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Betriebliche Kranken­versicherung

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Für wen eignet sich eine Betriebliche Krankenversicherung?

Für alle Arbeitgeber, die Mitarbeiter gewinnen, binden und fit halten möchten Für alle Betriebsarten
Eine betriebliche Krankenversicherung ist eine Krankenzusatzversicherung, die Sie als Arbeitgeber für Ihre Mitarbeiter abschließen. Sie stellt aus Arbeitnehmersicht eine der attraktivsten Zusatzleistungen zu den üblichen Sozialleistungen dar.
Durch die betriebliche Krankenversicherung können Sie sich als verantwortungsbewusster Arbeitgeber positionieren und qualifizierte Mitarbeiter gewinnen, binden und fit halten. Als Arbeitgeber profitieren Sie von der steuerlichen Absetzbarkeit als Betriebsausgaben. Ihre Mitarbeiter profitieren von einer hervorragenden medizinischen Versorgung, die über die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgeht.

Was ist konkret versichert?

Sehhilfen, refraktive Chirurgie (bspw. Lasik) Zahnbehandlungen und Zahn­ersatz (z.B. Inlays, Onlays, Kronen, Implantate) und zahn­medizin­ische Pro­phylaxe­behandlungen Ambulante alternative Heilmethoden Vorsorge­unter­suchungen, Schutz­impf­ungen und Malaria­pro­phy­laxe aus privatem Anlass Unvorhergesehene stationäre und ambulante Behand­lungen im Aus­land – auf allen privaten und dienst­lichen Reisen bis 2 Monate Ambulante Heilbehandlung Medizinische Hilfsmittel Chefarzt­behandlung, Ein­bett- oder Zwei­bett­zimmer, auch bei stationärer Psycho­therapie, sowie Tage­geld bei stationären Reha­bili­ta­tions­behandlungen

Starke Leistungen. Echtes Vertrauen.

Weil Sicherheit Vertrauen braucht. Unsere Betriebs-Haftpflichtversicherung wurde mit der Note "gut" von Stiftung Warentest ausgezeichnet. Vertrauen Sie auf unsere Expertise, die bereits mehr als 100.000 Firmenkunden, Landwirte und Handwerker überzeugt hat.

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So funktioniert die betriebliche Krankenversicherung (bKV)

Hätten Sie´s gewusst?

Deutsche Arbeitnehmer ziehen die bKV im Schnitt anderen Arbeitgebervorteilen wie einem Nahverkehrsticket, Dienstwagen oder Mobiltelefon vor. Jedem Viertem ist die bKV dabei sogar wichtiger als eine Gehaltserhöhung. Die Fluktuationsquote in Unternehmen mit bKV ist nur halb so hoch wie im Gesamtdurchschnitt aller Befragten.
(Quelle: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V., GFI Gesellschaft für intelligente Finanzkonzepte GmbH)

Gesund werden und fit bleiben

Unsere Gesundheitsservices sind bei allen Tarifen mitversichert

Nähere Informationen zur Nutzung der Gesundheitsservices finden Sie im Produktinformationsblatt, das Sie über ihren Arbeitgeber erhalten.

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Wie hoch ist der Beitragsvorteil einer betrieblichen Kranken­versicherung?

Im Vergleich sehen Sie, was ein Mit­arbeiter für eine vergleich­bare eigene Zusatz-Kranken­versicherung zahlen müsste.**

Mitarbeiter: 30 Jahre

Monatsbeitrag Arbeitgeber: 21,63 € Vergleichbare Krankenzusatzversicherung*: ✔ Zahn-Zusatzschutz: 8,67 € ✔ KlinikPRIVAT Unfall: 4,50 € ✔ Naturheilverfahren: 28,10 € Monatsbeitrag: 41,27 €

Mitarbeiter: 50 Jahre

Monatsbeitrag Arbeitgeber: 21,63 € Vergleichbare Krankenzusatzversicherung*: ✔ Zahn-Zusatzschutz: 19,43 € ✔ KlinikPRIVAT Unfall: 5,64 € ✔ Naturheilverfahren: 35,63 € Monatsbeitrag: 60,70 €
Die Beiträge der betrieb­lichen Kranken­versicherung sind zudem als Betriebs­ausgaben absetzbar.
*Bei Vorerkrankungen: Vereinbarung Risikozuschläge und/oder Leistungsausschlüsse bzw. eine Absicherung ist nicht mehr möglich. Einhalten von Wartezeiten ** Beispielhafte Berechnung

Häufig gestellte Fragen

Wie funktioniert eine betriebliche Krankenversicherung?
Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) ist eine Krankenzusatzversicherung, die der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern als zusätzliche betriebliche Leistung bietet. Hierbei schließt der Arbeitgeber mit einem privaten Krankenversicherer einen Versicherungsvertrag (Gruppenvertrag) für seine Belegschaft ab. Der Arbeitgeber finanziert die Versicherung und zahlt die Beiträge.
Wie sieht die lohnsteuerliche Behandlung von Arbeitgeberbeiträgen zu einer bKV aus?
Die Arbeitgeberbeiträge für eine bKV stellen derzeit einen Sachbezug dar und sind bis zu einer Freigrenze von 50 Euro pro Arbeitnehmer steuer- und sozialabgabenfrei. Für den Arbeitgeber stellen die betrieblich veranlassten Beiträge zur bKV sowie eine ggf. übernommene Pauschalsteuer und übernommene Sozialversicherungsbeiträge Betriebsausgaben dar, die steuerlich abzugsfähig sind.
Wie lange bin ich als Arbeitgeber an die Sozialleistung der bKV gebunden?
Grundsätzlich haben Sie als Arbeitgeber gemäß der im Vertrag enthaltenen Bestimmungen die Möglich­keit, die betriebliche Krankenversicherung innerhalb der entsprechenden Fristen zu kündigen. Inwieweit die durch die bKV entstandene Zusage an die Mitarbeiter zurückgenommen werden kann, hängt unter anderem von der Art und Weise der innerbetrieblichen Umsetzung ab. Gern beraten wir Sie hierzu im Detail in einem Gespräch. Vereinbaren Sie jetzt ein Beratungsgespräch.
Was ist zu beachten, wenn ein neuer Mitarbeiter eingestellt wird?
Ihr neuer unbefristet angestellter Arbeitnehmer muss innerhalb von zwei Monaten ab Beschäftigungsbeginn, beziehungsweise nach Ablauf der Probezeit, in der betrieblichen Krankenversicherung angemeldet werden.
Können meine Mitarbeiter auch ihre Familienmitglieder mitversichern?
Familienangehörige können gegen eigenen Beitrag ebenfalls von dem bKV-Leistungsspektrum profitieren und sich zu günstigen Konditionen, gegebenenfalls auch ohne Gesundheitsprüfung, ihren individuellen Versicherungsschutz zusammenstellen. Ist jedoch eine Gesundheitsprüfung erforderlich, hängt die Mitversicherung vom Ergebnis der Gesundheitsprüfung ab. Zur Familie zählen der Ehepartner oder der Lebensgefährte in häuslicher Gemeinschaft sowie Kinder bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres.
Was ist, wenn ein Mitarbeiter in Rente geht?
Mitarbeiter, die aufgrund des Renteneintritts das Unternehmen verlassen, können den Versicherungsschutz zu bKV-Konditionen fortführen. Der Mitarbeiter trägt die Kosten der Absicherung dann selbst.
Was passiert, wenn ein Arbeitnehmer das Unternehmen wechselt?
Falls einer Ihrer Arbeitnehmer das Unternehmen verlässt, kann er sich innerhalb von zwei Monaten dafür entscheiden, die betriebliche Krankenversicherung zu Einzelvertragskonditionen fortzuführen. Fortan trägt er die Kosten seiner Absicherung selbst und erhält den Versicherungsschutz ohne erneute Gesund­heits­prü­fung.

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