-Scooter-Versicherung Motorradversicherung E-Bike-Versicherung Auslandskrankenversicherung (Urlaub) Auslandskrankenversicherung (Langzeit) Reiseversicherungspaket für mehrere Reisen Reiseversicherungspaket für eine Reise Reiserücktrittsversicherung für mehrere Reisen Reiserücktrittsversicherung für eine Reise Ratgeber Mobilität Ratgeber Reise Übersicht Mobilität & Reise Hausratversicherung Wohngebäudeversicherung Haus- & Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung Haus- & Wohnrechtsschutzversicherung Elementarversicherung Bauherren-Haftpflichtversicherung Bauherren-Rechtsschutz Privathaftpflichtversicherung Tierhalterhaftpflichtversicherung Haus- & Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung Bauherren-Haftpflichtversicherung Praktikantenversicherung Privat-Rechtsschutz Verkehrs-Rechtsschutz Bauherren-Rechtsschutz Haus- & Wohnrechtsschutz Berufs-Rechtsschutz Ratgeber Haus & Recht Übersicht Haus & Recht Private Krankenversicherung für Angestellte Private Krankenversicherung für Selbstständige Private Krankenversicherung für Beamte Private Krankenversicherung für Beamtenanwärter Private Krankenversicherung für Lehrer Beihilfeoptionen Zahnzusatzversicherung Zusatzversicherung Heilpraktiker Gesundheitsvorsorge-Versicherung Krankenhauszusatzversicherung Krankenhaustagegeld Verdienstausfall-Versicherung Krankenzusatzversicherung für Kinder Versicherung für Hören & Sehen Unfallversicherung Unfallversicherung mit Beitragsrückzahlung Kinder-Invaliditäts-Zusatzversorgung Pflegezusatzversicherung Staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung Ratgeber Gesundheit & Pflege Übersicht Gesundheit & Pflege Berufsunfähigkeitsversicherung Grundfähigkeitsversicherung Verdienstausfall-Versicherung Private Altersvorsorge Betriebliche Altersvorsorge Riester-Rente Rürup-Rente SofortRente JuniorRente Geldanlage Risiko-Lebensversicherung Sterbegeldversicherung Ratgeber Leben & Altersvorsorge Ratgeber Geld & Beruf Übersicht Beruf, Alter & Finanzen Online-Kontaktformular Kfz-Schaden melden Gebäude- & Hausratschaden melden Haftpflicht-Schaden melden Unfallschaden melden Reiserücktritts- & Reiseabbruchversicherung Informationen zu Schadensmeldungen Krankentagegeld-Leistungen beantragen Pflege-Leistungen beantragen Anträge für Beihilfeberechtigte Riester-Zulagen-Portal Betriebliche & kirchliche Ergänzungsversicherung Übersicht Leistungen beantragen Privatkunden-Portal Riester-Zulagenportal Mein Gesundheitsmanager MindCareDirekt Digitale Sprechstunde Digitaler Hautarzt Kleine Löschmeister-App MehrWetter-App KATWARN-App Gesundheitsservices Mein Gesundheitsmanager Reiseservices KVNR anfragen Elektronische Versicherungsbestätigung Interaktive Beratungstools Adresse ändern Persönliche Daten ändern Bankverbindung ändern Arbeitgeberbescheinigung Steuerbescheinigung Elektronische Versicherungsbestätigung Grüne Karte Beitragsfreistellung Online-Kontaktformular Berater finden Telefonnummern Adressen Lob & Kritik Sichere Kommunikation Services im Überblick Privatkunden Firmenkunden
Kontakt
Kontakt

Erstmeldung Arbeitsunfähigkeit

– für Arbeitnehmer

Bitte beantworten Sie die nachfolgenden Fragen und senden diese am Ende des Vorgangs an uns ab. Sobald uns alle Unterlagen vorliegen, werden wir umgehend die Bearbeitung Ihrer Krankentagegeldunterlagen aufnehmen.
Nur die mit * gekennzeichneten Angaben sind Pflichtangaben.

Häufig gestellte Fragen & Downloads

Wann liegt Arbeitsunfähigkeit vor?
Diese liegt vor, wenn Sie Ihre berufliche Tätigkeit nach medizinischem Befund vorübergehend ✓ in keiner Weise (100 %) ausüben können,
✓ sie auch nicht ausüben und
✓ keiner anderweitigen Erwerbstätigkeit nachgehen.
Wie kann ich meine Arbeitsunfähigkeit melden?
So können Sie Ihre Arbeitsunfähigkeit melden: ✓ telefonisch unter +49 89 2160-8409
✓ via Online-Formular
✓ per E-Mail an kranken-leistung@vkb.de
✓ per Post: Bayerische Beamtenkrankenkasse Aktiengesellschaft, Maximilianstraße 53, 81537 München. 
Bitte achten Sie darauf, dass Sie immer Ihre Versicherungsnummer angeben.
Gibt es Meldefristen?
Die Meldung der Arbeitsunfähigkeit muss spätestens bis zum Ablauf der tariflichen Karenzzeit schriftlich oder telefonisch erfolgen. Bei späterer Meldung besteht bis zum Tag der Anzeige kein Anspruch auf Krankentagegeld.
Was versteht man unter Karenzzeit?
Karenzeit ist der vereinbarte Zeitraum zwischen der ärztlich festgestellten Arbeitsunfähigkeit und dem Beginn Ihres Krankentagegeldanspruchs. Bei Arbeitnehmern beträgt die Karenzzeit üblicherweise 42 Tage, da eine 6-wöchige Lohnfortzahlung besteht. Ab dem 43. Tag erfolgt die Krankentagegeldzahlung. Die Karenzzeit ist in der Regel im Tarifnamen zu erkennen. Zum Beispiel bei dem Tarif TA 43 erfolgt die Zahlung des Krankentagegeldes ab dem 43. Tag.
Was ist während einer Arbeitsunfähigkeit zu tun?
Grundsätzlich ist eine fortdauernde Arbeitsunfähigkeit auf Verlangen des Versicherers, mindestens jedoch in 14-tägigen Abständen, nachzuweisen. Darüber hinaus kann eine ärztliche Nachuntersuchung erforderlich sein. Die wichtigsten Punkte, die Sie bei einer Arbeitsunfähigkeit beachten sollten, haben wir für Sie zusammengefasst: Sie müssen Ihre Arbeitsunfähigkeit nachweisen ✓ Das entsprechende Formular schicken wir Ihnen nach Anzeige der Arbeitsunfähigkeit zu.
✓ Bitte schicken Sie uns das Formular unbedingt bis zu dem jeweils genannten Rückgabedatum zurück.
✓ Achten Sie bitte darauf, dass Ihr behandelnder Arzt den Antrag immer vollständig ausfüllt, alle Behandlungsdaten vermerkt und die Angaben zu Ihrer Person vollständig sind. Ihre Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
Ihr Einkommen verringert sich Das Einkommen kann sich während der Vertragslaufzeit ändern. Sie müssten uns bedingungsgemäß unverzüglich über eine etwaige Minderung des Einkommens unterrichten, damit der Versicherungsschutz entsprechend angepasst werden kann. Wir können jedoch nachvollziehen, dass man bei der Bewältigung seiner täglichen Verpflichtungen nicht auch noch an Versicherungsbedingungen denken kann. Deshalb prüfen wir die Richtigkeit des Versicherungsschutzes in jedem Leistungsfall anhand der von uns angeforderten aktuellen Einkommensunterlagen. Eine ärztliche Nachuntersuchung kann erforderlich sein Während Ihrer Arbeitsunfähigkeit ist es möglich, dass wir Sie bitten, sich von einem von uns beauftragten Arzt untersuchen zu lassen. Nehmen Sie diesen Termin unbedingt wahr, da Sie sonst Ihren Anspruch auf Krankentagegeld verlieren. Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen den Arzttermin nicht einhalten können, informieren Sie uns bitte unverzüglich und senden Sie uns ein Attest Ihres behandelnden Arztes zu, aus dem die medizinische Begründung für Ihr Fernbleiben hervorgeht. Informieren Sie uns, falls Sie sich nicht an Ihrem Wohnort aufhalten Wenn Sie sich während der Arbeitsunfähigkeit nicht am Wohnort (uns bekannte Anschrift) aufhalten, teilen Sie uns dies bitte umgehend mit (beispielsweise Aufenthalt am Zweitwohnsitz).
Was ist unabhängig von einer Arbeitsunfähigkeit zu tun?
Bitte melden Sie uns sofort ✓ jeden Wechsel Ihrer beruflichen Tätigkeit
✓ einen geplanten Neuabschluss einer weiteren Krankentagegeld-Versicherung oder
✓ die Erhöhung einer anderweitig bestehenden Krankentagegeld-Versicherung.
Merkblatt Obliegenheitsverletzung
PDF, ca. 47 KB
Merkblatt Krankentagegeldversicherung
PDF, ca. 35 KB
Nachweis über die Arbeitsunfähigkeit
PDF, ca. 79 KB

Sie haben Fragen? Wir sind für Sie da!

Servicehotline Krankentagegeld

Sie erreichen uns Montag bis Freitag von 8:00 – 18:00 Uhr
+49 89 2160-8409

Produkte

Zahnzusatzversicherung Krankenhauszusatzversicherung Gesundheitsvorsorge Private Krankenversicherung für Beamte Zusatzversicherung Heilpraktiker Private Krankenversicherung

Service & Kontakt

Kfz-Schaden melden Leistungsantrag per Post Leistungsantrag per Service App Elektronisches Postfach Online-Kontaktformular Telefonischer Kontakt Berater finden

Das könnte Sie interessieren

Kfz-Versicherung Reiserücktrittsversicherung Reiseversicherungspaket Wohngebäudeversicherung Unfallversicherung Beihilfeantrag und Rechnung einreichen Newsletter abonnieren

Über uns

Unternehmen Karriere Presse Lob & Kritik
Unsere Auszeichnungen Impressum Datenschutz-Hinweise Compliance-Hinweise Barrierefreiheit Cookie-Einstellungen Social Media