Die Dauer einer Krankheit oder ein Unfall lassen sich nicht planen. Sollten Sie tatsächlich länger ausfallen, zahlt Ihr Arbeitgeber Ihnen sechs Wochen das volle Gehalt weiter. Doch, was passiert danach?
Gesetzlich Versicherte bekommen von ihrer Krankenkasse dann nur ein Krankengeld von ca. 78 Prozent ihres Nettoeinkommens. Wenn Sie privat versichert sind, müssen Sie den Verdienstausfall ab dem 43. Tag selbst absichern.
Und was, wenn Sie selbstständig sind oder freiberuflich arbeiten und keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung haben? Mit jedem Krankheitstag entstehen Einkommensverluste, die bei längerer Arbeitsunfähigkeit schnell zur Existenzbedrohung werden können. Denn während ein Großteil der Einnahmen wegbricht, fallen laufende Kosten wie zum Beispiel für Miete, Versicherungen und private Lebenshaltung weiter an.
Damit keine Versorgungslücke entsteht, können Sie sich mit einer privaten Krankentagegeldversicherung absichern. Berechnen Sie jetzt Ihren Bedarf an Krankentagegeld.
So funktioniert's: Krankentagegeld für ...
Arbeitnehmer
- Ihr Arbeitgeber zahlt Ihnen im Krankheitsfall mindestens die ersten sechs Wochen Ihr Gehalt normal weiter.
- Anschließend erhalten Sie Krankengeld von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung. Das Krankengeld ist allerdings geringer als das Arbeitseinkommen. Die Lösung: ein Krankentagegeld bei einer privaten Krankenversicherung.
- Wenn Sie privat krankenversichert sind, erhalten Sie nicht automatisch ein Krankentagegeld. Sie benötigen jedoch einen Verdienstausgleich, sobald die Lohnfortzahlung Ihres Arbeitgebers endet.
Selbstständige und Freiberufler
- Für Selbstständige bedeutet Krankheit in aller Regel einen Verdienstausfall, der bei längerer Arbeitsunfähigkeit schnell zur Existenzbedrohung werden kann.
- Als gesetzlich Krankenversicherter haben Sie die Wahl: Versichern Sie Ihr Krankengeld gegen einen zusätzlichen Beitrag bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung. Achtung, auch hier kann eine Versorgungslücke entstehen. Die Lösung: ein Krankentagegeld in der privaten Krankenversicherung. Oder Sie versichern Ihr Krankentagegeld gleich direkt in der privaten Krankenversicherung. Die Höhe und den Leistungsbeginn bestimmen Sie dann selbst.
- Wenn Sie privat krankenversichert sind, erhalten Sie nicht automatisch ein Krankentagegeld. Da Sie jedoch einen Verdienstausgleich benötigen, ist eine zusätzliche Krankentagegeldversicherung ratsam. Die Höhe des zusätzlichen Krankentagegelds bestimmen Sie selbst.