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Unser Schutzschirm für Ihr Praktikum

Praktikanten­versicherung

Maßgeschneiderter Versicherungsschutz für Praktikant*innen Günstig, zuverlässig und schnell online abschließbar Speziell für Schüler*innen und Studierende in Bayern Online abschließen Beraten lassen

Für wen eignet sich eine Prak­tikanten­­versicherung?

Schüler*innen und Studierende mit Pflicht- oder freiwilligem Praktikum Berufseinsteiger*innen vor Ausbildungs- oder Studienbeginn Praktikant*innen
Ein Praktikum ist der Einstieg in die Berufswelt. Dabei kann gerade zu Beginn schnell ein Missgeschick passieren. Doch viele Praktikant*innen verfügen nicht über ausreichenden Versicherungsschutz, insbesondere bei freiwilligen, unbezahlten oder privaten Praktika. Unsere Praktikantenversicherung bietet umfassenden finanziellen Schutz bei Haftpflicht- und Unfallschäden.

Unsere Prak­tikanten­versicherung: Ihre Vorteile im Überblick

Passgenauer Schutz für jedes Praktikum

Ob Schulpraktikum, individuelles Betriebspraktikum zur Berufsfindung oder fachpraktische Studiensemester an Hochschulen in Bayern: Unser Versicherungsschutz für Praktikant*innen ist individuell auf Ihren Bedarf abgestimmt und passend für jede Art von Praktikum.

Online abschließen – versichert in wenigen Schritten

Sie schließen die Praktikantenversicherung einfach online ab, überweisen Ihren Beitrag und senden den Nachweis an uns. Der Versicherungsschutz gilt sofort.

Faire Konditionen für junge Menschen in Ausbildung


Unsere günstige Praktikantenversicherung für Schüler*innen und Studierende schützt zuverlässig und unkompliziert, ganz ohne versteckte Zusatzkosten.

Starke Leistungen. Echtes Vertrauen.

Weil Sicherheit Vertrauen braucht. Bewertungen auf Trustpilot zeigen: Unsere Kund*innen schätzen unsere Leistungen. Dieses Vertrauen bestätigt unseren Anspruch, als Versicherungskammer Bayern starke Leistungen für Gesundheit, Vorsorge und Sicherheit zu bieten – menschlich, zuverlässig und nah am Leben unserer Versicherten.

Welcher Tarif passt zu mir?

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haftoebetrieb@vkb.de

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Meist gestellte Fragen zur Prak­tikanten­versicherung

Welchen Versicherungsschutz für das Praktikum bietet die Versicherungskammer Bayern an?

Viele Praktikant*innen gehen davon aus, automatisch ausreichend versichert zu sein. Meist ist man während einen Praktikums über die Berufsgenossenschaft (BG) unfallversichert. Die Leistungen dieser gesetzlichen Versicherung reichen aber nicht immer aus, um alle Kosten zu decken. Eine private Unfallversicherung kann diese Lücken schließen.
Außerdem gibt es keine gesetzliche Absicherung für Haftpflichtschäden, die Sie versehentlich während Ihres Praktikums verursachen. Hier setzt unsere Praktikantenversicherung an - und das in zwei Varianten, je nach Art des Praktikums: Individuelle Betriebspraktika (Haftpflicht- und Unfall im Paket)
  • Gültig für alle Betriebspraktika
  • Günstiger Versicherungsschutz
  • Schützt sowohl bei Unfällen als auch bei Haftpflichtschäden (Personen-, Sach- und Vermögensschäden).
Haftpflichtversicherung für Studierende
  • Gilt während des theoretischen oder fachpraktischen Studiensemesters, einschließlich der dazugehörigen Praktika.
  • Speziell für Studierende an Hochschulen in Bayern konzipiert.
  • Deckt Haftpflichtschäden ab, die während des Praktikums entstehen können.
Nach dem Abschluss des passenden Tarifs überweisen Sie einfach Ihren Beitrag auf das angegebene Konto und senden den Überweisungsbeleg zusammen mit dem Antrag ein. Damit genießen Sie einen rundum verlässlichen Schutz, egal, ob es sich um ein Pflichtpraktikum, ein freiwilliges, ein unbezahltes oder ein privates Praktikum handelt.

Ich habe bereits eine Privat-Haftpflichtversicherung. Benötige ich dennoch eine Praktikanten-Haftpflichtversicherung?

Im aktuellen Privat-Haftpflicht-Produkt der Versicherungskammer Bayern sind sowohl Betriebspraktika als auch der fachpraktische Unterricht an Fach-, Gesamt- Hochschulen sowie Universitäten mitversichert.
Das heißt wenn Sie selbst oder über Ihre Eltern bei uns versicherst sind, benötigen Sie keine eigene Praktikanten-Haftpflichtversicherung. Gerade beim Versicherungsschutz für Praktikant*innen lohnt sich der Blick ins Kleingedruckte: Viele Haftpflichtversicherungen am Markt decken berufliche Risiken nicht oder nur eingeschränkt ab. Außerdem verlangen manche Betriebe sogar einen gesonderten Nachweis, dass Sie haftpflichtversichert sind.  Deshalb ist es ratsam sich vorab zu informieren und bei Bedarf individuell abzusichern.  Bitte beachten Sie: Für Ferienjobs, das Freiwillige Soziale Jahr und Praktika, die der Aus- oder Weiterbildung dienen, ist unsere Praktikantenversicherung nicht geeignet. In diesen Fällen kann sie daher nicht abgeschlossen werden. Absolvieren Sie ein Auslandspraktikum, dann kann eine Auslandsreise-Krankenversicherung sinnvoll sein. Wir beraten Sie gerne!

Wie hafte ich als Praktikantin oder Praktikant?

Ein Praktikum bietet erste Einblicke in die Berufswelt, aber es birgt auch viele Risiken. Sie bewegen sich in einer neuen Umgebung, hantieren vlt. mit unbekannten Maschinen und müssen Kunden bedienen. Wenn dabei eine Arbeitsmaschine oder eine andere Person unabsichtlich verletzt wird, kann das schnell teuer werden. Aber wer muss für diesen Schaden aufkommen?
 
Praktikanten gelten in der Regel als Arbeitnehmer und unterliegen daher dem sogenannten innerbetrieblichen Schadensausgleich. Das bedeutet: Wenn Sie im Rahmen Ihres Praktikums einen Schaden verursachen, haften Sie nicht unbegrenzt, sondern unter bestimmten Voraussetzungen. Unter anderem muss die Schwere des Verschulden, Ihre Unerfahrenheit und die Sorgfaltspflicht des Arbeitgebers berücksichtigt werden. Die Haftung bei Praktikant*innen ist ein sensibles und sehr komplexes Thema. Eine Haftpflichtversicherung ist daher eine echte Notwendigkeit. Gerne übernehmen wir für Sie die Prüfung der Haftungsfrage, begleichen berechtigte Forderungen und wehren unberechtigte Forderungen ab.
Zu weiteren Kundenfragen

Warum ist die Praktikanten­versicherung für mich relevant?

Zahlen und Fakten

in Deutschland haben keine private Haftpflichtversicherung. Damit sind auch ihre Kinder während eines Praktikums nicht ausreichend abgesichert. 
befragten jungen Menschen des Eurobarometers 2023 haben mindestens ein Praktikum vor ihrem Berufseinstieg absolviert.
meldepflichtige Arbeitsunfälle wurden 2023 in Deutschland registriert. Ein Risiko, dem auch Praktikant*innen im betrieblichen Alltag ausgesetzt sein können.

So einfach melden Sie einen Schaden

Wichtige Infos zur Hand haben

Was ist wann und wo passiert? Machen Sie am besten auch gleich ein paar Fotos vom Schaden – das beschleunigt alles.

Schaden telefonisch oder online melden

Am schnellsten geht es telefonisch. Alternativ können Sie den Schaden ganz bequem über unser Online-Formular melden.

Danach übernehmen wir für Sie

Ihre Meldung wird geprüft und wir setzen uns schnellstmöglich mit Ihnen und den weiteren Beteiligten in Verbindung, um die nächsten Schritte zu besprechen.
Schaden online melden Schaden telefonisch melden

Häufig gestellte Fragen zur Praktikanten­versicherung

Greift bei einem Praktikum auch die gesetzliche Unfallversicherung?
Viele Praktikant*innen sind über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert, aber nicht alle. Entscheidend ist, ob das Praktikum als betriebliche Tätigkeit eingestuft wird. Ebenso wichtig ist, ob es im Rahmen einer schulischen oder hochschulischen Ausbildung verpflichtend ist. Versichert sind: Praktikant*innen im Rahmen eines Pflichtpraktikums an Schulen oder Hochschulen Schüler*innen während eines Betriebspraktikums Praktikant*innen, die in den Arbeitsablauf integriert sind und unter ähnlichen Bedingungen wie reguläre Beschäftigte arbeiten Nicht automatisch versichert sind: Unbezahlte freiwillige Praktika, bei denen keine betriebliche Eingliederung erfolgt Praktika, die außerhalb Deutschlands stattfinden (je nach Regelung und Träger) Praktikant*innen in Tätigkeiten, die nicht als Arbeitsverhältnis gelten Deshalb ist es wichtig, sich vor Beginn des Praktikums genau zu informieren, ob der gesetzliche Unfallversicherungsschutz greift. Ist das nicht der Fall, kann eine ergänzende private Unfallversicherung sinnvoll oder sogar notwendig sein.
Benötige ich eine Praktikantenversicherung für Vorpraktika?
Ein Vorpraktikum – also ein Praktikum vor Beginn eines Studiums – ist in vielen Fällen nicht automatisch über die gesetzliche Sozialversicherung abgesichert. Das gilt besonders dann, wenn das Praktikum unbezahlt ist. In diesem Fall besteht keine gesetzliche Pflichtversicherung, weder in der Kranken-, Renten- noch in der Unfallversicherung. Das bedeutet: Kommt es zu einem Personen- oder Sachschaden, haften Praktikant*innen unter Umständen privat, was im Ernstfall teuer werden kann. Deshalb sollte auch für Vorpraktika ein privater Versicherungsschutz abgeschlossen werden.
Welche freiwilligen Praktika sind versicherungsfrei?
Freiwillige Praktika, die nicht vorgeschrieben sind – also nicht im Studienplan oder in der Schulordnung verankert – gelten in der Regel als sozialversicherungsfrei. Das trifft besonders dann zu, wenn sie ohne Vergütung erfolgen. Das heißt, es besteht keine Pflichtversicherung in der Kranken-, Pflege-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung. Auch der gesetzliche Unfallversicherungsschutz greift in solchen Fällen oft nicht automatisch. Das gilt insbesondere dann, wenn Praktikant*innen nicht eindeutig in den Betriebsablauf eingebunden sind. Wichtig: Sozialversicherungsfrei bedeutet nicht risikofrei. Denn Schäden an fremdem Eigentum oder Unfälle können auch in unbezahlten Praktika passieren – und schnell teuer werden. Deshalb unser Tipp: Auch bei freiwilligen und unbezahlten Praktika ist eine private Absicherung über eine Praktikantenversicherung sinnvoll. So müssen Sie im Ernstfall nicht selbst für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden aufkommen.
Benötigt man für ein Praktikum eine Sozialversicherungsnummer?
Ob eine Sozialversicherungsnummer benötigt wird, hängt davon ab, ob das Praktikum sozialversicherungspflichtig ist. Wird das Praktikum vergütet und ist es kein verpflichtendes Schul- oder Hochschulpraktikum, besteht eine Versicherungspflicht in der Sozialversicherung. Das betrifft unter anderem die Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Dann ist eine Sozialversicherungsnummer notwendig. Bei vielen Pflichtpraktika, die unbezahlt sind und im Rahmen von Schule oder Studium absolviert werden, ist hingegen keine Anmeldung zur Sozialversicherung erforderlich. In solchen Fällen greift oft der gesetzliche Unfallversicherungsschutz über die Bildungseinrichtung. Entsprechend wird auch keine Sozialversicherungsnummer benötigt.
Wie viel kostet eine Praktikantenversicherung?
Für Praktikant*innen bieten wir eine kostengünstige und umfassende Versicherungslösung, die sowohl Haftpflicht- als auch Unfallrisiken abdeckt. Die individuelle Praktikantenversicherung umfasst sowohl eine Haftpflicht- als auch eine Unfallversicherung und kostet lediglich 6 € pro Woche. Darüber hinaus besteht für Studierende die Möglichkeit, eine separate Haftpflichtversicherung abzuschließen. Diese Haftpflichtversicherung für Student*innen kostet 13 € pro Semester.

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