Freiberufler und staatlich geförderte Altersvorsorge
Riester-Rente für Freelancer – Sparen für die sichere Altersvorsorge
Rund 4,3 Millionen Menschen in Deutschland üben ihren Beruf als Selbstständige/r aus. Die Entscheidung, auf eigene Rechnung zu arbeiten, bringt im Arbeitsleben zwar mehr Freiheit und Flexibilität, doch im Ruhestand möchte man sorgenfrei seinen Lebensabend genießen können. Freelancer sollten daher privat fürs Alter vorsorgen und von staatlicher Förderung profitieren.
Nicht nur für Angestellte ist die Rentenversicherung Pflicht, bestimmte Berufsgruppen wie Lehrer, Erzieher oder Publizisten, die freiberuflich arbeiten, müssen auch in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen, so schreibt es das Gesetz vor. Diese Personengruppen können von der staatlichen Förderung der Riester-Rente profitieren.
Die Zulagen
Wer mindestens vier Prozent seines Bruttovorjahreseinkommens (abzüglich Grund- beziehungsweise Kinderzulagen) in den Riester-Vertrag einzahlt, erhält jedes Jahr 154 Euro Grundzulage. Ab 2018 sind es jährlich sogar 175 Euro. Eltern bekommen für jedes vor 2008 geborene Kind 185 Euro, für jedes danach geborene Kind 300 Euro.
Hat ein Ehepartner Anspruch auf die Riester-Förderung, ist auch sein Partner förderberechtigt, sofern er einen eigenen Altersvorsorgevertrag vorweisen kann.
Steuervorteil
Freiberufler mit kleinerem Geldbeutel profitieren bei der Riester-Rente von den Zulagen. Besserverdienende können sich durch das Riester-Sparen zusätzlich Steuervorteile sichern. Abhängig vom eigenen Beitrag sind bis zu 2.100 Euro im Jahr steuerlich absetzbar.
Unser Tipp: Mehr als 2.100 Euro jährlich in den Riester-Spartopf einzuzahlen, lohnt sich nicht, da es dafür keine staatliche Förderung gibt. Wer mehr Geld übrig hat, für den lohnt sich die PrivatRente FlexVario der Versicherungskammer Bayern, eine speziell für die langfristige Altersvorsorge entwickelte Kapitalanlage.
Rürup-Rente für besser verdienende Freiberufler
Die BasisRente ist nicht an die gesetzliche Rentenversicherung geknüpft. Auch Angestellte können sie abschließen.
Mit einer BasisRente (RürupRente) fördert der Staat die Einzahlungen mit Steuererleichterungen. In 2017 können 84 Prozent der Beiträge von der Steuer abgesetzt werden. Zu versteuern sind dann erst die ausbezahlten Renten.
Nicht fest angestellt zu sein, bedeutet oft ein schwankendes jährliches Einkommen. Rürup-Sparer können ihre Rentenbeiträge flexibel gestalten – das gilt auch für den Renteneintritt. Allerdings wird das durch Steuervorteile angesparte Geld ausschließlich als Rente ausbezahlt.
Die Rürup-Rente ist eine kapitalgedeckte Rente und lohnt sich daher besonders für besser verdienende Freiberufler. Auch die künftigen Rürup-Rentner können bei der Versicherungskammer Bayern mit dem Produkt BasisRente von den positiven Entwicklungen auf dem Kapitalmarkt profitieren. Für junge Unternehmen ist die BasisRente ebenfalls attraktiv, weil die Altersvorsorge während der Ansparphase insolvenzgeschützt ist.
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