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Schäden durch Naturgewalten wie zum Beispiel Hagel
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Glasbruch am Fahrzeug
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Selbstbeteiligung (ohne oder mit 100 €)
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Von E-Scooter bis Moped: Unsere Kunden vertrauen uns und sind zufrieden.

"Herzlichen Dank für die rasche Abwicklung der Versicherung und Zusendung des Aufklebers für meinen e Scooter."

Kunden Kommentar vom 30.05.2021 (Bewertungsplattform eKomi) 

"Ich habe eigentlich immer so die Roller Versicherung abgeschlossen. Hat alles super geklappt. Das Kennzeichen ist auch schon angekommen."

Kunden Kommentar vom 28.02.2022 (Bewertungsplattform eKomi) 

"Bin hoch zufrieden, weil alles telefonisch geregelt werden konnte. Das Mopedschild kam sehr schnell, prima Service!"

Kunden Kommentar vom 17.07.2021 (Bewertungsplattform eKomi) 

Von E-Scooter bis Moped: Über 120.000 Versicherte vertrauen uns bereits.

  • Versicherung für Roller und E-Roller

    Roller & E-Roller

    Kunden Kommentar vom 28.02.2022 (Bewertungsplattform eKomi)

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  • Versicherung für Mofa und Moped

    Mofa & Moped

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  • Versicherung für E-Scooter

    E-Scooter

    Kunden Kommentar vom 30.05.2021 (Bewertungsplattform eKomi)

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Häufig gestellte Fragen rund um die Mopedversicherung

Versicherungskennzeichen oder Versicherungsplakette?
  • Im Rahmen der Mopedversicherung können Fahrzeuge, die ein Versicherungskennzeichen nach § 26 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) bzw. eine Versicherungsplakette nach § 29a FZV führen müssen, versichert werden. Versicherungskennzeichen für Moped, Mofa, Mokick, Leichtmofa, Roller, Krankenfahrstuhl, Microcar oder Quad. Versicherungsplakette für Elektrokleinstfahrzeuge nach der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV), wie E-Scooter oder Segway.

    Im Rahmen der Mopedversicherung können Fahrzeuge, die ein Versicherungskennzeichen nach § 26 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) bzw. eine Versicherungsplakette nach § 29a FZV führen müssen, versichert werden. Versicherungskennzeichen für Moped, Mofa, Mokick, Leichtmofa, Roller, Krankenfahrstuhl, Microcar oder Quad. Versicherungsplakette für Elektrokleinstfahrzeuge nach der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV), wie E-Scooter oder Segway.

Was bedeutet in der Mopedversicherung Haftpflicht und was Teilkasko?
  • Die Haftpflichtversicherung fürs Moped ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Versicherung bezahlt Schäden, die Sie mit dem Moped einem anderen zufügen bis 100 Millionen Euro pauschal – mit bis zu 15 Millionen Euro je geschädigte Person.

    Die Teilkasko ist freiwillig, aber ebenso wichtig: Sie sichert Ihr Fahrzeug ab – und ersetzt zum Beispiel Schäden durch Brand oder Naturgewalten wie Hagel und Blitzschlag sowie Schäden durch Zusammenstöße mit Tieren, Kurzschlüsse in der Verkabelung oder Glasbruch. Außerdem ist Ihr Moped gegen Diebstahl versichert.

    Die Haftpflichtversicherung fürs Moped ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Versicherung bezahlt Schäden, die Sie mit dem Moped einem anderen zufügen bis 100 Millionen Euro pauschal – mit bis zu 15 Millionen Euro je geschädigte Person.

    Die Teilkasko ist freiwillig, aber ebenso wichtig: Sie sichert Ihr Fahrzeug ab – und ersetzt zum Beispiel Schäden durch Brand oder Naturgewalten wie Hagel und Blitzschlag sowie Schäden durch Zusammenstöße mit Tieren, Kurzschlüsse in der Verkabelung oder Glasbruch. Außerdem ist Ihr Moped gegen Diebstahl versichert.

Wann beginnt und endet mein Versicherungsschutz?
  • Das Versicherungsjahr für Mopeds, Roller, Mofas, E-Bikes oder E-Scooter und Segways (nach Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung) startet jedes Jahr am 1. März. Ab diesem Zeitpunkt kann Ihr Versicherungsschutz beginnen, das muss er aber nicht! Wenn Sie Ihr Kennzeichen oder Ihre Plakette erst später im Verkehrsjahr bestellen, sind Ihre Versicherung und das Versicherungskennzeichen bzw. die Versicherungsplakette immer bis Ende Februar des folgenden oder gleichen Jahres - je nach Vertragsbeginn - gültig. Sie bezahlen dann nur einen anteiligen Beitrag.

    Das Versicherungsjahr für Mopeds, Roller, Mofas, E-Bikes oder E-Scooter und Segways (nach Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung) startet jedes Jahr am 1. März. Ab diesem Zeitpunkt kann Ihr Versicherungsschutz beginnen, das muss er aber nicht! Wenn Sie Ihr Kennzeichen oder Ihre Plakette erst später im Verkehrsjahr bestellen, sind Ihre Versicherung und das Versicherungskennzeichen bzw. die Versicherungsplakette immer bis Ende Februar des folgenden oder gleichen Jahres - je nach Vertragsbeginn - gültig. Sie bezahlen dann nur einen anteiligen Beitrag.

Wie kann ich mein Moped gegen Diebstahl versichern?
  • Wenn Sie zur Haftpflichtversicherung eine Teilkaskoversicherung abschließen, ist Ihr Moped auch gegen Diebstahl versichert.

    Wenn Sie zur Haftpflichtversicherung eine Teilkaskoversicherung abschließen, ist Ihr Moped auch gegen Diebstahl versichert.

Ich fahre mein Moped erst ab Sommer – sinkt mein Beitrag?
  • Das Verkehrsjahr für Mopeds beginnt immer am 1. März und endet am 28. oder in einem Schaltjahr am 29. Februar des nächsten Jahres. Wer sein Nummernschild später holt, zahlt nicht drauf: Wenn Sie Ihr Versicherungskennzeichen beispielsweise erst ab Juni brauchen, bezahlen Sie nur einen anteiligen Beitrag.

    Das Verkehrsjahr für Mopeds beginnt immer am 1. März und endet am 28. oder in einem Schaltjahr am 29. Februar des nächsten Jahres. Wer sein Nummernschild später holt, zahlt nicht drauf: Wenn Sie Ihr Versicherungskennzeichen beispielsweise erst ab Juni brauchen, bezahlen Sie nur einen anteiligen Beitrag.

Wo bekomme ich mein Moped-Kennzeichen (bzw. meine Plakette), und was brauche ich dafür?
  • Mopeds bis 50 ccm zählen zu den zulassungsfreien Fahrzeugen. Sie müssen also nicht wie beim Auto persönlich zur Zulassungsstelle.

    Entscheiden Sie sich einfach, welchen Versicherungsschutz Sie wünschen und weisen Sie diesen anschließend schnell und bequem online von zuhause aus nach.

    Zusätzlich zu Ihren persönliche Daten machen Sie dann noch Angaben zu gewissen Fahrzeugdaten aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE), wie

    • Höchstgeschwindigkeit
    • Vierstellige Hersteller-Schlüsselnummer
    • Herstellername
    • ID-Nummer (Fahrgestellnummer)

    Das neue Versicherungskennzeichen bzw. die neue Versicherungsplakette wird Ihnen per Post zugeschickt. Alternativ können Sie das Kennzeichen auch bei Ihrem Versicherungsberater bestellen und, wenn Sie möchten, dort abholen.

    Mopeds bis 50 ccm zählen zu den zulassungsfreien Fahrzeugen. Sie müssen also nicht wie beim Auto persönlich zur Zulassungsstelle.

    Entscheiden Sie sich einfach, welchen Versicherungsschutz Sie wünschen und weisen Sie diesen anschließend schnell und bequem online von zuhause aus nach.

    Zusätzlich zu Ihren persönliche Daten machen Sie dann noch Angaben zu gewissen Fahrzeugdaten aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE), wie

    • Höchstgeschwindigkeit
    • Vierstellige Hersteller-Schlüsselnummer
    • Herstellername
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    Das neue Versicherungskennzeichen bzw. die neue Versicherungsplakette wird Ihnen per Post zugeschickt. Alternativ können Sie das Kennzeichen auch bei Ihrem Versicherungsberater bestellen und, wenn Sie möchten, dort abholen.

Verlängert sich meine Mopedversicherung automatisch?
  • Nein, eine Mopedversicherung verlängert sich nicht. Wir sprechen hier von einer „Verfallspolice“. Das liegt vor allem daran, dass die Mopedversicherung an das Versicherungskennzeichen bzw. die Versicherungsplakette geknüpft ist. Deshalb müssen Sie jedes Verkehrsjahr aufs Neue eine Mopedversicherung abschließen und Ihr neues Kennzeichen bzw. Ihre neue Plakette an Moped und Co. anbringen.

    Nein, eine Mopedversicherung verlängert sich nicht. Wir sprechen hier von einer „Verfallspolice“. Das liegt vor allem daran, dass die Mopedversicherung an das Versicherungskennzeichen bzw. die Versicherungsplakette geknüpft ist. Deshalb müssen Sie jedes Verkehrsjahr aufs Neue eine Mopedversicherung abschließen und Ihr neues Kennzeichen bzw. Ihre neue Plakette an Moped und Co. anbringen.

Welche Farbe hat das Moped-Kennzeichen dieses Jahr?
  • Die Farbe der Kennzeichen/Plaketten wechselt jährlich immer zum 1. März und gilt bis Ende Februar des Folgejahres, damit die Polizei schneller sieht, ob Ihr Fahrzeug auch wirklich mit dem aktuellen Versicherungsschutz fährt. Es gelten die Schriftfarben in der Reihenfolge von Blau (ab 1. März 2024), nach Grün (ab 1. März 2025) und danach Schwarz (ab 1. März 2026) usw.

    Die Farbe der Kennzeichen/Plaketten wechselt jährlich immer zum 1. März und gilt bis Ende Februar des Folgejahres, damit die Polizei schneller sieht, ob Ihr Fahrzeug auch wirklich mit dem aktuellen Versicherungsschutz fährt. Es gelten die Schriftfarben in der Reihenfolge von Blau (ab 1. März 2024), nach Grün (ab 1. März 2025) und danach Schwarz (ab 1. März 2026) usw.

Podcast zum Unfallrisiko für Mopeds
Podcast zum Unfallrisiko für Mopeds | 12,2 MB
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Versicherungskammer Bayern in Zahlen und Fakten