Greift bei einem Praktikum auch die gesetzliche Unfallversicherung?
Viele Praktikant*innen sind über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert, aber nicht alle. Entscheidend ist, ob das Praktikum als betriebliche Tätigkeit eingestuft wird. Ebenso wichtig ist, ob es im Rahmen einer schulischen oder hochschulischen Ausbildung verpflichtend ist.
Versichert sind:
Praktikant*innen im Rahmen eines Pflichtpraktikums an Schulen oder Hochschulen
Schüler*innen während eines Betriebspraktikums
Praktikant*innen, die in den Arbeitsablauf integriert sind und unter ähnlichen Bedingungen wie reguläre Beschäftigte arbeiten
Nicht automatisch versichert sind:
Unbezahlte freiwillige Praktika, bei denen keine betriebliche Eingliederung erfolgt
Praktika, die außerhalb Deutschlands stattfinden (je nach Regelung und Träger)
Praktikant*innen in Tätigkeiten, die nicht als Arbeitsverhältnis gelten
Deshalb ist es wichtig, sich vor Beginn des Praktikums genau zu informieren, ob der gesetzliche Unfallversicherungsschutz greift. Ist das nicht der Fall, kann eine ergänzende private Unfallversicherung sinnvoll oder sogar notwendig sein.
Benötige ich eine Praktikantenversicherung für Vorpraktika?
Ein Vorpraktikum – also ein Praktikum vor Beginn eines Studiums – ist in vielen Fällen nicht automatisch über die gesetzliche Sozialversicherung abgesichert. Das gilt besonders dann, wenn das Praktikum unbezahlt ist. In diesem Fall besteht keine gesetzliche Pflichtversicherung, weder in der Kranken-, Renten- noch in der Unfallversicherung. Das bedeutet: Kommt es zu einem Personen- oder Sachschaden, haften Praktikant*innen unter Umständen privat, was im Ernstfall teuer werden kann. Deshalb sollte auch für Vorpraktika ein privater Versicherungsschutz abgeschlossen werden.
Welche freiwilligen Praktika sind versicherungsfrei?
Freiwillige Praktika, die nicht vorgeschrieben sind – also nicht im Studienplan oder in der Schulordnung verankert – gelten in der Regel als sozialversicherungsfrei. Das trifft besonders dann zu, wenn sie ohne Vergütung erfolgen. Das heißt, es besteht keine Pflichtversicherung in der Kranken-, Pflege-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung. Auch der gesetzliche Unfallversicherungsschutz greift in solchen Fällen oft nicht automatisch. Das gilt insbesondere dann, wenn Praktikant*innen nicht eindeutig in den Betriebsablauf eingebunden sind.
Wichtig: Sozialversicherungsfrei bedeutet nicht risikofrei. Denn Schäden an fremdem Eigentum oder Unfälle können auch in unbezahlten Praktika passieren – und schnell teuer werden. Deshalb unser Tipp: Auch bei freiwilligen und unbezahlten Praktika ist eine private Absicherung über eine Praktikantenversicherung sinnvoll. So müssen Sie im Ernstfall nicht selbst für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden aufkommen.
Benötigt man für ein Praktikum eine Sozialversicherungsnummer?
Ob eine Sozialversicherungsnummer benötigt wird, hängt davon ab, ob das Praktikum sozialversicherungspflichtig ist. Wird das Praktikum vergütet und ist es kein verpflichtendes Schul- oder Hochschulpraktikum, besteht eine Versicherungspflicht in der Sozialversicherung. Das betrifft unter anderem die Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Dann ist eine Sozialversicherungsnummer notwendig.
Bei vielen Pflichtpraktika, die unbezahlt sind und im Rahmen von Schule oder Studium absolviert werden, ist hingegen keine Anmeldung zur Sozialversicherung erforderlich. In solchen Fällen greift oft der gesetzliche Unfallversicherungsschutz über die Bildungseinrichtung. Entsprechend wird auch keine Sozialversicherungsnummer benötigt.
Wie viel kostet eine Praktikantenversicherung?
Für Praktikant*innen bieten wir eine kostengünstige und umfassende Versicherungslösung, die sowohl Haftpflicht- als auch Unfallrisiken abdeckt. Die individuelle Praktikantenversicherung umfasst sowohl eine Haftpflicht- als auch eine Unfallversicherung und kostet lediglich 6 € pro Woche.
Darüber hinaus besteht für Studierende die Möglichkeit, eine separate Haftpflichtversicherung abzuschließen. Diese Haftpflichtversicherung für Student*innen kostet 13 € pro Semester.