Beratung finden Anmelden
Mann und Frau auf einem Segelboot am Steuerrad stehend auf einem Gewässer

Betriebliche Altersvorsorge

Der einfache Weg zu mehr Rente

Arbeitgeber-Zuschuss Steuer- und Sozialabgaben-Ersparnisse Attraktive und sichere Zusatzrente oder wahlweise einmalige Kapitalauszahlung Jetzt kontaktieren

Versorgungslücke im Alter schließen

Der bequeme und flexible Weg zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV)

Viele Arbeitnehmer wissen bereits heute, dass die gesetzliche Rentenversicherung nur noch eine Grundversorgung im Alter sichert. Mit der Direktversicherung über Ihre Firma nutzen Sie hohe staatliche Förderungen um Ihre gewohnte Lebensqualität auch im Alter zu bewahren. Zusätzlich erhalten Sie seit 2019 von Ihrem Arbeitgeber noch einen Zuschuss.
Infoblatt: Fripa-Vorteile im Überblick
PDF, 2 MB

Ihre Vorteile im Überblick

Die betriebliche Vorsorge lohnt sich:

Rentenlücke wird ausgeglichen

Die Rentenlücke wird ausgeglichen

Entgeltumwandlung mit Steuervorteil

Der Beitrag für die betriebliche Altersvorsorge wird aus Ihrem Bruttogehalt gezahlt. Durch die steuerlichen Vorteile sinkt Ihr Nettogehalt aber nur um zirka die Hälfte des umgewandelten Bruttobetrags. Der Beitrag, den Sie für Ihre Rente sparen, ist daher fast doppelt so hoch im Vergleich zum eigenen Aufwand.

Frühere Vorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge ist ab dem vollendeten 62. Lebensjahr abrufbar.

Flexible Beitragszahlung

Sie können die Höhe der Beiträge bedarfsgerecht anpassen.

Rente oder Kapitalauszahlung

Sie können entscheiden, ob Sie Ihren Sparbetrag in Rentenzahlungen bis zum Lebensende oder in einer einmaligen Zahlung erhalten möchten.

Absicherung bei Arbeitslosigkeit

Ihre Betriebsrente ist „Bürgergeld-sicher" (ehemals Hartz IV), d. h. sie wird bei einem Verlust des Arbeitsplatzes nicht herangezogen.

Zusatzschutz

Hinterbliebenen-Absicherung inklusive.

Portabilität

Sie haben einen Rechtsanspruch auf Mitnahme Ihrer Direktversicherung bzw. des Versorgungskapitals zum neuen Arbeitgeber.

Ihr maßgeschneiderter Schutz – in nur 3 Schritten

Sie haben die richtigen Partner an Ihrer Seite

Unsere Experten erstellen nach einer kosten­freien Beratung Ihr indivi­du­elles Angebot

Sie entscheiden in Ruhe & sichern Ihren Betrieb optimal ab

Jetzt kontaktieren

Wie funktioniert die betriebliche Altersvorsorge?

Mit Hilfe Ihres Arbeit­gebers und einer staatlichen Förderung können Sie sich mit einer betrieb­lichen Alters­vorsorge ein zusätzliches Stand­bein für das Alter aufbauen. Sie verein­baren eine feste Summe, die Sie monatlich investieren möchten. Der Staat legt ungefähr denselben Betrag zusätzlich zu Ihrem oben­drauf. Denn Ihr Arbeit­geber kann die Beiträge aus Ihrem Brutto­gehalt an den Versorgungs­träger überweisen. Dadurch werden Steuer- und Sozial­versicherungs­beiträge eingespart die in Ihre Betriebs­rente fließen können. Ihr Betrag wird zusätzlich von Ihrem Arbeit­geber mit 15%* bezuschusst.
* Vom Gesetzgeber vorgesehene Standardregel, anderweitige Zuschüsse durch Tarifverträge oder Firmenvorgaben möglich.

Häufige Fragen zur betrieblichen Altersvorsorge

Wie funktioniert die Betriebsrente?
Mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren Sie eine betriebliche Altersvorsorge (kurz bAV), auch Betriebsrente genannt. Das Betriebsrenten-Modell legt Ihr Arbeitgeber zusammen mit unseren bAV-Experten fest. Sie entscheiden, mit welchem monatlichen Beitrag Sie Ihre Betriebsrente aufbauen wollen. Die arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente ist eine freiwillige und zusätzliche Vergütung Ihres Arbeitgebers. Diese Form der Altersvorsorge bieten nicht alle Firmen ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an. Als Arbeitnehmer haben Sie aber einen Rechtsanspruch auf eine Betriebsrente, die Sie durch Gehaltsumwandlung (sogenannte Entgeltumwandlung, das heißt, Sie zahlen in eine Rentenversicherung aus Ihrem Bruttogehalt ein) selbst ansparen.
Die Betriebsrente im kommunalen öffentlichen Dienst
Arbeitgeber und Arbeitnehmer im kommunalen öffentlichen Dienst profitieren gleichermaßen von der Entgeltumwandlung: Ein Unternehmen kann die Vorteile einer staatlich geförderten Vorsorge anbieten und so seine Mitarbeitenden besser an sich binden oder neue Fachkräfte im heutigen „War for Talents“ überzeugen. Der Nutzen für Arbeitnehmer liegt bei der staatlichen Förderung und den Sonderkonditionen bestehender Rahmenabkommen. Mehr Informationen zum Download: > Rahmenabkommen köD > Broschüre zur Kommunalrente
Wie funktioniert die staatliche Förderung der betrieblichen Altersvorsorge?
Der Staat fördert den Aufbau einer betrieblichen Altersvorsorge, indem er auf Ihren Beitrag weder Steuern noch Sozialversicherungs-Abgaben berechnet. Die Beiträge mindern Ihr Bruttogehalt: Je nach Höhe Ihrer persönlichen Belastung durch Steuerabzüge und Sozialabgaben werden Sie den monatlichen Beitrag nur etwa zur Hälfte im Netto spüren.
Wie hoch ist die staatliche Förderung der Betriebsrente?
Die Höhe der steuerlichen Förderung des Staates hängt von dem Betrag ab, den Sie monatlich oder jährlich in Ihre Betriebsrente einzahlen. Bis zu 604 Euro im Monat sind momentan (im Jahr 2024) steuer- und bis zu 302 Euro sozialabgabenfrei. Ein Beispiel:
Monatsbeitrag: 100 Euro aus Ihrem Bruttogehalt. Ihre Ersparnis: Für nur circa 50 Euro weniger Nettogehalt fließen volle 100 Euro in Ihre Betriebsrente. Die Arbeitgeberzulage in Höhe von 15 Euro (gesetzliche Standardregel) kommt noch oben drauf.
Wer ist der Versicherungsnehmer?
Der Versicherungsnehmer ist Ihr Arbeitgeber. Dieser überweist auch die Beiträge. Sie bestimmen als versicherte Person die Höhe. Auf Ihrer Gehaltsabrechnung sehen Sie, wie viel Steuern und Sozialabgaben Sie dadurch sparen.
Welche Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge gibt es für Arbeitnehmer?
Neben der Direktversicherung, unserer FirmenRente, gibt es weitere Arten der betrieblichen Altersversorgung. Zum Beispiel die Direktzusage, die Pensionskasse, der Pensionsfonds und die Unterstützungskasse. Ihr Arbeitgeber entscheidet, welche betriebliche Altersvorsorge er anbietet. Machen Sie den ersten Schritt und sprechen Sie die betriebliche Altersvorsorge in Ihrem Unternehmen an. In jedem Fall haben Sie einen Rechtsanspruch auf eine Betriebsrente durch Gehaltsumwandlung (sogenannte Entgeltumwandlung – auf die Einzahlung in eine Rentenversicherung aus Ihrem Bruttogehalt).
Was passiert mit der Betriebsrente, wenn ich meinen Job wechsle oder verliere?
Die betriebliche Altersvorsorge bleibt Ihnen sicher, denn bei einem Arbeitgeberwechsel können Sie unsere FirmenRente mitnehmen. Auch eine private Weiterführung des Vertrags ist möglich. Unsere Direktversicherung bietet Ihnen außerdem den Schutz vor Zugriff bei Arbeitslosigkeit (Bürgergeld).
Wie flexibel bleibe ich mit der FirmenRente?
Ganz nach Ihren Bedürfnissen bieten wir bei der Direktversicherung die Flexibilität, die Sie sich für eine Rentenversicherung wünschen. Sie wählen, ob Sie eine klassische sicherheitsorientierte Kapitalanlage bevorzugen und/oder von günstigen Entwicklungen der Kapitalmärkte profitieren wollen. Sie haben außerdem die Wahl zwischen Rente oder Kapitalauszahlung. Und profitieren von einem flexiblen Beginn Ihrer Rente – innerhalb der jeweils fünfjährigen Abruf- und Verlängerungsphase kann die Auszahlung abgerufen werden.

Kontakt und Vermittlung

Telefonnummer

Sie erreichen uns telefonisch.
+49 89 2160-2030

E-Mail-Adresse

Sie erreichen uns per E-Mail.
beratungswunsch@vkb-vorsorge.de

Infoblatt

Laden Sie unser Infoblatt (PDF, 169 KB) herunter.
Infoblatt herunterladen

Produkte

Betriebliche Krankenversicherung Betriebliche Altersvorsorge Ernteschutz Gebäudeversicherung Bürgschaftsversicherung Betriebliche Berufsunfähigkeit

Kundenservice

Schaden melden Leistungen beantragen Firmenkundenportal Gesundheitsservices Reiseservices

Kontakt

Online-Kontaktformular Telefonischer Kontakt Lob & Kritik

Über uns

Unternehmen Karriere Presse
Unsere Auszeichnungen Impressum Datenschutz-Hinweise Compliance-Hinweise Barrierefreiheit Cookie-Einstellungen Social Media
Jetzt kontaktieren