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Rürup-Rente, die steuersparende Altersvorsorge

Sie sparen heute Steuern. Und haben morgen mehr Rente zur Verfügung. Das gelingt Ihnen mühelos mit der staatlich geförderten Rürup-Rente.

Die Rürup-Rente heißt bei uns „BasisRente“ und ist besonders für gutverdienende Arbeitnehmer und Beamte oder Selbstständige und Freiberufler eine hochattraktive Form der privaten Altersvorsorge mit staatlicher Förderung: Sie erhalten eine lebenslange, monatliche Rente. Und können die Beiträge während der Ansparphase äußerst wirksam steuerlich absetzen.

Die Vorteile unserer Rürup-Rente

  • Lebenslange monatliche Rente
  • Hohe Steuerersparnis im Rahmen der Einkommensteuererklärung
  • Bürgergeld-, insolvenz- und pfändungsgeschützt in der Ansparphase
  • Flexibler Rentenbeginn
  • Zuzahlungen möglich

Ihre Wege zur steueroptimierten Zukunftsvorsorge

Sie sind ein sicherheitsorientierter Vorsorgesparer? Oder wollen vielmehr von positiven Entwicklungen des Kapitalmarkts profitieren? Setzen Wert auf einen nachhaltig orientierten Anlagefokus? Bei uns finden Sie die Rürup-Rentenversicherung, die zu Ihnen passt. 
Ihre Vorteile
BasisRente WachstumGarant
BasisRente FlexVario / BasisRente FlexInvest / BasisRente NachhaltigkeitInvest
Sofort  BasisRente
Sie profitieren schon heute von einer steuerlich geförderten Altersvorsorge.
Sie erhalten eine lebenslange Rente - garantiert.
Auf Wunsch sichern Sie sich für den Fall der Berufsunfähigkeit ab - mit steuerlicher Förderung.
Ihre Altersversorgung ist in der Ansparphase "Bürgergeld-sicher", insolvenz- und pfändungsgeschützt.
Sie sind in der Beitragszahlung flexibel: Einmalbeitrag, laufende Beiträge und Zuzahlungen sind möglich.
Sie erhalten eine garantierte Mindestverzinsung plus Überschüsse.
Sie können aktiv bei der Kapitalanlage mitwirken.
Sie nutzen die Chance des Kapitalmarkts, brauchen sich aber nicht um die Kapitalanlage kümmern.

1. Wie sieht die staatliche Förderung der Rürup-Rente aus?

Der große Vorteil der staatlichen Förderung liegt in der jährlichen Steuerersparnis: Sie können die Beiträge der Rürup-Rente pro Jahr als Sonderausgaben geltend machen.

Der Höchstbetrag liegt pro Person und Kalenderjahr (2024) bei 27.566 Euro – gegebenenfalls inklusive der Beiträge, die Sie in die gesetzliche Rentenversicherung oder in ein berufsständisches Versorgungswerk einzahlen. Gemeinsam veranlagte Ehegatten und eingetragene Lebenspartner können sogar bis zu 55.132 Euro steuerlich geltend machen.

Die Beiträge sind seit 2023 als Sonderausgaben vollständig absetzbar. Das bedeutet, dass Sie in 2024 bis zum maximalen Höchstbetrag 100 Prozent Ihrer Beiträge als Sonderausgaben absetzen können.

Wissenswert:

Staatliche Zulagen – wie bei der staatlich geförderten Riester-Rente – gibt es bei der Rürup-Rente nicht.

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1. Wie sieht die staatliche Förderung der Rürup-Rente aus?

Der große Vorteil der staatlichen Förderung liegt in der jährlichen Steuerersparnis: Sie können die Beiträge der Rürup-Rente pro Jahr als Sonderausgaben geltend machen.

Der Höchstbetrag liegt pro Person und Kalenderjahr (2024) bei 27.566 Euro – gegebenenfalls inklusive der Beiträge, die Sie in die gesetzliche Rentenversicherung oder in ein berufsständisches Versorgungswerk einzahlen. Gemeinsam veranlagte Ehegatten und eingetragene Lebenspartner können sogar bis zu 55.132 Euro steuerlich geltend machen.

Die Beiträge sind seit 2023 als Sonderausgaben vollständig absetzbar. Das bedeutet, dass Sie in 2024 bis zum maximalen Höchstbetrag 100 Prozent Ihrer Beiträge als Sonderausgaben absetzen können.

Wissenswert:

Staatliche Zulagen – wie bei der staatlich geförderten Riester-Rente – gibt es bei der Rürup-Rente nicht.

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2. Für wen ist die Rürup-Rente interessant?

Die staatlich geförderte Rürup-Rentenversicherung ist vor allem für Selbständige und Freiberufler interessant, zumal diese meist auch keine Riester-Rente und Betriebsrente haben.

Den Rürup-Vertrag kann jeder abschließen, der in Deutschland einkommensteuerpflichtig ist und seinen ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland hat. 

Unser Tipp:

Gutverdiener verschaffen sich mit der Rürup-Rente den größten Sparvorteil! Denn wer viel verdient und viele Steuern zahlt, profitiert stärker von den Steuervorteilen dieser privaten Altersvorsorge als Durchschnitts- oder Geringverdiener.

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2. Für wen ist die Rürup-Rente interessant?

Die staatlich geförderte Rürup-Rentenversicherung ist vor allem für Selbständige und Freiberufler interessant, zumal diese meist auch keine Riester-Rente und Betriebsrente haben.

Den Rürup-Vertrag kann jeder abschließen, der in Deutschland einkommensteuerpflichtig ist und seinen ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland hat. 

Unser Tipp:

Gutverdiener verschaffen sich mit der Rürup-Rente den größten Sparvorteil! Denn wer viel verdient und viele Steuern zahlt, profitiert stärker von den Steuervorteilen dieser privaten Altersvorsorge als Durchschnitts- oder Geringverdiener.

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3. Lohnt sich die Rürup-Rente für Angestellte?

Lohnend ist die Rürup-Rente auch für Angestellte und Beamte mit einem hohen Einkommen. Sie können Beiträge bis zu einem maximalen Höchstbetrag von 27.566 Euro (55.132 Euro bei gemeinsam veranlagten Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern) in 2024 von der Steuer absetzen.

Zu beachten ist jedoch, dass die in die gesetzliche Rentenversicherung oder in ein berufsständisches Versorgungswerk einzuzahlenden Beiträge die abzugsfähigen Rürup-Beiträge reduzieren. Bei Beamten wird ein fiktiver Höchstbetrag zur gesetzlichen Rentenversicherung bis zur Beitragsbemessungsgrenze Ost abgezogen.

Die Steuervorteile im Überblick:

  • Die Beiträge zur Rürup-Rente (unserer BasisRente) sind steuerlich absetzbar und führen zu hohen Steuerrückerstattungen. Die Beiträge sind seit 2023 als Sonderausgaben vollständig absetzbar.
  • Zu versteuern sind nur die ausgezahlten Renten. Ein klarer Vorteil – denn im Alter ist der persönliche Steuersatz in der Regel deutlich niedriger als in der aktiven Berufszeit.

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3. Lohnt sich die Rürup-Rente für Angestellte?

Lohnend ist die Rürup-Rente auch für Angestellte und Beamte mit einem hohen Einkommen. Sie können Beiträge bis zu einem maximalen Höchstbetrag von 27.566 Euro (55.132 Euro bei gemeinsam veranlagten Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern) in 2024 von der Steuer absetzen.

Zu beachten ist jedoch, dass die in die gesetzliche Rentenversicherung oder in ein berufsständisches Versorgungswerk einzuzahlenden Beiträge die abzugsfähigen Rürup-Beiträge reduzieren. Bei Beamten wird ein fiktiver Höchstbetrag zur gesetzlichen Rentenversicherung bis zur Beitragsbemessungsgrenze Ost abgezogen.

Die Steuervorteile im Überblick:

  • Die Beiträge zur Rürup-Rente (unserer BasisRente) sind steuerlich absetzbar und führen zu hohen Steuerrückerstattungen. Die Beiträge sind seit 2023 als Sonderausgaben vollständig absetzbar.
  • Zu versteuern sind nur die ausgezahlten Renten. Ein klarer Vorteil – denn im Alter ist der persönliche Steuersatz in der Regel deutlich niedriger als in der aktiven Berufszeit.

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4. Wie viel Steuern kann ich mit einem Rürup-Vertrag sparen?

Wie viel Sie mit einem Rürup-Rentenversicherungsvertrag an Steuern sparen können, hängt von Ihrer Beitragshöhe und Ihrem individuellen Einkommenssteuersatz ab.

Insgesamt können in 2024 Beiträge bis zu 27.566 Euro als Sonderausgaben steuermindernd geltend gemacht werden, bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnern sind es sogar 55.132 Euro.

Seit 2023 können in der Einkommensteuererklärung volle 100 Prozent der Rürup-Renten-Beiträge* als Sonderausgaben geltend gemacht werden!

Steuerspar-Beispiel:

Sie sind Single und zahlen jährlich 27.566 Euro in Ihre Rürup-Rente ein. 2024 können Sie davon 100 Prozent als Sonderausgaben absetzen. Bei einem angenommenen persönlichen Steuersatz von 42%, haben Sie eine Steuerersparnis in Höhe von 11.578 Euro**. 

 

*Bis zu den Förderhöchstgrenzen und ggf. abzüglich der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu berufsständischen Versorgungswerken oder zur landwirtschaftlichen Alterskasse.

**27.566 Euro * 42% = 11.578 Euro. Annahme, dass keine Beiträge in die gRV oder sonstige Versorgungswerke gezahlt werden.

Staatliche Rürup-Förderung: Ihre Steuervorteile

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4. Wie viel Steuern kann ich mit einem Rürup-Vertrag sparen?

Wie viel Sie mit einem Rürup-Rentenversicherungsvertrag an Steuern sparen können, hängt von Ihrer Beitragshöhe und Ihrem individuellen Einkommenssteuersatz ab.

Insgesamt können in 2024 Beiträge bis zu 27.566 Euro als Sonderausgaben steuermindernd geltend gemacht werden, bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnern sind es sogar 55.132 Euro.

Seit 2023 können in der Einkommensteuererklärung volle 100 Prozent der Rürup-Renten-Beiträge* als Sonderausgaben geltend gemacht werden!

Steuerspar-Beispiel:

Sie sind Single und zahlen jährlich 27.566 Euro in Ihre Rürup-Rente ein. 2024 können Sie davon 100 Prozent als Sonderausgaben absetzen. Bei einem angenommenen persönlichen Steuersatz von 42%, haben Sie eine Steuerersparnis in Höhe von 11.578 Euro**. 

 

*Bis zu den Förderhöchstgrenzen und ggf. abzüglich der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu berufsständischen Versorgungswerken oder zur landwirtschaftlichen Alterskasse.

**27.566 Euro * 42% = 11.578 Euro. Annahme, dass keine Beiträge in die gRV oder sonstige Versorgungswerke gezahlt werden.

Staatliche Rürup-Förderung: Ihre Steuervorteile

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5. Was bedeutet nachgelagerte Besteuerung der Rente?

Zu versteuern sind erst die ausgezahlten Renten, nicht hingegen die eingezahlten Beiträge in die Rürup-Rentenversicherung. Experten sprechen hier von einer nachgelagerten Besteuerung. Ein klarer Vorteil für Sie! Denn im Alter ist der persönliche Steuersatz in der Regel deutlich niedriger als während der aktiven Berufszeit.

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5. Was bedeutet nachgelagerte Besteuerung der Rente?

Zu versteuern sind erst die ausgezahlten Renten, nicht hingegen die eingezahlten Beiträge in die Rürup-Rentenversicherung. Experten sprechen hier von einer nachgelagerten Besteuerung. Ein klarer Vorteil für Sie! Denn im Alter ist der persönliche Steuersatz in der Regel deutlich niedriger als während der aktiven Berufszeit.

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6. Kann ich die Rürup-Rente noch kurz vor Rentenbeginn abschließen?

Ja. Unsere sofort beginnende BasisRente bietet Ihnen zwei Steuervorteile, die nicht zu unterschätzen sind:

  • Sie können Ihren Einmalbetrag vollständig steuerlich absetzen.
  • Und profitieren dauerhaft davon, dass der steuerpflichtige Anteil der Rente derzeit nur bei 83 Prozent liegt.


Wissenswert:

Der steuerfreie Anteil der Rürup-Rente richtet sich dauerhaft nach dem Jahr, in der Sie die Rürup-Rente das erste Mal beziehen. Liegt Ihr Rentenbeginn zum Beispiel in diesem Jahr (2024), müssen Sie nur 83 Prozent Ihrer Rente versteuern!

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6. Kann ich die Rürup-Rente noch kurz vor Rentenbeginn abschließen?

Ja. Unsere sofort beginnende BasisRente bietet Ihnen zwei Steuervorteile, die nicht zu unterschätzen sind:

  • Sie können Ihren Einmalbetrag vollständig steuerlich absetzen.
  • Und profitieren dauerhaft davon, dass der steuerpflichtige Anteil der Rente derzeit nur bei 83 Prozent liegt.


Wissenswert:

Der steuerfreie Anteil der Rürup-Rente richtet sich dauerhaft nach dem Jahr, in der Sie die Rürup-Rente das erste Mal beziehen. Liegt Ihr Rentenbeginn zum Beispiel in diesem Jahr (2024), müssen Sie nur 83 Prozent Ihrer Rente versteuern!

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7. Wie flexibel bleibe ich mit der Rürup-Rente?

Auch bei einer staatlich geförderten privaten Altersvorsorge verzichten Sie nicht auf eine flexible Vertragsgestaltung. Mit unserer BasisRente können Sie:

  • Ihre Beiträge flexibel einzahlen (einmalig oder laufend, monatlich oder jährlich)
  • Zwischenzeitlich Zuzahlungen leisten, wenn Sie es wünschen
  • Ihren Rentenbeginn selbst festlegen (zwischen 62 und 85 Jahren)
  • Beitragszahlungen aussetzen
  • Die Anlagestrategie frei wählen, z. B. investieren Sie in ausgewählte Einzelfonds, unseren renditeoptimierten Kapitalanlagen (ROKs) (BasisRente FlexVario/BasisRente FlexInvest). 
    Genauso können Sie in Investmentfonds investieren, welche in hohem Maße ökologische und soziale Ziele verfolgen (BasisRente NachhaltigkeitInvest). 
    Mit der indexorientierten Kapitalanlage (IOK2) sind Sie an der Wertentwicklung der dividendenstärksten Unternehmen der Welt beteiligt (BasisRente WachstumGarant).

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7. Wie flexibel bleibe ich mit der Rürup-Rente?

Auch bei einer staatlich geförderten privaten Altersvorsorge verzichten Sie nicht auf eine flexible Vertragsgestaltung. Mit unserer BasisRente können Sie:

  • Ihre Beiträge flexibel einzahlen (einmalig oder laufend, monatlich oder jährlich)
  • Zwischenzeitlich Zuzahlungen leisten, wenn Sie es wünschen
  • Ihren Rentenbeginn selbst festlegen (zwischen 62 und 85 Jahren)
  • Beitragszahlungen aussetzen
  • Die Anlagestrategie frei wählen, z. B. investieren Sie in ausgewählte Einzelfonds, unseren renditeoptimierten Kapitalanlagen (ROKs) (BasisRente FlexVario/BasisRente FlexInvest). 
    Genauso können Sie in Investmentfonds investieren, welche in hohem Maße ökologische und soziale Ziele verfolgen (BasisRente NachhaltigkeitInvest). 
    Mit der indexorientierten Kapitalanlage (IOK2) sind Sie an der Wertentwicklung der dividendenstärksten Unternehmen der Welt beteiligt (BasisRente WachstumGarant).

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8. Welche Zusatzleistungen lohnen sich beim Abschluss der Rürup-Rente?

  • BU-Schutz auf Wunsch inklusive:
    Sie erhalten die vereinbarte BU-Rente. Und wir zahlen die Beiträge für die Dauer Ihrer Berufsunfähigkeit weiter.
  • Schutz für Hinterbliebene möglich:
    Bei Tod wird das vorhandene Vertragsguthaben in eine monatliche Rente für die berechtigen Hinterbliebenen umgewandelt (Ehegatte bzw. kindergeldberechtigte Kinder).


Unser Tipp:

Wussten Sie, dass auch die Beiträge für die Hinterbliebenenabsicherung und den BU-Schutz steuerlich gefördert werden? Wir beraten Sie gerne persönlich. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin.

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8. Welche Zusatzleistungen lohnen sich beim Abschluss der Rürup-Rente?

  • BU-Schutz auf Wunsch inklusive:
    Sie erhalten die vereinbarte BU-Rente. Und wir zahlen die Beiträge für die Dauer Ihrer Berufsunfähigkeit weiter.
  • Schutz für Hinterbliebene möglich:
    Bei Tod wird das vorhandene Vertragsguthaben in eine monatliche Rente für die berechtigen Hinterbliebenen umgewandelt (Ehegatte bzw. kindergeldberechtigte Kinder).


Unser Tipp:

Wussten Sie, dass auch die Beiträge für die Hinterbliebenenabsicherung und den BU-Schutz steuerlich gefördert werden? Wir beraten Sie gerne persönlich. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin.

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Sie haben die Wahl: Zwei Wege zur steueroptimierten Altersvorsorge

Sie sind ein sicherheitsorientierter Vorsorgesparer? Oder wollen vielmehr von positiven Entwicklungen des Kapitalmarktes profitieren, ohne auf Sicherheit verzichten zu müssen? Bei uns finden Sie die Rürup-Rentenversicherung, die zu Ihnen passt. Und kommen selbstverständlich bei beiden Varianten in den Genuss der staatlichen Förderung.
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Ihre Vorteile.
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und
pfändungs-
geschützt
in der
Anspar-
phase
Zusätzliche
Hinter-
bliebenen-
versorgung
mit dem
Beitrags-
Schutz
möglich
Flexible
Beitrags-
zahlung
(Einmal-
beitrag,
laufende
Beiträge,
Zu-
zahlungen)
Garantierte
Mindest-
verzinsung
plus
Über-
schüsse
Von
positiven
Kapital-
markt-
entwick-
lungen
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Das hört sich gut an: Sofort Steuern sparen mit der Rürup-Rente
Für wen lohnt sich diese Form der Altersvorsorge ganz besonders? Und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit der Staat die Rürup-Rente fördert? Hören Sie die Antworten im Podcast des GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.).

Betriebliche Altersvorsorge

Den Brutto-Netto-Effekt nutzen!

Die Beiträge zahlen Sie aus dem Bruttogehalt. Die staatliche Förderung: Sie sparen sofort Lohnsteuer und Sozialabgaben. Vereinbaren Sie mit Ihrem Arbeitgeber eine Betriebsrente!

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Die Beiträge zahlen Sie aus dem Bruttogehalt. Die staatliche Förderung: Sie sparen sofort Lohnsteuer und Sozialabgaben. Vereinbaren Sie mit Ihrem Arbeitgeber eine Betriebsrente!