Räumpflichten für Landwirte
Im Sondereinsatz
Eine der wichtigsten Versicherungen für Landwirte ist die Betriebshaftpflicht, die Schadenersatzansprüche geschädigter Personen absichert. Auch für den Winterdienst spielt dieser Schutz eine entscheidende Rolle. Markus Bergaentzle, Abteilungsleiter Kundengruppenmanagement Landwirtschaft bei der Versicherungskammer Bayern: „Landwirte, die eigenverantwortlich oder als Subunternehmer den Winterdienst ausüben, haften persönlich mit ihrem gesamten Vermögen für Personen- und Sachschäden. Denn die Verkehrssicherungspflicht obliegt in vollem Umfang dem Landwirt.“
Außerdem wichtig: Für den Winterdienst verwenden Landwirte in der Regel die eigene landwirtschaftliche Zugmaschine. Die ist meist im Rahmen der Kraftfahrtversicherung jedoch nur für landwirtschaftliche Arbeiten versichert. Deshalb muss der Versicherer unbedingt über das zusätzliche Risiko informiert werden – nur dann gilt der Versicherungsschutz.