• Rundumschutz für Ihr Eigenheim

    Versicherungen für Ihr Haus: Diese brauchen Sie wirklich

Rundum-Schutz für Ihr Eigenheim

Wohngebäude-, Haus­rat-, Risiko­lebens­ver­sicher­ung: Immo­bi­lien­be­sitzer können die ver­schie­den­sten Ver­sicher­ungen für ihr Haus ab­schließen. Dabei wissen viele Eigen­tümer gar nicht genau, welche Ab­sicher­ung wirk­lich nötig ist und welche Risi­ken mit welcher Police ab­ge­deckt sind. Er­fahren Sie hier, wie Sie Ihr Eigen­heim aus­reich­end ab­sichern.

Auch wenn es keine gesetz­liche Ver­pflicht­ung für Immo­bilien­be­sitzer zum Ab­schluss einer Ge­bäude­ver­sicher­ung gibt, sollten Sie den­noch eine solche Po­lice haben. Der Grund dafür ist ganz ein­fach: Ihr Eigen­heim, ob Haus oder Wohn­ung, ge­hört zu den größten Inves­ti­tion­en in Ihrem Leben. In Ihren eigen­en vier Wänden stecken oft das ge­samte Er­spar­te und viele Monats­ge­hälter. Viel­leicht sind Sie sogar ge­rade noch dabei, Ihren Immo­bilien­kredit zurück­zu­zahlen.
Ohne Versicher­ungs­schutz kann der Traum vom Eigen­heim jäh enden, zum Bei­spiel, wenn ein Wasser­scha­den oder ein Feuer Ihre Wohn­räume un­be­wohn­bar macht oder ein Sturm das Dach ab­deckt. Die Kosten für die Repa­ra­tur oder In­stand­setz­ung können je nach Immo­bilie schnell die Grenze von 100.000 Euro über­schreiten. Mit einer Wohn­gebäude­ver­sicher­ung sind Sie gegen hohe Kosten bei Schäden an Ihrem Haus und am so­ge­nannten „festen Inventar“ ab­ge­sichert. Natür­lich kommt die Wohn­gebäude­ver­sicher­ung auch für Klein- und Kleinst­schäden auf, wenn zum Bei­spiel bei einem Sturm nur drei Dach­ziegel ab­ge­deckt werden.

Aus diesen Bausteinen besteht die Wohn­gebäude­versicherung

  • Feuer­versicherung: Damit sind Sie bei Schäden an Ihrem Haus und an festen Bau­teilen ver­sichert, die durch einen Blitz­schlag, einen Brand, eine Explo­sion oder Implo­sion ent­stehen.
  • Leitungs­wasser­versicherung: Dieser Bau­stein greift bei Schäden, die durch Leit­ungs­wasser ent­stehen. Ur­sache kann zum Bei­spiel ein Rohr­bruch sein, wenn kaltes Wasser im Winter in den Wasser­leit­ungen ge­friert, sich dabei aus­dehnt und die Leit­ungen zum Bersten bringt.
  • Sturm­versicherung: Dieser Bau­stein der Ge­bäude­ver­sicher­ung über­nimmt Schäden, die durch Sturm ab Wind­stärke 8 sowie Hagel an Ihrem Haus ent­stehen. Auch Folge­schäden sind damit ab­ge­deckt. Wer sich an das Sturm­tief „Xavier“ aus dem Oktober 2017 oder „Friederike“ aus dem Januar 2018 er­innert, weiß, welche ver­heer­ende Wirk­ung Stürme haben können.

Welche Kosten übernimmt die Wohngebäude­versicherung?

Mit einer Wohn­gebäude­ver­sicher­ung sind Sie rund­um ab­ge­sichert. Wenn nötig wird Ihr Haus voll­ständig und gleich­wertig wieder her­gestellt.
Manchmal fallen nach einem Schadens­fall Auf­wände für provi­sor­ische Maß­nahmen an wie das Ab­dichten eines Dachs nach einem Sturm­schaden, um die Zeit zu über­brücken, bis das Dach komp­lett repa­riert wird. Auch diese Kosten sind ent­halten. Sind die Bewohner ge­zwungen, nach einem Schaden in einem Hotel zu wohnen, über­nimmt die Wohn­gebäude­ver­sicher­ung diese Rech­nung ebenso. Mehr Infos über die Leist­ungen der Wohn­gebäude­versicherung.

Fakten zur Gebäudeversicherung in Deutschland

Der Gesamt­verband der Deutschen Ver­sicher­ungs­wirt­schaft (GDV) hat im Jahr 2017 ins­gesamt 200.000 Feuer­schäden ge­zählt, die von einer Wohn­gebäude­ver­sicher­ung regu­liert wurden. Hier­für haben die deut­schen Ver­sicher­ungs­gesell­schaften über eine Milli­arde Euro an Kosten er­stattet. Die Spitzen­position nehmen Schäden durch Leit­ungs­wasser ein. Dem­nach wurden laut Daten des GDV ins­gesamt 1,14 Milli­onen Schäden ge­meldet, die durch Leit­ungs­wasser ent­standen sind. Für diese Schadens­fälle haben die Ver­sicherer über 2,7 Milliarden Euro an die Ge­schädig­ten ge­zahlt.
2,3 Millionen Schäden
wurden 2017 laut GDV an die Versicherer gemeldet.
In der Statistik des GDV zeich­nete sich in den letzten Jahren ein deut­licher An­stieg der ge­meld­eten Ele­mentar­schäden ab. Gleich­zeitig er­reichte die er­statt­ete Scha­dens­summe im Ver­gleichs­zeit­raum einen bis­heri­gen Höchst­stand.
Insgesamt wurden laut GDV im Jahr 2017 fast 2,3 Milli­onen Schäden an die Ver­sicherer gemeldet.
Quelle: GDV

Tipp:
Mitversicherung von weiteren Gebäude­teilen und Photo­voltaik

Mit einer Gebäude­ver­sicher­ung können Sie übri­gens nicht nur Ihr Haus ab­sichern. Auch Schäden an weiteren Gebäu­de­teilen wie Ter­rassen­an­bauten, Winter­gärten oder Ga­ragen sowie Schäden an Photo­vol­taik­an­lagen können von der Po­lice ge­deckt werden.

Elementarschaden­versicherung – die sinnvolle Ergänzung zur Gebäude­versicherung

Mit einer Wohn­gebäude­ver­sicher­ung können Sie einen weit­reich­enden Ver­sicher­ungs­schutz für Ihr Eigen­heim er­halten. Aller­dings sind bei den meisten Poli­cen noch keine Schäden ab­ge­deckt, die durch Natur­gewal­ten ent­stand­en sind. Hier­zu zählen zum Bei­spiel Schäden durch Stark­regen, Hoch­wasser, Schnee­druck, Lawinen oder Erd­beben.
Elementarschadenversicherung als Zusatz
Auch wenn Sie nicht in der Nähe von Ge­wässern oder Bergen wohnen – Stark­regen kann jeden jeder­zeit treffen. Schon allein aus diesem Grund ist eine Ele­men­tar­schaden­ver­sicher­ung als Er­gänz­ung zur Wohn­ge­bäude­ver­sicher­ung sinn­voll. Wohnen Sie in Regionen, wo im Winter viel Schnee liegt, sollten Sie auf diesen Zu­satz­schutz keines­falls ver­zichten.
Wichtig: Vor dem Ab­schluss einer Ele­men­tar­schaden­ver­sicher­ung prüft der Ver­sicherer, ob Ihr Haus in einem poten­tiellen Ge­fähr­dungs­gebiet liegt. Damit wird das Ver­sicher­ungs­risiko ab­ge­schätzt, manche Lagen gelten sogar als nicht ver­sicher­bar. Aber: Bei der Ver­sicher­ungs­kammer Bayern sind über 99 Prozent der Ge­bäude in Deutschland ver­sicher­bar!
Schon gewusst? Seit 1. Juli 2019 sind die staat­lichen Sofort­hilfen für Hoch­wasser­opfer in Bayern weggefallen, wenn die Schäden ver­sicher­bar ge­wesen wären. Auch bis dahin gibt es keinen recht­lichen An­spruch auf staat­liche Hilfe.

Hausrat­versicherung – sinnvoller Schutz für Ihr Inventar

Stellen Sie sich vor, nach einem Ein­bruch wären alle wert­vollen Gegen­stände ge­stohl­en. Zudem hätten die Ein­brecher ran­da­liert und Schäden am Mobi­liar hinter­lassen. Alles, was den Be­troffe­nen bliebe, wären ein großer Schock und ein hoher finanz­ieller Ver­lust.
In Fällen wie diesem springt eine Haus­rat­ver­sicher­ung ein. Sie deckt Schäden am Inven­tar, die durch Ein­bruch­dieb­stahl, Blitz­schlag, Feuer, Leit­ungs­wasser oder Sturm ent­stehen. Zu­sammen mit der Wohn­gebäude­ver­sicher­ung ist diese Ver­sicher­ung fürs Haus eine opti­male Kombi­nation für einen per­fekten Rund­um­schutz. Eine Haus­rat­ver­sicher­ung gehört ohne­hin zu den Policen, die jeder Haus­besitzer ab­schließen sollte.

Vorsicht: Auf Unter­versicherung achten

Damit Ihre Haus­rat­versicherung die Kosten für ent­stand­ene Schäden am Inven­tar voll­ständig er­setzen kann, sollte die Deck­ungs­summe für Ihren Haus­rat aus­reich­end hoch an­ge­setzt werden. Um sicher­zu­gehen, dass keine Unter­ver­sicher­ung be­steht, sollten Sie die Kosten Ihres Inven­tars auf­listen und die Summe als Deck­ungs­summe für Ihre Haus­rat­ver­sicher­ung wählen.
Ein­facher ist es, wenn Sie eine Ver­sicher­ungs­summe wählen, die pau­schal 650 Euro je Qua­drat­meter Wohn­­fläche ent­spricht. Damit sind Sie auf der sicher­en Seite, denn in diesem Fall ver­zicht­en wir ver­trag­lich auf den Ein­wand der Unter­ver­sicherung.

Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht – wichtig für Vermieter

Nutzen Sie Ihr Haus nur teil­weise selbst und ver­mieten Wohn­raum? Dann sollten Sie über eine Haus- und Grund­besitz­er­haft­pflicht­ver­sicher­ung nach­denken. Denn damit schützen Sie sich vor hohen Folge­kosten bei allen Schäden, die auf Ihre „Ver­kehrs­sicher­ungs­pflicht“ zurück­gehen.
Rutscht zum Bei­spiel ein Passant auf dem Geh­weg vor Ihrem Haus im Winter aus und ver­letzt sich, weil der Weg nicht ge­streut ist, haften Sie. Stürzt ein Baum nach einem Sturm auf das Ge­bäude Ihres Nach­barn und ver­ur­sacht einen Schaden, haften Sie auch. Mit einer Haus- und Grund­besitzer­haft­pflicht­ver­sicher­ung sind Sie ab­ge­sichert. Be­wohnen Sie Ihr Eigen­heim selbst, benö­tigen Sie keine sepa­rate Haus- und Grund­besitz­er­haft­pflicht­ver­sicher­ung. Dann reicht eine Privat-Haft­pflicht­ver­sicher­ung aus.

Risiko-Lebens­ver­sicherung & Berufs­unfähig­keits­versicherung – Absicherung für die Immobilienfinanzierung

An den Tod oder eine Berufs­un­fähig­keit denkt nie­mand gerne. Doch im Fall der Fälle muss die Finanz­ier­ung für Ihr Haus weiter­hin be­dient werden. Mit einer Risiko-Lebens­ver­sicherung und/oder einer Be­rufs­unfähig­keits­ver­sicher­ung können Sie sich und Ihre An­ge­höri­gen für den Ernst­fall schützen und sicher­stellen, dass das Haus auch ohne Ihr Ein­kommen ab­be­zahlt werden kann.

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