• Krankenhaustagegeldversicherung

    Zusatzversicherung Krankenhaustagegeld

    Flexibles Tagegeld für Ihren Klinikaufenthalt

    • Frei verfügbar
    • Vom Aufnahme- bis zum Entlassungstag
    • Individuell wählbare Höhe für Erwachsene und Kinder 

Finanzielle Unterstützung für jeden Krankenhaustag

Krankenhausaufenthalte sind nicht nur eine mentale Herausforderung. Gerade Menschen mit einer chronischen Erkrankung sowie Selbstständige fühlen auch die finanzielle Belastung. Unsere Zusatzversicherung Krankenhaustagegeld unterstützt Sie mit festen Geldbeträgen, so dass Sie sich ganz auf Ihre Genesung konzentrieren können – flexibel und zur freien Verwendung.

Krankenhaustagegeld-Versicherung: Unser Leistungsumfang

Finanzielle Sicherheit

  • Absicherung während des gesamten Aufenthalts
  • Zahlung vom Aufnahme- bis zum Entlassungstag
  • Geeignet für gesetzlich und privat Versicherte

Individuell und flexibel

  • Flexibler Geldbetrag täglich bis zu 30 Euro für Kinder und 60 Euro für Erwachsene
  • Ideal für Selbstständige und Freiberufler

Service-Leistungen

  • Bescheinigung vom Krankenhaus über Aufenthaltsdauer (inkl. Aufnahme- und Entlassungstag) und Diagnose reicht
  • Mit "Mein GesundheitsManager" Leistungen unkompliziert digital beantragen

Was kostet die Zusatzversicherung Krankenhaustagegeld?

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KHT
Tarif
KHT (Krankenhaustagegeld)
Monatlicher Gesamtbeitrag
Leistungshöhe
Geld zur freien Verfügung
Leistung für Aufnahmetag
Leistung für Entlassungstag
Geeignet für Gesetzlich Versicherte
Geeignet für Privat Versicherte

Das fragen unsere Kunden zur Zusatzversicherung Krankenhaustagegeld

Ergibt eine Zusatzversicherung Krankenhaustagegeld für mich Sinn?

Wie sinnvoll ist eine Zusatzversicherung für mein Kind?
  • Ein Krankenhaustagegeld lohnt sich bei den Jüngsten unter anderem um ein sogenanntes „Rooming-in“ zu finanzieren. Beim Rooming-in können Sie sich als Begleitperson für Ihr Kind im Krankenhaus aufnehmen lassen. Wichtig ist, dass hierfür das Krankenhaustagegeld direkt für Ihr Kind abgeschlossen wird.

    Ein Krankenhaustagegeld lohnt sich bei den Jüngsten unter anderem um ein sogenanntes „Rooming-in“ zu finanzieren. Beim Rooming-in können Sie sich als Begleitperson für Ihr Kind im Krankenhaus aufnehmen lassen. Wichtig ist, dass hierfür das Krankenhaustagegeld direkt für Ihr Kind abgeschlossen wird.

Erhalte ich das Krankenhaustagegeld auch in psychiatrischen, psychosomatischen oder psychotherapeutischen Fachkliniken?
  • Ja. Der Tarif KHT gilt auch für vollstationäre Aufenthalte in Kliniken für Psychiatrie oder Psychotherapie. Bitte beachten Sie: Bei psychotherapeutischer und psychosomatischer Krankenhausbehandlung wird die Hälfte des versicherten Tagegeldes gezahlt.

    Ja. Der Tarif KHT gilt auch für vollstationäre Aufenthalte in Kliniken für Psychiatrie oder Psychotherapie. Bitte beachten Sie: Bei psychotherapeutischer und psychosomatischer Krankenhausbehandlung wird die Hälfte des versicherten Tagegeldes gezahlt.

Bekomme ich auch Krankenhaustagegeld, wenn ich teilstationär untergebracht bin?
  • Nein. Der Tarif KHT zahlt nur bei vollstationärer Krankenhausbehandlung.

      Nein. Der Tarif KHT zahlt nur bei vollstationärer Krankenhausbehandlung.

      Ich werde ambulant operiert. Bekomme ich Krankenhaustagegeld?
      • Bei ambulanten Operationen – ob in der Arztpraxis oder im Krankenhaus – erhalten Sie kein Krankenhaustagegeld.

        Bei ambulanten Operationen – ob in der Arztpraxis oder im Krankenhaus – erhalten Sie kein Krankenhaustagegeld.

      Bekomme ich das Krankenhaustagegeld auch bei einer Kur oder Rehabilitationsmaßnahme (Reha)?
      • Nein. Wir zahlen nur, wenn Sie stationär im Krankenhaus untergebracht sind.

        Nein. Wir zahlen nur, wenn Sie stationär im Krankenhaus untergebracht sind.

      Wie viel Krankenhaustagegeld erhalte ich?
      • Das können Sie selbst festlegen, bevor Sie den Versicherungsvertrag abschließen. Grundsätzlich kann die Höhe das Krankenhaustagegeldes zwischen 10 und 60 Euro betragen – bis zu 30 Euro für Kinder und bis zu 60 Euro für Erwachsene. Aus Ihrem gewünschten Betrag berechnen wir dann Ihren monatlichen Beitrag.
         
        Übrigens: In Kombination zum Beispiel mit unserer Krankenhauszusatzversicherung KlinikPRIVAT haben Sie die Möglichkeit ein höheres Krankenhaustagegeld zu wählen. KlinikPRIVAT übernimmt die zusätzlichen Kosten für ein Ein- oder Zweibettzimmer sowie die Behandlung durch einen Spezialisten im Krankenhaus.

        Berechnen Sie jetzt Ihren Beitrag für die Kombination von KlinikPRIVAT und unserer Krankenhaustagegeldversicherung.

        Das können Sie selbst festlegen, bevor Sie den Versicherungsvertrag abschließen. Grundsätzlich kann die Höhe das Krankenhaustagegeldes zwischen 10 und 60 Euro betragen – bis zu 30 Euro für Kinder und bis zu 60 Euro für Erwachsene. Aus Ihrem gewünschten Betrag berechnen wir dann Ihren monatlichen Beitrag.
         
        Übrigens: In Kombination zum Beispiel mit unserer Krankenhauszusatzversicherung KlinikPRIVAT haben Sie die Möglichkeit ein höheres Krankenhaustagegeld zu wählen. KlinikPRIVAT übernimmt die zusätzlichen Kosten für ein Ein- oder Zweibettzimmer sowie die Behandlung durch einen Spezialisten im Krankenhaus.

        Berechnen Sie jetzt Ihren Beitrag für die Kombination von KlinikPRIVAT und unserer Krankenhaustagegeldversicherung.

      Kann ich Krankenhaustagegeld absichern, wenn ich privat versichert bin?
      • Den Tarif KHT kann jeder abschließen. Ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind, ist egal.

        Den Tarif KHT kann jeder abschließen. Ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind, ist egal.

      Downloads

      Hier können Sie sich die Tarife sowie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und die barrierefreie Produktinformation als PDF herunterladen:

      Tarif KHT

      Allgemeine Versicherungsbedingungen gültig für KHT

      Barrierefreie Produktinformation KHT

      Wie läuft das mit der Auszahlung des Krankenhaustagegeldes?

      Was muss ich tun, damit mir das Krankenhaustagegeld ausgezahlt wird?
      • Damit wir Ihnen Ihr Krankenhaustagegeld auszahlen können, benötigen wir eine Bescheinigung über den Krankenhausaufenthalt. Darin müssen der Zeitraum sowie die Diagnose angegeben sein.

        Damit wir Ihnen Ihr Krankenhaustagegeld auszahlen können, benötigen wir eine Bescheinigung über den Krankenhausaufenthalt. Darin müssen der Zeitraum sowie die Diagnose angegeben sein.

      Wann wird mir Krankenhaustagegeld gezahlt?
      • Sobald es medizinisch notwendig ist, dass Sie vollstationär im Krankenhaus behandelt werden, können Sie Krankenhaustagegeld beantragen. Zum Beispiel, wenn Sie krank werden, einen Unfall hatten oder stationär entbinden.

        Sobald es medizinisch notwendig ist, dass Sie vollstationär im Krankenhaus behandelt werden, können Sie Krankenhaustagegeld beantragen. Zum Beispiel, wenn Sie krank werden, einen Unfall hatten oder stationär entbinden.

      Ab wann bekomme ich das Krankenhaustagegeld?
      • Wir zahlen jeden vollen Tag, den Sie im Krankenhaus behandelt werden.

        Wir zahlen jeden vollen Tag, den Sie im Krankenhaus behandelt werden.

      Wie lange bekomme ich Krankenhaustagegeld?
      • Sie erhalten die Leistungen solange Sie vollstationär im Krankenhaus untergebracht sind.

        Sie erhalten die Leistungen solange Sie vollstationär im Krankenhaus untergebracht sind.

      Gibt es Wartezeiten oder bekomme ich die Leistungen direkt nach Vertragsabschluss?
      • Grundsätzlich gelten folgende Wartezeiten bevor Sie die Leistungen beanspruchen können:

        • Allgemeine Wartezeit: Drei Monate
        • Besondere Wartezeit: Acht Monate für Zahnbehandlungen, Zahnersatz, Kieferorthopädie, Psychotherapie oder Entbindung

        Haben Sie einen Unfall, entfallen die Wartezeiten.

        Grundsätzlich gelten folgende Wartezeiten bevor Sie die Leistungen beanspruchen können:

        • Allgemeine Wartezeit: Drei Monate
        • Besondere Wartezeit: Acht Monate für Zahnbehandlungen, Zahnersatz, Kieferorthopädie, Psychotherapie oder Entbindung

        Haben Sie einen Unfall, entfallen die Wartezeiten.

      Muss ich Belege für meine Ausgaben einreichen?
      • Nein. Wofür Sie das Krankenhaustagegeld ausgeben, spielt für uns keine Rolle. Sie können damit machen, was Sie möchten.

        Nein. Wofür Sie das Krankenhaustagegeld ausgeben, spielt für uns keine Rolle. Sie können damit machen, was Sie möchten.

      Erhalte ich das Krankenhaustagegeld auch in psychiatrischen, psychosomatischen oder psychotherapeutischen Fachkliniken?
      • Ja. Der Tarif KHT gilt auch für vollstationäre Aufenthalte in Kliniken für Psychiatrie oder Psychotherapie. Bitte beachten Sie: Bei psychotherapeutischer und psychosomatischer Krankenhausbehandlung wird die Hälfte des versicherten Tagegeldes gezahlt.

        Ja. Der Tarif KHT gilt auch für vollstationäre Aufenthalte in Kliniken für Psychiatrie oder Psychotherapie. Bitte beachten Sie: Bei psychotherapeutischer und psychosomatischer Krankenhausbehandlung wird die Hälfte des versicherten Tagegeldes gezahlt.

      Was ist ein Ersatz-Krankenhaustagegeld?
      • Unsere Krankheitskostentarife beinhalten in der Regel ein Ersatz-Krankenhaustagegeld. Es wird dann bezahlt, wenn die Krankenhausunterbringung in einem geringeren Status erfolgt, als Sie versichert sind: Falls Ihr Tarif beispielsweise Leistungen für ein Einbettzimmer enthält, Sie aber nur in einem Zweibettzimmer untergebracht werden können. Sie bekommen das Ersatz-Krankenhaustagegeld auch in dem Fall, wenn das Krankenhaus für das Ein- oder Zweibettzimmer (Regelleistung) keine Zuschläge berechnet und Sie gleichzeitig keine wahlärztlichen Leistungen beanspruchen.

        Bitte beachten Sie, dass bei psychotherapeutischen Behandlungen und ambulanten Operationen in manchen Tarifen das Ersatz-Krankenhaustagegeld nicht gezahlt wird.

        Unsere Krankheitskostentarife beinhalten in der Regel ein Ersatz-Krankenhaustagegeld. Es wird dann bezahlt, wenn die Krankenhausunterbringung in einem geringeren Status erfolgt, als Sie versichert sind: Falls Ihr Tarif beispielsweise Leistungen für ein Einbettzimmer enthält, Sie aber nur in einem Zweibettzimmer untergebracht werden können. Sie bekommen das Ersatz-Krankenhaustagegeld auch in dem Fall, wenn das Krankenhaus für das Ein- oder Zweibettzimmer (Regelleistung) keine Zuschläge berechnet und Sie gleichzeitig keine wahlärztlichen Leistungen beanspruchen.

        Bitte beachten Sie, dass bei psychotherapeutischen Behandlungen und ambulanten Operationen in manchen Tarifen das Ersatz-Krankenhaustagegeld nicht gezahlt wird.

      Worauf muss ich noch beim Abschluss der Krankenhaustagegeldversicherung achten?

      Muss ich mich vor Vertragsabschluss einer Gesundheitsprüfung unterziehen und wie beeinflusst dies meinen Beitrag bzw. Schutz?
      • Ja, für den Abschluss einer Krankenhaustagegeld-Versicherung werden Gesundheitsdaten abgefragt. Im Einzelfall wird dann geprüft, ob eventuelle Vorerkrankungen irrelevant sind, ein Risikozuschlag erhoben wird oder, in den seltensten Fällen, die Versicherung nicht abgeschlossen werden kann.

        Ja, für den Abschluss einer Krankenhaustagegeld-Versicherung werden Gesundheitsdaten abgefragt. Im Einzelfall wird dann geprüft, ob eventuelle Vorerkrankungen irrelevant sind, ein Risikozuschlag erhoben wird oder, in den seltensten Fällen, die Versicherung nicht abgeschlossen werden kann.

      Was passiert mit der Krankenhaustagegeld-Versicherung, wenn ich meine Krankenkasse wechsle oder von gesetzlich auf privat umsteige?
      • Der Versicherungsschutz für das Krankenhaustagegeld bleibt in allen Fällen bestehen. Sie können also sorgenfrei auch während der Vertragslaufzeit die Krankenkasse wechseln. Auch wenn sich Ihr Versichertenstatus ändert, läuft der Vertrag zum Krankenhaustagegeld unverändert weiter.

        Der Versicherungsschutz für das Krankenhaustagegeld bleibt in allen Fällen bestehen. Sie können also sorgenfrei auch während der Vertragslaufzeit die Krankenkasse wechseln. Auch wenn sich Ihr Versichertenstatus ändert, läuft der Vertrag zum Krankenhaustagegeld unverändert weiter.

      Wie lange ist die Vertragslaufzeit und wie sind die Kündigungsfristen?
      • Der Versicherungsvertrag wird zunächst für die Dauer von zwei Kalenderjahren abgeschlossen. Er verlängert sich stillschweigend um ein Kalenderjahr, wenn Sie ihn nicht mit einer Frist von drei Monaten kündigen.

        Der Versicherungsvertrag wird zunächst für die Dauer von zwei Kalenderjahren abgeschlossen. Er verlängert sich stillschweigend um ein Kalenderjahr, wenn Sie ihn nicht mit einer Frist von drei Monaten kündigen.

      Gibt es Wartezeiten oder bekomme ich die Leistungen direkt nach Vertragsabschluss?
      • Grundsätzlich gelten folgende Wartezeiten bevor Sie die Leistungen beanspruchen können:

        • Allgemeine Wartezeit: Drei Monate
        • Besondere Wartezeit: Acht Monate für Zahnbehandlungen, Zahnersatz, Kieferorthopädie, Psychotherapie oder Entbindung

        Haben Sie einen Unfall, entfallen die Wartezeiten.

        Grundsätzlich gelten folgende Wartezeiten bevor Sie die Leistungen beanspruchen können:

        • Allgemeine Wartezeit: Drei Monate
        • Besondere Wartezeit: Acht Monate für Zahnbehandlungen, Zahnersatz, Kieferorthopädie, Psychotherapie oder Entbindung

        Haben Sie einen Unfall, entfallen die Wartezeiten.

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