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Mann mit Mütze und Brille telefoniert im Freien

Rechtsservice von A bis Z

MEINRECHT

MEINRECHT – Rechtsservice von A-Z

Eine rechtliche Aus­ein­ander­setz­ung trifft Sie meist aus heiter­em Himmel. Der Rechts­schutz der ÖRAG schützt Sie nicht nur vor den finanz­iellen Risiken eines Rechts­streits. Mit MEINRECHT sind wir da­rüber hin­aus auch persön­lich für Sie da, wenn es darauf an­kommt. Ihnen wurde ge­kündigt? Nach einem Verkehrs­unfall gibt es Ärger mit dem Unfall­gegner? Oder Sie haben ein anderes juris­tisches Problem? Wenn Sie in eine recht­lich schwierige Situ­ation ge­raten, sollte MEINRECHT Ihre erste An­lauf­stelle sein. Sie er­reichen unseren Rechts­service unter der Ruf­nummer +492115295555.

Mit MEINRECHT die Selbstbeteiligung sparen!

Wenn Sie sich an MEINRECHT wenden und die telefon­ische Rechts­berat­ung eines Anwalts in An­spruch nehmen, tragen wir die Kosten. Es fällt für Sie keine Selbst­beteili­gung an! Gilt in ver­sicherten und sogar in nicht ver­sicherten und nicht ver­sicher­baren An­ge­legen­heiten.

Unser Rechts­schutz­versicherer ist die ÖRAG Rechts­schutz­versicherungs-AG

Hansaallee 199
40549 Düsseldorf
Website: www.oerag.de
E-Mail: info@oerag.de
Registergericht Düsseldorf: HRB 12073
Rechtsschutzfall? – Wir sagen Ihnen sofort, wie es weitergeht. MEINRECHT
Rechtsservice von A bis Z
+49 211 529-5555

Erste Hilfe im Rechtsschutzfall

Prüfung der Kosten­über­nahme und Ein­schätz­ung der Erfolgs­aus­sichten

Schnell und kompe­tent: Mit unseren rund 100 Juristen prüfen wir sofort den Ver­sicher­ungs­schutz, schätzen die Erfolgs­aus­sichten in Ihrem Fall ein und be­sprechen mit Ihnen die nächsten Schritte.
Bei Bedarf ver­mitteln wir Ihnen den passenden Rechts­anwalt für eine telefon­ische Erst­beratung*, em­pfehlen Ihnen eine Kanz­lei in Ihrer Nähe oder ver­mitteln Ihnen eine Medi­ation.

Anwaltsempfehlung

Ein Rechts­anwalt ganz in Ihrer Nähe

Sie möchten einen An­walt mit der Durch­setz­ung Ihrer Inter­essen be­auf­tragen? Auf Wunsch be­nennen wir er­fahre­ne Fach­anwälte für einen Ter­min vor Ort. Diese sorg­fältig aus­ge­wählt­en, unab­häng­igen Spezial­isten beraten Sie aus­führ­lich und regeln alles Weitere für Sie. Als unser Kunde er­halt­en Sie Ter­mine in den be­nannten Kanz­leien in der Regel ohne Warte­zeiten. Alternativ können Sie sich an eine Kanz­lei Ihrer Wahl wenden – denn Sie haben die freie Anwalts­wahl.

Neu in den Versicher­ungs­beding­ungen ab 01.01.2020: SB-Bonus mit Zufrieden­heits-Garantie

Prüfung der Kosten­über­nahme und Ein­schätz­ung der Erfolgs­aus­sichten Wenn Sie sich bei einem Rechts­schutz­fall für eine von MEINRECHT em­pfohl­ene Kanz­lei ent­scheiden, redu­ziert sich Ihre Selbst­beteili­gung um 150 €! Sollten Sie mit unserer Empfehl­ung ein­mal nicht zu­frieden sein, können Sie zu einem An­walt Ihrer Wahl wechseln. In diesem Fall tragen wir ein­malig an­fallen­de Mehr­kosten bis zu 1.000 €.

Telefonische Rechtsberatung

Anwalt anrufen, fragen, fertig

Haben Sie eine Frage, die von einem Rechts­anwalt telefon­isch ge­klärt werden kann? Gerne ver­mitteln wir Sie an eine quali­fizierte Anwalts­kanzlei zur telefon­ischen Erst­beratung*. In vielen Fällen kann Ihnen so auch ohne einen zeit­inten­siven Be­such beim An­walt ge­holfen werden. Eine Selbst­beteili­gung fällt bei der telefon­ischen Erst­beratung nicht an.
Übrigens: Eine telefon­ische Erst­beratung* erhalten Sie zu allen recht­lichen Frage­stell­ungen – auch in nicht ver­sicher­ten und nicht ver­sicher­baren Fällen. Sooft Sie Hilfe be­nötigen. In recht­lichen Not­situationen, wie z. B. bei einem Verkehrs­unfall mitten in der Nacht, steht Ihnen mit dem Anwalts-Not­ruf ein nieder­ge­lassener Anwalt rund um die Uhr für ein telefon­isches Berat­ungs­gespräch zur Ver­fügung.

Mediation

Vertragen statt streiten

In passenden Fällen bieten wir Ihnen die Ver­mitt­lung eines Medi­ations­ver­fahrens, bei dem auf frei­willi­ger Basis ein neu­traler Konflikt­löser (Mediator) zwischen Ihnen und der anderen Partei ver­mittelt. So kann auch ohne Ein­schalt­ung von An­wälten eine für beide Seiten akzep­table Eini­gung er­zielt werden. Eine Selbst­beteili­gung fällt bei der Medi­ation nicht an.
*) Telefonische Erstberatung durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt für Rechtsangelegenheiten, bei denen die Erstberatung ohne Prüfung von Unterlagen durchgeführt werden kann und deutsches Recht anwendbar ist.

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