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Win-win-Situation für Sie und Ihre Mitarbeiter

Im Wettbewerb um qualifizierte Mitarbeiter können Sie mit individuellen Zusatzleistungen die Mitarbeiterbindung erhöhen und sich gleichzeitig als attraktiver Arbeitgeber für potenzielle Bewerber positionieren.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist wichtig und bietet Ihrer Belegschaft finanziellen Schutz, wenn diese ihn brauchen. Nutzen Sie den Weg der Direktversicherung und ermöglichen Sie Ihren Mitarbeitern im Ernstfall eine monatliche Rente.
Darüber hinaus positionieren Sie sich mit dem Angebot dieser Zusatzleistung als zeitgemäßer Arbeitgeber auf dem Arbeitsmarkt. Dank der staatlichen Förderung halbiert sich für Ihre Mitarbeiter regelmäßig der monatliche Beitrag. Zusätzlich zahlen Sie als Arbeitgeber ihre Sozialabgabenersparnis in den Vertrag ein (15%). Zudem können diese einen schnellen Zugang zur Absicherung erhalten – in bestimmten Konstellationen sogar mit einer vereinfachten Gesundheitsprüfung.
Mit unserer EinkommensSicherung als – Direktversicherung – geben Sie Ihren Mitarbeitern finanzielle Sicherheit, wenn diese berufsunfähig werden.

Die Vorteile unserer EinkommensSicherung

  • Beweis der Fürsorgepflicht: Ihr Unternehmen erlangt einen Imagegewinn durch die Positionierung als attraktiver und verantwortungsvoller Arbeitgeber.
  • Bei Entgeltumwandlung: Der Staat halbiert regelmäßig den monatlichen Beitrag: Ihre Mitarbeiter können sich eine umfangreichere Absicherung leisten.
  • Arbeitgeberfinanziert: Sie entrichten die Beiträge für Ihre Mitarbeiter und profitieren vom Betriebsausgabenabzug.
  • Verlässlicher Schutz für Ihre Belegschaft: Ihre Beschäftigten erhalten im BU-Fall eine monatliche Rentenzahlung.
  • Einfacher Zugang für Ihre Mitarbeiter: Der Abschluss ist, je nach Konstellation, sogar ohne oder nur mit wenigen Gesundheitsfragen möglich.
  • Grundsätzlich geben Sie Ihre Sozialabgabenersparnis als Arbeitgeber-Zuschuss weiter.

Leistungen im Überblick

Leistungsdetails
  • EinkommensSicherungTarifvarianten
    LeistungenBerufInvest

    Umfassender Versicherungsschutz während des gesamten Berufslebens?

    Vorsorge im Doppelpack?

    Kein Zwang, einen anderen Beruf auszuüben?

    Beitragsfreistellung im Leistungsfall?

     

    EinkommensSicherungTarifvarianten
    LeistungenBerufInvest

    Umfassender Versicherungsschutz während des gesamten Berufslebens?

    Vorsorge im Doppelpack?

    Kein Zwang, einen anderen Beruf auszuüben?

    Beitragsfreistellung im Leistungsfall?

     

Häufig gestellte Fragen zur betrieblichen Berufsunfähigkeitsversicherung

Welchen Vorteil bietet die BU-Absicherung meinen Mitarbeitern, wenn diese über den Betrieb abgeschlossen wird?
  • Den größten Vorteil sehen Ihre Mitarbeiter auf ihrer Gehaltsabrechnung: Der Staat fördert die betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung, indem er auf den Beitrag weder Steuern noch Sozialversicherungsabgaben berechnet. Der Beitrag wird direkt vom Bruttogehalt abgeführt. Dadurch reduziert sich der monatliche Nettobeitrag für Ihre Mitarbeiter regelmäßig um die Hälfte. Zudem profitiert Ihre Belegschaft von einem umfassenden Versicherungsschutz während des gesamten Berufslebens.

    Den größten Vorteil sehen Ihre Mitarbeiter auf ihrer Gehaltsabrechnung: Der Staat fördert die betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung, indem er auf den Beitrag weder Steuern noch Sozialversicherungsabgaben berechnet. Der Beitrag wird direkt vom Bruttogehalt abgeführt. Dadurch reduziert sich der monatliche Nettobeitrag für Ihre Mitarbeiter regelmäßig um die Hälfte. Zudem profitiert Ihre Belegschaft von einem umfassenden Versicherungsschutz während des gesamten Berufslebens.

Welche Vorteile bieten unsere Kollektivverträge?
  • Unsere Gruppensondertarife bieten Ihren Mitarbeitern einen einfachen Zugang zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Ab einem Gruppenvertrag von zehn Mitarbeitern ist der Abschluss – je nach Konstellation – komplett ohne oder mit nur wenigen Gesundheitsfragen möglich. Bei der arbeitgeberfinanzierten Variante genügt unter bestimmten Voraussetzungen die Dienstobliegenheitserklärung von Ihnen als Arbeitgeber: Sie bestätigen, dass Ihre Belegschaft in den vergangenen zwei Jahren weder länger als zwei Wochen ununterbrochen noch länger als 20 Tage insgesamt arbeitsunfähig gewesen sind.

    Ab einem Gruppenvertrag von zehn Mitarbeitern bieten wir Ihnen zudem Sonderkonditionen im Kollektiv an, womit sich der Ausgangsbeitrag noch einmal reduziert. Auch Arbeitnehmer, die sich sonst aufgrund der Beitragshöhe keinen Berufsunfähigkeitsschutz leisten könnten, haben so die Möglichkeit, sich umfassend abzusichern.

     

    Unsere Gruppensondertarife bieten Ihren Mitarbeitern einen einfachen Zugang zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Ab einem Gruppenvertrag von zehn Mitarbeitern ist der Abschluss – je nach Konstellation – komplett ohne oder mit nur wenigen Gesundheitsfragen möglich. Bei der arbeitgeberfinanzierten Variante genügt unter bestimmten Voraussetzungen die Dienstobliegenheitserklärung von Ihnen als Arbeitgeber: Sie bestätigen, dass Ihre Belegschaft in den vergangenen zwei Jahren weder länger als zwei Wochen ununterbrochen noch länger als 20 Tage insgesamt arbeitsunfähig gewesen sind.

    Ab einem Gruppenvertrag von zehn Mitarbeitern bieten wir Ihnen zudem Sonderkonditionen im Kollektiv an, womit sich der Ausgangsbeitrag noch einmal reduziert. Auch Arbeitnehmer, die sich sonst aufgrund der Beitragshöhe keinen Berufsunfähigkeitsschutz leisten könnten, haben so die Möglichkeit, sich umfassend abzusichern.

     

Worin liegt der Unterschied zu einer privaten Absicherung?
  • Im Unterschied zu einer privaten Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos werden bei der betrieblichen Berufsunfähigkeitsversicherung die vereinbarten monatlichen Beiträge von Ihnen als Arbeitgeber direkt an uns abgeführt. Im Bedarfsfall zahlen wir die vereinbarte Rente direkt an Ihren Mitarbeiter aus.

    Darüber hinaus profitieren Ihre Mitarbeiter von vergleichsweise niedrigen Beiträgen. Diese werden aus dem Bruttogehalt abgeführt und sind durch die staatliche Förderung steuer-und sozialversicherungsfrei. Somit halbiert sich regelmäßig der monatliche Nettoaufwand für sie. Erst im Leistungsfall ist die gesamte BU-Rente steuer- sowie ggfs. kranken- und pflegeversicherungspflichtig – jedoch in der Regel mit niedrigeren Steuersätzen.

    Im Unterschied zu einer privaten Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos werden bei der betrieblichen Berufsunfähigkeitsversicherung die vereinbarten monatlichen Beiträge von Ihnen als Arbeitgeber direkt an uns abgeführt. Im Bedarfsfall zahlen wir die vereinbarte Rente direkt an Ihren Mitarbeiter aus.

    Darüber hinaus profitieren Ihre Mitarbeiter von vergleichsweise niedrigen Beiträgen. Diese werden aus dem Bruttogehalt abgeführt und sind durch die staatliche Förderung steuer-und sozialversicherungsfrei. Somit halbiert sich regelmäßig der monatliche Nettoaufwand für sie. Erst im Leistungsfall ist die gesamte BU-Rente steuer- sowie ggfs. kranken- und pflegeversicherungspflichtig – jedoch in der Regel mit niedrigeren Steuersätzen.

Was passiert, wenn Mitarbeiter aus dem Unternehmen ausscheiden oder in Elternzeit gehen?
    • Scheiden Mitarbeiter aus Ihrem Unternehmen aus, haben sie die Möglichkeit, ihren Vertrag auf den neuen Arbeitgeber zu übertragen oder privat fortzuführen. Auch bei veränderten Lebensumständen, wie z.B. während der Elternzeit oder einer langfristigen Erkrankung, kann der betriebliche Berufsunfähigkeitsvertrag durch private Beiträge fortgeführt werden.

    • Die EinkommensSicherung bietet Ihren Mitarbeitern einen attraktiven und bezahlbaren Berufsunfähigkeitsschutz. Eine Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn ein Mitarbeiter aus gesundheitlichen Gründen für mehr als sechs Monate nicht in seinem zuletzt ausgeübten Beruf arbeiten kann. Der Mitarbeiter erhält für die Dauer der Berufsunfähigkeit eine monatliche Rente.
    • Scheiden Mitarbeiter aus Ihrem Unternehmen aus, haben sie die Möglichkeit, ihren Vertrag auf den neuen Arbeitgeber zu übertragen oder privat fortzuführen. Auch bei veränderten Lebensumständen, wie z.B. während der Elternzeit oder einer langfristigen Erkrankung, kann der betriebliche Berufsunfähigkeitsvertrag durch private Beiträge fortgeführt werden.

    • Die EinkommensSicherung bietet Ihren Mitarbeitern einen attraktiven und bezahlbaren Berufsunfähigkeitsschutz. Eine Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn ein Mitarbeiter aus gesundheitlichen Gründen für mehr als sechs Monate nicht in seinem zuletzt ausgeübten Beruf arbeiten kann. Der Mitarbeiter erhält für die Dauer der Berufsunfähigkeit eine monatliche Rente.
Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es?
  • Es gibt drei Wege der Finanzierung:

    1. Arbeitgeberfinanzierung: Die Beiträge werden zu 100 Prozent von Ihnen als Arbeitgeber übernommen und können als Betriebsausgaben steuerlich abgesetzt werden. Dieser Weg lohnt sich: Durch den Abschluss eines solchen Vertrages wird die Motivation Ihrer Mitarbeiter ebenso wie deren Bindung an Ihr Unternehmen gestärkt – und das ganz ohne zusätzliche Kosten.
    2. Mischfinanzierung: Als Arbeitgeber teilen Sie sich die monatlichen Beiträge mit Ihren Mitarbeitern. Auch hier können Sie Ihren anteiligen Beitrag als Betriebsausgabe absetzen und darüber hinaus Lohnnebenkosten sparen.
    3. Arbeitnehmerfinanzierung:Die Finanzierung erfolgt über die Entgeltumwandlung. Der Beitrag reduziert das monatliche Bruttogehalt Ihres Arbeitnehmers, und ist steuer- und sozialabgabenfrei und sie geben Ihre Sozialabgabenersparnis als Arbeitgeber-Zuschuss weiter.

    Es gibt drei Wege der Finanzierung:

    1. Arbeitgeberfinanzierung: Die Beiträge werden zu 100 Prozent von Ihnen als Arbeitgeber übernommen und können als Betriebsausgaben steuerlich abgesetzt werden. Dieser Weg lohnt sich: Durch den Abschluss eines solchen Vertrages wird die Motivation Ihrer Mitarbeiter ebenso wie deren Bindung an Ihr Unternehmen gestärkt – und das ganz ohne zusätzliche Kosten.
    2. Mischfinanzierung: Als Arbeitgeber teilen Sie sich die monatlichen Beiträge mit Ihren Mitarbeitern. Auch hier können Sie Ihren anteiligen Beitrag als Betriebsausgabe absetzen und darüber hinaus Lohnnebenkosten sparen.
    3. Arbeitnehmerfinanzierung:Die Finanzierung erfolgt über die Entgeltumwandlung. Der Beitrag reduziert das monatliche Bruttogehalt Ihres Arbeitnehmers, und ist steuer- und sozialabgabenfrei und sie geben Ihre Sozialabgabenersparnis als Arbeitgeber-Zuschuss weiter.

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