• Mit der 1 €-Anwartschaft Gesundheitszustand sichern

    Mit der 1 €-Anwartschaft Gesundheitszustand sichern

    Anwartschaftsversicherung BeihilfeOption

    • Einfacher Einstieg in die private Krankenversicherung
    • Ohne erneute Gesundheitsprüfung bei Anspruch auf Beihilfe
    • Ohne Wartezeit bei Umstellung auf beihilfekonforme Versicherung
  • 1-Euro-Anwartschaft für Polizisten

    1-Euro-Anwartschaft für Polizisten

    Bereits heute für später vorsorgen.

    BeihilfeOption: Der einfache Einstieg in Ihre private Krankenversicherung.

  • 1-Euro-Anwartschaft für Soldaten auf Zeit, Berufssoldaten & Feuerwehrleute

    1-Euro-Anwart­schaft für Soldaten auf Zeit, Berufs­soldaten & Feuer­wehrleute

    Bereits heute für später vorsorgen.

    BeihilfeOption: Der einfache Einstieg in Ihre private Krankenversicherung.

Vor dem Einstieg in die private Krankenversicherung prüft die Versicherung Ihren Gesundheitszustand. Vorerkrankungen oder Unfälle während des Studiums oder der Ausbildung können zu höheren Beiträgen führen.

Um dies zu vermeiden, schließen Sie am besten die Anwartschaftsversicherung BeihilfeOption ab. ab. Diese sichert Ihren Gesundheitszustand zum Zeitpunkt des Abschlusses und schützt Sie vor Nachteilen, wenn Sie in die private Krankenversicherung eintreten.

Für wen eignet sich die Anwartschaftsversicherung BeihilfeOption?

  • Studierende und Hochschulabsolvent*innen, die eine Beamtenlaufbahn als Lehrkraft einschlagen möchten
  • Personen mit Anspruch auf Heilfürsorge wie Feuerwehrleute, Polizist*innen und Berufssoldat*innen
Mit unserer Anwartschaftsversicherung BeihilfeOption können Sie Ihren heutigen Gesundheitszustand praktisch „einfrieren“. Damit legen Sie Ihren jetzigen gesundheitlichen Zustand als Grundlage für Ihre zukünftige private Krankenversicherung fest.

Anwartschaftsversicherung: Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Beim Wechsel in die private Krankenversicherung ist keine erneute Gesundheitsprüfung nötig.
  • Es bestehen keine Wartezeiten bei Umstellung in die beihilfekonforme Krankenversicherung.
  • Während der Anwartschaftszeit entstandene Krankheiten und Unfallfolgen sind mitversichert und haben keine Auswirkungen auf Ihren künftigen privaten Versicherungsschutz.

Anwartschaftsversicherung BeihilfeOption: Kosten und Leistungen

Mit der Anwartschaftsversicherung BeihilfeOption sichern Sie sich Ihren heutigen Gesundheitszustand für nur 1 € im Monat.
Die BeihilfeOption ist eine sogenannte Anwartschaft für die private Krankenversicherung, die Sie zusätzlich zu Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung oder Ihrem Anspruch auf Heilfürsorge abschließen. Während der Anwartschaftsphase bekommen Sie keine privaten Gesundheitsleistungen, erhalten aber Ihren Gesundheitszustand aus jüngeren Jahren für später.

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Was ist eine Anwartschaftsversicherung?

Die Anwartschaftsversicherung BeihilfeOption ist eine spezielle Absicherung, die Sie abschließen können, wenn Sie Aussicht auf Beihilfe haben, aber aktuell noch in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind oder Anspruch auf Heilfürsorge (als Polizist*in, Soldat*in oder bei der Feuerwehr) haben.
Oft ist schon im Studium oder während der Ausbildung klar, ob Sie später beihilfeberechtigt sind.
Mit der Anwartschaftsversicherung BeihilfeOption setzen Sie Ihren gesundheitlichen Zustand fest und sorgen für einen reibungslosen Wechsel in die private Krankenversicherung – ohne weitere Gesundheitsprüfung.

Unterschied große Anwartschaftsversicherung – kleine Anwartschaftsversicherung

Bei der kleinen Anwartschaftsversicherung halten Sie Ihren gesundheitlichen Zustand fest und bilden damit die Basis für die Berechnung Ihrer späteren Beiträge. Bei der großen Anwartschaftsversicherung sichern Sie sich zusätzlich das ursprüngliche Eintrittsalter. Das ist vor allem für die Altersrückstellung interessant, macht die große Anwartschaft aber auch deutlich teurer. Die BeihilfeOption ist ein Tarif der wie eine kleine Anwartschaftsversicherung funktioniert.

Wozu brauche ich eine Anwartschaft?

Um den Gesundheitszustand von heute bis zum Zeitpunkt des Beginns der privaten Krankenversicherung „einzufrieren“, benötigt man eine Anwartschaftsversicherung. Haben Sie keine Anwartschaftsversicherung und der Gesundheitszustand verschlechtert sich in der Zwischenzeit, müssen Sie u.U. deutlich mehr für die private Krankenversicherung bezahlen.
Eine Anwartschaft fängt dieses Risiko auf. Im Tarif BeihilfeOption „frieren“ Sie ihren aktuellen Gesundheitszustand ein – und das für nur 1 € monatlich.

Was ist die BeihilfeOption?

Der Tarif BeihilfeOption ist eine Anwartschaft. Wenn Sie diese Versicherung abschließen, können Sie mit Beginn Ihres Anspruchs auf Beihilfe direkt eine beihilfekonforme Krankheitskostenversicherung und private Pflegepflichtversicherung abschließen – ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Was kostet eine Anwartschaftsversicherung?

Die BeihilfeOption der Versicherungskammer Bayern kostet Sie nur 1 € im Monat, unabhängig davon, ob Sie bereits nach der Ausbildung oder erst später beihilfeberechtigt sind.

Häufig gestellte Fragen rund um die Anwartschaft

Wofür gibt es Beihilfe und habe ich einen Anspruch darauf?
  • Die Beihilfe ist eine Leistung, mit der sich der Dienstherr unmittelbar an den anfallenden Kosten für den Krankheits-, Pflege- und Todesfall oder bei Geburt beteiligt. Beamte und Richter sowie ihre Angehörigen haben einen Anspruch auf Beihilfe. Dieser liegt je nach Familiensituation zwischen 50 % und 80 %.

    Die Beihilfe ist eine Leistung, mit der sich der Dienstherr unmittelbar an den anfallenden Kosten für den Krankheits-, Pflege- und Todesfall oder bei Geburt beteiligt. Beamte und Richter sowie ihre Angehörigen haben einen Anspruch auf Beihilfe. Dieser liegt je nach Familiensituation zwischen 50 % und 80 %.

Muss ich Gesundheitsfragen beantworten?
  • Ja, es erfolgt eine Gesundheitsprüfung für die spätere Krankenversicherung. Bei Abschluss des Tarifs BeihilfeOption können besondere Bedingungen wie Risikozuschläge erforderlich sein. Diese zusätzlichen Kosten gelten jedoch erst ab dem Beginn der Versicherung.

    Ausnahme: Polizeianwärter müssen keine Gesundheitsfragen beantworten, sofern sie den Antrag auf BeihilfeOption innerhalb von drei Monaten nach Ausbildungsbeginn stellen.

    Ja, es erfolgt eine Gesundheitsprüfung für die spätere Krankenversicherung. Bei Abschluss des Tarifs BeihilfeOption können besondere Bedingungen wie Risikozuschläge erforderlich sein. Diese zusätzlichen Kosten gelten jedoch erst ab dem Beginn der Versicherung.

    Ausnahme: Polizeianwärter müssen keine Gesundheitsfragen beantworten, sofern sie den Antrag auf BeihilfeOption innerhalb von drei Monaten nach Ausbildungsbeginn stellen.

Welche Tarife lassen sich bei späterem Anspruch auf Beihilfe abschließen?
  • Mit dem Tarif BeihilfeOption haben Sie die Möglichkeit, in alle beihilfekonformen privaten Krankenversicherungstarife der Versicherungskammer Bayern zu wechseln. Diese lassen sich nach Ihren Bedürfnissen mit zusätzlichen Leistungen ausbauen.

    Mit dem Tarif BeihilfeOption haben Sie die Möglichkeit, in alle beihilfekonformen privaten Krankenversicherungstarife der Versicherungskammer Bayern zu wechseln. Diese lassen sich nach Ihren Bedürfnissen mit zusätzlichen Leistungen ausbauen.

Welches Alter ist die Grundlage bei der Umstellung in den beihilfekonformen Tarif?
  • Bei Umstellung in eine private Krankenversicherung wird der Beitrag anhand des aktuell erreichten Alters berechnet. Die kleine Anwartschaft friert nur Ihren Gesundheitszustand ein, nicht das Alter.

    Bei Umstellung in eine private Krankenversicherung wird der Beitrag anhand des aktuell erreichten Alters berechnet. Die kleine Anwartschaft friert nur Ihren Gesundheitszustand ein, nicht das Alter.

Können zu der Anwartschaftsversicherung BeihilfeOption weitere Tarife abgeschlossen werden?
  • Als Ergänzung der Anwartschaftsversicherung gibt es weitere Zusatztarife zur Auswahl. Gerne beraten wir Sie unverbindlich in einem persönlichen Gespräch zu Ihren Möglichkeiten. Nehmen Sie unter (089) 21 60-88 88 oder service@vkb.de gerne Kontakt zu uns auf.

    Als Ergänzung der Anwartschaftsversicherung gibt es weitere Zusatztarife zur Auswahl. Gerne beraten wir Sie unverbindlich in einem persönlichen Gespräch zu Ihren Möglichkeiten. Nehmen Sie unter (089) 21 60-88 88 oder service@vkb.de gerne Kontakt zu uns auf.

Wann wird die Umstellung der Anwartschaft auf einen beihilfekonformen Tarif beantragt?
  • Sobald Sie einen Beihilfeanspruch erhalten (z.B. im Referendariat oder als Beamtin oder Beamter auf Probe), können Sie Ihren Vertrag umstellen. Dafür haben Sie sechs Monate Zeit.

    Sobald Sie einen Beihilfeanspruch erhalten (z.B. im Referendariat oder als Beamtin oder Beamter auf Probe), können Sie Ihren Vertrag umstellen. Dafür haben Sie sechs Monate Zeit.

Wer kann den Tarif BeihilfeOption abschließen?
    • Personen mit Anspruch auf Heilfürsorge (etwa Polizisten, Soldaten auf Zeit, Berufssoldaten und Feuerwehrleute)
      Diese Personengruppen arbeiten bereits in ihrem Beruf bzw. machen eine Ausbildung, sind dabei aber anderweitig für den Krankheitsfall abgesichert. Erst mit dem Ende der Ausbildung bzw. mit Eintritt in den Ruhestand besteht Anspruch auf Beihilfe und damit der Bedarf an einer ergänzenden privaten Krankenversicherung.
    • Studenten und Absolventen von Hochschulen, deren berufliches Ziel eine Beamtenlaufbahn als Lehrer ist
      Diese Personengruppe strebt eine Anstellung als Lehrer*in an. Oft besteht nach Ende des Studiums jedoch eine Wartezeit, bis eine Stelle frei ist bzw. die Ausbildung startet. Diese Personengruppe ist dann meist vorübergehend gesetzlich versichert. Erst bei Antritt des Lehramts besteht ein Anspruch auf Beihilfe und darauf, in die private Versicherung zu wechseln.

    • Personen mit Anspruch auf Heilfürsorge (etwa Polizisten, Soldaten auf Zeit, Berufssoldaten und Feuerwehrleute)
      Diese Personengruppen arbeiten bereits in ihrem Beruf bzw. machen eine Ausbildung, sind dabei aber anderweitig für den Krankheitsfall abgesichert. Erst mit dem Ende der Ausbildung bzw. mit Eintritt in den Ruhestand besteht Anspruch auf Beihilfe und damit der Bedarf an einer ergänzenden privaten Krankenversicherung.
    • Studenten und Absolventen von Hochschulen, deren berufliches Ziel eine Beamtenlaufbahn als Lehrer ist
      Diese Personengruppe strebt eine Anstellung als Lehrer*in an. Oft besteht nach Ende des Studiums jedoch eine Wartezeit, bis eine Stelle frei ist bzw. die Ausbildung startet. Diese Personengruppe ist dann meist vorübergehend gesetzlich versichert. Erst bei Antritt des Lehramts besteht ein Anspruch auf Beihilfe und darauf, in die private Versicherung zu wechseln.

Wann endet der Tarif BeihilfeOption?
  • Die Versicherung nach dem Tarif BeihilfeOption endet zu dem Zeitpunkt, zu dem die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen, d.h. mit der Umwandlung in die Beamten-Tarife oder wenn die Versicherungsfähigkeit wegfällt, beispielsweise wenn Sie die Ausbildung zur Beamtentätigkeit abbrechen.

    Die Versicherung nach dem Tarif BeihilfeOption endet zu dem Zeitpunkt, zu dem die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen, d.h. mit der Umwandlung in die Beamten-Tarife oder wenn die Versicherungsfähigkeit wegfällt, beispielsweise wenn Sie die Ausbildung zur Beamtentätigkeit abbrechen.

Gibt es mit der BeihilfeOption bei Eintritt in die private Krankenversicherung eine weitere Gesundheitsprüfung?
  • Nein. Die Umstellung in die beihilfekonformen Tarife und die private Pflegepflichtversicherung erfolgt ohne neue Gesundheitsprüfung.

    Nein. Die Umstellung in die beihilfekonformen Tarife und die private Pflegepflichtversicherung erfolgt ohne neue Gesundheitsprüfung.

Gibt es bei der Umstellung vom Tarif BeihilfeOption zur privaten Krankenversicherung Wartezeiten?
  • Für die beihilfekonforme Krankheitskostenversicherung gelten keine Wartezeiten.

    Die Wartezeiten der Pflegepflichtversicherung bleiben unberührt (§ 3 Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Pflegepflichtversicherung).

    Für die beihilfekonforme Krankheitskostenversicherung gelten keine Wartezeiten.

    Die Wartezeiten der Pflegepflichtversicherung bleiben unberührt (§ 3 Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Pflegepflichtversicherung).

Was passiert, wenn ich als Heilfürsorgeberechtige*r aus dem öffentlichen Dienst ausscheide und in die gesetzliche Krankenkasse wechsle?
  • Dadurch entfällt die Versicherungsfähigkeit im Tarif BeihilfeOption und der Tarif endet. Sie können in diesem Fall jedoch – mit Risikoprüfung – in GKV-Zusatztarife umstellen. 

    Dadurch entfällt die Versicherungsfähigkeit im Tarif BeihilfeOption und der Tarif endet. Sie können in diesem Fall jedoch – mit Risikoprüfung – in GKV-Zusatztarife umstellen. 

Downloads

Hier können Sie sich die Tarif-Informationen zu BeihilfeOption als PDF herunterladen:

Tarif BeihilfeOption (PDF)

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