Gefahr von oben
Dachlawinen
1. Hauseigentümer haben eine Verkehrssicherungspflicht.
2. Kommt ein Hausbesitzer seinen Pflichten nicht nach, haftet er für Schäden.
3. Einheitliche Vorschriften für den Schutz vor Dachlawinen gibt es nicht.
4. Die Vorsorgemaßnahmen müssen zumutbar sein.
5. Auch Passanten und Autofahrer tragen Verantwortung.
6. Hausbesitzer können sich schützen.
7. Auch Mieter können in die Pflicht genommen werden.
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