• Begleitetes Fahren ab 17

    Begleitetes Fahren ab 17

Was ist begleitetes Fahren und ab wann gilt es?

„Begleitetes Fahren ab 17“ (BF17) wurde als Modellversuch im Jahr 2005 eingeführt und wird auch als Führerschein mit 17 bezeichnet. Denn bei den Klassen B und BE hat man das Mindestalter für den Führscheinerwerb auf 17 Jahre reduziert. Wichtig ist allerdings, dass der Fahrer bis zu seinem 18. Geburtstag einen Pkw nur führen darf, wenn er von einer Person begleitet wird, die in der Bescheinigung mit ihrem Namen eingetragen ist.
Dieses Modell hat sich längst bewährt, denn 18 Jahre nach der Einführung des BF17 ist klar: Fahranfänger können wichtige Erfahrungen und Fahrpraxis in Begleitung eines geübten Fahrers (in der Regel Eltern, Großeltern oder Freunde) sammeln. Die Fahranfänger bekommen so Sicherheit im Straßenverkehr und zudem wird das Unfallrisiko reduziert. Gab es im Jahre 1991 noch134.764 verunglückte 18- bis 24-jährige in Straßenverkehrsunfällen, war die Zahl der Verunglückten 2020 mit 50.210 deutlich niedriger.

Voraussetzungen für das begleitete Fahren

Wer darf überhaupt in Begleitung fahren und wie alt muss der Begleiter sein? Ist die Grundvoraussetzung einer Begleitperson erfüllt, dürfen Personen einen Pkw fahren, wenn sie mindestens 17 Jahre alt sind. Alleine darf man nicht fahren, die Begleitung muss bei jeder Fahrt dabei sein und die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
  • Mindestalter 30 Jahre alt
  • Mindestens 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
  • Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf beim Beifahrer im Fahreignungsregister nicht mehr als 1 Punkt verzeichnet sein.
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Gibt es eine Vorschrift, wo die Begleitperson im Fahrzeug sitzen muss?

Der Begleiter muss nicht zwingend auf dem Beifahrersitz Platz nehmen, sondern kann auch hinten sitzen.

Wieviel Promille darf der Beifahrer haben?

Der Begleiter darf während der Fahrt auf keinen Fall mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut haben.

Können mehrere Personen als Begleiter fungieren?

Ja, solange die Grundvoraussetzung erfüllt ist, dass alle Begleitpersonen in der Prüfungsbescheinigung eingetragen sind.

Was passiert, wenn man ohne Begleitperson unterwegs ist und erwischt wird?

Wer trotz Führerschein mit 17 alleine Auto fährt, begeht einen schweren Verstoß in der Probezeit. Folgen sind der Entzug der Fahrerlaubnis, 70 Euro Bußgeld sowie ein Punkt in Flensburg.
Gut zu wissen: Ins Fahrgeschehen greift die Begleitperson nicht aktiv ein. So kann der Beifahrer auch nicht mit Punkten belangt werden, sollte der Fahranfänger einen Verkehrsverstoß begehen. Auch wenn die Begleitperson minderjährig ist, haftet der Fahrer selbst für Verstöße.

BF17: Antrag für begleitetes Fahren stellen

Will man am BF17 teilnehmen, muss man das bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragen. Bei der Beantragung sind die folgenden Schritte wichtig:
  1. Bei der Fahrschule zur Fahrausbildung anmelden:
  • Antragsformulare für BF17 bekommt man bei der entsprechenden Fahrerlaubnisbehörde (bzw. Führerscheinstelle). Diese Formulare sind je Bundesland unterschiedlich, teilweise variieren sie sogar je Landkreis.
  • Die Begleitperson muss inklusive einer Unterschrift im Antrag eintragen werden. Wichtig zu wissen: Man muss immer eine Kopie des Personalausweises und Führerscheins mitnehmen.
  • Eltern oder Erziehungsberechtigte müssen dem Antrag per Unterschrift zustimmen.
  1. Zur Fahrerlaubnisbehörde:
Um einen Antrag zu stellen sind folgende Unterlagen wichtig:
  • Personal oder Reisepass
  • Biometrisches Passbild
  • Einen maximal zwei Jahre alten Sehtest
  • Teilnahmenachweis eines Erste-Hilfe-Kurses

Die Probezeit beim begleiteten Fahren

Bei der Erstausstellung des Führerscheins hat jede Person zwei Jahre lang eine Probezeit. Davon ausgenommen sind die Führerscheinklassen AM, L und T.
Die zweijährige Probezeit gilt selbstverständlich auch für Teilnehmer des BF17-Programms. Die Probezeit beginnt mit der Ausstellung der Fahrerlaubnis. Im Falle des BF17, wird anstelle des Führerscheindokuments eine zeitlich begrenzte Prüfbescheinigung ausgestellt, die nur innerhalb des Landes gültig ist. In diesem Fall startet die Probezeit ebenfalls in diesem Moment.

Gut zu wissen: In der Probezeit gilt die 0,0-Promillegrenze. Auch junge Fahrer unter 21 Jahren dürfen sich nicht hinters Steuer setzen, wenn Sie Alkohol in kleinen Mengen konsumiert haben.

Begleitetes Fahren im Ausland

Halten Fahranfänger mit 17 alle deutschen Vorschriften des begleiteten Fahrens ein, können sie mit Begleitung auch in Österreich Auto fahren. Wichtig ist allerdings eine vorherige Abklärung mit der Haftpflichtversicherung. In weiteren Ländern ist das begleitete Fahren mit 17 generell nicht erlaubt.
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Begleitetes Fahren: Versicherung der Fahranfänger

Will man den Fahranfänger mitversichern, dann muss man die Versicherungspolice für das Auto, das zum begleiteten Fahren verwendet wird, anpassen lassen. Will man mit einem bereits versicherten Auto begleitet fahren, muss man das der Versicherung vor der ersten Fahrt mitteilen. Die Versicherungskammer Bayern lässt die erhöhte Fahrpraxis im Tarif mit einfließen: Fahranfänger, die an BF17 teilgenommen haben, haben später deutlich geringere Beiträge und weitere Preisvorteile. Ganz nach dem Motto “Gut gefahren, viel gespart!”

Was kostet die Versicherung für begleitetes Fahren?

In den meisten Fällen entstehen durch BF17 in der Kfz-Versicherung keine oder nur geringe Beitragserhöhungen. Die Kosten unterscheiden sich allerdings je Versicherung. Gut zu wissen: Bei der Versicherungskammer Bayern ist das begleitete Fahren ab 17 beitragsfrei mitversichert.

Fazit

Fahranfänger profitieren beim begleiteten Fahren durch eine höhere Fahrpraxis und niedrigere Versicherungsbeiträge. Dank BF17 können sich Jugendliche mit der Begleitperson an den Straßenverkehr gewöhnen und eine vorausschauende Fahrweise mit Anleitung erlernen.
Wichtig: Melden Sie das begleitende Fahren rechtzeitig Ihrer Versicherung. Ein Berater in Ihrer Nähe informiert Sie gerne umfassend zum Thema BF17 in der Kfz-Versicherung.
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