Was heißt Unterversicherungsverzicht?
Unterversichert sind Sie, sobald der tatsächliche Wert Ihres landwirtschaftlichen Inventars höher ist als die vereinbarte Versicherungssumme. Im Schadenfall hätten Sie dann nur Anspruch auf eine anteilige Entschädigung. Darauf verzichten wir:
Wir bürgen für die von uns vorgeschlagene Versicherungssumme. Und haften sogar über die Versicherungssumme hinaus, wenn sie nicht ausreicht (Garantiehaftung).
Voraussetzung ist, dass die Hektarangaben und die Tiere vollständig erfasst sind und die Versicherungssumme über unser Angebotsprogramm pauschal ermittelt wurde.
Was ist mit meinem Einkommen, wenn der Betrieb stillsteht?
Wenn z. B. nach einem Brand der ganze Betrieb oder einzelne Betriebsteile stillstehen, ist schnelle Hilfe nötig. Besonders Betriebe, die Kreditzahlungen leisten müssen, geraten leicht in wirtschaftliche Schwierigkeiten.
Wir empfehlen, Ihre landwirtschaftliche Inhaltsversicherung durch eine Betriebsunterbrechungs-Versicherung (Ausfallversicherung) zu ergänzen. Sie schützt Sie vor finanziellen Ausfällen oder Mehrkosten nach einem Brand. Wir ersetzen Ihnen z. B. den Ausfall des Milchgeldes oder die Miete für Ausweichgebäude.
Was bedeutet Neuwertversicherung ohne Entwertungsgrenze?
Bei der Neuwertversicherung ersetzen wir alle Maschinen, die noch im Betrieb genutzt wurden, nach einem Brand zum Neuwert – unabhängig vom Alter der Maschinen.
Abweichende Regelungen gelten für selbstfahrende Arbeitsmaschinen, landwirtschaftliche Zugmaschinen und Ballenpressen.