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Ein Muss im gewerblichen Gütertransport

Jeder Fahrer, der gewerblich fremde Güter befördert, haftet während der Beförderung für den Verlust oder die Beschädigung der übernommenen Güter. Ob Unfall, Diebstahl oder andere Ursachen: Es kann jede Menge passieren – gut, wenn Sie dann mit der Frachtführerhaftplicht der Versicherungskammer Bayern abgesichert sind.

Die Vorteile unserer Frachtführerhaftpflicht

  • Unerlässliche Absicherung für Frachtführer zum fairen Preis
  • Pflichtversicherung bei Fahrzeugen ab 3,5 Tonnen bei Transporten innerhalb Deutschlands
  • Übernimmt berechtigte Schadenersatzansprüche Dritter und wehrt unberechtigte Forderungen ab

Die Frachtführerhaftpflicht (auch Frachtführerversicherung oder Frachtführerhaftpflichtversicherung genannt) der Versicherungskammer Bayern ist eine notwendige Versicherung für Unternehmer, die fremde Waren befördern. Denn: jeder Frachtführer ist für die von ihm beförderten Waren verantwortlich und haftet gesetzlich für Schäden, die daran entstehen. Hat das Transportfahrzeug ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen oder mehr, ist die Frachtführerhaftpflicht für Beförderungen innerhalb Deutschlands eine Pflichtversicherung. Wie Sie Ihre Haftung optimal versichern können, zeigt Ihnen gerne unser Berater in Ihrer Nähe.

Fragen und Antworten zur Frachtführerhaftpflicht

Wer sollte sich mit einer Frachtführerhaftplicht absichern?
  • Frachtführer sind alle, die mit einem Fahrzeug, Waren oder Güter für andere Personen oder Unternehmen transportieren. Für sie ist eine Frachtführerhaftpflicht unabdingbar. Denn: Auch wenn man noch so vorsichtig ist, passiert im Straßenverkehr schnell ein Unfall. Daneben gibt es viele weitere Transportrisiken: Die beförderten Waren können beim Be- und Entladen beschädigt, gestohlen oder durch Vandalismus zerstört werden. Und auch durch Naturgewalten wie Sturm oder Hagel entstehen immer wieder Schäden an den Waren und Gütern. Übrigens: Bei Fahrzeugen ab 3,5 Tonnen ist die Frachtführerhaftpflicht eine Pflichtversicherung!

    Frachtführer sind alle, die mit einem Fahrzeug, Waren oder Güter für andere Personen oder Unternehmen transportieren. Für sie ist eine Frachtführerhaftpflicht unabdingbar. Denn: Auch wenn man noch so vorsichtig ist, passiert im Straßenverkehr schnell ein Unfall. Daneben gibt es viele weitere Transportrisiken: Die beförderten Waren können beim Be- und Entladen beschädigt, gestohlen oder durch Vandalismus zerstört werden. Und auch durch Naturgewalten wie Sturm oder Hagel entstehen immer wieder Schäden an den Waren und Gütern. Übrigens: Bei Fahrzeugen ab 3,5 Tonnen ist die Frachtführerhaftpflicht eine Pflichtversicherung!

Welche Haftungsobergrenzen gelten bei der Frachtführerhaftpflicht?
    • Je Schadenfall Güterschaden 600.000 €
    • Je Schadenfall Vermögensschaden 250.000 €
    • Je Schadenereignis 1.500.000 €
    • Jahresmaximum für alle Schadenereignisse 3.000.000 €
    • Je Schadenfall für grobes Organisationsverschulden 100.000 €

    Es gilt ein Selbstbehalt von 10 %, mindestens 100 € maximal 500 € pro Schadenfall.

    • Je Schadenfall Güterschaden 600.000 €
    • Je Schadenfall Vermögensschaden 250.000 €
    • Je Schadenereignis 1.500.000 €
    • Jahresmaximum für alle Schadenereignisse 3.000.000 €
    • Je Schadenfall für grobes Organisationsverschulden 100.000 €

    Es gilt ein Selbstbehalt von 10 %, mindestens 100 € maximal 500 € pro Schadenfall.

Welche Kosten sind mit der Frachtführerhaftpflicht versichert?
  • Die Frachtführerhaftpflicht der Versicherungskammer Bayern übernimmt diese Kosten im Schadenfall:

    • Abwendungs- und Minderungskosten
    • Kosten des Rechtsschutzes
    • Havarie Grosse bis 25.000 €
    • Beförderungsmehrkosten bis 10.000 €
    • Bergungs- und Beseitigungskosten bis 25.000 €

    Die Frachtführerhaftpflicht der Versicherungskammer Bayern übernimmt diese Kosten im Schadenfall:

    • Abwendungs- und Minderungskosten
    • Kosten des Rechtsschutzes
    • Havarie Grosse bis 25.000 €
    • Beförderungsmehrkosten bis 10.000 €
    • Bergungs- und Beseitigungskosten bis 25.000 €
Was ist der Unterschied zwischen Frachtführerhaftpflicht und Transportversicherung?
  • Mit der Frachtführerhaftpflicht versichert ein Fahrer (Frachtführer) seine Haftung bei der Beförderung fremder Waren. Bei der Transportversicherung hingegen versichern Unternehmen ihre eigenen Waren beim Transport von A nach B – ganz gleich, ob sie sie selbst befördern oder transportieren lassen. Da die Frachtführerhaftpflicht nur bis zur gesetzlichen Deckungshöhe einspringt oder eine Haftung gar komplett ablehnt, ist es für Unternehmen wichtig und sinnvoll, zusätzlich eine Transportversicherung zur Absicherung der eigenen Waren abzuschließen. Denn so bleiben sie im Falle eines Schadens nicht auf Teilkosten sitzen.

    Mit der Frachtführerhaftpflicht versichert ein Fahrer (Frachtführer) seine Haftung bei der Beförderung fremder Waren. Bei der Transportversicherung hingegen versichern Unternehmen ihre eigenen Waren beim Transport von A nach B – ganz gleich, ob sie sie selbst befördern oder transportieren lassen. Da die Frachtführerhaftpflicht nur bis zur gesetzlichen Deckungshöhe einspringt oder eine Haftung gar komplett ablehnt, ist es für Unternehmen wichtig und sinnvoll, zusätzlich eine Transportversicherung zur Absicherung der eigenen Waren abzuschließen. Denn so bleiben sie im Falle eines Schadens nicht auf Teilkosten sitzen.

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