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Staatliche Förderung sichern:

Holen Sie sich mit der "Bayernpolice" den Zuschuss zur ErnteSchutz Vario Versicherung

Bis zu 50 % Zuschuss zu Ihrer Versicherungsprämie Einfache Online-Beantragung Für Ackerbau, Wein, Obst, Hopfen und Grünland Förderung beantragen Jetzt kontaktieren

Für wen eignet sich eine Ernte­versicherung?

Für Landwirte Für landwirtschaftliche Betriebe
Wie keine andere Branche sind Landwirte von den Launen der Natur abhängig. Durch den Klimawandel steigt nicht nur die Anzahl der Wetterextreme, sondern auch deren Intensität nimmt immer mehr zu.
Trockenheit, Starkregen, Frost, Stürme und Hagel führen Jahr für Jahr zu gravierenden Ernteausfällen. Eine Absicherung Ihres Ernteertrags gegen Elementargefahren wird deshalb immer wichtiger. Unsere ErnteSchutz Vario schützt Sie vor Ertragsausfällen, die durch Extremwetterlagen entstehen. Holen Sie sich jetzt mit der "Bayernpolice" den Zuschuss zur ErnteSchutz Vario Versicherung.

Attraktive Förderung für Landwirte in Bayern:

Förderung

Förderung bis zu 50 % der Beiträge zur Mehr­gefahren­versicherung.

Entschä­digung & Selbstbehalt

Die Staat­liche Förderung berechnet sich aus einem Selbst­­behalt von 20 % aus der Versicherungssumme. In dieser Variante beträgt die Höchs­tent­schä­digung 80 % der Versicher­ungs­summe. Sollte in Ihrem Vertrag ein niedrigerer Selbst­behalt und eine höhere Höchstentschädigung ver­ein­bart sein, kann diese weiter­hin bestehen bleiben. Die Höhe des aus­ge­schütteten Förder­betrags durch das Ministerium ändert sich dadurch nicht.

Versicherte Fläche

Mindestens 0,3 ha versicherte Fläche.

Trockenheit light

Staatliche Förderung nutzen – und profitieren!

Ihr Hof liegt in einer Region mit gewöhn­lich aus­reichend Nieder­schlägen oder Böden mit guter Wasser­halte­fähigkeit? Dann ist unsere Trockenheit light das perfekte Angebot für Sie. Bei reduzierter Ent­schä­di­gungs­leistung erfüllen Sie trotzdem alle Voraus­setzungen für die staat­liche Förderung und profi­tieren von einer Beitragsersparnis. Ihr Berater erstellt Ihnen gerne ein individuelles Angebot.
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Tipp

Wir unterstützen Sie bei der Beantragung!

Alle Fragen zur Förderung beantworten wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch.
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Sie erreichen uns Montag bis Freitag von 8:00 - 18:00 Uhr.
+49 89 6236-5800

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Diese Kulturen und Gefahren sind mit einem neuen oder bestehenden Versicherungsvertrag förderfähig:

Ackerbau

In der Kategorie Ackerbau sind Kulturen wie Getreide, Mais, Kartoffeln, Hülsenfrüchte, Rüben oder Raps / Ölfrüchte, Ackerfutter, Samengewinnung und sonstige Druschfrüchte förderfähig. Versichert werden Schäden durch Hagel, Starkregen, Sturm, Starkfrost, Trockenheit und Fraßschaden. Damit sind die zentralen Risiken des Feldanbaus umfassend abgedeckt.

Hagel

(verpflichtend) Hagel ist ein fester Witterungs­nieder­schlag in Form von Eis­körnern. Der Hagel­schlag muss unmittel­bar an der versicherten Kultur­art (Fruchtart) sicht­bare Spuren (Hagel­schlag­symptome, z.B. Anschläge) hinter­lassen habe.

Starkregen

(verpflichtend) Starkregen ist eine Regen­menge von mehr als 50 Liter pro Quadrat­meter inner­halb von 24 Stunden oder 25 Liter pro Quadrat­meter in einer viertel Stunde.

Sturm

(verpflichtend) Sturm ist eine wetter­bedingte starke natürliche Luft­bewegung von mindestens Wind­stärke 8 nach Beaufort bzw. Wind­geschwindigkeit von mindes­tens 62 km/Stunde.

Starkfrost

(verpflichtend) Starkfrost ist eine wetter­bedingte Abkühl­ung der Temperaturen unter 0 Grad Celsius.

Trockenheit

(verpflichtend) Trockenheit gilt als ver­sichert, wenn die Nieder­schlags­summe den für die zuge­wiesene Gemarkung und der jeweiligen Frucht­gruppe definierten kritischen Nieder­schlags­wert in mindes­tens der Kurz­periode oder der Lang­periode unter­schreitet. 
Die Nieder­schlags­summe wird mittels RADOLAN Daten vom Deutschen Wetter­dienst erfasst. Der kritische Nieder­schlags­wert unter­scheidet sich je Frucht­gruppe und je Gemarkung. Er ist abge­leitet vom 10-jährigen Nieder­schlags­mittel im definierten Zeit­raum unter Berück­sichti­gung der vor­wiegend vorhan­denen nutz­baren Feld­kapazität in der Ge­markung.

Fraßschaden

(verpflichtend) Ein Fraßschaden liegt vor, wenn ein gekeimtes Saatgut oder Jungpflanzen im Ackerbau ausschließlich in Folge eines Fraßes von Wildgänsen oder Rabenvögel beschädigt oder gefressen worden sind, was zu einem Totalverlust der Pflanzen führt.

Sonder- & Dauerkulturen – Hopfen

In der Kategorie Sonder- & Dauerkulturen sind Kulturen wie Hopfen förderfähig. Beim Hopfen werden Schäden durch Hagel und Sturm versichert. 

Hagel

(verpflichtend) Hagel ist ein fester Witterungs­nieder­schlag in Form von Eis­körnern. Der Hagel­schlag muss unmittel­bar an der versicherten Kultur­art (Fruchtart) sicht­bare Spuren (Hagel­schlag­symptome, z.B. Anschläge) hinter­lassen habe.

Sturm

(verpflichtend) Sturm ist eine wetter­bedingte starke natürliche Luft­bewegung von mindestens Wind­stärke 8 nach Beaufort bzw. Wind­geschwindigkeit von mindes­tens 62 km/Stunde.

Sonder- & Dauerkulturen – Wein, Kern- und Steinobst

In der Kategorie Sonder- & Dauerkulturen sind Kulturen wie Wein, Kern- und Steinobst förderfähig. Beim Wein, Kern- und Steinobst werden Schäden durch Hagel, Sturm (optional (mind. 2. Gefahren)) und Starkfrost (optional (mind. 2. Gefahren)) versichert.

Hagel

(verpflichtend) Hagel ist ein fester Witterungs­nieder­schlag in Form von Eis­körnern. Der Hagel­schlag muss unmittel­bar an der versicherten Kultur­art (Fruchtart) sicht­bare Spuren (Hagel­schlag­symptome, z.B. Anschläge) hinter­lassen habe.

Sturm

optional (mind. 2. Gefahren) Diese Gefahr ist optional wählbar. Insgesamt müssen mind. 2 Gefahren, bspw. Hagel und Sturm, abgesichert werden. Sturm ist eine wetter­bedingte starke natürliche Luft­bewegung von mindes­tens Wind­stärke 8 nach Beaufort bzw. Wind­geschwindig­keit von mindestens 62 km/Stunde.

Starkfrost

optional (mind. 2. Gefahren) Diese Gefahr ist optional wählbar. Insgesamt müssen mind. 2 Gefahren, bspw. Hagel und Starkfrost, abgesichert werden. Starkfrost ist eine wetter­bedingte Abkühl­ung der Temperaturen unter 0 Grad Celsius.

Grünland

In der Kategorie Grünland sind Wiesen, Weiden und Ackergras förderfähig. Versichert werden die Gefahren Hagel, Trockenheit und Fraßschaden (alle drei verpflichtend).

Hagel

(verpflichtend) Hagel ist ein fester Witterungs­nieder­schlag in Form von Eis­körnern. Der Hagel­schlag muss unmittel­bar an der versicherten Kultur­art (Fruchtart) sicht­bare Spuren (Hagel­schlag­symptome, z.B. Anschläge) hinter­lassen habe.

Trockenheit

(verpflichtend) Trockenheit gilt als ver­sichert, wenn die Nieder­schlags­summe den für die zuge­wiesene Gemarkung und der jeweiligen Frucht­gruppe definierten kritischen Nieder­schlags­wert in mindes­tens der Kurz­periode oder der Lang­periode unter­schreitet. 
Die Nieder­schlags­summe wird mittels RADOLAN Daten vom Deutschen Wetter­dienst erfasst. Der kritische Nieder­schlags­wert unter­scheidet sich je Frucht­gruppe und je Gemarkung. Er ist abge­leitet vom 10-jährigen Nieder­schlags­mittel im definierten Zeit­raum unter Berück­sichti­gung der vor­wiegend vorhan­denen nutz­baren Feld­kapazität in der Ge­markung.

Fraßschaden

(verpflichtend) Im Grünland liegt ein Fraßschaden vor, wenn der Grünlandbestand ausschließlich in Folge eines Fraßes durch Engerlinge des Mai- oder Junikäfers abstirbt.

Ihr Weg zur staatlichen Förderung:

So unterstützen wir Sie bei der Beantragung

Angebot

Berechnen Sie Ihr Angebot mit Ihrem Berater oder alternativ über den Onlinerechner des ErnteSchutz-Online-Portals der Versicherungskammer Bayern. Mit diesem Angebot haben Sie den ersten Schritt in Richtung Förderung getan, denn dieser Beitrag wird für die Beantragung in iBALIS benötigt.

Abschluss des Versicherungsvertrags

Den Versicherungsvertrag können Sie jederzeit bei Ihrem Berater abschließen. Alternativ können Sie, wenn Sie bereits eine Ernteversicherung bei der Versicherungskammer Bayern besitzen, die Bayern Police ab Januar über das ErnteSchutz-Online-Portal mit Ihrer Anbaumeldung abschließen. Bitte beachten Sie die jeweiligen Fristen für die Gefahr Trockenheit und Starkfrost für die jeweilige Fruchtgruppe. Jetzt haben Sie Ihre Ernte und damit Ihr Einkommen abgesichert.

Beantragung der Förderung

Über iBALIS (Serviceportal der Bayerischen Landwirtschaftsverwaltung) beantragen Sie die Förderung zwischen Mitte März und 15. Mai.

Prüfung & Auszahlung

Im Sommer sendet die Versicherungskammer Bayern dem Ministerium die aktuellen Daten zur Prüfung zu.
Ab Herbst zahlt das Ministerium die Förderung an Sie aus.
Jetzt kontaktieren

Bayernpolice und ErnteSchutz Vario

Seit dem Jahr 2023 fördert der Freistaat Bayern die Risikoabsicherung für Ackerbau, Wein, Obst und Hopfen mit einem Zuschuss von bis zu 50 % der Versicherungsprämie.

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Häufig gestellte Fragen & Downloads

Was bedeutet „Selbstbehaltsmodell 20% vom Schadengrad“?
Im Schadenfall wird der geschätzte Schaden um die vereinbarten 20 Prozentpunkte reduziert. Das heißt, bei einer ermittelten Schadenquote von 50 % für das betroffene Feldstück, erhalten Sie eine Entschädigung von 30 %. Bei Pauschalentschädigungen wie z.B. Trockenheit oder Fraßschaden erfolgt kein Abzug des Selbstbehaltes.
Muss zwingend auf das Selbstbehaltsmodell 20% vom Schadengrad umgestellt werden, damit ich die Förderung erhalte?
Nein, Sie können auch einen geringeren Selbstbehalt wählen. Das Selbstbehaltsmodell 20 % vom Schadengrad wird lediglich für die Berechnung der Förderhöhe vom Ministerium vorgeschrieben. Sie entscheiden, welches Selbstbehaltsmodell Sie für Ihren Vertrag vereinbaren wollen. Die Wahl eines niedrigeren Selbstbehaltes bedeutet einen höheren Versicherungsbeitrag, jedoch im Schadenfall weniger Kosten für Sie. Die Wahl des Selbstbehaltes hat keinen Einfluss auf die Höhe des Förderbetrages, welcher vom Ministerium ausgeschüttet wird.
Wer kann von der staatlichen Förderung in Bayern profitieren?
Förderfähige Ackerkulturen: Getreide, Mais, Kartoffeln, Hülsenfrüchte, Rüben oder Raps / Ölfrüchte, Ackerfutter, Samengewinnung und sonstige Druschfrüchte Sonder- und Dauerkulturen (Kern- und Steinobst-, Hopfen- und Weinbaubetriebe) Grünland (Wiesen, Weiden, Ackergras)
Welche Gefahren müssen versichert werden?
Paket „Ackerbau“: Hagel, Sturm, Starkregen, Starkfrost, Trockenheit und Fraßschaden ohne Wahlrecht Paket „Obst- und Weinbau und Hopfen“: Bei Wein, Kern- und Steinobst müssen die Gefahr Hagel und mindestens eine der beiden Zusatzgefahren Sturm oder Starkfrost versichert sein. Bei Hopfen ist ausschließlich die Gefahrenkombination Hagel und Sturm möglich. Paket „Grünland“: Hagel, Trockenheit und Fraßenschaden ohne Wahlrecht
Welcher Fraßschaden ist versichert?
Ein Fraßschaden liegt vor, wenn ein gekeimtes Saatgut oder Jungpflanzen im Ackerbau ausschließlich in Folge eines Fraßes von Wildgänsen oder Rabenvögel beschädigt oder gefressen worden sind, was zu einem Totalverlust der Pflanzen führt. Bei Grünland liegt ein Fraßschaden vor, wenn der Grünlandbestand ausschließlich in Folge eines Fraßes durch Engerlinge des Mai- oder Junikäfers abstirbt.
Wo finde ich weitere Informationen?
Die Rahmenbedingungen, Inhalte und weitere Details finden Sie zum Start der Förderung auf der Homepage des Ministeriums unter www.stmelf.bayern.de/foerderung
Alle Vorteile der ErnteSchutz Vario
PDF, ca. 1.547 KB
Broschüre Versicherungen für Landwirte
PDF, ca. 3,2 MB

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