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    Mallorca-Police

Mit dem Mietwagen im Ausland versichert

Im Urlaub die Umgebung mit dem Mietwagen zu erkunden, wird bei vielen Reisenden immer beliebter. Doch wer im Ausland ein Auto mietet, geht dabei auch immer ein gewisses Unfallrisiko ein. Wer sich im Fall der Fälle vor hohen Kosten schützen will, sollte prüfen ob im Rahmen seiner Kfz-Haftpflichtversicherung die Mallorca-Police eingeschlossen ist.
Was diese Police ist und wo sie gilt erfahren Sie hier.

Was ist die Mallorca-Police?

Bei der Mallorca-Police (auch Mallorca-Klausel oder Mallorca-Deckung genannt) handelt es sich um eine Zusatzleistung Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung. Diese sichert Sie mit Ihrem Mietwagen bei einem Haftpflichtschaden vor hohen Kosten ab. Sie gleicht die im Ausland meist niedrigeren Haftpflicht-Deckungssummen aus.
Übrigens: Haben Sie kein eigenes Auto und somit keinen Kfz-Versicherungsschutz abgeschlossen, können Sie die Mallorca-Police auch innerhalb der Privathaftpflichtversicherung abschließen. Zudem besteht auch die Möglichkeit, diese Police separat abzuschließen.

Wo gilt die Mallorca-Police?

Der Name dieses Leistungsbausteins kann unter Umständen verwirren: Doch die Mallorca-Police gilt nicht nur auf den Balearen, sondern im gesamten europäischen Raum. Und bei einigen Versicherungen greift der Schutz auch in ans Mittelmeer angrenzenden Staaten, wie z. B. Tunesien. Außerdem werden teilweise auch Mietwagen-Unfallschäden in den asiatischen Teilen der Türkei mitversichert.
Wir empfehlen Ihnen also, sich vor einem Urlaub in diesen Ländern bei Ihrem Versicherer detailliert über den Geltungsbereich der Mallorca-Police zu informieren.
Die Mallorca-Police der Versicherungskammer Bayern gilt innerhalb der geografischen Grenzen Europas, den außereuropäischen Gebieten der EU-Mitgliedstaaten sowie in Marokko, Tunesien und den außereuropäischen Gebieten der Türkei.

Ist es sinnvoll eine Mallorca-Police abzuschließen?

Wollen Sie im Ausland einen Mietwagen, ein Motorrad oder sogar ein Wohnmobil anmieten? Dann ist es sinnvoll, wenn Sie Ihre Kfz-Versicherung prüfen, ob die Mallorca-Police eingeschlossen ist. Denn verursachen Sie während eines Auslandsaufenthalts mit dem Mietwagen einen Unfall, dann gilt oft nur die gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckung in dem jeweiligen Urlaubsland. So übernimmt der ausländische Autovermieter nur die Kosten bis zu dieser gesetzlich vereinbarten Deckungssumme.
Meist ist der Schaden allerdings viel höher und den Differenzbetrag müssten Sie als Unfallverursacher selbst übernehmen. Hier kommt die Mallorca-Police ins Spiel: Damit schließen Sie diese Versicherungslücke und heben die Versicherungssumme auf die Leistungen Ihrer deutschen Kfz-Versicherung an. Auf diese Weise können Sie sich vor hohen Folgekosten eines Unfalls mit dem Mietwagen effektiv schützen.

Kosten für die Mallorca-Police

Bei der Kfz-Versicherung der Versicherungskammer Bayern ist die Mallorca-Police automatisch inklusive. So entstehen Ihnen für diesen Zusatzschutz keine Extrakosten.
Wollen Sie die Mallorca-Deckung innerhalb der privaten Haftpflicht abschließen, ist diese im Rahmen der Zusatzversicherung ZusatzSchutz inklusive.

Unfall mit dem Mietwagen im Ausland: Das müssen Sie wissen

Geraten Sie im Ausland mit einem Mietwagen in einen Unfall, sollten Sie diese Schritte befolgen:
  1. Polizei rufen (vor allem bei großen Sachschäden und natürlich bei Personenschäden).
  2. Unfallstelle fotografieren.
  3. Unfallprotokoll anfertigen: Um Unfallhergang, Namen der Unfallgegner und weitere Informationen zu notieren.
  4. Wichtig: Ist das Fahrzeug des Unfallgegners im Ausland zugelassen? Dann fragen Sie nach der „Grünen Karte“. In den meisten EU-Staaten reicht zwar das amtliche Kennzeichen aus, aber die „Grüne Karte“ kann bei einem Schadensfall trotzdem hilfreich sein.
  5. Benachrichtigen Sie Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung und melden Sie den Schaden umgehend – auch wenn Sie nicht der Verursacher des Unfalls sind.

Beeinflusst ein Unfall mit dem Mietwagen im Ausland die Schadenfreiheitsklasse?

Nur wenn die Mallorca-Police in Anspruch genommen werden muss, zieht dies eine Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse nach sich. Wie die SF-Klasse konkret angepasst wird, lesen Sie in unseren Versicherungsbedingungen.
Unsere Empfehlung: Mit der Kfz-Versicherung der Versicherungskammer Bayern sind Sie im Schadensfall abgesichert und vor hohen Kosten geschützt: Und das sowohl mit dem eigenen Auto in Deutschland als auch mit einem Mietwagen im Reiseland. Lassen Sie sich also jetzt unverbindlich Ihren Beitrag berechnen und schließen Sie online Ihre Kfz-Versicherung ab.
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